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Date(s)
- 1794-06-01 (Creation)
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Extent and medium
Papier-Abschrift Doppelblatt 24/Nessel wängle
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Immediate source of acquisition or transfer
Scope and content
Das Waldamt Ehrenberg, Aschau und Vils nimmt den neu aufgestellten Waldrieger Johann Baptist Fässer in die Pflicht, um alle Waldvergehen getreu zu beobachten und schriftlich zu melden und selbst seine Verwandten nicht zu decken. Kein Stamm darf ohne Genehmigung geschlägert werden. Jeder Holzexzeß muß der Gemeinde angezeigt werden, wenn der Täter nicht eruierbar ist. Das konfiszierte Holz ist zum Nutzen der Gemeinde zu verwenden. Das ausgezeigte Brenn- und Bauholz ist samt Gemeindeordnung dem Waldamt bekanntzumachen. Schnittholz darf nur genehmigt werden, wenn der Antragsteller keine Vorräte mehr hat. Vor der Brennholzzuteilung ist der Bedarf an Bauholz zu erheben. Jedermann ist an die landesfürstliche Waldordnung und die neuerlich aufgerichtete Gemeindeordnung zu erinnern. Jeder vom Waldrieger angezeigte Exzeß wird unnachsichtlich bestraft.
Appraisal, destruction and scheduling
Accruals
System of arrangement
Conditions governing access
Conditions governing reproduction
Language of material
- German
Script of material
Language and script notes
Physical characteristics and technical requirements
Finding aids
TLA-Mikrofilm: 2074
Existence and location of originals
Existence and location of copies
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Publication note
Tiroler Geschichtsquellen 37/24/42
Alternative identifier(s)
EAP
Subjects
Places
Names
Genres
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Institution identifier
Rules and/or conventions used
Status
Draft
Level of detail
Partial