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Descripción archivística
1811 Aug. 15 Ehrwald
AT GemA Ehrwald B-2-9 · Unidad documental simple · 1811-08-15
Parte de Gemeindeverwaltung

Nach beiliegendem undatierten Gesuch, die Gemeindewälder von Ehrwald für die drei Oberen und zwei Unteren Höfe teilen zu dürfen, wird der Gemeinde ein Geometer zur Vermessung der aufteilungswürdigen Wälder entsandt. Dies betrifft die Oberen Höfe das Lärchwaldele oder Geschwendle, den Spitz- oder Taiggschwandwald, Lentich, Lehner und Roppen, sowie die Unteren Höfe, die Prunst und Prünstle, Forchen- und Wiesegg, Schanz- und Bremstallwald, Siglsrain und Pernegg auf dem Schroten. Namens der fünf Höfe bitten Unterzeichnete um Vermessung und Aufteilung obiger Wälder. Unterschriften: Jakob Guem, Ferdinand Stricker, Josef Guem, Lorenz Schenach, Anton Samwöber, Benedikt Striter, Leopold Passer, Matthias Klotz und Matthias Spielmann

1801
AT GemA Ehrwald B-2-8 · Unidad documental simple · 1801
Parte de Gemeindeverwaltung

Die Gewalthaber der Gemeinde Ehrwald ersuchen das Pflegamt Ehrenberg, einen bestimmten Distrikt der Buchen- und Lärchenwälder im sog. hinteren Gaißlach, sowie die Buchstauden in der Laubprunst nützen zu dürfen. Nutzungsberechtigte sollen die drei Oberen und zwei Unteren Höfe sein. Ein eigener Gemeinderieger soll die Holznutzung überwachen und Waldexzesse verhindern. Eigenwälder würden im eigenen Interesse bestens gehegt werden. Da viele Gemeindebürger arm sind, sind sie in Ermangelung von Heu und Stroh auf die Streu der Buchenwälder angewiesen. Da die Häuser meist aus Holz erbaut sind, würde der Lärchenwald nur bei einer Feuersbrunst als Bauholz benötigt. Auch die Fichtenwälder Lehner, Pleng und Berelesgruben würden durch die Aufteilung eine sorgfältigere Bewirtschaftung erfahren. Durch Wiederbepflanzung könnte die Murgefahr beim Retteisteinbach für die steuerbaren Güter gebannt werden.

1799 Mai 6 Ehrwald
AT GemA Ehrwald B-2-7 · Unidad documental simple · 1799-05-06
Parte de Gemeindeverwaltung

Um Holzexzessen vorzubeugen und den Wald der drei Oberen Höfe zu schonen und somit einer Holznot vorzubeugen, beschließt die versammelte Gemeinde das k.k. Waldamt um Unterstützung bei der Verfolgung der Waldfrevler zu bitten. Weiters soll jeder Gemeindsmann die Waldfrevler anzei gen. Dem Waldrieger Michael Somweber wird zur eifrigen Waldaufsicht ein Jahresgehalt von 18 Gulden mit Jahresende bezahlt. Sollt der Rieger einen Waldfrevler schonen, so hat er dessen Strafe selbst zu bezahlen. Alle Waldexzesse sind monatlich dem Waldamt und der Gemeinde anzuzeigen. Neben der vom Waldamt und der Gemeinde vorgeschriebenen Strafe ist zur Erhaltung des Riegers an die Gemeinde ein Denunziationsanteil von 54 kr für einen Fichtenstamm, 1 Gulden für einen Buchenstamm, 1 Gulden 30 kr für eine Lärche usw. zu bezahlen. Wegen Murgefahr ist jeder Stamm aus dem Koppen, Lehner und Bleng mit 2 Gulden zu bestrafen. Weitere Strafen in insgesamt 12 Punkten werden für die Entnahme von Scheitern, Schindeln, Schneidblöcken, Laden und das für Mähen im Wald ausgesprochen. Der Denunziant erhält 1/3 der Strafe. Bei Widersetzlichkeit ist die doppelte Strafe fällig. Sämtliche Gemeindsleute unterschreiben eigenhändig, außer Sebastian Schneider, Lorenz Rauth, Franz Faßer und Johann Georg Somweber, welche die Ordnung ablehnen.

1879 Mai 11
AT GemA Ehrwald B-2-69 · Unidad documental simple · 1879-05-11
Parte de Gemeindeverwaltung

Die Gemeindevertretung schließt mit dem Wundarzt Josef Weithaler folgenden Vertrag: Die Gemeinde verpflichtet sich, ihm ein jährliches Wartgeld von 200 Gulden in vier Raten zu zahlen. Für die Totenbeschau erhält der Arzt in der ganzen Gemeinde einheitlich 60 kr. Für Visiten bei Tag und Nacht, werden 30 kr festgesetzt. Es wird eine gegenseitige vierteljährliche Kündigung vereinbart. Der Arzt verpflichtet sich, eine unklagbare Hausapotheke zu halten. Er hat die Totenbeschau und Impfung vorzunehmen. Unterschriften: Vorsteher Lackner, Gemeinderäte Guem und Wilhelm

1856 Sept. 8 Ehrwald
AT GemA Ehrwald B-2-68 · Unidad documental simple · 1856-09-08
Parte de Gemeindeverwaltung

Engelbert Schennach, k.k. Offizial und Ehrenhauptmann, beurkundet, daß der Schützenkompanie von ihm eine Fahne gespendet wurde, welche durch milde Gaben der Bewohner Innsbucks finanziert wurde. Das Band ist ein Geschenk Erzherzog Karl Ludwigs, Statthalter von Tirol und Vorarlberg. Die Weihe der Fahne am 7. Sept. 1856 durch Ortsseelsorger Josef Kartner fand um 4 Uhr nachmittags unter freiem Himmel beim Missionskreuz statt. Die Parade der Schützenkompanie wurde vom Ehrenhauptmann kommandiert, unter Teilnahme einer Kompanie Schulknaben. Drei weiße Mädchen, darunter zwei Töchter des Ehrenhauptmanns, umgaben die Fahne mit Blumen und Schießbesten. Der Feier wohnten genannte Ehrengäste bei. Nach der Fahnenweihe wurde das Freischießen durch den Oberschützenmeister und den Ehrenhauptmann eröffnet.

