Signatur
Titel
Datum/Laufzeit
- 1586-02-24 (Anlage)
Erschließungsstufe
Einzelstück
Umfang und Medium
Original Pergament 25,7 x 58,8 cm, Siegel anhangend
Archiv
Bestandsgeschichte
Abgebende Stelle
Eingrenzung und Inhalt
Die Nachbarschaft von Fallerschein erläßt folgende Weideordnung: 1) Die Weide ist seit alters her auf 124 Kühe veranschlagt. Jeder Nachbar, der Anteil an zwei Weiden hat, darf künftig drei Kühe, sechs Ziegen, Galt- oder Melkvieh weiden. 2) Fremde Schweine und Pferde dürfen nicht geweidet werden. Sollte doch ein fremdes Pferd aufgenommen werden, so ist es auf vier Kühe zu veranschlagen. Eigenes Vieh und eigene Galtrinder dürfen beliebig viel weiden. 3) Fremde Schafe dürfen nicht geweidet werden Grasgeld darf nicht angenommen werden. Als Strafen werden festgesetzt: für ein widerrechtliches Pferd 2 Gulden für eine Kuh, ein Rind, Galtvieh, Schwein oder Schaf 1 Gulden und für eine Ziege 24 kr. Wer ein Schaf außerhalb der festgesetzten Weide auftreibt, muß 24 kr Pfandgeld zahlen und wird beim Richter angezeigt. Siegler: Georg Frank, Richter zu Ehrenberg Zeugen: Christian Koch, Anwalt zu Berwang, Thomas Hosp und Jakob Ber wanger RV: 1586 Ainer nachperschaft in Valderschein der pfarr Perwang, Gerichts Emberg, Besatz- und Ordnungsbrief
Bewertung, Vernichtung und Terminierung
Zuwächse
Ordnung und Klassifikation
Benutzungsbedingungen
Reproduktionsbedingungen
In der Verzeichnungseinheit enthaltene Sprache
- Deutsch
Schrift in den Unterlagen
Anmerkungen zu Sprache und Schrift
Physische Beschaffenheit und technische Anforderungen
Findmittel
TLA-Mikrofilm: 2077
Existenz und Aufbewahrungsort von Originalen
Existenz und Aufbewahrungsort von Kopien
Verwandte Verzeichnungseinheiten
Anmerkung zur Veröffentlichung
Tiroler Geschichtsquellen 37/30/1
Alternative Identifikatoren/Signaturen
EAP
Themen
Orte
Namen
Genres
Identifikator "Beschreibung"
Archivcode
Benutzte Regeln und/oder Konventionen
Status
Entwurf
Erschließungstiefe
Teilweise