Signatur
Titel
Datum/Laufzeit
- 1801 (Anlage)
Erschließungsstufe
Einzelstück
Umfang und Medium
Papier-Konzept 2 Doppelblatt ohne Unterschriften
Archiv
Bestandsgeschichte
Abgebende Stelle
Eingrenzung und Inhalt
Die Gewalthaber der Gemeinde Ehrwald ersuchen das Pflegamt Ehrenberg, einen bestimmten Distrikt der Buchen- und Lärchenwälder im sog. hinteren Gaißlach, sowie die Buchstauden in der Laubprunst nützen zu dürfen. Nutzungsberechtigte sollen die drei Oberen und zwei Unteren Höfe sein. Ein eigener Gemeinderieger soll die Holznutzung überwachen und Waldexzesse verhindern. Eigenwälder würden im eigenen Interesse bestens gehegt werden. Da viele Gemeindebürger arm sind, sind sie in Ermangelung von Heu und Stroh auf die Streu der Buchenwälder angewiesen. Da die Häuser meist aus Holz erbaut sind, würde der Lärchenwald nur bei einer Feuersbrunst als Bauholz benötigt. Auch die Fichtenwälder Lehner, Pleng und Berelesgruben würden durch die Aufteilung eine sorgfältigere Bewirtschaftung erfahren. Durch Wiederbepflanzung könnte die Murgefahr beim Retteisteinbach für die steuerbaren Güter gebannt werden.
Bewertung, Vernichtung und Terminierung
Zuwächse
Ordnung und Klassifikation
Benutzungsbedingungen
Reproduktionsbedingungen
In der Verzeichnungseinheit enthaltene Sprache
Schrift in den Unterlagen
Anmerkungen zu Sprache und Schrift
Physische Beschaffenheit und technische Anforderungen
Findmittel
TLA-Mikrofilm: 2027, 2028, 2037, 2045
Existenz und Aufbewahrungsort von Originalen
Existenz und Aufbewahrungsort von Kopien
Verwandte Verzeichnungseinheiten
Anmerkung zur Veröffentlichung
Tiroler Geschichtsquellen 37/7/8