Vor dem Pflegsverwalter und Emberger Richter Wolfgang Lifpegger (Lufpegger) nimmt der Ausschuß der ganzen Gemeinde und Pfarrmenig zu Tannhaimb den Priester Georg Temb auf sein Begehren als Prediger und Seelsorger unter folgenden Bedingungen auf: Er soll in den nächsten zwei Jahren in der St. Nikolaus-Pfarrkirche die üblichen Gottesdienste, zu denen ein jeder Pfarrer verpflichtet ist, halten. An Sonntagen und gebotenen Feiertagen soll er zudem das Wort Gottes und Evangelium von der Kanzel öffentlich verkünden. Weiters soll er alle kranken Personen mit dem Sakrament versehen und speisen, wie es einem ehrlichen und redlichen Priester geziemt. Dafür sollen ihm zweimal jährlich zu St. Michael und am weißen Sonntag je 40 Gulden von der Gemein bar bezahlt werden. Weiters verpflichtet sich der Ausschuß, ihm alle anfallenden Jahrtags- und Opfergelder sowie den Pfarrhof zu Tanhaimb für zwei Jahre zu überlassen. Es bleibt den Tannheimem Vorbehalten, ob sie nach Ablauf der zwei Jahre den Herrn Pfarrer noch länger behalten wollen. Sollte er die Pfarre verlassen, so wird ihm eine Summe Geld als Abfertigung gleich wie seinem Vorgänger Johann Seynig geboten.
Zwischen der Nachbarschaft Aschau und den Nachbarn zum Kleinen Nesslwänngl auf Tannhaim, beide Gericht Emberg, kommt es wegen der Weiderechte ab der Gacht zu einem Grenzvertrag, da die Grenzen vergessen und die alten Markbriefe durch Kriegseinwirkungen verloren waren. Die Pfarre Aschau ist bei der Tagsatzung im Jahre 1558 durch Hanns Rammiss, Jakob Kecht, Georg Gundolf und Hans Lewpprecht vertreten, Nesslwenngli durch Georg Ruef am
Die Nachbarschaft zu Nesslwenngli auf Tannheim erstellt anläßlich der Errichtung eines gemeinen Brunnens mit Zuleitung aus dem Lenner von der Kohlstatt bis in das Dorf mit Billigung der Obrigkeit eine Brunnenordnung. Das Brunnenbett soll neben dem Haus des Valentin Rief aufgestellt werden. Als Bauund Brunnenmeister werden Georg Hörbst und Ulrich Rief bestellt, welche auf ihr Begehren aus der Nachbarschaft den notwendigen Beistand anfordern können. Bei Bedarf ist ein arbeitsamer tapferer Mensch zu schicken, oder es sind pro Arbeitstag 12 kr zu bezahlen. Derjenige Haushalt, welcher aus Säumigkeit nicht erscheint oder sein gebohrtes Rohr oder Teichel zu gebührender Zeit nicht bereitstellt, schuldet für jedes Rohr 8 kr. Wer sein Teichel nicht an die vorbestimmte Stelle abliefert, soll von der Brunnennutzung ausgeschlossen werden. Der Brunnenmeister wird verhalten, alle, welche gegen diese Ordnung verstoßen, bei der Obrigkeit in Ehrenberg zur Bestrafung anzuzeigen. Sollten der Bau- und Brunnenmeister diese Anzeige unterlassen, so werden sie selbst bestraft. Genannte Bau- und Brunnenmeister und ihre Nachfolger sind als Gewalthaber bei der ganzen Gemeinde anzugeloben. Siegler: Georg Frannckh, Richter zu Emberg
Die Gemeinde zu Nesßlwennglen errichtet in Anwesenheit des Emberger Richters Josef Tasch einen Ordnungsbrief betreffend die Archenverbauung am Trüeffelbach, da vor etlichen Jahren bei Unwettern großer Schaden entstanden war. Beim Augenschein kommt man überein, daß dieser Bach vom Weldele herab bis Konrad Zobls Panarche zu verarchen ist, da es sich um Allgemeingrund handelt. Auf der anderen Seite hinauf bis zur Mühle sollen die dortigen Anrainer ihren Archenabschnitt selbst erhalten. Ebenso soll von Zobls Behausung herabwärts die Verarchung auf beiden Seiten bis zur Landstraße durch die jeweiligen Gutsinhaber erfolgen. Der Graben soll so gerade wie möglich verlaufen und sechs Schuh breit sein. Unter der Landstraße genügt eine Grabenbreite von fünf Schuh. Sollte die Arche trotzdem überlaufen, so soll jeder in seinem
Wegen der gemeinsamen Erhaltung eines Benefiziaten kommt es zwischen den Gemeindsleuten von Schattwald, Frickhen, Wiss, Käppi und Staig zu einem Vertrag mit der Nachbarschaft zu Nesßlwennglen, Haller und Gätern, da die Schattwalder in der St. Wolfgangskapelle auf der Käppi zusätzliche Wochenmessen begehrten. Nesßlwengle bezieht sich auf einen Stiftbrief von 1506, der keinen Gottesdienst in Schattwald erwähnt. Vor dem Pfarrer von Sonnthofen, Mag. Georg Geisler, dem Tannheimer Pfarrer Mag. Johann Joachim Kössenring, und dem Emberger Pfleger Anton von Rosst wird mit dem künftigen Benefiziaten Simon Schaz vereinbart, daß am dritten Sonntag Messe und Predigt in Nesßlwennglen und wöchentlich am Dienstag oder Donnerstag eine Messe in der St. Wolfgangskapelle zu halten ist. Dafür erhält der Priester vom Kirchpropst 2AlNesselwängle wie bisher jährlich 40 Gulden an Zinserträgen, sowie die Erträge aus dem zugehörigen Gütl und zusätzlich 30 Gulden zu genannten Bedingungen. Überdies hat er zu fünf Ablaßfesten in St. Wolfgang die Messe zu lesen. Die Einhaltung des Vertrages geloben neben obgenannten Priestern Thomas Tauscher, Kaspar Emer und Ulrich Werner von Nesßlwennglen, Georg Schraz von Haller, Friedrich Frickh, Thomas Zillapichler, Nikolaus Zobl und Hans Weber, Wirt, alle von Schattwald, Andreas Weyrater und Valentin Frickh von Frickhen, Sebastian Weber auf der Wies, Lorenz Hafen, Hans Aman und Kaspar Klinng von der Käppi sowie Hans Schedl auf der Staig. Siegler: Johann Spackhler, Pfarrherr zu Sonnthofen und Anton von Rosst, Pfleger zu Emberg Zeugen: Peter Pachter, Salzamtsschreiber zu Reiti und Hans Mar zu Kiennzen
