Im Grenzstreit zwischen der Nachbarschaft zu Bichlbach, Wengle und ab der Len einerseits und den Nachbarn zu Obergarten anderseits war wegen der Weide an der Frasan und unten am Kolberg an der Mühlegg bereits 1478 eine Markungsurkunde ausgestellt worden. Doch nach Streitigkeiten wegen der Frühjahrs- und Herbstweide in der oberen Raut kommt es zum Vergleich: Es wird die Grenze mit den Marksteinen beschrieben, die u.a. gegen die Schlegwelzi, durch den Gfellboden, an das Schröfle bis an das Puxtäli, in das große Tal auf den oberen Schlafbühel, hinauf auf das Joch verläuft. Doch gegen Pleispitz, was Gemeingut ist, dürfen Bichlbach und Obergarten auftreiben. Weiters dürfen die von Obergarten bis zum Rigibach und diesem entlang bis an die Niederleiterfelder weiden. Bis Mitte Mai dürfen die Obergartner am Kolberg an der Mühlegg von unten bis an das Tal unterhalb der von der Stripf herabziehenden Raut weiden. Weiters dürfen sie von des Eggers Heustadel in Reiten über den Rigibach auf die Landstraße gegen die Mühle bis zur Frasan fahren, doch ohne die Weide von Bichlbach und Lermoos zu verletzen. Siegler: Richter von Ehrenberg
Weideordnung der Gemeinden Bichlbach und Lähn: Am Georgentag sollen jährlich je zwei Dorfmeister für Bichlbach und Lähn gewählt werden, welche taugliche Hirten aufzunehmen haben. Sie bestimmen den Hirtenlohn, lassen die Alpwege ausbessern, treiben das Grasgeld ein und legen darüber Rechnung. Die Nachbarschaft steuert nach Anzahl der Heufuder. Für fünf Heufuder sind zwei Kühe zu veranschlagen. Ein Pferd entspricht zwei Kühen, vier Galtrindem, acht Jungkälbern oder 12 Schafen mit Lämmern usw. Schafe und Ziegen sollen ins Gebirge und nicht auf die Kuhweide getrieben werden. Ohne Wissen des Dorfmeisters darf kein fremdes Vieh aufgenommen werden. Neben Steuer und Hirtenlohn sind 12 kr Grasgeld zu zahlen. Am Maientag sind die Zäune zu machen. Krankes Vieh darf nicht aufgetrieben werden. Galtvieh soll auf das Prustegg, den Spiegelsehrofen und auf den Mötschen, jedoch nicht in die Stapfwies getrieben werden. Jungpferde kommen zuerst zum Nötschen (Mötschen?), dann in den Lichten Brand, auf den Berg, nach Jakobi in das Albele, Stapfwies, in das Töbele und Oberwies. Bei genannten Übertretungen werden für Pferde 24 kr und für Rinder 12 kr eingehoben und diese der Obrigkeit gemeldet. Im Herbst werden die Grenzen mit Lähn neu vermarkt.
Weidevertrag der Nachbarn zu Lähn und Wengle mit Bichlbach wegen der Melkalpen Kolberg und Bichlbach. Lähn und Wengle überlassen den Nachbarn von Bichlbach die Auswahl der Melkalpen. Daher wählt Bichlbach statt der bisher innegehabten Melkalpe zu Bichlbach jene am Kolberg. Diese wird von der Galtalpe am Kolberg folgendermaßen abgeteilt: Die Stallweide geht von der Landstraße bis an den alten Hag und die Melkalpe bis auf das Glieger oben am Gerntal usw. bis in den Starken Knofl an der Lermooser Mark. Diese Alpe dürfen die Bichlbacher nur mit ihrem Melkvieh abweiden. Was außerhalb der Melkalpe am Kolberg liegt, nämlich die obere und untere Wies, Tobeli, auch Hoch- und Galtalpe genannt, sollen die Bichlbacher, Lähner und Wengler mit ihrem Galtvieh, den Rossen und Rindern wie bisher einvernehmlich beschlagen. Jährlich ist zu beschließen, wie viele Rosse und Rinder aufzutreiben sind.
Vertrag wegen Verarchung des Dorfbaches. Vor dem Gericht Ehrenberg wird von den Interessenten zur Verarchung des Bichlbacher Dorfbaches ein Vertrag geschlossen, der auf den alten Ordnungen von 1489, 1592, 1665 und 1677 beruht. Die Verarchung haben vorzunehmen: Die Inhaber des Saemhofes vom Mühlwald herab über 30 Klafter bis zu einem Markstein; der Pacherhof und der Pichlhof weitere 50 Kl bis zum nächsten Markstein; die zwei Kirch- und Widumhöfe die nächsten 130 Kl herab bis zu des Müllers alten Weiher; der Müller das Stück auf seiner Seite bis zur Brücke; die andere Seite soll durch Bannlegung des Waldes geschützt werden. Die Brücke samt Arche ist vom Zollamt Ehrenberger Klause zu erhalten, die Arche ober dem Haus des Jakob Seitz vom Pacherhof. Unter der Brücke haben die Bachanreiner die Arche einzuhalten, nur beim Mesnergut besorgt dies die gesamte Pfarre. Das nötige Archenholz wird aus dem Wald am Lamberg, aus dem Mühlwald und dem Wäldchen am Bach bis zum Kohlbergbach bereitgestellt. Der jährlich zu wählende Archenmeister soll die Mängel dem Anwalt zu Bichlbach melden. Zur Archenarbeit sind von den Verpflichteten taugliche Personen abzustellen oder 30 kr zu zahlen.
