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1586 Feber 24 (Matthäustag)
AT GemA Stanzach 7-9-10 · Einzelstück · 1586-02-24
Teil von Gemeindeverwaltung

Die Nachbarschaft von Fallerschein erläßt folgende Weideordnung: 1) Die Weide ist seit alters her auf 124 Kühe veranschlagt. Jeder Nachbar, der Anteil an zwei Weiden hat, darf künftig drei Kühe, sechs Ziegen, Galt- oder Melkvieh weiden. 2) Fremde Schweine und Pferde dürfen nicht geweidet werden. Sollte doch ein fremdes Pferd aufgenommen werden, so ist es auf vier Kühe zu veranschlagen. Eigenes Vieh und eigene Galtrinder dürfen beliebig viel weiden. 3) Fremde Schafe dürfen nicht geweidet werden Grasgeld darf nicht angenommen werden. Als Strafen werden festgesetzt: für ein widerrechtliches Pferd 2 Gulden für eine Kuh, ein Rind, Galtvieh, Schwein oder Schaf 1 Gulden und für eine Ziege 24 kr. Wer ein Schaf außerhalb der festgesetzten Weide auftreibt, muß 24 kr Pfandgeld zahlen und wird beim Richter angezeigt. Siegler: Georg Frank, Richter zu Ehrenberg Zeugen: Christian Koch, Anwalt zu Berwang, Thomas Hosp und Jakob Ber wanger RV: 1586 Ainer nachperschaft in Valderschein der pfarr Perwang, Gerichts Emberg, Besatz- und Ordnungsbrief

1612 Juni 22
AT GemA Stanzach 7-9-11 · Einzelstück · 1612-06-22
Teil von Gemeindeverwaltung

Die Vertreter von Fallerschein Jakob Lechleitner, Wolfgang Lechleitner, Wolfgang Winkler, Hans Winkler, Oswald Sprenger, Hans Kerli, Georg Schwarz, Salomon Lechleitner und Bartlmä Rainer, meist von Stanzach, vergleichen sich wegen des Zinses für das St. Jakobs-Gotteshaus in Berwang. Von der im letzten Jahr geviertelten Alpe sollen an die St. Jakobskirche 86 1/2 kr und 7 1b Butterschmalz (Wiener Gewicht) gezinst werden. Die Gemeinde einigt sich mit Jakob Lechleitner, daß er diesen Zins künftig alleine bezahlt. Als Absicherung für diese Zinsleistung soll das freieigene Grundstück des Lechleitner in Fallerschein (Anrainer: Bartlmä Rainer, der Rain und die Gründe des Besitzers) mit diesem Zins belastet werden. Vor St. Bartlmä darf nicht gemäht und geheut werden. Lechleitner hat sich zu obiger Zinszahlung durch Handschlag dem Hans Schwarz zu Eimen, Anwalt im unteren Lechtal, verpflichtet. Siegler: Josef Fasch, Richter zu Ehrenberg 30 IStanzach Siegelbitte: Hans Schwarz, Anwalt Zeugen: Georg Ulsaß von Griesau, Georg Pfefferle, Sigmund Winkler von Eimen

(1613 Mai 17)
AT GemA Stanzach 7-9-12 · Einzelstück · 1613-05-17
Teil von Gemeindeverwaltung

Durch die Gerichtsobrigkeit und den Waldmeister wird der Bannwald in Elbmerberg bewilligt und folgendermaßen beschrieben: Er stoßt im Osten bei Sigeles Brand vom Lech in das Schröfle nächst dem Weg, von dort gerade hinauf mitten in Boden 'und in das höchste Ögg. Als weitere Grenzpunkte werden genannt: Nerenwand und Rappental. Die dortigen Föhren und Fichten sind zu schützen, bei sonstiger Strafe von 1 Gulden je Stamm und 12 kr je Ast. Denen zu Elbmen und deren Nachkommen wird zum Eigenbedarf die Holzentnahme für den Hausbau bewilligt. Die von Stanzach haben sich der Holzschlägerung in besagtem Bannwald zu enthalten. Die Weide- und Holznutzung außerhalb dieses Waldes bleibt von dieser Bannlegung für beide Teile unberührt. Die Einhaltung dieser Bannlegung geloben dem David Schneller, Forstknecht im Lechtal, Jakob und Wolfgang Lechleitner, Hans und Wolfgang Winkler und Oswald Sprenger, alle fünf zu Stanzach, weiters Hans Schwarz, Gerichtsanwalt im Lechtal, Jakob Lechleitner, Jörg Wäsle, Martin Eieg, Hans Ginther, alle fünf zu Elbmen. Siegler der Abschrift: Willibald Schneller, Gerichtsschreiber zu Ehrenberg