Zwischen Nesßlwenngl, Haller und Gätern kommt es wegen der seit 1619 aufgelaufenen Unkosten mit den Gemeindsleuten von Schattwald, Frickhen, Wiss, Käppi und Staig zum Vergleich. Die seit Michael Frischhuet bis zum nunmehrigen Benefiziaten Simon Schott ergangenen Unkosten belaufen sich für Nesßlwenngle auf 27 Gulden Dazu kommmen die Wirtskosten für die geistl. und weltl. Obrigkeit bei Hans Weber in Schattwald anläßlich des Vertrages vom 17. Juni. Die Durchsuchung der Schriften bei Melchior Aman kostete 6 Gulden 37 kr. Die Unkosten bei Thomas Tauscher betragen 2 Gulden 44 kr. Somit betrifft es beide Parteien je 9 Gulden 30 kr als Zahlungsrest. Dies bestätigen für Nesßlwennge Thomas Tauscher, Salzfaktor und Gastgeborene Georg Paunter, Paul Guethainz, Georg Höss, Veit Schraz, Hans Rapoldt, Michael Wach, Michael Rueff, Kilian Rueff, Hanns Schluxer, Kaspar Weber, Georg Weyrater, Jakob Weber, Hans Rueff, Jakob Zobl, Konrad Reuff, Hans Wilhelmb, Martin Guethainz, Georg Vasser, Georg Oberreiter, Mathias Rueff; weiters von Schattwald: Georg Schraz zu Gatem, Sebastian Schraz, Konrad Pflanderle, Michael Schraz und Thoman Schraz zum Haller, weiters Thomas Zallerpichler, Nikolaus Zobl, Wirt, Hans Weber, Wirt von Schattwald, und Kaspar Klinng auf der Käppi. Siegler: Anton von Rosst Beisitzer: Christoph Ögl, Zoller an Emberger Klause, Peter Pichler, Salzamtsgegenschreiber zu Reiti, und Hans Mayr, Gerichtsanwalt der Pfarre Tanhaimb
Wegen der Sterb- und Kriegsläufe wurde die alte Dorfordnung vom 23. April 1560 beschädigt, weshalb für die Nachbarschaften zum Kleinen Nesslwenngle, Oettern, Schmitten und Haller eine neue Ordnung errichtet wird, welche die Besetzung der Dorfmeister, deren Aufgaben und Vollmachten, die Verzäunung, die Hegung und Freiung der Felder, den Viehauftrieb, die Alpfahrten, das Holzschwenden, die Gemeindearbeiten, sowie die Pfändungen und Strafgelder für die nächsten fünf Jahre regelt. So sollen jährlich zu Georgi zwei Dorfmeister zur Erstellung der Gemeinde- oder Kirchenrechnung gewählt und vom Amtmann in Tannheim angelobt werden. Die Einhaltung der in 21 Punkten detailliert beschriebenen Dorfordnung geloben dem Franz Karl von Rosst, Pfleger zu Ehrenberg von Clain Nesslwennglen in Vertretung des Tornas Tauscher, Gerichtsamtmman und Salzfaktor, Matthäus Rieft, Forstknecht, Ulrich Schreyens und Anton Täuschers, für Oettern Georg Schraz, Salzfaktor und Paul Guethainz, für Haller Georg Schraz sen. dem Franz Karl von Rosst, Pfleger zu Ehrenberg. Siegler: Franz Karl von Rosst Zeugen der Siegelbitte: Urban Pfeffer, Mayr der Pfarre Aschau, Christoph Giner, Bürger und Gastgeborenezu Reitti, Martin Herbst, Gastgeborenezu Tanhaimb
Markungsvergleich zwischen der Pfarre Aschau und den Nachbarn zum Kleinen Nesslwengle wegen der Weiderechte auf der Gacht. Anhand des alten Markbriefes von 1558 und des vom Aschauer Mair Ludwig Maurus am 4. Feber 1615 verbrieften Grundkaufes, die Leite genannt, werden die Grenzen erneuert. Die Grenze beginnt in dem Ebele beim Hütenschrofen und führt gerade hinauf auf den Lenner Schrofen, in das Weiße Wendle zu Täuschers Alp, dann ins Exelistal bis in die Rieppen. Was in dem Schrofen ist, gehört zu Nesßlwengle. Weitere Grenzpunkte sind: das Steinene Egg, die Holzamer Höfe, der Haller Hof, in dem Gern, das Schneetal und der Warmbbach. Was oberhalb dieser Grenze liegt, gehört den Aschauem und Gachtem, was darunter liegt, der Gemeinde zu Nesslwänngl. Bei der Vermarkung waren anwesend: Waldmeister Johann Zwerger von Reiti, von Aschau: Georg Leuprecht, Mayr, Johann Pachler, Gastgeborenezu Reiti, Jakob Faistenauer, Jakob Trick und Anton Leuprecht; vom Wenngier Ort: Matthäus Toldt, Andreas Rauscher, Konrad Weyrater, Kaspar Reter, Hans Ertle, Hans Köpfle, Martin Schmidt, Thomas Rid und Georg Ertle auf der Gacht; von Nesßlwenngle: Thomas Tauscher, Salzfaktor, Matthäus Rief, Forstknecht, Hans Rief vulgo Engl, Anton Weber, Georg Fässer und Andreas Rief sowie genannte Knaben. Siegler: Franz Karl Freiherr von Rosst, Pfleger zu Emberg, Georg Leuprecht, Mayr zu Aschau Zeugen: Matthäus Hechenberger von der Khappell, Prannter Pfarre, und Nikolaus Saurer, Vils, Hans Georg Wörzer auf der Gstaig und Jakob Wayer zu Frickhen, beide von Nesslwenngle, und Matthäus Schwarz zu Pfrannten
Dem Augspurger Fürstbischof Johann Christoph präsentiert der Emberger Pfleger Franz Karl von Rosst namens der Filialkirche zu Nesselwengle und bei St. Wolfgang einen neuen Kaplan. Da im April nach dem Tod des Kuraten Johann Oth die Stelle bei der Liebfrauenkirche vakant geworden ist, wird gemäß altem Herkommen nach dem jus patronatus von der Gemeinde Nesselwengle angesucht, den Priester Balthasar Goller von Dillingen als angehenden Kaplan in Nesselwengle und Schattwald präsentieren zu dürfen. Siegler: Tornas Tausch, Amtmann zu Tanhaimb und Salzfaktor zu Nesselwengle
Bittschreiben der Gemeinde an den Dekan wegen Vergütung der Taufgelder an den Pfarrer in Tannheim. Ohne den Pfarrer in Tannhaimb zu präjudizieren, wurde anläßlich der Visitation von den Ausgeschossenen der Nachbarschaft vorgebracht, daß hier schon seit Jahren mit dem hiesigen Kaplan ein von beiden Teilen unterschriebener Entwurf bestehe, der jedoch vom Pfarrer aus unerklärlichen Gründen nicht bestätigt wurde.
