Klage des Bichlbacher Gemeindevorstehers Adam Peter gegen die Ortschaften Wengle und Lähn wegen der hier stationierten Militärmannschaft, welche lt. Vertrag vom 27. Okt. 1849 von allen drei Ortschaften zu erhalten ist. Demnach müssen die Beklagten je Mann und Tag 1 kr beitragen, somit von Okt. 1849 bis Juni 1850 321 Gulden 42 kr. Davon haben Lähn und Wengle nur 127 Gulden bezahlt.
Gesuch der Gemeindeparzellen Wengle und Lähn an die Bezirkshauptmannschaft Imst um Abtrennung von Biechelbach. Die Gesuchsteller waren in vieler Beziehung eine eigene Gemeinde, jedoch in einigen Angelegenheiten in die Gemeinde Biechelbach einverleibt. So war der Vorsteher von Lähn ein Ausschußmitglied der ganzen Gemeinde Biechelbach. Lähn und Wengle haben einen eigenen Seelsorger mit eigener Kirche und Schule, eine eigene Alpe und Viehweide. Wengle und Lähn haben zur Pfarre Biechelbach aber Konkurrenzpflicht. Der Wunsch zu einer eigenen selbständigen Gemeinde wird folgendermaßen begründet: Die Grenze zu Biechelbach ist unstrittig festgestellt. Die An tragsteiler haben einen eigenen Steuerkataster und können somit die Steuer unabhängig abfiihren. In Wengle leben 82 Familien mit über 400 Personen in mehr als 60 Wohnhäusern. Eigene Seelsorge und Schule sind vorhanden. Das vom Pfandschafitsgericht der Gemeinde Biechelbach zufallende Vermögen kann nach dem Steuerfuß schwer aufgeteilt werden. Die Antragsteller würden als selbständige Gemeinde alle Gesetze und Verordnungen direkt erhalten und sich besser danach halten können. Durch die Trennung würden manche Übervorteilungen und daraus resultierende Zerwürfnisse vermieden werden und man könnte seine Angelegenheiten selbst regeln und in Frieden schlichten. Um die Trennung konnte nicht früher angesucht werden, weil der Vorsteher von Biechelbach dies unterließ. Unterschriften: Johann Nagele, Josef Ladner und Thomas Fässer
Johann Nagele vom Ausschuß in Lähn legt die Gemeinderechnung über die Einnahmen von 111 Gulden 39 kr und die Ausgaben in der selben Höhe vor. Haupteinnahmeposten sind das Einkaufgeld des Jakob Sprenger (30 Gulden, der Theres Bueßjäger (17 Gulden, Stiftgelder, Quartiergelder für die Mannschaft, Holzgelder aus dem Gsteig, Pfandgelder, Steuerquartalsgelder und Alpgelder. Von den über hundert Ausgabenposten fallen die größten Beträge für Notenpapier, für den Lehrer, das Zehrgeld, Musikanten, Holzschnitt, geistliche Verrichtungen, Kerzen für die Musik, Lehrerlohn, Widumerhaltung, Botenlöhne, für Waldriegerdienst, für ein halbes Kalb, für Alpgeschirr, und für den Organisten an.
Vertrag zwischen der Gemeinde Lähn und dem Uhrmacher Jakob Kreuzer wegen Herstellung einer Kirchenuhr für Lähn. Der Uhrmacher muß die Uhr bis Ende Mai im Turm aufstellen und für drei Jahre die klaglose Funktion garantieren. Dafür erhält er von der Gemeinde statt einer Zahlung einen Grund, der ihm vom Ausschuß ausgewiesen wird. Sollte die Uhr in den drei Jahren nicht funktionieren, so hat der Uhrmacher nichts zu fordern und der ausgesteckte Grund fällt an die Gemeinde Lähn zurück. Unterschriften: Kreuzzeichen des Jakob Kreuzer, Mesner Zangerle, Martin Hosp Zeugen: Benedikt Wacker und Simon Zotz
Auf Verlangen der Gemeinde Lehn wird mit Wengle vereinbart, daß in der sog. See- oder Melkalpe die zwei Seherin von Lehn alleine erbaut und erhalten werden. Dafür ist Wengle bereit, daß sie ihren Seherin ebenfalls selbst baut, erhaltet und benützt. Unterschriften: Jakob Zotz, Josef Schretter, Johann Peter Vögele, Jakob Ritt, Josef Anton Schatz, Franz Anton Sprenger, Johann Georg Zotz, Michael Griesser und Franz Karl Zotz
Dem Gemeindeausschuß von Lähn wird vom Landgericht Ehrenberg im Begleitschreiben der zwischen Bichlbach, Wengle und Lähn abgeschlossene Vergleich (vgl. Nr. 4/69) wegen Abholzung des sog. Thaienwaldes zur sorgfältigen Aufbewahrung zugesandt.