1672
AT GemA Stanzach 7-9-13 · Einzelstück · 1672
Teil von Gemeindeverwaltung

Gerichtsprotokollabschrift für die Nachbarschaft zu Elbmen, welche die Gemeindsleute von Stanzach im unteren Lechtal am 26. Feber 1671 und am 9. April 1672 veranlaßen. Es wird gebeten, den Gemeindsleuten von Eimen den Auftrieb des Galtviehs ohne einen Hirten zu untersagen. Weiters soll durch die Errichtung eines Zaunes eine Schädigung der Sommerfrucht vermieden werden. Dafür sollen die Stanzacher, die jährlich von Fallerschein im Gericht Imst Heu einbringen, um mehr Vieh halten zu können, eine Schädigung der Stall weiden 30 IStanzach unterlassen, da die beiden Gemeinden im Frühjahr und Herbst diese Weiden gemeinsam nützen.

1673 März 5 (Gerichtsbehausung Ehrenheim)
AT GemA Stanzach 7-9-14 · Einzelstück · 1673-03-05
Teil von Gemeindeverwaltung

Für die Gemeinden Stanzach und Eimen wird auf deren Anbringen entschieden, daß die vor 20 Jahren für das Galtvieh einvernehmlich erweiterten Weiden ober den Feldern gegen Eimen, von der gemeinen Talstraße bis hinauf unter den Schrofen beim Zaun, bisher ohne Widerspruch genutzt werden. Somit hat kein Teil den anderen etwas genommen, sondern es wurde aus freiem Willen die Weide erweitert. Im Frühjahr und Herbst wird das Eimer Vieh auf deren Stallweide aufgeschlagen, im Sommer das Galtvieh von Stanzach 14 Wochen lang. Um künftig Streitigkeiten zu vermeiden, soll ein Zaun errichtet werden, wozu das erforderliche Holz entnommen werden darf. Sonst ist die neu erschlossene Weidefläche aber in den Waldbann zu legen.

1675 Juni 20
AT GemA Stanzach 7-9-15 · Einzelstück · 1675-06-20
Teil von Gemeindeverwaltung

Die Nachbarschaft Stanzach klagt, daß die von Elbigenalp am Nehm ihr Vieh ohne Hirten auftreiben, wodurch den Stanzachem in ihren Heimfeldern vielfältiger Schaden zugefügt werde. Daher wird der Richter Peter Pachler von der Herrschaft Emberg ersucht, die Pfändung zu bewilligen. Hiemit wird den Stanzachem die Pfändung bewilligt, soweit diese notwendig ist. Zu diesem Zweck wird Hans Lechleitner zu Stanzach als Pfänder bestellt. Unterschrift: Peter Pachler, Richteramtsverwalter der Herrschaft Emberg

1676 Juni 6 Reutte
AT GemA Stanzach 7-9-16 · Einzelstück · 1676-06-06
Teil von Gemeindeverwaltung

Nach Beschwerde der Nachbarschaft Stanzach gegen die Nachbarschaft von Elbmen wegen des am Nehm aufgetriebenen Galtviehs erging durch den Landrichter von Ernberg die Aufforderung, den Stanzachern eine Vergütung zukommen zu lassen, um das Eimer Vieh auf den Stanzacher Feldungen weiter zu dulden. Da diese Entschädigung bis dato nicht erfolgt sei, ersucht Stanzach um den weiteren obrigkeitlichen Beistand. Sollte Elbmen den Stanzachern keine Abfindung leisten, wird die Viehpfändung hiemit genehmigt, sobald fremdes Galtvieh auf Stanzacher Eigentum angetroffen wird. Dieses gepfändete Vieh soll nach Reiti geliefert und dort so lange verwahrt werden, bis Elbmen die Abfindung geleistet hat. Nach Publizierung dieses Schreibens in Elbmen ist es den Stanzachem im Original Zuzustellen. Siegler: Peter Pachler, Richteramtsverwalter