Der Augsburger Generalvikar Johann Kasimir Riss antwortet dem Dekan Johann Hartmann bezüglich des Ansuchens des Thomas Tauscher, Gastgeboreneund Salzfaktor zu Klein-Nesselwengli, wegen Verrichtung der Taufe in der Filialkirche. Wegen der großen Kinderzahl und der zweistündigen Entfernung von der Pfarrkirche Thanheim darf vom Kaplan die Taufe während eines Unwetters und zur Winterszeit mit Vorbehalt der pfarrlichen Rechte vorgenommen werden. Dies hat der Dekan dem Pfarrer mitzuteilen und ihm aufzutragen, sich bei den angeführten Ausnahmen nicht dagegenzustellen.
Von der o.ö. Regierung wird dem Pflegamt Ehrenberg mitgeteilt, daß bei der Stiftung der ewigen Messe zu Nesselwängle das jus praesentandi eines neuen Benefiziaten lt. der Stiftungsurkunden von 1506 und 1644 in den geraden Monaten dem Augsburger Ordinariat zukomme. In den Monaten Jänner, März, Mai, Juli, Sept. und Nov. bleibt das Präsentationsrecht der Gemeinde Nesselwängle und der Herrschaft Ehrenberg Vorbehalten, wonach drei taugliche Priester zu nominieren sind. Sodann präsentiert die landesfurstliche Herrschaft aus dem Dreiervorschlag einen Priester an das Ordinariat.
Instruktion zur Bestellung des neuen Pfarrmesners anläßlich des verstorbenen Mesners Marx Zobl. Vor dem Gerichtsamtmann und Gerichtsausschuß der Pfarre Tannheim wird Lorenz Koch als Mesner, Organist und Schulmeister auf ein Jahr aufgenommen. Er hat jährlich dem Pfarrherm zu Georgi die Schlüssel zu übergeben und um den Dienst öffentlich neu anzusuchen. Er hat bei den täglichen Messen, auch in der Martini- und Leonhardikapelle das notwendige Gerät bereitzustellen und bei allen genannten Anlässen zu assistieren, den Friedhof, die Turmuhr, die Sakristei, die Glocken usw. zu betreuen und die Ornate zu verwahren. Ebenso sind die St. Michaels- und St. Anna-Gruft und die AntoniKapelle zu betreuen. Die zahlreichen Glocken im großen und kleinen Turm sind an genannten Festtagen und Uhrzeiten zu läuten. Beim Schiedglögglläuten ist zwischen verstorbenen Männern, Frauen und Kindern zu unterscheiden. Bei den Jahrtagen ist auf die unterschiedliche Kerzenzahl zu achten. Auch Verrichtungen wie das Schneeschaufeln zum Friedhof, das Aufstellen des hl. Grabes, das Wetterläuten oder die Betreuung des Weihbrunnens sind geregelt. Für die zusätzliche Organistentätigkeit erhält Koch 30 Gulden extra, wofür er zu genannten Festen die Orgel schlagen und singen muß. Überdies soll er Schule halten und der lieben Jugend so viel beibringen, wie es für ihr Seelenheil notwendig ist. Er hat von jedem Kind Schulgeld einzufordern. Dafür stehen ihm das neue Pfarrmesnerhaus zu Unterhöfen samt genannten Rechten und die Stolgebühren zu.
Nach Anton Rief in Raut kommt es unter den drei Kindern zur Vermögensaufteilung. Vor dem Gerichtsamtmann Josef Tausch und den Gerichtsverpflichteten Mang Peintner von Nösßlwengl und Michael Ertmiller in Pächen wird das zeitliche Vermögen zwei Jahre nach seinem Tod inventarisiert und ergänzt. Er hat mit seiner Gattin und nunmehrigen Witwe Magdalena Ried (Rüd) die Kinder Johannes, Maria (verehelicht mit Johann Rief) und Barbara (Kurator: Vetter Georg Rief, Salzstadelknecht) gehabt, denen er ein Flaus, Vieh, Kleider und Guthaben von insgesamt 2290 Gulden 37 kr hinterläßt. Nach Abzug der Schulden bleibt ein Reinnachlaß von 1232 Gulden 37 kr, der auf die Kinder mit genannten Zuweisungen gedrittelt wird. So kommen die Ridische Behausung ab der Gacht samt Garten und Peuntl, der Spitzacker, Prunacker und das Strichackerl und die Reittiwiese, die Prant und das äußere Feldele, alles im Gachter Feld liegend, der Platenacker, die Laimbrueben, der Marxenacker, der Lange Rain, die BlaisBergmahd, die Gschwendewiese, das Stockachmahd usw. zur Aufteilung. Da der Sohn den Großteil der Liegenschaften übernimmt, fallen ihm die Schulden bei Franz Anton Hueber, Gerichtsschreiber, bei Johanna Ried zu Weissenpach, beim Vetter Georg Rief zu Nösßlwengl, bei Josef Pohler zu Weissenpach, bei seiner Mutter und bei Schwester Maria zu. Siegler: Josef Johann von Pach, Pfleger und Landrichter der Herrschaft Ehrenberg
Schuldscheine des Johannes Maull und seiner Ehegattin Maria geb. Rief zu Getting an Andreas Schröck und Johannes Peintner, Zöllner, über genannte Beträge, welche zu 5% zu verzinsen sind.