Vor Landrichter Kink wird im Sinne des Bichlbacher Gemeindebeschlusses wegen des Thajenwaldes in der Lähner Alpe mit Lähn ein Vergleich geschlossen, der den Holzgebrauch regelt. Diesen Vorgang unterfertigen Michael Linser, Johann Linser, Johann Hosp, Jakob Schenach, Johann Sprenger, Josef Hosp, Lorenz Sprenger und Ferdinand Strele.
Die Gemeindeversammlung in Bichlbach hat im Streit mit Lähn wegen des Kamp- oder Lähner Thajenwaldes beschlossen, daß die Gemeinde Lähn für immer auf den pfarrlichen Wald zum Brenn- und Bauholzbedarf verzichten soll, wenn Bichlbach der Gemeinde Lähn den Thajenwald abtritt. Sollte der Vergleich nicht anerkannt werden, soll das stehende Holz bis zum Gerichtsentscheid unanAI Bichlbach getastet bleiben. Lähn soll sich zu diesem vorteilhaften Vergleich der hiesigen Gemeinde baldmöglichst äußern. Unterschrift: Vorsteher Linser von Bichlbach
Bei der öffentlichen Gemeindeversammlung wird der Hausbau des Alois Feineier unter folgenden Bedingungen genehmigt: Es wird ihm der Platz am Rautangerle nächst am Rautzaun des Philipp Suitner mit einer Baufläche von 24 x 26 Schuh angewiesen. Für einen Kraut- und Frühgarten werden 24 x 24 Schuh genehmigt. Feineier verpflichtet sich, für den Hausbau nicht mehr als 15 Stämme Bauholz von den Gemeindewäldem in Lähn zu benötigen. Das restliche Holz soll er sich von Biechlbach und auswärts beschaffen. Feineier quittiert diese Bedingungen mit seiner Unterschrift.
Bei der öffentlichen Gemeindeversammlung wird beschlossen, daß man künftig die Waldung besser schonen wolle und besonders den sog. Osteid- und Berglewald zum Bannwald erklärt. Jeder Gemeindsmann, der einen Stamm ohne Bewilligung des Forstamtes und der Gemeinde schlägt, wird mit 1 Gulden 30 kr an die Gemeindekasse bestraft, vorbehaltlich der forstamtlichen Strafe. Dieser Gemeindebeschluß soll durch das Landgericht und das Forstamt ratifiziert werden. Unterschriften: Johann Hosp, Kaspar Pfennig, Franz Köck und Josef Suitner, Waldaufseher
Die Gemeinden Bichlbach, Lähn und Wengle vergleichen sich wegen der Erhaltung des Talweges nach Berwang und legen durch Los fest, welche Wegstrecke von wem herzustellen ist. Die acht Wegabschnitte reichen vom Markstein beim Vicinalweg bis zum Egg, weiters bis zum Gatter, dann zum Brendgatter, zur Bildsäule, bis zum Brunnwaldele, zum sog. Bruch, weiter zur Kapelle und von der Kapelle bis zur Landstraße. Bichlbach hat die Lose II, IV, VI und VIII zu bestreiten, Lähn und Wengle die übrigen vier Lose. Die Brücken sind gemeinsam zu erhalten. Den Vergleich unterfertigen Vorsteher Jäger, Dominikus Berktold, Johann Michael Krämer, Miachael Sprenger, Jakob Schennach und Johann Schennach.
Vor Waldmeister Bemard Hörman und Forstwärter Ferdinand Strelle kommt es zur Neuvermarkung beim sog. Rauth- und Bergleswald zwischen Lehn, vertreten durch Gemeindevorsteher Adam Schennach, Michael Nagele, Lorenz Klotz und dem Knaben Franz Hosp einerseits, und Wengle, vertreten durch Vorsteher Anton Grießer, Josef Ritt und dem Knaben Sebastian Grießer. Die im Protokoll vom 11. Dez. 1822 festgelegte Markungslinie (vgl. Nr. 4/63) wird nunmehr vor Ort genau festgelegt. Sie beginnt beim Heustadel im Wiesmahd des Kaspar Pfennig am sog. Bergei und führt geradlinig 900 Schuh nach Süden aufwärts zu einer Rottanne und weiter nach Süden enlang genannter Marksteine bis zu jenem Viehsteig, welcher vom langen Boden auf das Wengler Egg führt und weiter bis zum Joch entlang eines Lahnstriches. Die Grenze endet an einem Felsen ober dem Grubkoppensteig.
