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Date(s)
- 1804-05-15 (Creation)
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Extent and medium
Original Papier 4 Blatt mit aufgedrücktem Siegel und Unterschriften
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Scope and content
Nach einer Tagsatzung wegen eines Durchfahrtsrechtes kommt es zwischen dem Kläger Johann Georg Gutheynz und den Beklagten Johann Georg Tauscher sowie Philipp Oelhaf zum Vergleich. Nach Beiziehung der Gemeinde Näßelwengle unter Andreas Anold, Lorenz Rief und Josef Anton Hummel erklärt der Kläger, daß das Vieh im Herbst beim allgemeinen Viehauftrieb durch die in der Skizze dargelegte Lücke durchgelassen wird. Zu diesem Zweck darf die Lücke bei Johann Scherbers Peunte geöffnet werden. Es darf jedoch niemand den vor dem Haus des Klägers eigentümlichen Grund benützen oder stören. Bezüglich des Wildbachs oder Triffenbachs verpflichtet sich die Gemeinde zur Vorbeugung der sehr heftigen Ausbrüche, diesen fleißig zu archen. Sollte der Bach trotzdem ausbrechen, so ist Gutheynz verpflichtet, die Durchleitung des Baches durch die strittige Lücke bis in die sog. geschenkten Güter zu gestatten. Siegler: Alois Johann von Froschauer, Pfleger und Landrichter der Herrschaft Ehrenberg
Appraisal, destruction and scheduling
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Conditions governing reproduction
Language of material
German
Script of material
Language and script notes
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TLA-Mikrofilm: 2074
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Publication note
Tiroler Geschichtsquellen 37/24/48