In Ergänzung des inserierten Vertrages vom 30. Mai 1582 (vgl. Nr. 4) vergleichen sich die Gemeinden Bichlbach, Wengle und Lähn, daß zum Schutz des Stripfenwaldes beim alten Hag ein Markstein gesetzt werden soll. Weitere Marksteine sind vom Starken Knoflach bis ins Gemtal zu setzen. Das geschlagene Holz soll allen drei Gemeinden zustehen. Nach der Alpabfahrt der Bichlbacher dürfen die Gemeindsleute von Lähn die Nachweide nutzen und umgekehrt die Bichlbacher die Lähner Melkalpe. Genannte Marksteine liegen am alten Hag, im Tal gegen den Stripfenwald, an den Mähdern der Bichlbachtaje, auf dem Starken Knoflach zwischen den Pfarren Bichlbach und Lermoos, am Schönen Boden unter der Roßfalle und am Fahrenegg.
Vermarkungsurkunde zwischen Bichlbach und Lermoos wegen der Weide am Starken Knoflach. Der inserierte Markungsbrief vom 25. Mai 1663 beruft sich auf den Vertrag vom 23. Aug. 1580 und wird wie folgt ergänzt: Der schadhafte oberste Markstein auf dem Starken Knoflach wird ersetzt, ebenso der vierte. Der fünfte Stein auf dem Stripfenjoch wird aufgerichtet. Künftig sollen weder die Bichlbacher ihr Vieh auf das Hebertal noch die Lermooser auf die Seite der Bichlbacher beim Starken Knoft treiben, bei sonstiger Pfändung. Eine weitere inserierte Urkunde vom Juni 1684 besagt, daß die Scheidemauer auf dem Heberjoch von beiden Seiten einzuhalten ist. Die Grenzmarken zu Nups und am Starken Knofli werden für richtig befunden. Das Bergmahd Pranzögg wird vermarkt und mit der Fudersteuer belegt.
Vergleich zwischen den Nachbarschaften Lähn und Wengle wegen der Viehtriebgasse. Genannte Nachbarschaften erneuern den Vertrag vom 11. Juni 1567 wegen der Viehtriebgasse zu Lähn und beim Kolberg. Laut inseriertem Vertrag sollen beide Gassen auf 10 Schuh verbreitert werden. Der Zaun von Wengle bis zum Weiher ist von beiden Gemeinden neu zu erstellen und von den Anrainern zu erhalten. Der Rautwald nördlich von Oberwengle vom Scheisstal bis zum Jakob Ritt und an das Joch wird wegen der Lawinenstriche zum Bannwald erklärt.
Protokollauszug des Gerichtes Ehrenberg wegen des Holzschlags auf Oebele. Das Gericht Ehrenberg entscheidet auf die Klage der Gemeinde Obergarten gegen die Gemeinde Lähn einstweilig, daß die Gemeinde Lähn zwar das bereits geschlagene Holz wegführen dürfe, weitere Schlägerungen aber bis zu einer Entscheidung des Streitfalles zu unterlassen sind.
Protokollauszug des Gerichtes Ehrenberg wegen der Oebelewaldung. Protokoll über den gerichtlichen Lokalaugenschein im Oebelewald samt Zeugenaussagen über die dort zwischen den Nachbarschaften Lähn und Obergarten strittige Weide- und Holznutzung.
Gerichtsurteil zwischen den Nachbarschaften Obergarten und Lähn wegen der Nutzung des Oebelewaldes. Die klagenden Obergartner werden mit ihren Ansprüchen auf den Oebelewald abgewiesen, behalten sich aber die Appellation vor.
Das Landgericht Ehrenberg trägt den Gemeinden Lahn und Obergarten gemäß Revisionsurteil auf, das überwinterte Vieh des Frühmessers von Lermo(o)s auf ihre Gemeine Weide treiben zu lassen. Da der Frühmesser seine Steuern, Wustungen und Einquartierungen gemeinsam mit den Gemeinden Lähn und Obergarten trage, stehe ihm auch das Weidereicht auf der Gemein zu. Die beiden Gemeinden protestieren.
Beschwerde der Gemeinde Lähn und Wengle gegen die Gemeinde Bichlbach wegen übermäßiger Nutzung. Die Beschwerdeführer bitten die o.ö. Regierung und Hofkammer, der Gemeinde Bichlbach aufzutragen, ihre Steuerbeschreibung vorzulegen und entsprechend derselben zu zahlen, sowie sich an die Pfarrordnung zu halten.
Jakob Pader in der Pfarre Pichlpach hat in dem Mulöbele ein Wiesmahd gekauft, welches großteils an den Wald grenzt und bisher nicht vermarkt war. Im Beisein des Matthias Kerber und anderer wird dieses Mahd vermarkt und mit genannte dreizehn Marksteinen versehen, die auch Perwanger und Lermoßer Gebiet tangieren. Auf Begehren der Gemeinde Piechlpach wird dem Pader eine gleichläutende Abschrift dieses Markungsbriefes betreffend das 'mal öbelle' zugestellt.