Wegen der Anzeige der Gemeinde Lehn, daß die Gemeinde Wengle im Rauthwald einige Stämme Brennholz aufgearbeitet habe, kommt es vor Waldmeister Andrä Jaud zum Lokalaugenschein. Lehn ist vertreten durch: Gemeindevorsteher Franz Sprenger, Johann Schuechter, Philipp Schuechter, Wegmacher Michael Nagele, Johann Georg Sprenger, Josef Straßer, Johann Anton Kramer, Kaspar Pfennig, Severin Buesjäger und Johann Adam Schennach. Wengle ist durch den Vorsteher Augustin Zotz und genannte Ausgeschossene vertreten. Wengle legt einen Markbrief vom 13. Juli 1730 vor, doch konnte die Grenze am sog. Rittenberg von beiden Seiten nicht angegeben werden. Daher wird einver nehmlich mit beiden Gemeinden die Grenze von einer beschriebenen Tanne mit einer geraden Linie bis zum Joch hinauf festgelegt. Wegen der Lawinengefahr in diesem Abschnitt verpflichten sich beide Gemeinden zur Schonung der darunter liegenden Güter und Landstraße, nur liegendes Holz, nach Bewilligung durch das Waldamt, aufzuarbeiten. Im Frühjahr soll eine Neuvermarkung durch Matthias Köck von Wengle und durch Michael Nagele von Lehn vorgenommen werden.
Sammelposition: a) betr. der unbeweglichen Güter der Expositur zu Lähn für Kirche, Stiftung, Pfründner und Mesner mit insgesamt 17 Grundstücken (undatiert); b) Einnahmenverzeichnis für die Gemeinde Lähn, angelegt von Johannes Schuechter mit über 200 Gulden c) Quittung des Simon Zoz an den Gewalthaber Michael Sprenger für einen Gutstausch mit Severin Bußjäger; d) Einnahmen und Ausgaben für Lähn von 1842/43; e) ebenso von 1836/37; f) weiters eine Abrechnung über die Ausgaben und Einnahmen der Gemeinde Lähn für die Jahre 1846 bis 1848 unter der Verwaltung von Martin Hosp; g) Namensliste über die Einzahlungen zur neu erbauten Alphütte auf der Lähner Alp; h) Ausgaben und Einnahmen für die Gemeinde Lähn von 1862; i) ebenso für 1863
Das k.k. Salinenwaldamt entscheidet nach der Entschließung des Salzoberamtes im Streit um den Pultenrainerwald zwischen den Gemeinden Bichelbach, Wengle und Lehn, daß dieser Wald für die ganze Pfarre als Reservewald anzusehen ist und nur im Unglücksfall für die betroffene Gemeinde herangezogen werden darf. Die Zwischennutzung des dürren Holzes steht alleine der Gemeinde Wengle zu, doch dürfen nur jene dürren Stämme geschlagen werden, die vom Waldamt mit dem Waldhammer ausgezeigt werden. Für jeden eigenmächtig geschlagenen Stamm ist 1 Gulden Strafe zu zahlen. Bei Schneedruck, Windwurf oder Wurmfraß wird das Holz zu gleichen Teilen unter den Gemeinden aufgeteilt. Das Streurecht ist nur der Gemeinde Wengle gestattet.
Dem Gewalthaber Josef Strasser auf der Lähn wird vom Landgericht mitgeteilt, daß Peter Gärtner, Johann Kropf, Andreas und Matthias Gärtner auf ihrem Wiesmahd in Degenthal auf ihr Ansuchen hin auf ihrem Grund kein fremdes Heu mehr 'auftrischten' lassen. Dies ist vom Gewalthaber bei einer Gemeindeversammlung bekannt zu machen.
Peter und Josef Ritt von Wengle leisten der Gemeinde Lähn für die Expositurkirche einen einmaligen Beitrag von 50 Gulden um dort alle Rechte zu genießen, was ihnen durch Johann Sprenger als Gewalthaber von Lähn bestätigt wird. Die übrigen Wengler zahlen quartalsmäßig einen Beitrag, um einen Platz in den Kirchenstühlen der Expositurkirche Lähn zu erhalten.