1850 ca.
AT GemA Ehrwald B-2-67 · Unidad documental simple · 1850
Parte de Gemeindeverwaltung

Verzeichnis aller Ehrwalder Familien mit deren Kindern nach Hausnummern geordnet. In 136 Häusern, meist geteilt, werden alle Paare, aber auch unverheiratete Personen erfaßt und bis 1855 evident gehalten.

1832 ca.
AT GemA Ehrwald B-2-66 · Unidad documental simple · 1832
Parte de Gemeindeverwaltung

Familien- und Sippenhefte, in denen alle Paare gleichen Namens mit deren Kindern, Geburts- und Sterbedaten nach Hausnummern zusammengefaßt sind: nämlich Bader, Degenhart, Fässer, Feineier, Guem, Hirnpaß, Hochenegg, Hosp, Hueber, Kerber, Klotz, Koch, Leckner, Leutner, Neiner, Paulwöber, Pfennig, Posch, Schnitzer, Schönach, Schönherr und Scheucher, Schretter, Somwöber, Spielmann, Sieger, Steiner, Strele und Stricker, Wilhelm und die Namen der Zolleinnehmer und Kordonisten. Diese Familienmatriken erfassen die Geburten über einen Zeitraum von 40 bis 50 Jahren.

1778 Juni 8 Obermieming
AT GemA Ehrwald B-2-65 · Unidad documental simple · 1778-06-08
Parte de Gemeindeverwaltung

Anwalt Jakob Regensburger zu Obermieming richtet an Kassian Kerber, Gemeinschreiber in Ehrwald, das Anbringen der Alpinhaber der Alpe Gaistal, ihnen den dortigen Grund und Boden zu überlassen und die Erhaltung des Zaunes anläßlich der Inspektion neu zu regeln. Zu diesem Zweck hinterbringt deren Abgeordneter Veit Brobst, Schmiedemeister zu Obermiembing, deren Angebot wegen des Zaun- und Durchfahrtsrechtes zu überdenken.

1763 Jän. 14 Hall
AT GemA Ehrwald B-2-64 · Unidad documental simple · 1763-01-14
Parte de Gemeindeverwaltung

Josef Walpach vom Salzamt Hall erteilt dem Lermoßer Salzfaktor Franz Nikolaus Sterzinger den Befehl, daß im Streit um die Salzrodfuhr zwischen Lermoß, Biberwier und Untergarten mit der Gemeinde Ehrwaldt die Salzrodordnung vom 8. Okt. 1675 und insbesondere deren Vergleichspunkte § 1 und § 8 maßgeblich sind. Folglich haben die betreffenden Ehrwalder bei jeder Taufenlieferung beim Salzstadel zu Lermoß, wenn das Salz zu Nasreith überflüssig und dort schon tausend Faßln vorhanden sind, zu Lermoß abzuladen. Dieses abgeladene Salz steht den Lermoßern zum Weitertransport zu.

1757
AT GemA Ehrwald B-2-63 · Unidad documental simple · 1757
Parte de Gemeindeverwaltung

Ehrwalder Abrechnung der Taufenlieferaten, welche vom 29. Jän. bis 7. Mai aus Ehrwald Halbfaßtaufen ablieferten. Für das k.k. Salzamt wurden zu Händen des Salzfaktors Franz Raphael Schölling nach Telfs 325.800 Halbfaßtaufen oder Panzentaufena5 Gulden 12 kr im Wert von 1694 Gulden 10 kr geliefert. Der Fuhrlohn für diese Taufen von Nasreith bis Telfs beträgt für tausend Taufen 1 Gulden 20 kr, somit 434 Gulden 24 kr. Georg Mayr, Waldhüter und Taufenzähler, erhält jährlich 40 Gulden Die Zöllner zu Telfs und Nassereith erhalten von tausend Taufen je 20 kr, somit 108 Gulden Die Lagerungskosten für den Anger zu Nassereith, wo die Taufen liegen, betragen 5 Gulden Bestandszins. Insgesamt beläuft sich die Rechnung der Ehrwalder Taufen lieferanten auf 2282 Gulden 10 kr.

1756 Mail Ehrwald
AT GemA Ehrwald B-2-62 · Unidad documental simple · 1756-05
Parte de Gemeindeverwaltung

Kurat Michael Gabriel Jeger quittiert dem Benedikt Kerber, Kirchpropst, daß er für geistliche Verrichtungen, mit Ausnahme des Georg Jägerischen Jahrtages, 42 Gulden 32 kr bar empfangen habe. Dagegen wendet die Ehrenberger Gerichtsschreiberei ein, daß der ehemalige Pfleger mit Benedikt Kerber bereits 1755 das Rauchgeld und Wachsgeld, sowie für bezahlte Hostien 1755 abgerechnet habe, wie aus der Rechnung des Michael Bader sei. hervorgehe.

1754 Nov. 3 Lermoos
AT GemA Ehrwald B-2-61 · Unidad documental simple · 1754-11-03
Parte de Gemeindeverwaltung

Anwalt Magnus Schnöller erteilt dem Michael Pader als Kirchpropst der Maria-Heimsuchungs-Kirche in Ehrwaldt den obrigkeitlichen Auftrag, daß er dem Matthias Fässer die Annahme des Verlassenschaftskapitals von 150 Gulden nach Peter Kluibenschädl und Regina Koch quittieren soll.

