Cote
Titre
Date(s)
- 1799-05-06 (Production)
Niveau de description
Pièce
Étendue matérielle et support
Original Papier-Libell 6 Blatt mit 105 Orig. Unterschriften
Histoire archivistique
Source immédiate d'acquisition ou de transfert
Portée et contenu
Um Holzexzessen vorzubeugen und den Wald der drei Oberen Höfe zu schonen und somit einer Holznot vorzubeugen, beschließt die versammelte Gemeinde das k.k. Waldamt um Unterstützung bei der Verfolgung der Waldfrevler zu bitten. Weiters soll jeder Gemeindsmann die Waldfrevler anzei gen. Dem Waldrieger Michael Somweber wird zur eifrigen Waldaufsicht ein Jahresgehalt von 18 Gulden mit Jahresende bezahlt. Sollt der Rieger einen Waldfrevler schonen, so hat er dessen Strafe selbst zu bezahlen. Alle Waldexzesse sind monatlich dem Waldamt und der Gemeinde anzuzeigen. Neben der vom Waldamt und der Gemeinde vorgeschriebenen Strafe ist zur Erhaltung des Riegers an die Gemeinde ein Denunziationsanteil von 54 kr für einen Fichtenstamm, 1 Gulden für einen Buchenstamm, 1 Gulden 30 kr für eine Lärche usw. zu bezahlen. Wegen Murgefahr ist jeder Stamm aus dem Koppen, Lehner und Bleng mit 2 Gulden zu bestrafen. Weitere Strafen in insgesamt 12 Punkten werden für die Entnahme von Scheitern, Schindeln, Schneidblöcken, Laden und das für Mähen im Wald ausgesprochen. Der Denunziant erhält 1/3 der Strafe. Bei Widersetzlichkeit ist die doppelte Strafe fällig. Sämtliche Gemeindsleute unterschreiben eigenhändig, außer Sebastian Schneider, Lorenz Rauth, Franz Faßer und Johann Georg Somweber, welche die Ordnung ablehnen.
Appraisal, destruction and scheduling
Accruals
Mode de classement
Conditions d’accès
Conditions de reproduction
Langue des documents
Écriture des documents
Notes de langue et graphie
Caractéristiques matérielle et contraintes techniques
Instruments de recherche
TLA-Mikrofilm: 2027, 2028, 2037, 2044
Existence et lieu de conservation des originaux
Existence et lieu de conservation des copies
Unités de description associées
Note de publication
Tiroler Geschichtsquellen 37/7/7