Die Gemeinde Lehn übersendet dem Kreisamt das vom Vikariat zu Augsburg vorgeschriebene Regulativ für die Gottesdienste in der Expositur Lehn und ersucht um Verschiebung der Sonntagsmesse auf acht Uhr und für die Werktagsmesse auf eine beliebige Zeit. Weiters sollen die Osterkommunion und weitere genannte Feste sowie die Fronleichnamsprozession aus folgenden Gründen in der Expositurkirche gehalten werden. Lähn ist eine ganze Stunde von Bichlbach entfernt und bei der zweistündigen Dauer des Gottesdienstes mit Predigt geht der ganze Vormittag für die zu Hause befindlichen Kinder, Alten, Kranken und das Vieh verloren. Im Winter ist der Weg von Lähn manchmal so verlahnt, daß schon ein Unglück passierte. Wegen des weiten und schlechten Weges leidet die Kleidung so sehr, daß die Möglichkeit bestehe, auf Religionsunterricht und Gottesdienst zu verzichten. Man sehe keine Störung des Gottesdienstes in Bichlbach, wenn Amt und Predigt in Lähn gehalten werden. Trotz Armut der Gemeinde wurde ein jährlicher Beitrag von 100 Gulden gegeben, um das Sonntagsamt in Lähn zu halten. Da die Jurisdiktion in der Expositur immer nur delegiert sei, ist es unerheblich, ob die Gemeinde Lähn die Prozession und die Festtag zu Hause begehe oder in Bichlbach.
Anton Jäger, Anwalt der Gemeinde Biechlbach, gebietet den Gewalthabern Johannes Rimml zu Wengle und Sebastian Fässer auf der Lähn, das Mähen auf der Hochalpe vor dem 1. Sept. zu unterlassen. Durch den Dorfmeister ist von Haus zu Haus mitteilen zu lassen, daß am letzten August die Alpe visitiert werde, das Vorgefundene Heu abgenommen und der Übertreter bei der Obrigkeit angezeigt werde. Dem Schafhirten ist einzuschärfen, die Schafe und Ziegen nur auf den festgelegten Weiden zu hüten, bei sonstiger Pfändung.
Vor dem Ehrenberger Pfleger und Landrichter Christoph Jakob Sterzinger und Gerichtsschreiber Josef Anton Naus wird der Steuerstreit zwischen Biechlbach und den Gemeinden Lähn und Wengle nach zwei Tagsatzungen und drei Tagen Bedenkzeit durch Vergleich beigelegt. Die Bichlbacher Gewalthaber erklären. die größere Landschaftssteuer zu übernehmen, wenn Lähn und Wengle wie bisher die Hälfte der Wustung im Sinne des Vergleichs von 1729 tragen. Nach drei Tagen geben Lähn und Wängle ihren 'Eigensinn' auf und unterfertigen am 15. Mai den Vergleich, jedoch mit der Einschränkung, daß die Landschaftssteuer nach dem neuen Steuerkataster für alle drei Gemeinden abgeführt wird. Die Einhaltung des Vergleichs geloben für Bichlbach Leonhard Greif, Anton Köck und Josef Daißer, für Wengle Franz Jäger und Ignaz Ritt, sowie für Lähn Bernhard Schletterer, Josef Koch, Mesner und Josef Zotz. Im Nachsatz wird festgehalten, daß für fremdes, angenommenes Stellvieh ein Dukaten Strafe fällig wird. Siegler: Christoph Jakob Sterzinger
Das Landgericht Ehrenberg bemängelt die neue Steueranlage der Gemeinde Lähn und Wängle, weil diese nicht mehr wie bisher die Hälfte des Steueraufkommens der Pfarre Bichlbach ergibt und somit dem Vergleichsbrief von 1729 (vgl. Nr. 46 a, b) widerspricht. Sollten die belasteten Gemeinden einen anderen Standpunkt vertreten, so müßten sie binnen acht Tagen dem Kreisamt Imst die nötige Aufklärung zukommen lassen.