1747 Okt. 19 Lermoos
AT GemA Ehrwald B-2-60 · Unidad documental simple · 1747-10-19
Parte de Gemeindeverwaltung

Vermarkungsvertrag zwischen den Gemeindsleuten zu Biberwier und den drei Höfen Holzer, Orter und Miller von Ehrwaldt, Pfarre Lermoß. Vor Kaspar Joachim von Tschusy usw., Pfleger und Landrichter der Herrschaft Ehrenberg, dann Willibald Schnöller, Gerichtsschreiber, Johannn Georg Jäger, Anwalt, und Georg Hendler als Beisitzer zu Lermoß, klagen die Biberwierer, weil die drei Höfe beim Holzen und Weiden zu weit auf deren Grund, die sog. Lange Lehn hineingeraten. Biberwier ist durch Andrä Hundertpfund, Adam Keyler, Jenewein Mayr, alle Gewalthaber, dann Josef Zobl, Gloggenwirt, Franz Dietrich Mezger, Jakob Rauth, Anton Sailler, Schmied, Paul Kerber, Sattler, Franz Walcher und Johann Pader vertreten; die Ehrwalder Höfe durch Veith Spillmann, Anton Posch, Lorenz Drexl und Benedikt Kerber. Genannte Grenze beginnt bei der Straße unterm Köllenbächle und soll durch sechs genannte Marksteine und Zäune verdeutlicht werden. In neun Punkten werden die Weiderechte für Rinder und Pferde, die Pfandbedingungen und die Sonderrechte im Biberwierer Einfang geregelt, vorbehaltlich dzt. unbekannter brieflicher Rechte. Die Einhaltung geloben obige Gewalthaber in Abwesenheit genannter unparteiischer Männer. Siegler: Kaspar Joachim von Tschusy, Landrichter

1795 Sept. 18 Reutte
AT GemA Ehrwald B-2-6 · Unidad documental simple · 1795-09-18
Parte de Gemeindeverwaltung

Vom Pflegamt Ehrenberg wird lt. kreisamtlichem Auftrag vom 3. Aug. angeordnet, daß Thomas Bader in Ehrwald nach der Errichtung der drei Mahlgänge und der Sagmühl die Anlegung des Wassergrabens unter Aufsicht eines Werkund Bauverständigen durchführen und er durch den Ausschuß der Moosinteressenten die notwendigen Einschränkungen beachten soll. Darüber ist von allen Anwesenden ein Protokoll anzufertigen, damit kein neuer Anlaß für kostspielige Streitigkeiten in der Gemeinde gegeben ist, wie das Beispiel vom Jahre 1636 zeigt. Gegen Zahlung von 80 Gulden wird dem Bader gestattet, eine neue Wehr in der Höhe des gegenwärtigen Gebäudes zu errichten, weil lt. Aussage der Sachverständigen dadurch kein Schaden entstehe. Die jährliche zweimalige Grabenräumung sei aber fruchtlos, wenn Bader das Wasser durch eine neue Wehr zurückstauen würde.

1744 Okt. 8 Lermoos
AT GemA Ehrwald B-2-59 · Unidad documental simple · 1744-10-08
Parte de Gemeindeverwaltung

Zwischen den Gemeinschaften Lermoß, Biberwier, Unter- und Obergarten wird unter Anton Spillmann, Josef Hendler und Jakob Gerber einerseits und der Gemeinde Erwaldt unter dem Abgeordneten Benedikt Kerber anderseits wegen der Verführung des Rodsalzes ein Vergleich geschlossen. Sämtliche Ehrwalder Fuhrleute sollen sich bei dem Salzstadel zu Nasreid mit der Verführung des Rodsalzes bedienen und dieses bis Reuthi unabgelegt führen. Die Ehrwalder glauben gegenüber den drei Gemeinden, zu wenig Fuhren erhalten zu haben, weshalb ihnen noch zwei weitere Roden bei dem Salzstadel zugestanden werden. Sollten die Ehrwalder mehr Salzfuhren beanspruchen, als ihnen nach dem heurigen Taufenauslaß zusteht, so haben sie beim Salzstadel in Lermoß nichts zu suchen. Dieser Vergleich ist nur für ein Jahr gültig. Benedikt Kerber verspricht, wenn nur 16.000 Faß auf die Rod gehen sollten, daß den Ehrwaldern dann beim Salzstadel nur eine einzige Rod zustehe. Unterschrift: Johann Georg Jeger, Anwalt der Pfarre Lermoß

1734 Okt. 4 Ehrwald
AT GemA Ehrwald B-2-58 · Unidad documental simple · 1734-10-04
Parte de Gemeindeverwaltung

Elias Sterzinger, Salzfaktor zu Nasereith, vereinbart für die Salzamtsherrschaft mit den gesamten Taufenlieferanten und Rodleuten in Ehrwaldt wegen der Holzfuhren von 1083 Klaftern folgendes: Die Rodleute verpflichten sich bei der Versammlung bei Johann Korber, die 147 Klafter Scheiter nächste Woche abzutransportieren und das Prügelholz innert drei bis vier Wochen zum Platz zu transportieren. Weitere Transportmengen und Termine werden vereinbart. Die Fuhren der Takln und Taufen müssen innerhalb von sechs Monaten erfolgen. Die Erhaltung der Straße von Ehrwaldt bis zur Mark gegen Biberwier wird geregelt. Strafen bei Nichteinhaltung dieser Vereinbarung werden festgesetzt.

1699 Jän. 10 Reutte
AT GemA Ehrwald B-2-57 · Unidad documental simple · 1699-01-10
Parte de Gemeindeverwaltung

Vor Jeremias Holer, Gerichtsschreiber, Martin Hörtin, Gerichtsanwalt, Jakob Nigg, Gerichtsverpflichteter und Johann Ulrich Herbst, Schreiber in Reiti, kommt es wegen des Streites am Dreikönigabend zu einem Urteil zwischen Martin Schennach, Schmied im Erwald, und dem Michael Manntl, Schmied zu Lermoß, sowie dessen Sohn Sebastian Manntl. Schennnach hat bei Manntls Gut einen Schranken zerhackt und neben Michael Paulwöber einen Wassergraben entfernt. Sebastian Manntl begann am Dreikönigstag nach dem Gottesdienst mit Schennach eine Rauferei. Es werden alle Beteiligten vor die Obrigkeit geladen, verhört, und der junge Manntl als Hauptschuldiger bestraft. Wegen der Durchfahrt über Manntls Gut, der Luß genannt, werden die Parteien auf den Klageweg verwiesen. Sebastian Manntl muß die Kosten von 3 Gulden 1 kr zahlen. Die anderen sollen sich in Güte vergleichen. Siegler: Ferdinand Holer, Gerichtsschreiber zu Ehrenberg