Unter Franz Karl von Rost sollen die Weidegrenzen zwischen der Pfarre Lermoß und der Pfarre Piechlbach im Hebertal und auf dem Starken Knofling besichtigt und renoviert werden, da die Hirten der beiden Pfarren die Gerechtsame mit ihrem Vieh verletzten. Da die letzte Vermarkung bereits 26 Jahre zurückliegt, soll eine neue Begehung der Grenzen erfolgen. Die Grenzmarken AI Bichlbach werden anhand der inserierten Markbriefe vom 20. Aug. 1680 und vom 25. Mai 1663 erneuert, ausgetauscht oder ergänzt. Bei den alten Grenzbeschreibungen waren u.a. Forstknecht Christian Sambwöber, Christoph Radi, Martin Weirater, beide Haiterwang, Matthias Perwanger, Georg Sambwörber von Untergarten als Unparteiische zugegen. Lermoß war duch den Gerichtsanwalt Christian Wagner vertreten. Die Schiedmarkung von der Straße bis zu den Lehner Bergmähdern soll wie von alters her einvemehmlich mit Lermoß verbleiben. Die Schiedmauem auf dem Heberjoch sollen von beiden Pfarren je zur Hälfte erhalten und die Trockenmauern nach dem Schnee besichtigt und renoviert werden. Nach dem nunmehrigen Augenschein durch die Anwälte Christian Wagner und Peter Pader werden die Marksteine beschrieben und durch Zeugen belegt: Franz Sambweber, Erwaldt, Michael Mayr, Piberwier, Anwalt Georg Tausch, Adam und Georg Petter, Hans Schwenzegast, Jakob Schwarz, Rochus Peter, Martin Maister und der junge Knabe Hans Schwarz, alle von Piechlbach; von Lehn Franz Kolhundt...(?)... Die Lermoßer geloben die Einhaltung der renovierten Grenze dem Anwalt Georg Jäger und die Piechlbacher dem Anwalt Georg Tauscher. Siegler: Johann Zwerger, Waldmeister zu Emberg und Johann Georg Zwer ger, Forstmeister allda
Wegen strittiger Waldgrenzen zwischen Berwang, Biechlbach und Lermoos (?) kommt es unter Waldmeister Johann Zwerger zu einer Grenzbeschreibung, beginnend in der Eben unter der Strickle-Leiten ...(?)... in der Liebfrauenmahd und Lehner Alp. Teils verläuft die Grenze am Wald des Hans Glätzle von Berwang, welche auf 1660 (?) zurückgeht. Die Marksteine Nr. acht bis zwölf gehen auf den Markbrief von 1683 zurück und liegen gerade nach dem Thelle und hinauf unter den oberen Pairstboden usw. Diese Grenze bezeugen u.a.: Thomas Maister von der Lähn, Sebastian Koch, Matthias Zotz ... von Haiterwang, Hans Berkdold, Hans Nigl und Mang Gigl als junger Knabe.
Instruktion und Jagdordnung für den Bichlbacher Forstknecht welche Johann Georg Sebastian Graf Küngl, Obristjägermeister lt. Hofkammerdekret vom 6. März 1706 über das Gericht Ehrenberg für den Forstbezirk unter der Landstraße bis zum Riglbachbriggle, hinüber an die Pfarre Lermoß, zur Piechlpachischen Untermarken bis auf den Beilspitz und Schlögelwölzen, in das Piechelbacher Stieralpl, auf das Niederjöchl in das Perwanger ... auf den Grabhof nach Perwang mitten durch das Dorf, sodann in die Schiltige Wand zuhöchst in Danellenspitz, bis ans Rinental usw. erläßt. Übertretungen sind dem Forstüberreiter zu melden. Dazu gehört auch das Flolzschwenden in Lustgejaiden und Panhölzem. Verdächtige Personen, die die Einstände des Wildbrets stören, sind namhaft zu machen. Wie schon am 22. Feber 1630 werden die Forstknechte zu intensiverer Flegung aufgefordert. 'Selbgeschoß' auf schädliche Tiere sind vorher öffentlich zu verkünden. Dem Forstknecht stehen 40 Gulden Sold und 1/4 der Strafen zu. Weiters darf er Luchse, Wölfe, Marder und Otter fangen. Das Reisgejaid ist den Gerichtsuntertanen verboten, ebenso das Jagen mit Leim und Netzen. Junge Eiben dürfen nicht gehackt werden. Schädliche Hunde sind zu erschießen.
Zwischen den Vertretern der Gemeinde Bichlpach und N. Greil, Daniel Wanner von Lehn und Wengle wird zur Erhaltung der Tajen die Holzentnahme geregelt. Letztere zwei Gemeinden sollen das Holz nur aus dem sogenannten Tayenwald, der ihnen privat zustehe, entnehmen. Lehn und Wengle verpflichten sich auch, kein Zaunholz zu entnehmen, außer an jenen Orten, wo das Vieh abstürzen könnte. Im übrigen beruft man sich auf den Vergleich von 1708, welcher die Abmarkung mit Piechlpach ausweist. Siegler: Richter von Ehrenberg
Vermarkungsbrief. Die beschriebenen Marksteine beziehen sich auf das Heberjoch, wo eine Schiedmauer aus Trockensteinen mit einem liegenden Felsen die Grenze bildet. Die Einhaltung der Grenzen geloben von der Pfarre Lermoos: Mang Schneller, Anwalt, Martin Schenach, Gewalthaber, Jakob Gerber und Josef Widemann; auch Peter Woher, Forstknecht ... Bernhard Koch ... Peter Krammer, als ein junger Knabe, alle von Piechlpach; weiters Martin Hochenegg, Gewalthaber von der Lehn, Simon Vögele und Johannes Zoz, als ein Knabe, beide von Wenglen, Pfarre Piechlpach. Protokollist: Mang Schnöller, Anwalt der Pfarre Lermoos. Die letzte Markung erfolgte am 25. Juni 1710.