Franz Koch und Anton Spiß als Ausschußleute von der Gemeinde Lehn errichten vor der Anwaltschaft Bichlbach für die dortigen Fuhrleute wegen der Vorspanndienste mit den Landfuhrleuten eine neue Ordnung. Die Vorspann soll gleich jener für die Faßlfuhren umgehen. Die Lehner verpflichten sich, im Winter und im Sommer sämtliche passierenden Landfuhrleute unklagbar zu bedienen und ihnen weiterzuhelfen. Sollte jemand diesen Gemeindebeschluß nicht einhalten, so soll er von der Gerichtsobrigkeit bestraft werden. Die Einhaltung dieser Ordnung geloben obgenannte Lehner für sämtliche Gemeindefuhrleute dem Bichlbacher Anwaltschaftsverwalter Jakob Pfaundler. Siegler: Christoph Jakob von Sterzinger, Pfleger und Landrichter der Herrschaft Ehrenberg
Vor dem Kommissar des Augsburger Ordinariats Dr. Lukas Gech, Stadtpfarrer zu Vils, wird eine eigene Seelsorgestelle geplant und ein Vertragsentwurf errichtet. Bereits 1733 suchten Lähn und Wängle wegen weiter Entlegenheit von der Mutterkirche beim Biechlbacher Pfarrer Josef Benedikt Tauscher um einen eigenen Kaplan auf eigene Kosten an, welchem ein neues Haus mit Frühgarten errichtet wurde. Diese Kaplanei in Lähn war jedoch ohne Ordinariatsgenehmigung errichtet worden und soll hiemit ratifiziert werden. Dazu verpflichten sich Lähn und Wengle für die St.Brandoni-Filialkirche Wein, Wachs, Hostien und Paramente zusätzlich zu finanzieren, bis die Eigenmittel der Kirche ausreichen. Der Widum auf der Lähn soll für den Priester unentgeltlich bleiben. Zudem soll der Priester im Quartal 15 Gulden bar erhalten und aus der Stiftmesse des Thomas Hosp weitere 34 Gulden jährlich. Lahn verpflichtet sich zur kostenlosen Holzlieferung. Die Rechte der Mutterkirche dürfen nicht geschmälert werden. Dafür soll der Kaplan auf der Lähn an Sonn- und Feiertagen um sechs die Messe lesen und an genannten Feiertagen insgesamt 64 Stiftmessen applizieren. Weitere Verpflichtungen gegenüber der Pfarre werden genannt. Die Lähner Kaplanei soll nach dem Muster von Jungholz und Steinberg eingerichtet und auf neun Jahre approbiert werden. Zur Einhaltung dieses Vertrages unterschreiben der Bichlbacher Pfarrer Johannes Adam Schneller, Kaspar Kramer, Thomas Hosp, Martin Zoz und Franz Rimml.
Gebetsordnung für das 40-stündige Gebet auf der Lehn, welches am Sonntag um sieben Uhr beginnt. Wechselweise beten die Männer und Jungfrauen, welche ober der Straße wohnen, dann jene unter der Straße jeweils eine Stunde. Es folgen die Frauen und Junggesellen, ober und unter der Straße und so weiter bis Dienstag 13 Uhr.
Der Pfleger von Reift verordnet dem Franz Anton Ott, Anwalt der Pfarre Piechlpach, daß auf Ansuchen des Thomas Hosp auf der Lahn, daß alle Öfen, Herde und Kamine mit eisernen Ofenblechen versehen sein müssen, welche den Feuerstättenbesichtigem auszuhändigen sind. Bis Martini müssen alle Eisenöfen mit Blechen versehen sein.
Die Eheleute Matthias Wilhelmb und Regina Kolhund auf der Lehn (Anweiser Anton Klotz) verkaufen den zwei Gemeinschaften Lehn (Bevollmächtigte: Augustin Schuechter, Johann Schuechter und Thomas Hosp) und Wengle (Martin Zoz, Matthias Jäger, Johann und Daniel Wanner in eigener Sache) ein Stück Grund am Hausanger, worauf ein kleines neu erbautes Häusl steht, samt Hofstattgerechtsame um 90 Gulden Das Kaufobjekt haben die Verkäufer von Franz Kolhundt erworben. Das Häusl ist frei und eigen, grenzt im Osten und Norden an die Verkäufer, im Süden an die St.Prandani-Kapelle und im Westen an Johann Seep. Siegler: Josef Johann von Pach, Pfleger und Landrichter der Herrschaft Ehrberg Siegelbitte an: Franz Anton Ott, Anwalt der Pfarre Pichlpach Zeugen: Anton Zoz, Metzger von Piechlpach und Georg Kramer von der Lehn
Franz Kohlhund und Sebastian Klotz, Gewalthaber der Gemeinschaft Lähn und Wengle, beschweren sich in ihrer Duplik, daß die gegnerische Gemeinde Bichlbach mit 'listiger Hinterhaltung' des in der Gemeindetruhe liegenden aber niemals vorgezeigten Dorfbriefes die Weiderechte mit 'üblen Titeln' erschlichen habe. Laut Dorfbrief soll kein Teil den anderen übernutzen oder übervorteilen, sondern nachbarlich und ehrlich handeln (vgl. Nr. 4/132). Mit beiliegendem Rechtsgutachten der Gemeinde Bichlbach an die Ehrenberger Pfleggerichtsobrigkeit, welches sich auf einen Vertrag von 1582 bezieht
Franz Nikolaus Sterzinger quittiert, daß er von den Abgeordneten der zwei Gemeinschaften Lehn und Wengle nämlich den beiden Steuertreibem Josef Wilhelm Huefschmidt und Johannes Spiss von Lehn, sowie von Martin Zoz und Daniel Warmer aus Wengle 109 Gulden samt 70 Gulden 51 kr Zinsen und 48 kr Briefgeld teils bar, teils durch Überweisung an Johanna Kohlhund erhalten hat. Die Schuldverschreibung stammt vom 25. Aug. 1727 von seiner Mutter Regina Wörz und langte über Peter Sterzingers Erben an ihn. Siegler: Franz Nikolaus Sterzinger
Dem Anwalt Franz Anton Ott von der Pfarre Piechlpach wird die Klage des Elias Greil, Hans Schuchter und Hans Spiss von der Gemeinde Lähn gegen die Gemeinde Wengle übermittelt, weil diese im Berlwaldele unerlaubt holzten. Die Lähner klagen auf Unterlassung und ersuchen, den Wenglern die Grenzen des Rautwaldes entsprechend des alten Vertrages einzuhalten. Der Anwalt soll auf gütliche Einigung plädieren und den Beklagten diesen Befehl den Lähnem durch eine authentische Abschrift zur Kenntnis bringen. Am 8. Nov. übermittelt Anwalt Ott diesen Befehl.