1696 Jän. 12
AT GemA Ehrwald B-2-56 · Unidad documental simple · 1696-01-12
Parte de Gemeindeverwaltung

Dem Anwalt der Pfarre Lermoß, Veit Gessler, wird wegen der Wegkostenaufteilung neben dem Wasser von Amts wegen in großer Eile mitgeteilt, daß von den 57 Gulden der Zöllner an der Emberger Klause 2/3 und die Gemein 1/3 beizutragen haben. Wenn der Weg auf die Naider vollendet ist, soll der Zöllner zur Erhaltungjährlich 3 Gulden und den Rest die Gemein entgelten.

1695 Jän. 23 Lermoos
AT GemA Ehrwald B-2-55 · Unidad documental simple · 1695-01-23
Parte de Gemeindeverwaltung

Der Gemeindeausschuß von Erwaldt unter Klemens Spillmann, Martin Schenich, Franz Posch und Georg Garumb jun., sowie der neue Ausschuß unter Michael Samweber, Franz und Michael Fässer, samt dem Dorfmeister und den Interessenten Matthäus Samweber, Christoph Wilhalmb, Dominikus Hirnpaß, Sebastian Schreter und Zacharias Kerber stellen fest, daß die Steuereintreibung von den Gemeindsleuten nur mit großer Mühe und viel Kostenaufwand möglich sei. Daher beschließen sie, wenn der Dreierausschuß oder Dorfmeister den Gemeindeinteressenten die Steueranlage ankündigen, so ist diese an dem festgesetzten Tag unfehlbar zu erlegen. Wer nach Bekanntmachung des Termins HEhrwald saumselig wird, muß jedesmal 1 Gulden 30 kr Strafe zahlen, wovon die Hälfte der Obrigkeit, die andere Hälfte der Gemeinde zufällt. Unterschrift: Veit Gessler, Anwalt Zeugen: Christoph Schenich, Mesner und Peter Pader, beide zu LermosOriginal Papier Doppelbl.

1684 Dez. 29
AT GemA Ehrwald B-2-54 · Unidad documental simple · 1684-12-29
Parte de Gemeindeverwaltung

Von der o.ö. Hofkammer zu Innsbruck wird dem Salzfaktor in Nasereith der Befehl wegen des Taufenmachens im Ehrwald, nämlich für 75 Taufen ein Salzfaßl in Nasereith aufzuladen und nach Reiti zu führen, in Erinnerung gerufen. Weiters wird ein Bericht angefordert, weil für die herrschaftlichen Taufenarbeiten bereits angeblich 600 bis 700 Gulden an Kosten entstanden seien.

1685 Okt. 8
AT GemA Ehrwald B-2-53 · Unidad documental simple · 1685-10-08
Parte de Gemeindeverwaltung

Die o.ö. Regierung und Hofkammer zu Innsbruck erlassen eine neue Salzrodordnung, nachdem die bisherigen provisorischen Befehle nicht zielführend waren. Anläßlich der Privilegs zum Taufenmachen für Ehrwald sehen sich die Naserreither, Dormenzer sowie die Ehrwalder, Piberwierer, Lermoser, Piechlpacher und an der Lehn wegen der Salzführung aus dem Nasereither Salzstadl veranlaßt, eine Neuregelung zu erwirken. Unter anderem wurde 1603 mit Leutasch ein Vergleich geschlossen, das Telfer Salz an Nasereith vorbei bis Lennos zu führen. Dies wird neuerlich bekräftigt. Ähnlich soll zwischen Nasereith und Ehrwald vorgegangen werden. Die weiteren genannten Punkte sind mit dem beglaubigten Auszug von 1684 und 1699 (vgl. Nr. 7/51) identisch.

1675 Otk. 8
AT GemA Ehrwald B-2-52 · Unidad documental compuesta · 1675
Parte de Gemeindeverwaltung

Auszug aus der von o.ö. Wesen ergangenen Salzrodordnung betreffend Ehrwald. Mit der am 31. Dez. 1659 ergangenen Verleihung des Taufenmachens im Erwald wird festgelegt, daß auf 100 Halbfaßl gelieferte Taufen nach Nasereit aus dem Salzstadel ein Faßl Salz aufgelegt werden darf. Dieses Salz darf ohne weitere Ablage direkt bis nach Reiti geführt werden, ohne es in Lermoß abzuladen. Ohne Lieferung der Taufen darf aber kein Salz aus dem Salzstadel zu Nasereith, außer einmal pro Woche, geladen werden. Sollten die Taufen, wegen zu starken Eindens schadhaft sein, so darf das Faßl Salz trotzdem nach ernstlicher Mahnung aufgeladen werden. Bei weiterer Beanstandung verliert er aber das Recht der Salzfuhrladung. Zur Winterzeit dürfen die Ehrwalder Fuhrleute über die Lermoser und Piberwierer Felder fahren, doch bei Schneeschmelze ist es verboten. Sind zu Nassereith mehr als 1000 Faßln vorhanden, so muß in Lermoß abgeladen werden. Trotzdem darf jeder Ehrwalder eine Salzfuhr auch ohne Lieferung der Taufen pro Woche durchführen. Dieser Auszug aus der Rodordnung wird am 24. Nov. 1684 von Anwalt Christian Wagner beglaubigt.

1669 Juli 17
AT GemA Ehrwald B-2-51 · Unidad documental simple · 1669-07-17
Parte de Gemeindeverwaltung

Mahnschreiben der Katharina Gaßler, Witwe zu Innsbruck, an die Gemeinde Ehrwald, zu Händen Thomas Spillmann, über eine Restschuld samt Mahnspesen von 24 Gulden welche ihr verstorbener Ehegatte Christoph Gaßler noch einzufordern hatte.

