Signatur
Titel
Datum/Laufzeit
- 1735-05-28 (Anlage)
Erschließungsstufe
Einzelstück
Umfang und Medium
Papier-Abschrift 4 Blatt beglaubigt, mit aufgedrücktem Siegel
Bestandsgeschichte
Abgebende Stelle
Eingrenzung und Inhalt
Zwischen Franz Anton Ott, Anwalt der Pfarre Piechlpach, sowie Anton Zoz und Thomas Koch von Piechlpach einerseits, und dem Elias Greill von der Lahn und Daniel Wanner von Wengle als Vertreter dieser Gemeinschaften anderseits, vergleichen sich, das Holz aus keinem anderen Wald als den sog. Tajwald zu entnehmen. Wengle und Lähn sind nicht berechtigt, Bauholz für ihre zwei 'Viehschirmb aus einem anderen Wald der Pfarre Piechlpach zu nehmen, falls das Holz im Taywald aufgebraucht ist. Die zwei Gemeinden verpflichten sich auch, kein Zaunholz zu entnehmen, außer an jenen Stellen, wo das Vieh abstürzen könnte. Doch bleibt es Wengle und Lähn unverwehrt, wie von alters her aus dem nächstgelegenen Wald das Zaunholz zu holen. Die zwei privaten Piechlpacher Tajen Rett und Gatterle sind nach dem Vergleich von 1708 (vgl. Urk. Nr. 4/19) zu handhaben. Die Einhaltung dieses Vergleiches geloben obgenannte Vertreter dem Gerichtsschreiber Franz Anton Hueber. Zeuge: Josef Karl Eier, Ehrenberger Schreibereidiener Unterschrift: Franz Hueber, Gerichtsschreiber zu Ehrenberg
Bewertung, Vernichtung und Terminierung
Zuwächse
Ordnung und Klassifikation
Benutzungsbedingungen
Reproduktionsbedingungen
In der Verzeichnungseinheit enthaltene Sprache
- Deutsch
Schrift in den Unterlagen
Anmerkungen zu Sprache und Schrift
Physische Beschaffenheit und technische Anforderungen
Findmittel
TLA-Mikrofilm: 2036 2071
Existenz und Aufbewahrungsort von Originalen
Existenz und Aufbewahrungsort von Kopien
Verwandte Verzeichnungseinheiten
Anmerkung zur Veröffentlichung
Tiroler Geschichtsquellen 37/4/47
Alternative Identifikatoren/Signaturen
EAP
Themen
Orte
Namen
Genres
Identifikator "Beschreibung"
Archivcode
Benutzte Regeln und/oder Konventionen
Status
Entwurf
Erschließungstiefe
Teilweise