Zwischen Franz Anton Ott, Anwalt der Pfarre Piechlpach, sowie Anton Zoz und Thomas Koch von Piechlpach einerseits, und dem Elias Greill von der Lahn und Daniel Wanner von Wengle als Vertreter dieser Gemeinschaften anderseits, vergleichen sich, das Holz aus keinem anderen Wald als den sog. Tajwald zu entnehmen. Wengle und Lähn sind nicht berechtigt, Bauholz für ihre zwei 'Viehschirmb aus einem anderen Wald der Pfarre Piechlpach zu nehmen, falls das Holz im Taywald aufgebraucht ist. Die zwei Gemeinden verpflichten sich auch, kein Zaunholz zu entnehmen, außer an jenen Stellen, wo das Vieh abstürzen könnte. Doch bleibt es Wengle und Lähn unverwehrt, wie von alters her aus dem nächstgelegenen Wald das Zaunholz zu holen. Die zwei privaten Piechlpacher Tajen Rett und Gatterle sind nach dem Vergleich von 1708 (vgl. Urk. Nr. 4/19) zu handhaben. Die Einhaltung dieses Vergleiches geloben obgenannte Vertreter dem Gerichtsschreiber Franz Anton Hueber. Zeuge: Josef Karl Eier, Ehrenberger Schreibereidiener Unterschrift: Franz Hueber, Gerichtsschreiber zu Ehrenberg
Vor dem Ehrnberger Sekretär Franz Michael Föderle und dem Gerichtsschreiber Franz Anton Hueber, dem Waldmeister Johann Georg Zwerger und dem Piechlpacher Anwalt Franz Anton Ott kommt es wegen der Steuerveranlagung der Heuteile zwischen den Gemeindsleuten auf der Lähn und Wengle zum Vergleich mit den Piechlpachem. Grundlage des Vergleichs ist der Dorfschluß von 1575 (Vgl. Nr. 4/3). Die Bichlbacher treten den Lähnem die Roßfall-, Mößlgrueb- und Piechlbacher Galt- und Melkalpe ab ersten Sept. zum Mähen und die sog. Rinner in der Lähner Alpe zur weiteren Nutzung ab. Ober den Prenten wird den Lähnem zur Sicherheit des Viehs ein Zaun gestattet, doch steht das zuwachsende.Holz allein den Piechlbachem zu. Die Steuern und Wustungen sind künftig gemeinsam 'an einem Tisch' zu erstellen, doch sind die Einkaufgelder getrennt zu verwalten. Die Prozeßkosten werden von Piechlbach übernommen. Das Teggental ist durch beide Vergleichsteile zu genießen. Die Einhaltung des Vergleichs geloben von Lähn und Wängle: Franz Kollhund, Sebastian Klotz, Kaspar Rimml, Hans Schuester, Johann Spiß, Georg Rimml, Franz Wanner, Anton Zoz, Martin Riechle und Thomas Koch sowie genannte Piechlpacher. AI Bichlbach Siegler: Johann Gaudenz von Rosst, Pfleger
Die Gemeinschaften Wengle und Lähn benennen ihre Bevollmächtigten im Rechtsstreit gegen Pichlbach anläßlich der Klage wegen unerträglicher Nutznießung und Übervorteilung auf der Weide und bei der Faßlfuhr. Die Ausschußleute von Wengle Daniel Wanner und von Lähn Hans Schuechter und Franz Warmer nominieren zur Prozeßführung als Bevollmächtigte Sebastian Klotz und Franz Kohlhund von Lähn. Siegler: Johann Gaudenz Freiherr von Roßt, Kommandant und Pfleger der Festung und Herrschaft Ehrenberg Siegelbitte an: Josef Sebastian Föger, Zeugwart Zeugen der Siegelbitte: Christian Lechleitner und Johann Lorenz Marchner von der Gerichtsschreiberei
Die Rechtsvertretung von Piechlpach beantragt bei der Gerichtsobrigkeit Emberg, daß die Gegenparteien Lehn und Wengle wegen der vorgeschützten Beschwerden, welche sie schriftlich eingereicht haben, die notwendige Legitimation beibringen. Richter Ignaz von Rost teilt daraufhin in seiner Einbegleitung vom 21. Feber den Gemeindsleuten von Lehn und Wengle mit, daß sie bei AI Bichlbach Fortsetzung ihrer Klage eine ordentliche Vollmacht zur Legitimation vorlegen müßten.