Gerichtsanwalt Josef Tauscher hat befehlsgemäß den Pfarrgerichtsausschuß sämtlicher Gemeinden der Pfarre Tanheimb zusammengerufen, um nach dem Tode des Pfarrers Josef Singer das jus nominandi für drei taugliche Priester wahrzunehmen. Sämtliche Gemeinden der Pfarre händigen dem Amtmann ihre Stimmzettel für den künftigen Pfarrer aus, wonach Pfarrer Josef Tauscher zu Pichlbach, weiters Anton Koch, derzeitiger Provisor, und Anton Frickh von der Pfarre Aschau nominiert werden. Die Gemeinde Nesslwengle und Rauth mit 87 Haushalten bestehen auf Pfarrer Tauscher, die Gemeindeholden von See, Grienberg, Ober- und Unterhöfen Schmieden, Zöblen Frickhen, teils von Wies und Kappel mit über 300 Haushalten bevorzugen Priester Frickh, wie aus den Stimmzetteln hervorgeht.
Von der o.ö. Regierung wird dem Pfleger von Ehrenberg aufgetragen, die Nomination des Priesters Hueber, da sie nicht legal vor sich gegangen ist, und die Gewalthaber der Gemeinde Tannheimb dagegen protestiert haben, zurückzunehmen. Es ist daher der drittgereihte Priester, Johann Benedikt Tausch von der Pfarre Piechlpach, in das Nominationsverfahren aufzunehmen, und durch den Gerichtsamtmann der neue Dreiervorschlag unter Ausschluß Huebers neu zu examinieren.
Auf der Gessenwanger Galtlape wird die Erneuerung der Grenze zwischen der Stadt Füssen und den Gemeinden Hallern und Gemem vorgenommen, da seit 2. Okt. 1731 entgegen der alten Verträge keine Inspektion mehr erfolgt war. Die Begehung wird von Josef Tauscher von Klein-Nesselwang veranlaßt. Von Füssen sind Bürgermeister Johann Pfaundler, Stadtschreiber Rösch, Johann Peter Hösß und Alpführer Adam Hösß deputiert; von Hallern und Gettem Gerichtsamtmann Josef Tauscher, Forstknecht Matthäus Ruef, Jörg Zobel, Martin Fedel, Martin Müller, Matthäus Frick und Jörg Frick. Als Zeugen fungieren die Knaben Anton Müller (11), Jörg Zobel (18), Martin Schedel (18), Johann Tauscher (11) und Xaver Rief, Söhnchen des Forstknechtes. Sämtliche 16 Marken werden mit roter Ölfarbe renoviert und mit Kreuzen und Nummern versehen. Beginnend am Rauhen Gern werden genannte Marksteine bis zum Guggerspitz erneuert. Danach begibt sich die Kommission in die Füssener Alphütte, um sich mit Trunk und kalter Küche in bester Zufriedenheit zu laben.
Karl Josef Strelle quittiert namens seiner Mutter dem Johannes Peintner, Zoller zu Klein-Nesßlwengle, als Vertreter seiner Gemeinde den Erhalt von 322 Gulden 45 kr, wie sie laut Vergleich vom 8. Feber 1751 zum ersten Zahlungstermin festgelegt wurden. Weitere Quittungsvermerke von 1752 und 1753 fol24!Nesselwängle gen. In der beiliegenden Abrechnung vom 18. Feber 1753 belegt Johann Peintner die Einnahmen aus sämtlichen Haushalten in Haller, Schmidten, Gettin und Nößlwengle, welche er in drei Jahresraten eingehoben hat. Zu den über 80 namentlich genannten Haushalten mit Jahresraten von 2 Gulden 45 kr bis 7 Gulden 45 kr kommen noch die Einkaufgelder von Maria Kerle, Elisabeth Stainer, Lorenz Tausch, von Herrn Zoller, Herrn Fritz, Andreas Schuepfer und Josef Tauscher, Bader. Den Gesamtbetrag aus den drei Jahresraten von 1024 Gulden hat der Rechnungsleger vom Gerichtsamtmann übernommen und an Strebe It. obigen Quittungen weitergeleitet.
Die gesamte Gemeinde Clein-Nesslwengle wird vom Gewalthaber Michael Schraz einberufen, um anläßlich der Auszeigung des sog. Thannawaldes durch den Forstknecht Matthias Rief Maßnahmen für die Holzverwertung zu treffen. Dieser Wald ist großteils faul und schadhaft. Daher beantragt die Gemeinde, diesen Platz als Viehweide verwenden zu dürfen. Gleichzeitig verpflichtet sich die Gemeinde, den Warbsbach bis zum Exlesbach wegen Überschwemmungsgefahr in dem alten Runst zu führen. Jeder Nachbar soll auf diesen Bach sorgsam wachen, und bei Bedarf muß die ganze Gemeinde an der Verarchung mitwirken. Die Anrainer an diesem Bachabschnitt sollen statt des Zaunes innerhalb von fünf Jahren eine Mauer errichten. Das Holz im Thannawald soll nur bis zum Mai und dann erst wieder im Herbst gehackt werden, um während der Weidezeit nicht das Vieh zu gefährden. Wer Bauholz hackt, soll den Boden sauber aufräumen, um niemandem zu schaden. Diesen Gemeindebeschluß unterschreiben sämtliche Mitinteressenten.
Vor dem Augsburgischen Kommissar Dr. Lukas Gech, Pfarrer zu Vils, wird die im Jahre 1506 vom Ordinariat genehmigte ewige Meßstiftung zu Nesselwengle mit eigenem Kaplan bestätigt und der seit 1698 zwischen Benefiziat 24 INesselwängle Balthasar Koller und den Gemeindsleuten von Rauth, Haller, Schmitten, Gethin und Nesselwengle ausgehandelte Vertrag sanktioniert. Demnach soll der Benefiziat das bei der Kirche erbaute Kapellenhaus bewohnen und von seinem Entgelt erhalten. Auch Wachs, Hostien (außer Meßwein) und Paramente sind von der Kirche zu finanzieren. Neben dem Hausgarten steht dem Benefiziaten die Nutzung für zahlreiche genannte Grundstücke wie das Heuplumerle, das Weihermoos, das Wurmbnest usw. zu, wofür er den Bestandzins selbst einheben darf. Er hat auch Holz- und Weiderechte wie jeder Gemeindsmann. Künftig soll er statt der anno 1698 vereinbarten 80 Gulden Entgelt 112 Gulden jährlich erhalten. Aus Stiftungskapital und verkauften Widumgütem und abgelösten Grundzinsen erhält er jährlich zusätzlich 86 H 40 kr Zinsertrag. Dazu kommen noch Hühner, Eier, Schmalz, Käse, Flachs etc., welche ihm der Heiligenpfleger abzulösen hat. Vom Schmalz oder Baumöl muß der Benefiziat das Ewige Licht unterhalten. Für die Sakramentenspendung stehen dem Priester an der Filialkirche Nesselwengle genannte Stolgebühren zu, weiters die üblichen Meßstipendien. Für eine Prozession erhält er 2 Maß Wein. Neben den üblichen Messen sind lt. Elrbar noch 61 Stiftmessen zu halten. Siegel und Unterschriften: Johann und Lorenz Tauscher, Johann Peintner, Lorenz, Matthias, Johannes und Jakob Rief, Jakob Ablshauser, Anton Gutheinz und Christian Leibnecht (?)