Vor dem Ehrenberger Pfleger Kaspar Joachim Tschusy zu Schmidhofen, Gerichtsschreiber Willibald Schnöller, Jakob Naus ... und Franz Anton Ott kommt es nach den Überschwemmungen durch den Piechlpach zur Schadenserhebung im Bachfeld und Stockach. Die Flurschäden entstanden teilweise durch nachlässige Archenverbauung der Anrainer. Zimmermeister Jakob Naus empfiehlt zur Vorbeugung, eine große Arche über 100 Klafter aus Gras und Steinen bis zum Weidach hinab an den Kohlberg zu errichten. Folgende Anrainer sollen durch Tagschichten beitragen: Josef Peter, Ursula, Anton und Maria Jäger, Han delsmann Johann Jakob Pfaundler, Anton Schiechtle, Georg Köcks Kinder, Jenewein Zoz, Anton Daiser, Anwalt Ott, Augustin Höss am Pacherfeld.
Vor dem Anwalt Josef Leopold ... kommt es zu einer Neuregelung der Wildbachverbauung bei der sog. Waalarche. Die Waalarchinteressenten sollen je nach Fuderleistung gemeinschaftlich durch Tagwerke und Holzbringung die Arche erhalten, wozu jeder Interessent einen festgelegten Abschnitt zugeteilt bekommt. Den ersten Abschnitt haben Josef Pfaundler, Josef Gärtner und Ferdinand Buchmann zwischen benannten Marksteinen zu erhalten. Johann Friedrich, Klement Schichtle usw. erhalten den Abschnitt Nr. 2 bis 3; Jakob Pfaundler usw. den nächsten, dann Josef Fässer usw. Überdies ist Ferdinand Buchmann verpflichtet, eine Wurfarche zu machen und zu erhalten. Weiters werden für zehn Jahre die zwei Archenmeister bestimmt, und zwar für 1783 Pflaundler und Buchmann, für 1784 Johann Friedrich ... für 1787 N. Hinterholzer, 1788 Karl Jäger ..., 1789 Josef Fässer und Josef Gärtner,... 1791 Josef Jäger usw.
Zwischen Bichlbach und Wengle kommt es wegen 18 Gulden Steuer]eistung zu Streitigkeiten, da Wengle der Ansicht ist, nur bei den Ordinaristeuem nach dem Steuerfuß beitragen zu müssen. Dabei beruft man sich auf einen Vergleichsbrief von 1729, wo mit Ausschluß von Lähn Wustungsabgaben, Schloßgefälle, das Quartalsfixum für Hebammen, Militärmarschkonkurrenz usw. nicht nach der allgemeinen Steuerumlage zu berechnen sind. Wegen dieses Vergleichs ist das Gericht Ehrenberg der Ansicht, daß es sich bei diesem Steuerstreit um keine Privatangelegenheit handelt und daher kein Prozeß geführt werden dürfe.
Grenzbegehung zwischen Haiterwang und Bichelbach nach dem Renovationsbrief von 1706. Vom Lichten Boden geht ein Fußsteig, wo sich der Biechlbacher mit dem Haiterwanger Alpweg vereinigt, bis zum Brunnen usw. RV: Das Original vom Jahre 1706 betreffend die Vermarkung des Peirstbodens gegen Heuterwang liegt im Archiv in Lahn.
Gerichtsprotokoll wegen Wustungsstreit zwischen Bichelbach und den Gemeinden Lahn und Wengle. Vor dem Ehrenberger Pfleger Josef Jakob Sterziner und dem Gerichtsschreiber Josef Anton Nauß kommt es wegen der Steueraufteilung zwischen den obgenannten Gemeinden zu einer Abklärung, daß es bei dem Teilungsmodus von 1729 zu verbleiben habe. Gegen diesen Standpunkt der Bichlbacher Vertreter Leonhard Greif, Josef Daißer und Anton Köck, wehren sich Lähn und Wengle und lehnen alle Vergleichsvorschläge ohne Rücksicht auf die Unkosten ab. Genannte Steuerverweigerer kommen am 15. Mai neuerlich zusammen, wobei der Vergleich vom 6. Juli 1729 nur im Punkt vier bezüglich der Landschaftsteuer abzuändern ist. Demnach haben Lähn und Wengle die Steuer an die Landschaft nach dem Steuerkataster-Fuß zu entrichten. Dazu verpflichten sich Josef Koch, Mesner, Josef Zotz und Ignaz Ritter. Im Nachsatz wird festgesetzt, für jedes Stell vieh einen Dukaten einzuheben.