Georg Rauscher, Anwalt von Piechlbach, bringt den Gemeindsleuten von Lähn zur Kenntnis, daß nach Aussage des Forstknechts Georg Peter im Berglwald das notwendige Brenn- und Bauholz ausgezeigt worden sei. Daher ist jedes weitere Hacken verboten und für jeden Stamm eine Strafe von 2 Gulden festgesetzt worden, vorbehaltlich der herrschaftlichen Strafe.
Die Vertreter der Gemeinschaft Lehn namens Franz Kolhunt, Thomas Kloz, Thomas Rapolt und Hans Milser vergleichen sich mit Mathes Zoz und Jakob Ritherr von Wengle als Kläger wegen der Holzentnahme im Berglbannwald. Die sechs Stämme seien aus Unwissenheit geschlagen worden, wie die Lehner bekennen. Daher sollen die geschlagenen Stämme der Lehner Gemeinschaft gehören und für jeden Stamm 30 kr zu bezahlen sein, vorbehaltlich der herrschaftlichen Strafe. Gegenüber dem Anwalt Georg Tauscher und den Zeugen Jakob Schwarz und Matthäus Gertner bringt die Nachbarschaft Wengle nachträglich vor, daß nicht bekannt sei, daß der Berglbannwald den Lehnem alleine zustehe, weshalb sie einen schriftlichen Nachweis verlange. Darauf legen die Lehner eine Urkunde des Reuttener Waldmeisters vom 5. Juli 1674 vor, welche besagten Berglwald alleine den Lehnem zuschreibt und für diese in Bann legt. Forstknecht Adam Peter bezeugt, daß schon 30 Jahren das niedergefallene und umgehauene Holz alleine den Lehnem zugebilligt worden sei. Daher akzeptiert Wengle den Vergleich mit Vorbehalt und trägt die halben Zehrungskosten.
Zwischen den Pfarren Piechlbach, Haiterwang und Perwang kommt es zur Erneuerung der Grenze vom 28. Juni 1683, welche in Vertretung für Forstmeister Johann Georg Zwerger der Pichlbacher Forstknecht Adam Peter vornimmt (vgl. Zweitschrift Nr. 4/16). Die Grenze beginnt in der Ebene unter der Stickleleiten nahe am Zaun. Insgesamt werden 17 Marksteine beschrieben, welche bis zum Geißsteig bei den oberen Brunnentrögen unweit der Alphütten reichen und beim Postweg enden. Von Perwang sind anwesend: Hieronymus Streife, Anwalt, Andreas Kerber, Matthias Glezle, Josef Strelle und Hans Glezle; von Piechlbach Matthäus Gertner, Jakob Jeger, Thomas Meister und Hans Peter, Forstknechtssohn, von der Lehn Thomas Klotz, Thomas Rappolt und Sebastian Koch; von Wengle Georg Kiechle, Matthias Zoz und Hans Rimbel; von Haiterwang Johann Wolfgang, Anwalt, Hans Perchtold, Hans Nigl, Philipp Gigei und Mang Gigl. Siegler: Johann Georg Zwerger, Waldmeister
Holzaufteilungsprotokoll des Jakob Pogner, Maurer und Schulhalter auf Lehn. Anläßlich des durch den Sturm verwüsteten Wald ober dem Dorfe, das Osteid genannt, wurden am 15. Feber 400 Holzstämme umgeworfen, welche am 19 Mai durch den Forstknecht Adam Fetter von Piechlbach unter folgende Gemeindsleute aufgeteilt werden: Jörg Perktold, Müller, Thomas Rabold, Pestle Kramer, Jakob Kramers Witwe, Martin Spiß, Bierwirt, Georg Milser, Pestle Schoch, Veit Rainer, Enderle Strasser, Jakob Rainer, Heiß Koch, Kaspar Rimel, Reorg Seph jun., Kaspar Koch, Martin Perktold, Anna Klotz, Jörg Schuechter, Schneider, Hans Koch, Wegmacher, Georg Kolhundt, Bartle Wilhalmb, Schmied, Hans Koch, Tobias Schiechtle, Jakob Hosp, Georg Seph, Heis Schuechter, Mezger, Lorenz Hosp, Schuhmacher, Johannes Klock, Weber, Dionys Rith, Josef Vegele, Bierwirt, Anton Zoz, Jakob und Simon Pogner, Martin Schuechter, Georg Wilhalmb, Augustin Vegeli, Georg Schuechter, Schmied, Martin Perktold sen., Stani Perktold und Daniel Leitner.