1676 Juni 11 Reutte
AT GemA Stanzach 7-9-17 · Einzelstück · 1676-06-11
Teil von Gemeindeverwaltung

Dem Gerichtsverpflichteten im unteren Lechtal, Balthasar N. wird vom Landgericht Ernberg mitgeteilt, daß die Gemeindsleute von Elbmen verlangt hätten, den Stanzachern aufzutragen, ihren Feldbezirk (Wiesen und Äcker) durch Grenzmarken auszuweisen. Wie zu vernehmen ist, haben die Stanzacher ihre Ackergrenzen ordentlich ausgewiesen. Bei den Wiesen hingegen sei niemals eine Markung vorhanden gewesen, sondern man habe sich nach der alten Inhabung orientiert, wie dies seit urdenklichen Zeiten üblich war. In dieser Form habe man den Elbmem die Nutzung gegen Entgelt überlassen wollen. Es habe daher bezüglich des Elbmer Galtvieh bei der schriftlich erteilten Pfändung durch die Stanzacher zu verbleiben. Dieses Edikt ist den Elbmem zu publizieren und sodann den Stanzachern zurückzugeben.

1682 März 20
AT GemA Stanzach 7-9-18 · Einzelstück · 1682-03-20
Teil von Gemeindeverwaltung

Almaufteilungsbrief für Fallerschein, welcher auf der alten Almaufteilung vom 25. April 1600 beruht. Der erste Teil wird Christian Winkler und Hans Negele zugeteilt. (Grenzverlauf: Kerental, Bach, Hinterlänner, Hefzaun, Rügele, Schoberstall, Grat bis Karjoch, Schwarzer Brunnen, verborgenes Karle) Der zweite Teil gehört Christian Klotz, Bartlmä Rainer, Jakob Ulsaß, Adam Fridl, Hans Kerle und N.(?) Regensburger (Grenzen: Werchem in Höfen, Egg, Alpteil, Kaitstein, Grueb, Langetsberg, Stauden, Steiniger Weg, Bichlbacher Felder. Der dritte Teil gehört Wolfgang Lechleitner und Sigmund Winkler. (Grenzen: Campen, Grueb, Imster Grenze, Bach vom Samerberg, Joch, Bichltal und weitere genannte Grenzen) Wolfgang Lechleitner kann seinen Hof samt Zubehör behalten. Die Fallerscheiner dürfen ihre Pferde am Sonnenberg weiden. Der vierte Teil gehört Paul und Georg Singer sowie Matthias Fridl. (Grenzen: Namloser und Fallerscheiner Bach, Schneehütte, Namloser Arsch, Bichltal, Bichlbach, Namloser Grenze) Siegler des Originals: Jakob Kleinhans, Richter Zeugen des Originals: Salzgegenhändler Wolfgang Pirchl, Urban Renn, Christoph und Hans Peter (Waldmeister), Jeremias Henggial im Beisein von: Christian Kloz, Paul und Georg Singer, Wolfgang Lechleitner, Bartlmä Rainer, Jakob Ulsaß, Christian Winkler Siegler der Neubestätigung: Franz Karl von Rost, Richter zu Emberg

1688 Juni 2 Berwang
AT GemA Stanzach 7-9-19 · Einzelstück · 1688-06-02
Teil von Gemeindeverwaltung

Vor dem Imster Pfarrer Bartlmä Gschwenter, Johann Gaudenz Baron von Rosst, Pflegamtsvertreter der Herrschaft Emberg, und dem Gerichtsanwalt Martin Hörtinger wird zwischen der Pfarre Perwanng und den Nachbarn zu Stanzach, welche Mähder und Hausrechte im Fallerschein besitzt, wegen des Widums- und Mesnerbeitrages nach einem Instanzenstreit folgender Vergleich geschlossen: Laut Hofkammererkenntnis haben die Fallerscheiner Mähderinhaber, welche Stanzach zugehören, der Pfarrgemeinde Perwang ihren Beitrag zu leisten. Dafür haben die Pfarrleute zu Perwang an die Stanzacher Interessenten seit 1685 an Baukosten 92 Gulden 56 kr zu refundieren. Die Stanzacher Mähderinhaber in Fallerschein müssen bis Martini den Perwangem 100 Gulden vergüten. Für den Mesner wurden von den 11 Hütten bisher 45 kr bezahlt, doch künftig sind von den ca. 30 Hütten- und Mähderinhaber 1 Gulden 36 kr nach Perwang zu bezahlen. Die Einhaltung dieses Vergleichs geloben für die Mitinteressenten Hieronymus Strele, Anwalt der Pfarre Perwang, Jakob Glezle, Georg Grießer, Christian Koch, Georg Kerber und Christian Perwannger, Mesner, einerseits, und von Stanzach Andrä Kerle, Christian Vögle und Andrä Winkler dem Dekan sowie dem Pfleger. Die Gerichtskosten betragen 3 Gulden 30 kr, wovon Perwanng und Stanzach je die Hälfte zu zahlen haben.