Bei der Bestellung des Pfarrers verpflichten sich die Ausgeschossenen der Gemeinden Bichlbach vermög a.h. Hofdekrets vom 10. Mai 1797 zur Unterstützung für einen Hilfspriester beizutragen. So soll unter anderem für ihn eine Wohnung bestimmt werden und dem Pfarrer statt des Holzbedarfs ein Äquivalent von 15 Gulden anhand der Steuerbeschreibung erlegt werden. Weitere 20 Gulden sind als Kaufschilling (vermutlich für die Priesterwohnung) beizutragen. Auch die Gemeinde Wengle hat nach dem Steuerfuß 12 Gulden 40 kr beizutragen. Bei schlechtem Weg zur Winterszeit ist dem Hilfspriester nach Biechelbach ein Pferd beizustellen. Bei der Unterstützung für den Hilfspriester wird auch Lähn genannt. Zur Einhaltung verpflichten sich: Johann Georg Dol. ..., Johannes Petter Augustin Hosp, Konrad Köck, Donatus Zotz (?) und andere.
Archenbauordnung für die Interessenten in der Pfarre Piechlbach. Wer die Mannschicht nicht selbst leisten kann, muß pro Tag 30 kr zahlen. Je nach Hofgröße und Steuerleistung haben Hans Sepp, N. Zotz auf dem Samerhof, Jakob Jäger vom Bacherhof... der Pichlhof, ... Hans Rimbl von Wängle, Georg Schoch von Lehn in Vertretung ihrer Mitnachbarn die notwendigen Archenbauschichten beschlossen. Es werden einzelne Archenabschnitte beschrieben und die notwendigen Maßnahmen festgelegt: bei der alten Wehr, bei der Streicharchen, bei der Pruggen usw. Auch Eigenmaßnahmen der Anrainer werden auf deren Kosten festgeschrieben. Es werden auch Marksteine, so bei Leonhard Greif, zur genauen Lokalisierung der Archenabschnitte beschrieben, ebenso bei Müllers Wiese. Bei Gärttners Statt und Anton Spiß sind weitere Marken. Zur Überwachung soll jährlich ein Archen- und Bachmeister eingesetzt werden. Et. einer Vereinbarung von 1731 soll das Archenholz aus dem Wald am Lamperg und aus dem Mihlwald entnommen werden. Die Tagsatzung fand unter Richter Michael Hofer von Ehmberg und Baron und Rost (Siegler), sowie den Zeugen Peter Oegl... statt.
Bei der Überprüfung der vorgelegten Gemeinderechnung von Bichlbach stellt der Anwalt im Beisein der Gemeindegewalthaber fest, daß die Einnahmen und Ausgaben unbedenklich sind und keine unerlaubten Aufrechnungen erfolgten. Bezüglich der vorgelegten Rechnung haften Johann Peter Mayr, Josef Einser, Paul und Benedikt Mayr, sowie Heinrich Gärtner über einen Betrag von 330 Gulden worüber ein Schuldbrief zu 4 % bei der Pfarre Bichlbach ausgestellt wird. Anwalt Kramer hat seit seinem Dienstantritt 1799 an Wustungsanlagen 16.484 Gulden berechnet.
Gemeindevorsteher Franz Anton Jäger von Biechlbach errichtet vor dem Gericht Ehrenberg einen Schuldbrief über 250 Gulden Diesen Betrag schuldet die Gemeinde der Eugen-Falgerischen-Stiftung seit dem 7. Mai 1820 bei der Pfarrkirche in Reutte zu einem Jahreszins von 5 %.
Der Gemeindevorstehung in Biechlbach wird von der Gerichtsobrigkeit aufgetragen, den dortigen Insassen das Grasen in den Waldstellen zu untersagen und kein Vieh mehr aufzutreiben. Da dadurch ein beträchlicher Schaden entstehe, wird der Vorstehung aufgetragen, den Übelstand abzustellen. Es ist öffentlich bekanntzumachen, daß das 'Abrupfen' strengstens verboten sei und jene Übertretung mit einer Strafe und sogar mit Züchtigung zu ahnden ist. Ein Aktenvermerk des Vorstehers Einser spricht von Gewalttätigkeiten.
Eine auf das Jahr 1686 zurückgehende Grenze wird auf Veranlassung der gegenwärtigen Besitzer Adam Peter, Haus Nr. 23, und Johann Georgs Erben, nämlich Martin Fässer, Sonnenwirt, neu vermarkt, da sie ihr Eigentum bis an den Schroten von Josef Anton Kramers Bergmahd beanspruchen, wodurch das Gemeindeeigentum verlustig ging. Da am Bergle und im Thelele keine Markung laut obigem Brief auffindbar war, vergleicht sich die Gemeinde unter Josef Anton Berchdold, Gewalthaber, Franz Schüler, Anwalt, Johann und Michael Einser, Anton Mayr usw. mit den Eigentümern der Berglehnen.
Die Vertreter der Parzelle Bichlbach, namens Josef Anton Greif, Johann Einser, Peter Waker, Michael Jäger und Josef Buchmann vergleichen sich mit den Abgeordneten der Parzellen Lähn und Wengle, namens Thomas Fässer, Johann Nagele und Josef Schretter. Wegen des strittigen Waldeigentums kommen die Parteien überein, daß der Kammwald oder das Waldele hinter dem Sattele, den Parzellen Lähn und Wengle zugesprochen werde. Sollte aber in Zukunft eine Urkunde gefunden werden, die Bichlbach als Eigentümer ausweist, so ist dieses Übereinkommen nichtig.