1660 März 13 Innsbruck
AT GemA Ehrwald B-2-50 · Unidad documental simple · 1660-03-13
Parte de Gemeindeverwaltung

Die Salzbeamten zu Hall berichten an die o.ö. Kammer zu Innsbruck über eine Beschwerde der Untertanen in Ehrwald und nehmen auf das landesfürstliche Dekret Ferdinand Karls vom 6. März Bezug, worin bewilligt und befohlen 1/Ehrwald wird, daß das Taufenmachen nur den Ehrwaldern überlassen wurde. Es soll daher bei den 100 Taufen bzw. bei den 200 Taufen auf zwei halbe Faßl verbleiben.

1792 Sept. 14 Ehrwald
AT GemA Ehrwald B-2-5 · Unidad documental simple · 1792-09-14
Parte de Gemeindeverwaltung

Augenschein und Vergleichsprotokoll zwischen den Gemeindsleuten der drei Oberen Höfe und dem Thomas Bader. Vor Pfleger Johann Froschauer zu Moßburg, Waldmeister Peter Schilcher und Aktuar Johann Georg Jäger, Anwalt in Lermoos, vergleichen sich Kassian Kerber, Gemeindeschreiber, Johann Schennach, Leopold Fässer und Thomas Samweber seitens der Gemeinde Ehrwald mit Thomas Bader als Beklagtem und dessen Nachbar Michael Leitner. Anhand des vorgelegten Kaufbriefes vom 30. Okt. 1715 wird vor Ort festgestellt, daß 1!Ehrwald Thomas Bader oder sein Vater Michael die Grenze gegen Süden nicht überschritten haben und daher die Gemeinde die Grenzmarken am Gaißig- oder Taigschwandtbach für ihren Gemeindewald nicht behaupten könne, weil die Wiesen gegen Osten, vormals von Daniel Kerber besessen, und die Baderische Wiese im Süden unmittelbar an die Gemeinde anstoßen. Hingegen stoßt die Wiese von Martin bzw. Johannes Willhelm an obgenanntes Bachl. Künftig sollen der Zaun vom Taigschwandtsteig bis zum Bach auf Gemeindekosten erhalten werden und der Bach die weitere Grenze bilden. Die Gemeinde hat alle Unkosten zu tragen. Siegler: Alois Johann von Froschauer, Pfleger zu Ehrenberg

1659 Dez. 31 Innsbruck
AT GemA Ehrwald B-2-48 · Unidad documental simple · 1659-12-31
Parte de Gemeindeverwaltung

Ferdinand Karl Erzherzog usw., Graf zu Tyrol und Görz, erläßt an alle Pfandinhaber, Pfleger, Zöllner, Richter und Gegenschreiber dieses Patent, wonach seinen Untertanen in Ehrwald, Gericht Ehmberg, das Taufenmachen in Ehrwald bis auf Widerruf überlassen wird. Gleichzeitig wird bewilligt, daß gegen Lieferung von 'einhundert halb' Faßltauben ein Faßl Salz zu Nasareit aufgelegt und ohne ferneres Ablegen bis gegen Reiti ungehindert passieren kann. Daher sollen die Ehrwalder bei ihrer Konzession des Taufenmachens und den bewilligten Fürfuhren nicht behindert werden. Siegler: Ferdinand Karl und Kanzleiunterschriften

1659 März 4
AT GemA Ehrwald B-2-47 · Unidad documental simple · 1659-03-04
Parte de Gemeindeverwaltung

Die klagenden Piechlpacher und Haiterwanger, auch Lermoser, Biberwierer und Gärtner bieten an, daß im Falle die beklagten Ehrwalder von dem Taufenmachen, wie angekündigt, tatsächlich abstehen und auf das Benefizium der Salz1!Ehrwald fuhren verzichten, so sollen sie diesen Entschluß durch eine schriftliche Erklärung bei der Gerichtsherrschaft und o.ö. Kammer bekanntgeben, um das Weitere zu veranlassen.

1659 Feber 8 Hall
AT GemA Ehrwald B-2-46 · Unidad documental simple · 1659-02-08
Parte de Gemeindeverwaltung

Befehlsabschrift des Pfannhausamtes an Anton von Rost, Pfleger zu Emberg, worin auf das Schreiben der o.ö. Kammer vom 7. Feber 1659 (vgl. Nr. 44) Bezug genommen wird, die Streitsache der Gemeinden Piechlbach, Lermoß, Oberund Untergarten kontra die Gemeindsleut im Erwald wegen der Salzfuhren an das Pfannhausamt abzutreten. Das Landgericht Emberg wird hiemit benachrichtigt, falls genannte Parteien ihre Streitigkeit weiter fortzufiihren beabsichtigten, mit ihren Unterlagen zur Tagsatzung am 3. März hieramts zu erscheinen. Unterschrift: Karl Benno Fleger, Max Emst von Coreth

1659 Feber 7
AT GemA Ehrwald B-2-45 · Unidad documental simple · 1659-02-07
Parte de Gemeindeverwaltung

Die o.ö. Kammer teilt den Salzbeamten des Pfannhausamtes mit, daß die das Salzwesen berührenden Streitigkeiten in der Causa Ehrwald kontra Piechlpach und Haiterwang nach uralten Privilegien nicht von den ordentlichen Gerichten, sondern vom Pfannhausamt zu klären sind (vgl. Nr. 7/42 und 43).

1659 Feber 4
AT GemA Ehrwald B-2-44 · Unidad documental simple · 1659-02-04
Parte de Gemeindeverwaltung

Laut o.ö. Kammergutachten vom 29. Jän. sind die Rechtsstreitigkeiten betreffend das Salzwesen nach alten Privilegien an das Pfannhausamt zu Hall abzutreHEhrwald ten. Daher wird mit diesem landesfürstlichen Dekret bei Hof kein Einwand erhoben, die Streitsache zwichen den Untertanen in Ehrwaldt, Pfarre Lermos und der Pfarren Pichlpach und Haiterwang, wie auch Ober- und Untergarthöf wegen der eingeklagten Salzfuhren bei diesem Amt zu erörtern und die Streitparteien dorthin zu verweisen.