Endabrechnung über die Spesen und Vergütungen anläßlich der Errichtung des neuen Stiftbriefes samt Stolordnung für die Filialkirche Nösslwengl durch den Gewalthaber Johann Tauscher mit dem Mattheis Tauscher und Andreas Schraz für Visitierung, mit Schulmeister Engelbert Friedling für die Abschrift der Stolordnung, mit dem Matthias Zobl für Dachreparatur, mit Johann Georg Haas für eine Abschrift, mit dem Tischler Johann Paur zu Getin für das Gemeindetrüchele, mit dem Zoller für Botengänge nach Reitti und mit dem Schlosser Thomas Zobl für Beschläge am Gemeindetrüchele. Schriftverkehr und Abschriften des Vilser Pfarrers Dr. Lukas Gech, Beglaubigungen, Quittungen für obige Rechnungen, Schriftverkehr Gechs mit Tauscher wegen des Stiftbriefes, Quittung des Johann Georg Haas, Bürger zu Reitti, Schreiben des Kreishauptmannes Johann Lachemair wegen Approbierung der Stolordnung durch die Landesherrschaft und Quittung für die Dachdeckung der Schießhütte durch Matthias Zobl.
Gemeindebeschluß und Ordnung wegen der Stierhaltung. Für die 40 Kühe zu Nesslwengl sollen zwei Stiere gehalten werden. Die Reihenfolge zum Einstellen der Stiere soll bei Johann Peintner, k.k. Bestandszöllner, und Lorenz Ruef, Gerichtsverpflichteter, beginnen. Zur Winterszeit sollen die Kühe dem jeweiligen Stier zugeführt werden. Keinesfalls darf der Stier in die Ställe heimgefuhrt werden. Wer gerade die Stiere halten muß, darf diese zur Erleichterung der Ordnung auf die gemeinen Alpböden Griengufel, Griengehm, Sonnenöggele, Gaisögg, Blaiße, Raune und Füllen nach forstamtlicher Lizenz auftreiben, jedoch erst nach St.Lorenzen bzw nach der Abfahrt. Sollten die Stiere verunglücken, so ist der Schaden dem Stierhalter gemeinschaftlich zu ersetzen. Gettin, Schmitten und Haller sollen einen eigenen Stier halten und auf das Mähdertal, Tagweidele und Kahr auftreiben. Sollte ein Pferd, Schaf oder anderes Vieh von der Weide abkommen, so darf es nicht mit 'Benglen' oder Ästen feindselig traktiert, sondern mit Gelassenheit der Herde rückgeführt werden.
Andreas Schraz und Matthias Zobel haben bei Visitierung der Feuerstätten und Kamine im Dorf zum Nesslwengl drei Tage verbracht und je Tag 24 kr verdient. Hiemit quittieren sie dem Gewalthaber Johann Tauscher, von ihm 1 Gulden 12 kr erhalten zu haben.
Die Gemeindsleute zu Nesslwengle und Haller verwahren sich gegen die Bestellung des Priesters Ferdinand Nigg durch das Augsburger Ordinariat. Nach dem Tod des Benefiziaten Josef Anton Witber (Wittber) am 18. Mai war die Priesterstelle zu Klein-Nesßlwengle erledigt und es haben sich verschiedene Anwärter bei der Gemeinde zur Präsentation gemeldet. Obwohl lt. Stiftslibell das Präsentationsrecht in den ungeraden Monaten bei der Gemeinde liegt, hat das Augsburger Ordinartiat ohne Vorwissen willkürlich den Benefiziaten Nigg ausgewählt und bereits nach Nesslwengle abgeordnet. Da die Erhaltung und Bezahlung des Benefiziaten bei der Gemeinde liegt, wird gebeten, das jus praesentandi wie bisher zu handhaben und den aufgebürdeten Benefiziaten Nigg wieder abzuberufen.
Der oberste Sekretär des Fürstbischofs Josef von Augspurg teilt mit, daß Priester Ferdinand Nigg lt. Schreiben des Ordinariats von Nesßlwängle wieder abberufen wurde.
Schriftverkehr mit der Gerichtsobrigkeit, dem Kreisamt Imst und der o.ö. Regierung wegen der nach dem Tode des Benefiziaten Johann Wittmer vakanten Priesterstelle, welche vom Ordinariat Augsburg unter Mißachtung des jus praesentandi durch Ferdinand Nigg besetzt wurde. Nesßlwengl nominiert an erster Stelle Johann Anton Schanger (Schonger) von Hinterhombach, an zweiter Stelle Ludwig Hueber von Thonheimb und an dritter Stelle Provisor Hofer von Wengle. Trotz Beschwerde beim Gubemium vom 24. Okt. 1765 äußert sich der Tannheimer Pfarrer am 6. Jän.1766 gegenüber Johann Leuprecht, daß er Ferdinand Nigg, Sohn des Plattenmüller, die Schlüssel als Kaplan oder Provisor gegeben habe. Falls die Nösßlwengler Herrn Nigg nicht wollten, müßten sie ihm trotzdem die Besoldung geben. Diese Entscheidung widerspreche dem höchsten Befehl und den bisher geübten Freiheiten, weshalb die Gemeinde die Entfernung Niggs verlangt. In einem weiteren Schreiben wird auf die hohen Kosten der Vakanz hingewiesen, da das Benefizium interimistisch durch die Franziskaner von Reiti aus versehen werden müsse. Schließlich schlagen die Bevollmächtigten von Nesselwängle Ignaz Peintner und Engelbert Freidling nach kaiserlicher Bestätigung des Nominationsrechtes, dem Kreishauptmann Johann Anton Behr die Priester Josef Strobl und Franz Solan Scholz für das Benefizium vor. Der drittgereihte Johann Falger hat keine Stimme erhalten.