Gemeindebeschluß bezüglich Grasrechte
Exekutionsandrohung über 8 Gulden
Versteigerung für Josef Hundertpfund
Führung von Armenkarteien beim Pfarrer
Der k.k. Forstwart von Ehrwald teilt dem Gemeindevorsteher in Bichlbach abschriftlich das Schreiben des Forstmeisters Klingler mit, wonach sich die Parzellen Bichlbach mit den Fraktionen Lähn und Wengle verglichen haben, das Eigentum des hinteren Kampwaldes, (also des Waldes hinter dem Sattele bis an das Gröbener Mark) abzutreten. Das Bezirkskommissariat weise jedoch darauf hin, daß besagter Vergleich nur das Benützungsrecht nicht aber das Eigentum betreffen könne, weil dieses lt. Waldservitutenablösung vom 19. Sept. 1848 der ganzen Pfarre Bichlbach zuerkannt wurde. Der angezogene Vergleich vom 22. Juli 1851 (siehe oben) liegt dem Forstamt noch nicht vor. - Original-Begleitschreiben des Forstwartes von Ehrwald und ein Ladungsschreiben an den Gemeinderat Josef Anton Greif wegen Lokalaugenschein liegen bei.
Auf Veranlassung der Gemeinde Lehn wird in den Wiesmähdem ober den Lehner Häusern, welche an die gemeine Waldung stoßen, unter Waldmeister Johann Zwerger im Beisein des Gerichtsanwalts Georg Tauscher von der Pfarre Pichlpach und des Forstknechtes Petter, sowie der Pichlpacher Ausschußleute Georg Schoch, Martin Spiß und Georg Kolschmidt gemeinsam mit den Mähderinhabern eine Neuvermarkung vorgenommen. Die Grenze beginnt bei Martin Schuechters Mahd, welche an Sebastian Gramer stoßt. Dort wird der erste Grenzstein gesetzt. Insgesamt werden 28 Marksteine beschrieben und folgende Anrainer genannt: Stoffel Rauth, Matthäus Koch, Christian Perktold, Bartlmä Wilhalbm, Martin Zoz, Martin Schwarz, und Jakob Rith. Es wird ihnen die Auflage gemacht, ihre Rauth zu verzäunen, um den gemeinen Wald zu schonen. Unterschrift: Johann Zwerger, Waldmeister
Auf Antrag der Inhaber der Eigentumsmähder wird die Grenze in der Stripfen durch den Forstüberreiter Martin Zwerger und den Forstknecht Adam Peter neu vermarkt. Die Grenze beginnt bei Hans Perchtolds Stripfen mitten im oberen Grießbicheltal bei einer Buchenstaude mit dem ersten Markstein. Weitere Grenzmarken sind bei Andrä Straßer, Thoman Griessers Mahd, bei einer Rottanne, im Mahd des Georg Sepp, des Matthias Koch, des Hans Koch, des Jenewein Koch, über dem Stripfenweg in Josef Perchtolds Stripfen, bei Josef und Hans Perchtolds Stripfen. Die insgesamt 27 Marksteine sind zusätzlich mit Schmidschnaggen und Kohle markiert. Bei der Vermarkung sind Piechlbach durch Martin Zoz und Georg Rainer, die Gemeinde Lehn durch Michael Wilhelbm und Thomas Rapold vertreten, welche dem Anwalt Georg Tauscher und dem Waldmeister für die Mähderinhaber das Handgelübde erstatten. Diese beglaubigte Protokollabschrift wurde wegen eines Brandes am 15. Dez. 1710 vom Waldmeister Johann Zwerger neu beglaubigt. Siegler: Johann Zwerger, mit Unterschrift
Holzaufteilungsprotokoll des Jakob Pogner, Maurer und Schulhalter auf Lehn. Anläßlich des durch den Sturm verwüsteten Wald ober dem Dorfe, das Osteid genannt, wurden am 15. Feber 400 Holzstämme umgeworfen, welche am 19 Mai durch den Forstknecht Adam Fetter von Piechlbach unter folgende Gemeindsleute aufgeteilt werden: Jörg Perktold, Müller, Thomas Rabold, Pestle Kramer, Jakob Kramers Witwe, Martin Spiß, Bierwirt, Georg Milser, Pestle Schoch, Veit Rainer, Enderle Strasser, Jakob Rainer, Heiß Koch, Kaspar Rimel, Reorg Seph jun., Kaspar Koch, Martin Perktold, Anna Klotz, Jörg Schuechter, Schneider, Hans Koch, Wegmacher, Georg Kolhundt, Bartle Wilhalmb, Schmied, Hans Koch, Tobias Schiechtle, Jakob Hosp, Georg Seph, Heis Schuechter, Mezger, Lorenz Hosp, Schuhmacher, Johannes Klock, Weber, Dionys Rith, Josef Vegele, Bierwirt, Anton Zoz, Jakob und Simon Pogner, Martin Schuechter, Georg Wilhalmb, Augustin Vegeli, Georg Schuechter, Schmied, Martin Perktold sen., Stani Perktold und Daniel Leitner.
