Signatur
Titel
Datum/Laufzeit
- 1699-01-10 (Anlage)
Erschließungsstufe
Einzelstück
Umfang und Medium
Papier-Abschrift 4 Blatt beglaubigt, Petschaft aufgedrücktes
Archiv
Bestandsgeschichte
Abgebende Stelle
Eingrenzung und Inhalt
Vor Jeremias Holer, Gerichtsschreiber, Martin Hörtin, Gerichtsanwalt, Jakob Nigg, Gerichtsverpflichteter und Johann Ulrich Herbst, Schreiber in Reiti, kommt es wegen des Streites am Dreikönigabend zu einem Urteil zwischen Martin Schennach, Schmied im Erwald, und dem Michael Manntl, Schmied zu Lermoß, sowie dessen Sohn Sebastian Manntl. Schennnach hat bei Manntls Gut einen Schranken zerhackt und neben Michael Paulwöber einen Wassergraben entfernt. Sebastian Manntl begann am Dreikönigstag nach dem Gottesdienst mit Schennach eine Rauferei. Es werden alle Beteiligten vor die Obrigkeit geladen, verhört, und der junge Manntl als Hauptschuldiger bestraft. Wegen der Durchfahrt über Manntls Gut, der Luß genannt, werden die Parteien auf den Klageweg verwiesen. Sebastian Manntl muß die Kosten von 3 Gulden 1 kr zahlen. Die anderen sollen sich in Güte vergleichen. Siegler: Ferdinand Holer, Gerichtsschreiber zu Ehrenberg
Bewertung, Vernichtung und Terminierung
Zuwächse
Ordnung und Klassifikation
Benutzungsbedingungen
Reproduktionsbedingungen
In der Verzeichnungseinheit enthaltene Sprache
Schrift in den Unterlagen
Anmerkungen zu Sprache und Schrift
Physische Beschaffenheit und technische Anforderungen
Findmittel
TLA-Mikrofilm: 2027, 2028, 2037, 2094
Existenz und Aufbewahrungsort von Originalen
Existenz und Aufbewahrungsort von Kopien
Verwandte Verzeichnungseinheiten
Anmerkung zur Veröffentlichung
Tiroler Geschichtsquellen 37/7/56