Gemeindebeschluß und -ordnung wegen Erhaltung des Salzstadels und Absicherung vor dem Triefenbach. Vor Josef Anton Daniell, Richtersubstitut, und Willibald Schneller, Gerichtsschreiber, beschließen genannte 58 Interessenten von Klein-Nösßlwang, Gettin, Schmitten und Haller zum Schutze des gelagerten Haller Salzes auf Antrag des Salzfaktors Lorenz Tauscher den Salzstadel in gutem Bauzustand zu halten und bei Bachausbrüchen die notwenge Hilfe gegen einen Tageslohn von 20 kr (Frauen 10 kr) zu leisten oder bei Verhinderung einen Ersatzmann zu stellen. Der Dorfmeister hat anfallende Arbeiten der Rod nach zu vergeben, gegen Vergütung durch den Salzfaktor. Die Nachbarn am Gröbenbach verpflichten sich freiwillig zu zwei Tagwerk je Haus. Zur Vorbeugung gegen Überschwemmungen durch den Trieflbach wird unten her eine Öffnung oder ein Auslaß angelegt, wozu Grundabtretungen von Matthias Weber, Georg Rieff, Salzstadelbinder, Josef Tauscher, Johann Guethainz, Binder und, Christian Guethainz an die Gemeinde erfolgen. Mit Kaspar Guetheinz scheiterte die Grundabtretung wegen zu hohen Grundpreises. Siegler: Kaspar Joachim Tschusy, Pfleger und Landrichter der Herrschaft Ehrenberg
Der Faßmaler Josef Obermiller und seine Brüder aus Füssen verpflichten sich vertraglich, in der Filialkirche zum Nesslwengle die Seitenaltäre zu fassen. Die Architektur soll durchgehend in feingeschliffenem Marmor sein, die Statuen in weißem Alabaster und die Beizeichen in Gold. Die Engel sind ebenfalls in Alabaster und die Flügel vergoldet herzustellen. Verzierungen wie Laubwerk, Kapitelle, 'Schafblatten' und anderes Beiwerk müssen aus gutem Gold hergestellt werden. Der Preis von 300 Gulden RW wird in mehreren Jahresraten zu genannten Terminen und Zinssätzen einvernehmlich festgelegt. Unterschriften: Josef Anton Schonger, Benefiziat, Jörg Guetheinz, Johann Peintner, Josef Tanscher, Lorenz Rief, Martin Wöber, Ignaz Paintner. Kaspar Körbst, Heiligenpfleger, Lorenz Tauscher, Josef und Konrad Obermiller, Maler zu Füssen
Auf Auftrag des Vizekreishauptmannes Christoph Jakob Störzinger wird der sog. Gemeindsberg mit den bisher gemeinschaftlich genossenen Heimweiden zu Nesslwengle, Getting, Schmitten und Haller vom Gerichtsamtmann Matthäus Tauscher in 390 Weiden parzelliert und auf 83 Behausungen verteilt. Zur Bewirtschaftung dieser Weiden wird eine Gemeindeordnung in 15 Punkten erlassen. Eine Parzelle wird mit 9 Gulden taxiert und darf nur um 6 Gulden verkauft oder mit 20 kr an Gemeindebürger verpachtet werden. Auswärtige dürfen nur an die Gemeinde verkaufen. Im Herbst zugekauftes Vieh unterliegt bis Georgi genannten Weidebeschränkungen. Pro Weide darf nur ein Pferd gehalten werden. Für ein Rind wird 3/4-Weide und für ein Kalb 1/4-Weide mit genannten zeitlichen Einschränkungen festgelegt. Für das Galtvieh sind die Alpen Gimpl, Gessenwang und Krinnen weiter gemeinschaftlich zu nutzen. Schafe dürfen vor St. Galli nicht in die besten Böden wie Lehn, Alpert und Ebrinnen getrieben werden. Bleiben Weideparzellen übrig, so können von weniger begüterten Hofstätten bis zu 1 1/2 Weiden zugekauft werden. Bei Weidefrevel werden bis zu 4 Gulden Strafe angedroht. Zu St. Georgi ist die Stückzahl des Weideviehs schriftlich zu melden. Bezüglich Hirtenlohn, Pfänder und Dorfmeister bleibt die alte Gemeindeordnung von 1664 aufrecht. Für Pferde sind genannte Spätweiden Vorbehalten. Am 24. Okt. wird die neue Ordnung vor der versammelten Gemeinde verlesen und die Einhaltung von 27 genannten Vertretern gelobt. Zeugen: Michael Bemzott, Anton Frickh und Leopold Zobl, alle von Haldensee Siegler: Kaspar Joachim Tschusy, Pfleger und Landrichter der Herrschaft Ehrenberg
Franz Weirather aus dem Bogen quittiert dem Johannes Peintner, Zoller im Nesßlwengle, daß er von ihm 100 Gulden erhalten hat, wofür er ihm diesen Schuldschein ausstellt. Unterschrift Weuraters
Erfassung der schulfähigen Jugend in der Pfarre Praitenwang, welche für die Schülerbeschreibung in Betracht kommt. Die Beschreibung erfolgt in der Reihenfolge der Hausnummern unter Nennung des Vaters, seines Berufes und seiner schulfähigen Kinder. So hat Johann Georg Schwaighofer zwei Kinder, namens Magdalena (10), welche zwei Jahre die Schule frequentierte und Josef (7), welcher vorigen Winter erstmals die Schule besuchte. Im Haus Nr. 2 hat Schustermeister Johann Paul Schnazer zwei Kinder namens Andreas (11), welcher 2 Winter die Schule besuchte. Tochter Maria Anna (6) kann noch nicht in die Schule. Im Haus Nr. 3 hat Thomas Koremann 4 schulfähige Kinder namens Franz (10), Anton (7), Kaspar (6) und Katharina (9). Davon waren erst Franz und Katharina je einen Winter in der Schule.
Gerichtsamtmann Tauscher beauftragt den Gewalthaber Lorenz Rief, daß er dem Dorfmeister Johann Erdle den Auftrag erteile, alle Pferdehalter zur Beaufsichtigung ihrer Pferde zu veranlassen. Wer seine Pferde am Weg zum Galtalpele Krinnen nicht beaufsichtigt, muß mit Pfändung und empfindlicher Strafe rechnen. Im Betretungsfalle müssen die Pferde im Pfandstall ausgelöst werden.