Auf Antrag der Inhaber der Eigentumsmähder wird die Grenze in der Stripfen durch den Forstüberreiter Martin Zwerger und den Forstknecht Adam Peter neu vermarkt. Die Grenze beginnt bei Hans Perchtolds Stripfen mitten im oberen Grießbicheltal bei einer Buchenstaude mit dem ersten Markstein. Weitere Grenzmarken sind bei Andrä Straßer, Thoman Griessers Mahd, bei einer Rottanne, im Mahd des Georg Sepp, des Matthias Koch, des Hans Koch, des Jenewein Koch, über dem Stripfenweg in Josef Perchtolds Stripfen, bei Josef und Hans Perchtolds Stripfen. Die insgesamt 27 Marksteine sind zusätzlich mit Schmidschnaggen und Kohle markiert. Bei der Vermarkung sind Piechlbach durch Martin Zoz und Georg Rainer, die Gemeinde Lehn durch Michael Wilhelbm und Thomas Rapold vertreten, welche dem Anwalt Georg Tauscher und dem Waldmeister für die Mähderinhaber das Handgelübde erstatten. Diese beglaubigte Protokollabschrift wurde wegen eines Brandes am 15. Dez. 1710 vom Waldmeister Johann Zwerger neu beglaubigt. Siegler: Johann Zwerger, mit Unterschrift
Auf Veranlassung der Gemeinde Lehn wird in den Wiesmähdem ober den Lehner Häusern, welche an die gemeine Waldung stoßen, unter Waldmeister Johann Zwerger im Beisein des Gerichtsanwalts Georg Tauscher von der Pfarre Pichlpach und des Forstknechtes Petter, sowie der Pichlpacher Ausschußleute Georg Schoch, Martin Spiß und Georg Kolschmidt gemeinsam mit den Mähderinhabern eine Neuvermarkung vorgenommen. Die Grenze beginnt bei Martin Schuechters Mahd, welche an Sebastian Gramer stoßt. Dort wird der erste Grenzstein gesetzt. Insgesamt werden 28 Marksteine beschrieben und folgende Anrainer genannt: Stoffel Rauth, Matthäus Koch, Christian Perktold, Bartlmä Wilhalbm, Martin Zoz, Martin Schwarz, und Jakob Rith. Es wird ihnen die Auflage gemacht, ihre Rauth zu verzäunen, um den gemeinen Wald zu schonen. Unterschrift: Johann Zwerger, Waldmeister
Der k.k. Forstwart von Ehrwald teilt dem Gemeindevorsteher in Bichlbach abschriftlich das Schreiben des Forstmeisters Klingler mit, wonach sich die Parzellen Bichlbach mit den Fraktionen Lähn und Wengle verglichen haben, das Eigentum des hinteren Kampwaldes, (also des Waldes hinter dem Sattele bis an das Gröbener Mark) abzutreten. Das Bezirkskommissariat weise jedoch darauf hin, daß besagter Vergleich nur das Benützungsrecht nicht aber das Eigentum betreffen könne, weil dieses lt. Waldservitutenablösung vom 19. Sept. 1848 der ganzen Pfarre Bichlbach zuerkannt wurde. Der angezogene Vergleich vom 22. Juli 1851 (siehe oben) liegt dem Forstamt noch nicht vor. - Original-Begleitschreiben des Forstwartes von Ehrwald und ein Ladungsschreiben an den Gemeinderat Josef Anton Greif wegen Lokalaugenschein liegen bei.
Führung von Armenkarteien beim Pfarrer
Versteigerung für Josef Hundertpfund
Exekutionsandrohung über 8 Gulden
Gemeindebeschluß bezüglich Grasrechte