1659 Jän. 27 - 30/ Feber 6 Innsbruck
AT GemA Ehrwald B-2-43 · Unidad documental simple · 1659-01-27
Parte de Gemeindeverwaltung

Vor Friedrich Roschmann, als Kommissär der Hofkammer zu Ynnsprug und Assesor Johann Chrysostomus Texl erscheinen zur Tagsatzung wegen der strittigen Salzfuhren für Piechlpach und Haiterwang Jakob Gigele und Tobias Jäger, sowie Martin Schuechter auf der Leen als Kläger mit ihrem Rechtsbeistand Johann Heinrich Mahler; dann für Erwald Georg Vasser, Josef Schenach und Thoman Spillman als Beklagte mit ihrem Beistand Johann Wilhelm Aleman, Jägermeisteramtsschreiber; für Lermoß, Piberwier, Ober- und Untergarten treten Georg Schmelz samt Beistand Peter Pachler, Salzfaktoramtsgegenschreiber zu Reiti auf. Die Kläger berufen sich auf die Rodordnung vom 20. Nov. 1645, wonach sich die Lermoßer, Piechlpacher und Haiterwanger Rodleute verglichen haben, daß alle Salzfuhren, welche in Nasareid aufgeladen werden, im Salzstadel zu Lermoß abzuladen sind. Beklagte Erwalder unterstehen sich, diese Salzfäßlein aus Nasareid keineswegs im Salzstadel abzulegen, wodurch lt. Salzregister innert vier Monaten etwa 1000 Fäßlein am Salzstadel vorbeigeführt wurden. Nach mehrtägiger Einvernahme aller Parteien tritt die o.ö. Kammer diese Streitsache samt diesem Protokoll an das Salzamt Hall ab.

1659 Jän. 21
AT GemA Ehrwald B-2-42 · Unidad documental simple · 1659-01-21
Parte de Gemeindeverwaltung

Matthäus Seiz, Gerichtsanwalt der Pfarre Piechlpach und Jakob Jeger, Anwalt zu Haiterwanng, bekunden für ihre Mitnachbarn, daß sie im Streit gegen die Gmeinde Erwald, Pfarre Lermoß, betreffend die Salzrodfuhr zur Tagsatzung vor dem Geheimen Sekretär Friedrich Roschmann am 27. Jän. in dessen Behausung zu Ynsprugg von dem Richter Hans Heinrich Sandler zitiert wurden und dazu als Bevollmächigte Tobias Heger und Martin Schuechter von Piechlpach, sowie Jakob Gigele von Haiterwang nominiert haben.

1659 Jän. 9
AT GemA Ehrwald B-2-41 · Unidad documental simple · 1659-01-09
Parte de Gemeindeverwaltung

Die o.ö. Regierung und Kammer in Innsbruck verordnet über den Pfleger und Richter zu Ehmberg, daß die zwischen Ehrwalt und den Nachbarn zu Lermoß, Lähn, Piechlbach und Haiterwanng entstandenen Streitigkeiten wegen der Salzfuhren bei dem Pfannhausamt Hall zu erheben und zu verhandeln sind. Die Streitparteien sind daher an das Pfannhausamt zu verweisen.

1656 Juli 12
AT GemA Ehrwald B-2-40 · Unidad documental simple · 1656-07-12
Parte de Gemeindeverwaltung

Anton von Rost usw., Pfleger der Festung und Herrschaft Emberg, beurkundet auf Bitte der Ausgeschossenen von Ehrwald namens Hans Schenach, Thomas Spillmann und Christian Samweber, Forstknecht, den Kammerbefehl betreffend des Salzführens für jene zwischen der Thor. Es wird befohlen, daß die Nachbarn zu Lermos, Piberwier, Ober- und Untergarten, Piechelpach und Haiterwang mit den Nachbarn in Erwaldt mit fremden Kaufmannsfuhren und Salzfuhren in Lermos nicht durchfahren dürfen und das gewaltsame Abwerfen der Salzfässer verboten ist. Die Lermoser sind bei Strafe anzuhalten, die Beschädigung der Fässer zu unterlassen und den Erwaldem von Naßereith bis nach Reiti den Salztransport ungehindert nach altem Herkommen zu überlassen. - Am 9. Okt. 1656 wird vor Pfleger Rost, dem Gerichtsschreiber Hans Heinrich Sandler, Georg Reichardt, Zöllner Christoph Öxel und Christoph Rormoser als Beisitzer dieser Befehl genannten Ausschußleuten zwischen der Thor und obgenannten Erwaldem verlesen und je eine Abschrift ausgehändigt. Siegler: Anton von Rost, Hauptmann und Pfleger zu Emberg

AT GemA Ehrwald B-2-4 · Unidad documental simple · 1778-08-14
Parte de Gemeindeverwaltung

Zwischen den Interessenten der Alpen Klabanger und Gaisthal zu Ehrwald, Pfarre Lermoos, und den Inhabern der Alpe zu Obermieming kommt es zum Vergleich. Obermieming ist durch Edmund Hirn, Weginspektor, Veit Probst, Schmiedemeister und Anton Schweiggl vertreten, Ehrwald durch Kaspar Kerber, Gemeinschreiber, Philipp Schennach und Martin Samweber, sowie Matthias Samweber, Forstknecht und Waldhüter. Die Ehrwalder beschweren sich als Alpinteressenten gegen die Inhaber von Obermieming, weil deren Pferde öfters auf der Alpe Klabanger und Gaisthal weiden. Hingegen verletzten die Ehrwalder durch ihren Viehtrieb bei der Hochiss und durch das Pammach herab die Rechte von Obermieming. Daher sollen ein Marchgraben. Zäune und Trockenmauem errichtet und die Kosten aufgeteilt werden. In zehn Vertragspunkten werden die Detaills geregelt, die Grenzen festgelegt und wer, wo, welche Abgrenzung errichten und erhalten muß. Siegler: Christoph Sterzinger, Pfleger und Landrichter zu Ehrenberg Zeugen des Grenzprotokolls: Jakob Regensburger, Anwalt auf Miemingerberg, Gericht Petersberg, für Obermieming; Johann Georg Regensburger, Anwalt zu Lermoos, Gericht Ehrenberg