Matthias Woher von Nesslwengle wird vom Gericht aufgefordert, wegen der Verarchung den mit der Gemeinde getroffenen Vergleich von 1767 binnen 8 Tagen in Güte zu regeln. Andernfalls ist der Gerichtsamtmann beauftragt, den für die Verarchung notwendigen Grund im Rechtsweg einzuklagen und zu diesem Zweck Matthias Weber und die Gemeindevertreter Christian Leuprecht, Josef Gutheinz und den Gerichtsverpflichteten Josef Gutheinz am 14. Juli nach Reutte in die Pflegamtsbehausung vorzuladen. Johann Georg Zobl, Gerichtsamtmann zu Unterhöfen, begleitet dieses Dekret ein und leitet es am selben Tag an Weber weiter.
Gemeinderechnung des Gewalthabers Matthias Woher, welche er dem Nachfolger Lorenz Pohler nach Überprüfung durch den Gerichtsverpflichteten Josef Guetheinz und Johann Georg Tauscher vorlegt. Der offene Rechnungsrest von 14 Gulden 21 3/4 kr wird von der Gemeinde durch Andreas Abeltshauser, Josef Anton Weber, Christian Hörbst, Anton Obreither, Hansjörg Guetheinz und Anton Schraz mit Unterschrift bestätigt. Hauptausgaben werden für Schulhaus und Schulmeister, für 24 Schulbücher, für Pulver, für Arbeitsschichten und für Steuern verbucht. An Eingängen verzeichnet der Rechnungsleger vom Dorfmeister Josef Abelshauser 35 Gulden und vom Dorfmeister Josef Seheiber 35 Gulden sowie an Mausgeld vom Gerichtsamtmann 51 Gulden 10 kr.
Das Kreisamt Imst teilt mit, daß das Ansuchen der Gemeinde Nösselwengle um Abhaltung der Stuhlfeste in der eigenen Gemeinde vom Bischof in Augsburg genehmigt wird, wenn der Pfarrer in Tannheim weiter die alten Stuhlfeste und die Hochzeitsstol bezahlt bekomme, wie sie im Bestallungsbrief vom 11. Okt. 1747 und im Vergleich von 1760 festgelegt wurden. Der Mesner in Tannheim hat von den Nösselwenglem für das Scheidungsleuten nichts zu verlangen, doch gebührt ihm für das Wetterläuten die Stol, auch wenn dieses jetzt unterbleibt.
Glockengießer Johann Grassmair teilt der Gemeinde mit, daß die alte Glocke 7 Zentner 88 Pfund wiegt. Die Hälfte der Rechnung ist bei Abholung der Glocke und die Hälfte nach Jahr und Tag zu bezahlen.
Das Pflegamt Ehrenberg teilt der Gemeinde mit, daß das sehr schadhafte Langhaus und die einsturzgefährdete Empore (Borkirche) zur Vermeidung eines größeren Unglücks sofort repariert werden solle. Dem Mesner wird in Gegenwart des Karaten Franz Zobel aufgetragen, die Kirche von zwei, drei Bausachverständigen inspizieren zu lassen. Am 22. Sept.stellen die Werkmeister einhellig fest, daß eine Seite einzustürzen drohe. Die Baukosten von 150 Gulden sind von sämtlichen Kuratiegemeinden zu tragen. Nach Vollendung des Baues ist die Baurechnung dem Pflegamt zur Einsicht vorzulegen.
Das Pflegamt Ehrenberg entscheidet im Streit zwischen Nesselwängle und dem Tannheimer Pfarrmesner Justus Erdl, daß lt. Pfarrvertrag jedes Haus der ganzen Pfarre dem Mesner jährlich einen Vierling Läuthafer reichen solle. Um Irrtümem vorzubeugen, sollen zwei gleichartige Vierling nach obigem Maß angefertigt werden, wovon eines der Mesner und eines die Gemeinde verwahren sollen. Der ausständige Hafer ist dem Mesner nachzureichen.
Das Waldamt Ehrenberg, Aschau und Vils nimmt den neu aufgestellten Waldrieger Johann Baptist Fässer in die Pflicht, um alle Waldvergehen getreu zu beobachten und schriftlich zu melden und selbst seine Verwandten nicht zu decken. Kein Stamm darf ohne Genehmigung geschlägert werden. Jeder Holzexzeß muß der Gemeinde angezeigt werden, wenn der Täter nicht eruierbar ist. Das konfiszierte Holz ist zum Nutzen der Gemeinde zu verwenden. Das ausgezeigte Brenn- und Bauholz ist samt Gemeindeordnung dem Waldamt bekanntzumachen. Schnittholz darf nur genehmigt werden, wenn der Antragsteller keine Vorräte mehr hat. Vor der Brennholzzuteilung ist der Bedarf an Bauholz zu erheben. Jedermann ist an die landesfürstliche Waldordnung und die neuerlich aufgerichtete Gemeindeordnung zu erinnern. Jeder vom Waldrieger angezeigte Exzeß wird unnachsichtlich bestraft.
Auszug aus der Vermögensergänzung und Austeilung nach Johann Peintner, k.k. Zöllner und Wegmeister sei. zu Nößlwängl. zwischen seinen hinterlassenen Kindern und der Gemeinde. Demnach vermacht er der Gemeinde Nößlwängl 600 Gulden Kapital, um aus den Zinsen den Kauf des nötigen Baumöls für das Ewige Licht in hiesiger Kirche leichter bestreiten zu können. Dafür tritt er das bei Thomas Maul zu Getting, bei Franz Weyrater, bei Beatus Hindenlang und Barbara Schratz und Sohn Johannes Peintner aushaftende Kapital samt Zinsrückständen an die Gemeinde ab.