1698 März 21
AT GemA Stanzach 7-9-20 · Einzelstück · 1698-03-21
Teil von Gemeindeverwaltung

Wegen eines Streites zwischen Stanzach und Forchach wird unter Bezugnahme auf ein Schriftstück vom 17. Feber 1680 wegen gemeinsamer Weiderechte folgendes beschlossen: Der Weidenutzungsbrief von 1680 bleibt bis auf Punkt 4) unverändert aufrecht und die gemeinsame Weidenutzung ebenfalls. Stiere, die älter als drei Jahre sind, dürfen nicht gemeinsam mit den Kühen geweidet werden. Will jemand eine neue Feuerstätte errichten, muß er zuerst die Zustimmung beider Gemeinden erhalten, bevor er um die richterliche Genehmigung ansucht. Der von den Stanzachem errichtete Zaun am Pleissjoch soll abgerissen werden. Sollten die Stanzacher die Forchacher durch vermehrten Viehbestand schädigen, so soll der Schaden durch Geld abgegolten werden. Die bereits entstandenen Kosten von 10 Gulden sind von beiden Gemeinden je zur Hälfte zu bezahlen. Forchach ist vertreten durch Christoph Singer, Forstknecht, Martin Sprenger und Hans Kerle, Stanzach durch Christian Lechleitner und Georg Schwarz. Weiters sind anwesend Martin Höfling, Gerichtsanwalt, Johann Zwerger, Waldmeister und Jeremias Holer, Gerichtsschreiber. Siegler: Franz Karl von Rosst, Richter zu Emberg Zeugen: Franz Stainer und Franz Wilhelm Zobl

1711 Okt. 9 Reutte
AT GemA Stanzach 7-9-21 · Einzelstück · 1711-10-09
Teil von Gemeindeverwaltung

Pfleger Gaudenz von Rosst trägt keine Bedenken, daß auf der Gemeindsleiten zu Stanzach nach hochgeistlicher Konzession ein Kirchturm errichtet wird. Für diesen Turmbau werden aus dem 'Heiligen' 200 Gulden bewilligt. Laut hochgeistlicher Applikation darf dem „Heiligen“ durch diese Ausgabe kein Schaden erwachsen. Unterschrift: Johann Gaudenz von Rosst, Pfleger

1718 Feber 17 Stanzach
AT GemA Stanzach 7-9-22 · Einzelstück · 1718-02-17
Teil von Gemeindeverwaltung

Der Jüngling Johannes Winkler zu Stantzach sucht um Baugenehmigung an einem einsamen Ort an, was ihm die Nachbarschaft ohne Bedenken genehmigt, jedoch mit dem Vorbehalt, daß nach seinem Ableben die Nachkommen kein Recht haben, dort weiter zu wohnen. Sollte Winkler diese Wohnung nicht mehr benötigen, so fallt das Wohnrecht wieder an die Nachbarschaft heim, was er mit seiner Unterschrift reversiert. Unterschrift: Johannes Winkler

