Signatur
AT GemA Bichlbach 7-9-38
Titel
1834 Juni
Datum/Laufzeit
- 1834-06 (Anlage)
Erschließungsstufe
Einzelstück
Umfang und Medium
Original Papier Doppelblatt , Brandfragment
Bestandsgeschichte
Abgebende Stelle
Eingrenzung und Inhalt
Der Gemeindevorstehung in Biechlbach wird von der Gerichtsobrigkeit aufgetragen, den dortigen Insassen das Grasen in den Waldstellen zu untersagen und kein Vieh mehr aufzutreiben. Da dadurch ein beträchlicher Schaden entstehe, wird der Vorstehung aufgetragen, den Übelstand abzustellen. Es ist öffentlich bekanntzumachen, daß das 'Abrupfen' strengstens verboten sei und jene Übertretung mit einer Strafe und sogar mit Züchtigung zu ahnden ist. Ein Aktenvermerk des Vorstehers Einser spricht von Gewalttätigkeiten.
Bewertung, Vernichtung und Terminierung
Zuwächse
Ordnung und Klassifikation
Benutzungsbedingungen
Reproduktionsbedingungen
In der Verzeichnungseinheit enthaltene Sprache
- Deutsch
Schrift in den Unterlagen
Anmerkungen zu Sprache und Schrift
Physische Beschaffenheit und technische Anforderungen
Findmittel
TLA-Mikrofilm: 2036 2071
Existenz und Aufbewahrungsort von Originalen
Existenz und Aufbewahrungsort von Kopien
Verwandte Verzeichnungseinheiten
Anmerkung zur Veröffentlichung
Tiroler Geschichtsquellen 37/4/30
Alternative Identifikatoren/Signaturen
EAP
Themen
Orte
Namen
Genres
Identifikator "Beschreibung"
Archivcode
Benutzte Regeln und/oder Konventionen
Status
Entwurf
Erschließungstiefe
Teilweise