Signatur
Titel
Datum/Laufzeit
- 1747-10-19 (Anlage)
Erschließungsstufe
Einzelstück
Umfang und Medium
Original Papier-Libell 8 bl. mit aufgedrücktem Siegel
Archiv
Bestandsgeschichte
Abgebende Stelle
Eingrenzung und Inhalt
Vermarkungsvertrag zwischen den Gemeindsleuten zu Biberwier und den drei Höfen Holzer, Orter und Miller von Ehrwaldt, Pfarre Lermoß. Vor Kaspar Joachim von Tschusy usw., Pfleger und Landrichter der Herrschaft Ehrenberg, dann Willibald Schnöller, Gerichtsschreiber, Johannn Georg Jäger, Anwalt, und Georg Hendler als Beisitzer zu Lermoß, klagen die Biberwierer, weil die drei Höfe beim Holzen und Weiden zu weit auf deren Grund, die sog. Lange Lehn hineingeraten. Biberwier ist durch Andrä Hundertpfund, Adam Keyler, Jenewein Mayr, alle Gewalthaber, dann Josef Zobl, Gloggenwirt, Franz Dietrich Mezger, Jakob Rauth, Anton Sailler, Schmied, Paul Kerber, Sattler, Franz Walcher und Johann Pader vertreten; die Ehrwalder Höfe durch Veith Spillmann, Anton Posch, Lorenz Drexl und Benedikt Kerber. Genannte Grenze beginnt bei der Straße unterm Köllenbächle und soll durch sechs genannte Marksteine und Zäune verdeutlicht werden. In neun Punkten werden die Weiderechte für Rinder und Pferde, die Pfandbedingungen und die Sonderrechte im Biberwierer Einfang geregelt, vorbehaltlich dzt. unbekannter brieflicher Rechte. Die Einhaltung geloben obige Gewalthaber in Abwesenheit genannter unparteiischer Männer. Siegler: Kaspar Joachim von Tschusy, Landrichter
Bewertung, Vernichtung und Terminierung
Zuwächse
Ordnung und Klassifikation
Benutzungsbedingungen
Reproduktionsbedingungen
In der Verzeichnungseinheit enthaltene Sprache
Schrift in den Unterlagen
Anmerkungen zu Sprache und Schrift
Physische Beschaffenheit und technische Anforderungen
Findmittel
TLA-Mikrofilm: 2027, 2028, 2037, 2097
Existenz und Aufbewahrungsort von Originalen
Existenz und Aufbewahrungsort von Kopien
Verwandte Verzeichnungseinheiten
Anmerkung zur Veröffentlichung
Tiroler Geschichtsquellen 37/7/59