1720 März 7 Reutte
AT GemA Stanzach 7-9-23 · Einzelstück · 1720-03-07
Teil von Gemeindeverwaltung

Vor dem Pfleger der Herrschaft Ehrenberg, Johann Gaudenz von Rosst, dem Gerichtsschreiber Franz Anton Hueber und dem Forstmeister Johann Georg Zwerger sowie den Gerichtsverpflichteten Johann Christoph Vintschger und Josef Linder als Beisitzer kommt es auf Ersuchen der Gemeinde Forchach gegen die Gemeinde Stanzach wegen der Zaunerrichtung auf dem Pleisjoch zur Tagsatzung. Die Gewalthaber von Forchach, Jakob Hueber, Georg Sprenger und Christian Wäsle lassen durch Johann Baptista Schmidt protokollieren, die Gemeinde Stanzach aufzufordern, den alten Vergleich einzuhalten. Weiters begehren sie, daß das Dekret des Waldmeisteramtes vom 28. Aug. 1719 bezüglich der Zaunbewilligung für Stanzach und Praitforchach wegen Widersprüchlichkeit aufzuheben sei. Forchach bittet, wegen Armut nicht mit dieser Zaunerrichtung belastet zu werden, sondern den Vergleich vor 22 Jahren heranzuziehen. Stanzach solle der Gemeinde Forchach alle aufgelaufenen Kosten ersetzen. Die Kläger geben auch zu Protokoll, daß Christian Lechleitner und Christoph Winkler von Stanzach auf dem Pleisjoch am Fliennerspichl die Zuntem entfernten, um einen Weg zur Tränke zu haben. Gegen dieses Protokoll protestieren die Bevollmächtigten von Stanzach und begehren eine Protokollabschrift. Da Stanzach keinen Beistand hat, wird beschieden, daß eine Fristerstreckung von sechs Wochen und drei Tag für die beklagten Stanzacher zur Beweiserbringung eingeräumt wird. Vorerst soll der Zaun nicht errichtet werden. Die Gerichtskosten von 3 Gulden 4 kr werden ausgesetzt.

1720 Juli 24 / Aug. 8
AT GemA Stanzach 7-9-24 · Einzelstück · 1720-07-24
Teil von Gemeindeverwaltung

Vor Johnn Gaudenz von Rosst usw. erscheinen die Inhaber der Hohen Stanzacher Alpe unter Christoph Singer, Forstknecht, und Christoph Rimbl wegen des strittigen Pfandgeldes auf ihrer Alpe. Es kommt zu einem gütlichen Vergleich mit Stanzach unter Christian Lechleitner und Georg Kerle wegen des gepfändeten Galtviehs und des entfernten Zaunes. Der Zaun ist wieder aufzurichten, um Pfändungen des Stanzacher Viehs vorzubeugen. Die Alpinhaber sind berechtigt, fremdes Vieh auf der Hohen Stanzacher Alpe zu pfänden. Bei der zweiten Übertretung sind für ein Rind 12 kr und für ein Schaf 6 kr zu zahlen. Die Zaunerrichtung beruht auf der Forchacher Gemeindeordnung von 1698. Die Alpinhaber sind berechtigt, von den ertappten Stanzachem und Forchachem Pfandgeld einzuheben. Die Streitkosten betreffend Zaunerrichtung sind nach eigenem Aufwand getrennt zu zahlen. Die Einhaltung des Vergleichs geloben für Stanzach Christoph Lechleitner und Christoph Falcher, für Forchach Jakob Hueber und N. Sprenger. Siegler: Johann Gaudenz von Rosst

1724
AT GemA Stanzach 7-9-25 · Einzelstück · 1724
Teil von Gemeindeverwaltung

Kostennabrechnung über die Aussteckung der oberen Au in Stanzach. Gerichtsschreiber Falger in Aschau legt der Gemeinde Stanzach im Lechtal für seine Bemühungen beim Ausstecken der oberen Au eine Rechnung von 15 Gulden Dazu kommt noch Trinkgeld für Herrn Feger, für den Forstmeister, für Sekretär Federle, dessen Bericht, dann Zehrgeld für den Forstmeister in Innsbruck am 9. Nov. 1724, sowie für die Aussteckungsverleihung in Innsbruck (22 Gulden . An Vorauszahlungen wurden geleistet: 1 Gulden von Falgers Vater, 7 Gulden 30 kr von Christian Winkler und 20 Gulden bei der Aussteckung. Somit schuldet die Gemeinde Stanzach noch 20 Gulden 30 kr.