Vor Johann Peter Schilcher, k.k. Waldmeister zu Ehrenberg und Vils, Johann Zobl, Gerichtsamtmann der Pfarre Tannheim, kommt es wegen der strittigen Seehalde zur Vermarkung mit den Gerichtsverpflichteten Andreas Abeltshauser, Johann Fässer, Ludwig Pohler und Konrad Abeltshauser, Christian Schratz zum Haller einerseits und den Haldenseer Ausgeschossenen Franz Zobl, Johann Guthainz, Johann Peintner, Josef Gugger, Franz Fiechtl und Martin Gutheinz anderseits. Da beim Lokalaugenschein keine Marken gefunden wurden, einigten sich beide Parteien auf ein sichtbares Rinnerle unweit der Blettbachrinne als neue Grenze. Beginnend ober der Landstraße werden genannte drei Grenzsteine beschrieben. Siegler: Alois Johann von Froschauer, Pfleger und Landrichter der Herrschaft Ehrenberg
Johannes Gutheinz zu Getting quittiert, daß er im Erbwege nach seinem verstorbenen Vater Nikolaus Gutheinz dem Johann Peintner, k.k. Wegmeister zu Nösselwengle, seit 1794 230 Gulden schuldet. Nach Aufnahme eines weiteren Darlehens von 516 Gulden 26 kr lautet der Schuldschein auf insgesamt 746 Gulden 26 kr. Die Verzinsung erfolgt jährlich am 16. Mai mit 4 %. Als Sicherstellung verschreibt der Schuldner sein zu Getting stehendes Haus samt umliegenden Grundstücken, einen Acker vor dem Gessenbach, zwischen Johann Georg Gutheinz und Franz Anton Lutz gelegen, sowie einen Acker bei der Stelzen, neben Johann Peintner und Georg Rief liegend. Vor dem Gerichtsamtmann der Pfarre Thannheim Johann Georg Zobl wird das Gelöbnis erstattet. Zeugen: Josef Zobl, Glaser aus dem Schattwald, Johann Georg Frick, Oberhöfen Siegler: Alois Johann von Froschauer, Pfleger und Landrichter der Herrschaft Ehrenberg
Zwischen der Familie Tauscher (Wirtshaus des Lorenz Tauscher mit Brunnenrecht samt Fischkalter) und dem Kuraten Leopold Gritsch kommt es zu einer Nutzgenußvereinbarung. Lt. Brunnenbrief steht dieser Wirtsbrunnen ab dem Brunnenhäusl in alleiniger Nutzung und Erhaltung der Familie Tauscher. Die weitere Ableitung des Brunnenwassers zum Widum geschieht nur 'aus Liebe und Willkür', weshalb bei Wassermangel der Familie Tauscher kein Nachteil widerfahren darf. Diese Nutzung beschränkt sich nur auf den 'so ruhigen und liebevollen Herrn Kuraten Leopold Gritsch' ad personam, welcher an der Hauptsäule eine Nebensäule mit zwei Querfingem ab dem Brunnenrohr anbohren darf, soweit es der Wasservorrat gestattet. Die Einleitung des Wassers in den Widum soll durch die Gemeinde unentgeltlich erfolgen. Sollte die Gemeinde diesen Brunnen in die Wasserrod einschließen, so darf dadurch die Brunnengerechtsame der Familie Tauscher nicht leiden. Unterschrift: Matthäus Tauscher, Brunneninhaber
Kurat Leopold Gritsch bestätigt der Gemeinde Nesselwengle für die Brunnennutzung folgende Bedingungen: Die Brunnenführung und Unterhaltung erfolgt auf Kosten des Kuraten. Aus dieser gütlichen Bewilligung darf niemals ein Nutzungsrecht abgeleitet werden. Bei Wassermangel ist dieser Brunen zuerst zuzuschlagen. Unterschrift: Leopoldus Gritsch, Kurat
Nach einer Tagsatzung wegen eines Durchfahrtsrechtes kommt es zwischen dem Kläger Johann Georg Gutheynz und den Beklagten Johann Georg Tauscher sowie Philipp Oelhaf zum Vergleich. Nach Beiziehung der Gemeinde Näßelwengle unter Andreas Anold, Lorenz Rief und Josef Anton Hummel erklärt der Kläger, daß das Vieh im Herbst beim allgemeinen Viehauftrieb durch die in der Skizze dargelegte Lücke durchgelassen wird. Zu diesem Zweck darf die Lücke bei Johann Scherbers Peunte geöffnet werden. Es darf jedoch niemand den vor dem Haus des Klägers eigentümlichen Grund benützen oder stören. Bezüglich des Wildbachs oder Triffenbachs verpflichtet sich die Gemeinde zur Vorbeugung der sehr heftigen Ausbrüche, diesen fleißig zu archen. Sollte der Bach trotzdem ausbrechen, so ist Gutheynz verpflichtet, die Durchleitung des Baches durch die strittige Lücke bis in die sog. geschenkten Güter zu gestatten. Siegler: Alois Johann von Froschauer, Pfleger und Landrichter der Herrschaft Ehrenberg
Unterfertigter Gerichtsverpflichteter Johann Lechleitner quittiert, daß ihm Josef Schuech in dem Preitforchach 23 Gulden 17 kr samt Zinsen bar bezahlt habe. Damit wird Christian Spieß aus der Bürgschaft entlassen.Original Papier 1 Bl. mit Unterschrift
Lt. Testament der Oertrude Peintner vom 9. Feber 1809 wird den Armen nach vorliegender Inventur ein Legat von 400 Gulden der Schule 125 Gulden und dem Gotteshaus 300 Gulden von der Obrigkeit zugesprochen. Diese 825 Gulden werden lt. Abhandlung vom 10. Mai 1810 berichtigt und berücksichtigen bereits das bei Johann Gutheinz zu Getting seit 1794 aushaftende Kapital samt Zinsen.
Inventar des Gemeindearchivs Neßlwängle mit allen in der Gemeindetruhe befindlichen Schriften. Das Archivinventar beginnt chronologisch mit der Brunnenordnung von 1565 (vgl. a, b) und registriert bis 1813 insgesamt 30 Schriftstücke. Es folgen zahlreiche Nachträge mit Evidenthaltung bis 1913. Von den alten Schriften sind fast alle erhalten. Ja es sind aus dem erfaßten Zeitraum wesentlich mehr Stücke erhalten, als das Inventar bis 1850 angibt. Folglich dürften in der Gemeindetruhe nur die wichtigsten Schriften gelagert gewesen sein.
Ausgabenverzeichnis für Rauth, Gaicht und Nesslwengle für Schulausgaben an Johann Georg Hengg, an den Tannheimer Pfarrer, den Karaten für Schulbücher, den Sebastian Freidling für Widumreparatur, den Schlosser in Weißenbach, an den Ludwig Peintner für Wein, den Gerichtsamtmann zu Tannheim nach Brandschatzung des Schulhauses, für Steuerleistungen usw. Zur Deckung der Auslagen sind noch über 8 Gulden offen, die auf die 107 Haushalte aufzuteilen 24INesselwängle sind. Der Organist Johann Georg Hengg und der Mäusefänger haben bereits einen Vorschuß erhalten.