1627- 1694
AT GemA Ehrwald B-2-39 · Unidad documental compuesta · 1627 - 1694
Parte de Gemeindeverwaltung

Sammelposition betr. Steuerquittungen, welche der Steuereinnehmer Abraham Reinhardt für die Tiroler Landschaft an Ordinaristeuer ausstellt. Ab 1652 folgt Christian Reinhardt als Steuereinnehmer für das Oberinntal und Wipptal, welcher teils den zwei Oberen Höfen, teils allen fünf Höfen von Ehrwald die Steuereinnahmen zu genannten Terminen quittiert. In den achtziger Jahren überbringen die Steuer Simon Schennach, Melchior Posch, Georg Spillmann, Martin Schenich, Hans Winkler und Jakob Reindl und Jenewein Posch. 1694 steuern Michael Perle, Matthias Samweber und Christoph Wilhelm von den Ehrwalder Höfen zu genannten Steuerterminen.

1618 Okt. 5
AT GemA Ehrwald B-2-38 · Unidad documental simple · 1618-10-05
Parte de Gemeindeverwaltung

Markbrief zwischen der Nachbarschaft im Erwald, Pfarre Lermoß, Gericht Emnberg und der Nachbarschaft zu Obermiemingen, Gericht St. Petersberg, wegen der Almen am Klasanger und im Gaistal. Vor Josef Fasch, Richter zu Emnberg, Oswald Keller, Waldmeister und Bürger zu Reiti, sowie Elans Neiner, Sattler zu Bibwerwier, dann Philipp Jakob Stockher, Diener des Gerichtsschreibers Wilhelm Leutl, werden die Almgrenzen mit Rudolf Spillmann, Balthasar Schennach, Hans Bosch, Bartlmä Rauscher, Thomas Vasser, Hans und Georg Schreter, alle sieben von Ehrwald als Ausgeschossene, Georg Kirchmayr von Riez, Sebastian Hosp zu Möz, Martin Stadlwiser, burgauischer Forstdiener auf Parwis, Goerg Förg, Schaffner im Gottshaus Stambs, Hans Schärmer, Hans Mark, Hans Fasch und Thomas Türing als Ausgeschossene zu Obermemingen besichtigt und für richtig befunden. Es werden die Marksteine am Lewtascher Weg beschrieben und renoviert. Im Frühjahr soll die Grenze gegen Sehen an die Wand vermarkt und gezäunt werden. Davon unberührt soll der Viehtrieb der Ehrwalder auf die Hochyss bleiben. Siegler: Josef Fasch, Richter zu Emnberg und Jakob Stöckl, Pfleger und Richter zu St. Petersberg

17. / 18. Jahrhundert
AT GemA Ehrwald B-2-37 · Serie · 17. / 18. Jahrhundert
Parte de Gemeindeverwaltung

Sammelposition über Quittungen und Rechnungsbelege meist in Steuersachen, teils undatiert und ohne Einzelsignierung. Die Unteren und Oberen Höfe von Ehrwald steuern getrennt an Pfleger Franz Karl von Rost (1664), oder Michael Hofer, Richter (1685), usw. Weiters vorhanden sind: Quittungen des Christoph Schreiber (1665), des Kirchpropstes Georg Samweber (1687), des Mang Seuter an Apotheker Hans Georg Sighardt zu Kempten, des Georg Wilhalm an Kirchpropst Jakob Keindl, des Georg Sprennger an Philipp Pfennig, des Christian Wagner, des Matthias Platner, des Martin Kerber, des Benedikt Kerber an Kirchpropst Simon Spilmann, der Elisabeth Schennach an Anwalt Magnus 1/Ehrwald Schnöller, des Mathes Schennach an Johannes Aman, des Martin Schenach, des Christoph Singer an Peter Schreter, Zehentquittung des Kuraten Peter Götsch (1684), des Pflegers Wilhelm Rost an Jörg Schneider, des Franz Aigner an Michael Samweber, Johannes Spillmann, Martin Sieger und Michael Fässer (1694), des Anwalt Veit Kössler (1694), des Korporals Christoph Singer (1646), des Matthias Hosp, Verzeichnis der Soldaten-Quartiergeber 1634/35 usw.

1555 Mai 5
AT GemA Ehrwald B-2-36 · Unidad documental simple · 1555-05-05
Parte de Gemeindeverwaltung

Ordnungsbrief für die drei Höfe der Gemeinschaft Ehrwald namens Millerhof, Holzleitnerhof und Orterhof. Um weiterhin eine gute Nachbarschaft zu erhalten, obliegt es nach jährlicher Wahl den drei Gewalthabern (je einer aus dem Müllnerhof, Holzleuterhof und Orterhof), die Dreier genannt, die Zäunung, Hegung der Felder und Möser, den Viehtrieb, die Alpfahrten, die Holzbringung und sonstige Gemeinarbeiten unter genannten neun Punkten zu regeln und mit festgesetzten Strafen nach der Tiroler Landesordnung zu ahnden. Überdies soll jeder, der Zäune aufbricht und neue Wege sucht oder durch die Gatter fährt oder reitet, bestraft werden. Sobald im Frühjahr ein Geißhirte bestellt ist, müssen die Ziegen von diesem gehütet werden. Für die Böcke ist im Herbst ein eigener Hirte von den Dreiern zu bestellen. Im Punkt Nr. 10 wird bestimmt, daß sich in den drei Höfen ohne Zustimmung der ganzen Nachbarschaft niemand Fremder niederlassen darf. Die Strafgelder sind zur Hälfte an die Gerichtsobrigkeit und zur Hälfte für den Hirtenlohn zu verwenden. Im Streitfall dürfen die Dreier ihre Nachfolger für ein Jahr selbst bestimmen. Die Einhaltung dieser Dorfordnung wird namens der Gemeindsleute der drei Höfe zugesagt und versprochen von den Dreiern Hans Posch, Andrä Vasser und Hans Schennach. Siegler: Jakob Hess, Richter zu Emnberg Zeugen der Siegelbitte: Hans Sieger, Hans Resch und Martin Muessackh, alle Lermoß

1475 Juli 14
AT GemA Ehrwald B-2-35 · Unidad documental simple · 1475-07-14
Parte de Gemeindeverwaltung

Auf der Alpe Sigilsee kommt es wegen der Wald- und Weidenutzung zwischen Untermieming und Ehrwald zu einem Urteil in zweiter Instanz.