Zwischen den Pfarren Piechlbach, Haiterwang und Perwang kommt es zur Erneuerung der Grenze vom 28. Juni 1683, welche in Vertretung für Forstmeister Johann Georg Zwerger der Pichlbacher Forstknecht Adam Peter vornimmt (vgl. Zweitschrift Nr. 4/16). Die Grenze beginnt in der Ebene unter der Stickleleiten nahe am Zaun. Insgesamt werden 17 Marksteine beschrieben, welche bis zum Geißsteig bei den oberen Brunnentrögen unweit der Alphütten reichen und beim Postweg enden. Von Perwang sind anwesend: Hieronymus Streife, Anwalt, Andreas Kerber, Matthias Glezle, Josef Strelle und Hans Glezle; von Piechlbach Matthäus Gertner, Jakob Jeger, Thomas Meister und Hans Peter, Forstknechtssohn, von der Lehn Thomas Klotz, Thomas Rappolt und Sebastian Koch; von Wengle Georg Kiechle, Matthias Zoz und Hans Rimbel; von Haiterwang Johann Wolfgang, Anwalt, Hans Perchtold, Hans Nigl, Philipp Gigei und Mang Gigl. Siegler: Johann Georg Zwerger, Waldmeister
Die Vertreter der Gemeinschaft Lehn namens Franz Kolhunt, Thomas Kloz, Thomas Rapolt und Hans Milser vergleichen sich mit Mathes Zoz und Jakob Ritherr von Wengle als Kläger wegen der Holzentnahme im Berglbannwald. Die sechs Stämme seien aus Unwissenheit geschlagen worden, wie die Lehner bekennen. Daher sollen die geschlagenen Stämme der Lehner Gemeinschaft gehören und für jeden Stamm 30 kr zu bezahlen sein, vorbehaltlich der herrschaftlichen Strafe. Gegenüber dem Anwalt Georg Tauscher und den Zeugen Jakob Schwarz und Matthäus Gertner bringt die Nachbarschaft Wengle nachträglich vor, daß nicht bekannt sei, daß der Berglbannwald den Lehnem alleine zustehe, weshalb sie einen schriftlichen Nachweis verlange. Darauf legen die Lehner eine Urkunde des Reuttener Waldmeisters vom 5. Juli 1674 vor, welche besagten Berglwald alleine den Lehnem zuschreibt und für diese in Bann legt. Forstknecht Adam Peter bezeugt, daß schon 30 Jahren das niedergefallene und umgehauene Holz alleine den Lehnem zugebilligt worden sei. Daher akzeptiert Wengle den Vergleich mit Vorbehalt und trägt die halben Zehrungskosten.
Georg Rauscher, Anwalt von Piechlbach, bringt den Gemeindsleuten von Lähn zur Kenntnis, daß nach Aussage des Forstknechts Georg Peter im Berglwald das notwendige Brenn- und Bauholz ausgezeigt worden sei. Daher ist jedes weitere Hacken verboten und für jeden Stamm eine Strafe von 2 Gulden festgesetzt worden, vorbehaltlich der herrschaftlichen Strafe.
Die Rechtsvertretung von Piechlpach beantragt bei der Gerichtsobrigkeit Emberg, daß die Gegenparteien Lehn und Wengle wegen der vorgeschützten Beschwerden, welche sie schriftlich eingereicht haben, die notwendige Legitimation beibringen. Richter Ignaz von Rost teilt daraufhin in seiner Einbegleitung vom 21. Feber den Gemeindsleuten von Lehn und Wengle mit, daß sie bei AI Bichlbach Fortsetzung ihrer Klage eine ordentliche Vollmacht zur Legitimation vorlegen müßten.
Die Gemeinschaften Wengle und Lähn benennen ihre Bevollmächtigten im Rechtsstreit gegen Pichlbach anläßlich der Klage wegen unerträglicher Nutznießung und Übervorteilung auf der Weide und bei der Faßlfuhr. Die Ausschußleute von Wengle Daniel Wanner und von Lähn Hans Schuechter und Franz Warmer nominieren zur Prozeßführung als Bevollmächtigte Sebastian Klotz und Franz Kohlhund von Lähn. Siegler: Johann Gaudenz Freiherr von Roßt, Kommandant und Pfleger der Festung und Herrschaft Ehrenberg Siegelbitte an: Josef Sebastian Föger, Zeugwart Zeugen der Siegelbitte: Christian Lechleitner und Johann Lorenz Marchner von der Gerichtsschreiberei
Vor dem Ehrnberger Sekretär Franz Michael Föderle und dem Gerichtsschreiber Franz Anton Hueber, dem Waldmeister Johann Georg Zwerger und dem Piechlpacher Anwalt Franz Anton Ott kommt es wegen der Steuerveranlagung der Heuteile zwischen den Gemeindsleuten auf der Lähn und Wengle zum Vergleich mit den Piechlpachem. Grundlage des Vergleichs ist der Dorfschluß von 1575 (Vgl. Nr. 4/3). Die Bichlbacher treten den Lähnem die Roßfall-, Mößlgrueb- und Piechlbacher Galt- und Melkalpe ab ersten Sept. zum Mähen und die sog. Rinner in der Lähner Alpe zur weiteren Nutzung ab. Ober den Prenten wird den Lähnem zur Sicherheit des Viehs ein Zaun gestattet, doch steht das zuwachsende.Holz allein den Piechlbachem zu. Die Steuern und Wustungen sind künftig gemeinsam 'an einem Tisch' zu erstellen, doch sind die Einkaufgelder getrennt zu verwalten. Die Prozeßkosten werden von Piechlbach übernommen. Das Teggental ist durch beide Vergleichsteile zu genießen. Die Einhaltung des Vergleichs geloben von Lähn und Wängle: Franz Kollhund, Sebastian Klotz, Kaspar Rimml, Hans Schuester, Johann Spiß, Georg Rimml, Franz Wanner, Anton Zoz, Martin Riechle und Thomas Koch sowie genannte Piechlpacher. AI Bichlbach Siegler: Johann Gaudenz von Rosst, Pfleger
