Signatur
Titel
Datum/Laufzeit
- 1794-06-01 (Anlage)
Erschließungsstufe
Einzelstück
Umfang und Medium
Papier-Abschrift Doppelblatt 24/Nessel wängle
Bestandsgeschichte
Abgebende Stelle
Eingrenzung und Inhalt
Das Waldamt Ehrenberg, Aschau und Vils nimmt den neu aufgestellten Waldrieger Johann Baptist Fässer in die Pflicht, um alle Waldvergehen getreu zu beobachten und schriftlich zu melden und selbst seine Verwandten nicht zu decken. Kein Stamm darf ohne Genehmigung geschlägert werden. Jeder Holzexzeß muß der Gemeinde angezeigt werden, wenn der Täter nicht eruierbar ist. Das konfiszierte Holz ist zum Nutzen der Gemeinde zu verwenden. Das ausgezeigte Brenn- und Bauholz ist samt Gemeindeordnung dem Waldamt bekanntzumachen. Schnittholz darf nur genehmigt werden, wenn der Antragsteller keine Vorräte mehr hat. Vor der Brennholzzuteilung ist der Bedarf an Bauholz zu erheben. Jedermann ist an die landesfürstliche Waldordnung und die neuerlich aufgerichtete Gemeindeordnung zu erinnern. Jeder vom Waldrieger angezeigte Exzeß wird unnachsichtlich bestraft.
Bewertung, Vernichtung und Terminierung
Zuwächse
Ordnung und Klassifikation
Benutzungsbedingungen
Reproduktionsbedingungen
In der Verzeichnungseinheit enthaltene Sprache
- Deutsch
Schrift in den Unterlagen
Anmerkungen zu Sprache und Schrift
Physische Beschaffenheit und technische Anforderungen
Findmittel
TLA-Mikrofilm: 2074
Existenz und Aufbewahrungsort von Originalen
Existenz und Aufbewahrungsort von Kopien
Verwandte Verzeichnungseinheiten
Anmerkung zur Veröffentlichung
Tiroler Geschichtsquellen 37/24/42
Alternative Identifikatoren/Signaturen
EAP
Themen
Orte
Namen
Genres
Identifikator "Beschreibung"
Archivcode
Benutzte Regeln und/oder Konventionen
Status
Entwurf
Erschließungstiefe
Teilweise