1475 Juli 14 (Freitag nach Margreth)
AT GemA Ehrwald B-2-34 · Unidad documental simple · 1475-07-14
Parte de Gemeindeverwaltung

Zwischen der Gemeinde von Undermiemingen im Gericht St. Petersberg und der Gemeinde im Erwald, Gericht Emberg, kommt es wegen der Wald- und Weidenutzung auf der Alpe Sig(i)lse unter Herzog Sigmund zu einem Kommissionsurteil unter Kaspar Frech, Pfleger zu Vmbst, und Lienhard Concett, Fürstlicher Diener. Nach dem gescheiterten Vergleich zu Nassareidt treffen sich die Kommissare am Siglse mit den Sprechern Hans Meczger von Vmbst, Oswald Schreyer von Nassareidt. Christian Klotz aus dem Ecztall als Vertreter von Miemingen, sowie Martin Wipf von Puechlpach, Hans Hess von Reutty und Hans Schwaiger, Mair aus der Aschen für Erwald. Concett und Hans von Puech besichtigen und beschreiben mit den Sprechern die Grenze: Diese geht vom Schroten beim Siglse nahe dem neuen Elbel der Untermieminger schnurgerade durch den Wald den kürzesten Weg bis zum nächsten Markstein. Was gegen den Siglse liegt, gehört zu Erwald. Das neue Albel und Wilde Kerle gehört zu Undermieming. Die Grenze ist gemeinsam zu verzäunen. Den Miemingem wird das Schneefluchtrecht zu Siglse eingeräumt, doch nicht durch das Törlin. Die Prokuratoren sind: Hans Mair, Andrä Kopp, Hans Zauner, Lienhard Fesch von Untermieming, und Paul Müller, Dietrich Schneider, Hans Sigeli, Hans Keller, Hans Klös, Oswald Korber und Hans Vasser von Erwald. Zeugen der Siegelbitte: Hans Herr, Richter zu Emberg, Hans Fischer, Lienhard Hartsman von Insprugk, Jörg Pawhegn von Büberwir

1911/12
AT GemA Ehrwald B-2-33 · Unidad documental compuesta · 1911 - 1912
Parte de Gemeindeverwaltung

Vier Gerichtsbeschlüsse zum Weiderecht der Fraktion Unterdorf, zur Dienstbarkeit der Quellfassung auf GP 589 und Wasserleitung, zur Dienstbarkeit der Materialablagerung auf GP 3027 usw. in E21. 558/11 und zum Kaufvertrag des Roman Bader, Gastwirt zu Pontifensteig, mit der Gemeinde Ehrwald.

1899 Juni 28 Innsbruck
AT GemA Ehrwald B-2-32 · Unidad documental simple · 1899-06-28
Parte de Gemeindeverwaltung

Die Statthalterei für Tirol und Vorarlberg erkennt, daß die Gemeinden Lermoos, Biberwier und Ehrwald die Reparaturkosten für die Lermooser Kirchenbauten nach dem Verhältnis der Grundsteuerschuldigkeiten zu leisten haben.

1898 Nov. 16 Reutte
AT GemA Ehrwald B-2-31 · Unidad documental simple · 1898-11-16
Parte de Gemeindeverwaltung

Schreiben der Bezirkshauptmannschaft Reutte wegen der strittigen Konkurrenzbeiträge zum Kirchenpfarrhof und Friedhof in Fermoos. Um den Verfall der Gebäude zu verhindern, wird Ehrwald nach dem Konkurrenzmaßstab mit 5/12. vorläufig beizutragen haben. Gleichzeitig ist mitzuteilen, ob seit 1859 ein anderer Konkurrenzmaßstab vereinbart worden sei.

1897 Feber 25 Innsbruck
AT GemA Ehrwald B-2-30 · Unidad documental simple · 1897-02-25
Parte de Gemeindeverwaltung

Die Gemeinde Ehrwald und die Post- und Telegrafendirektion Innsbruck schließen zur Erhaltung der Telegrafenleitungsschleife einen Subventionsvertrag, wonach Ehrwald die Telegrafensäulen unentgeltlich zu liefern und durch 10 Jahre zu erhalten hat.

(1774 Juli 18 Alpe Sigl)
AT GemA Ehrwald B-2-3 · Unidad documental simple · 1774-07-18
Parte de Gemeindeverwaltung

Vor Gubemialrat Stembach, Salzamtsdirektor Josef Menz von Schenfeld, Salzamtsrat und Oberwaldinspektor Wilhelm Andreas von März und genannte Kommissionsmitgliedern wird am 18. Juli und am 23. Aug. im Schwarzwassertal eine Beschreibung der Hoßlgährwaldung am Mühl- oder Loisbach vorgenommen. Dieser Herrschaftswald ist für die Salzsud Vorbehalten und grenzt an den Schrofenwald und an den Dormitzgraben. Der Holzbestand wird auf ein Alter von 40 bis 50 Jahre und 4567 Haller Klafter geschätzt. Es werden dort 60 bis 70 Stück Galtvieh aus der Pfarre Lermoos aufgetrieben. Der Wald ist mit Fichten, etwas Weißtannen und Laubholz besetzt. Ein festgestellter Brand wird auf die Wildbretschützen zurückgeführt. Rechen- und Gabelmacher haben eigen HEhrwald mächtig geholzt. In den Maißen wurde eigenmächtig gemäht. Die Holzbringung ist unschwierig. Muren sind keine zu befurchten.