Zwischen Franz Anton Ott, Anwalt der Pfarre Piechlpach, sowie Anton Zoz und Thomas Koch von Piechlpach einerseits, und dem Elias Greill von der Lahn und Daniel Wanner von Wengle als Vertreter dieser Gemeinschaften anderseits, vergleichen sich, das Holz aus keinem anderen Wald als den sog. Tajwald zu entnehmen. Wengle und Lähn sind nicht berechtigt, Bauholz für ihre zwei 'Viehschirmb aus einem anderen Wald der Pfarre Piechlpach zu nehmen, falls das Holz im Taywald aufgebraucht ist. Die zwei Gemeinden verpflichten sich auch, kein Zaunholz zu entnehmen, außer an jenen Stellen, wo das Vieh abstürzen könnte. Doch bleibt es Wengle und Lähn unverwehrt, wie von alters her aus dem nächstgelegenen Wald das Zaunholz zu holen. Die zwei privaten Piechlpacher Tajen Rett und Gatterle sind nach dem Vergleich von 1708 (vgl. Urk. Nr. 4/19) zu handhaben. Die Einhaltung dieses Vergleiches geloben obgenannte Vertreter dem Gerichtsschreiber Franz Anton Hueber. Zeuge: Josef Karl Eier, Ehrenberger Schreibereidiener Unterschrift: Franz Hueber, Gerichtsschreiber zu Ehrenberg
Dem Anwalt Franz Anton Ott von der Pfarre Piechlpach wird die Klage des Elias Greil, Hans Schuchter und Hans Spiss von der Gemeinde Lähn gegen die Gemeinde Wengle übermittelt, weil diese im Berlwaldele unerlaubt holzten. Die Lähner klagen auf Unterlassung und ersuchen, den Wenglern die Grenzen des Rautwaldes entsprechend des alten Vertrages einzuhalten. Der Anwalt soll auf gütliche Einigung plädieren und den Beklagten diesen Befehl den Lähnem durch eine authentische Abschrift zur Kenntnis bringen. Am 8. Nov. übermittelt Anwalt Ott diesen Befehl.
Franz Nikolaus Sterzinger quittiert, daß er von den Abgeordneten der zwei Gemeinschaften Lehn und Wengle nämlich den beiden Steuertreibem Josef Wilhelm Huefschmidt und Johannes Spiss von Lehn, sowie von Martin Zoz und Daniel Warmer aus Wengle 109 Gulden samt 70 Gulden 51 kr Zinsen und 48 kr Briefgeld teils bar, teils durch Überweisung an Johanna Kohlhund erhalten hat. Die Schuldverschreibung stammt vom 25. Aug. 1727 von seiner Mutter Regina Wörz und langte über Peter Sterzingers Erben an ihn. Siegler: Franz Nikolaus Sterzinger
Franz Kohlhund und Sebastian Klotz, Gewalthaber der Gemeinschaft Lähn und Wengle, beschweren sich in ihrer Duplik, daß die gegnerische Gemeinde Bichlbach mit 'listiger Hinterhaltung' des in der Gemeindetruhe liegenden aber niemals vorgezeigten Dorfbriefes die Weiderechte mit 'üblen Titeln' erschlichen habe. Laut Dorfbrief soll kein Teil den anderen übernutzen oder übervorteilen, sondern nachbarlich und ehrlich handeln (vgl. Nr. 4/132). Mit beiliegendem Rechtsgutachten der Gemeinde Bichlbach an die Ehrenberger Pfleggerichtsobrigkeit, welches sich auf einen Vertrag von 1582 bezieht
Die Eheleute Matthias Wilhelmb und Regina Kolhund auf der Lehn (Anweiser Anton Klotz) verkaufen den zwei Gemeinschaften Lehn (Bevollmächtigte: Augustin Schuechter, Johann Schuechter und Thomas Hosp) und Wengle (Martin Zoz, Matthias Jäger, Johann und Daniel Wanner in eigener Sache) ein Stück Grund am Hausanger, worauf ein kleines neu erbautes Häusl steht, samt Hofstattgerechtsame um 90 Gulden Das Kaufobjekt haben die Verkäufer von Franz Kolhundt erworben. Das Häusl ist frei und eigen, grenzt im Osten und Norden an die Verkäufer, im Süden an die St.Prandani-Kapelle und im Westen an Johann Seep. Siegler: Josef Johann von Pach, Pfleger und Landrichter der Herrschaft Ehrberg Siegelbitte an: Franz Anton Ott, Anwalt der Pfarre Pichlpach Zeugen: Anton Zoz, Metzger von Piechlpach und Georg Kramer von der Lehn