1724
AT GemA Stanzach 7-9-26 · Einzelstück · 1724
Teil von Gemeindeverwaltung

Die Gemeinde Stanzach richtet ein Bittgesuch um Aussteckung eines neuen Grundes an die Oberbehörden, da der Lech vom 'Feldelein' viel Grund vernichtet hat und keine Hoffnung mehr bestehe, die 'verschwembte Güeter' wiederum nutzbar zu machen. Überdies sei die Gemeinde durch die Kriegs- und Durchzugskosten der kurbayerischen Invasion gänzlich verarmt, weshalb ihr die Extraordinaristeuem auf etliche Jahre ausgesetzt wurden. Die Armut sei auch deshalb entstanden, weil sich beim Maurerhandwerk im Ausland wegen zu großen Überlaufs nichts mehr verdienen lasse. Da sich die Bevölkerung in Stanzach in den letzten hundert Jahren sehr vermehrt habe und von dem ohnedies geringen Feldbau viel vernichtet wurde, wird um Erweiterung des kleinen Feldes bzw. um eine neue Aussteckung angesucht. Zu diesem Zweck sollte der Gemeindegrund am Dorf und Feldele von der Au abgesetzt, ausgesteckt, eingezäunt, gerodet und geteilt werden, ohne daß dadurch dem Holz- und Wildwuchs geschadet werde. Das überständige Holz könnte zur Einzäunung und zur Reparierung der Gemeindearche am Lech verwendet werden. Schließlich sollte diese Aussteckung auch als Anerkennung für die Verdienste bei der Wiedereroberung der Feste Ehrenberg gewährt werden. So könnte sich Stanzach wieder selbst ernähren und die erforderlichen Landschaftssteuem leichter erfüllen.

1725 Feber 28
AT GemA Stanzach 7-9-27 · Einzelstück · 1725-02-28
Teil von Gemeindeverwaltung

Die Gemeindsleute von Stanzach im unteren Lechtal bekunden, daß die o.ö. Hofkammer auf deren Bitte wegen der großen Wasserschäden durch den Lech sowie wegen der kurbayerischen und französischen Invasion zur Wiedergutmachung folgende Gründe zur Aussteckung bewilligt hat: Jakob Christian Recordin, Forstmeister zu Tirol, verleiht namens der Kammer einen ergiebigen Platz von 150 x 36 Amtsklaftem, wie ihn das Obristjägermeisteramt bestimmte. Dafür sind auf Martini 1 Gulden Grundzins in das Pflegamtsurbar zu Ehrenberg zu entrichten. Siegler: Jakob Christian Recordin, Forstmeister Zeugen: Johann Georg Zwerger, Forst- und Waldmeister, Hans Singer, Forstknecht in Forchach

1728 Juni 3 Reutte
AT GemA Stanzach 7-9-28 · Einzelstück · 1728-06-03
Teil von Gemeindeverwaltung

Auf Klage und Anbringen der Gemeinde Stanzach unter den Ausschußleuten Christian Lechleitner und Christoph Winkler wird ihnen eine Pfandbewilligung erteilt, weil manche Leute sich in den Feldern innerhalb des Zaunes aufhalten und Schaden anrichten. Es wird daher durch Pfanddekret gestattet, ein ausgesetztes Pfandgeld von 12 kr je Stück einzuheben. Rösser bis zu zwei Jahren werden mit 18 kr und ältere mit 36 kr Pfand belegt. Zur Tilgung des Schadens soll das Geld in die Gemeindekassa gelegt werden. Dazu kommt noch die obrigkeitliche Bestrafung. Unterschrift: Johann Gaudenz von Rosst

1728
AT GemA Stanzach 7-9-29 · Einzelstück · 1728
Teil von Gemeindeverwaltung

Stellungnahme der Gewalthaber von der Gemeinde Stanzach namens Christian Lechleitener und Christoph Winkler an den Forst- und Waldmeister wegen der strittigen Zäune am Pleisjoch. Sie sprechen sich gegen eine Zaunerrichtung aus und berufen sich auf eine alte Ehehaft, worin das Zaunrecht festgeschrieben ist. Der Streit mit Forchach wegen der Gerechtsame der Alpinteressenten zur freiwilligen Zaunerrichtung führte zur widerrechtlichen Pfändung.

1850 ca.
AT GemA Stanzach 7-9-30 · Einzelstück · 1850
Teil von Gemeindeverwaltung

Abgabenverzeichnis aller Steuerpflichtigen von Stanzach: Franz und Johann Winkler, Balthasar Schnöller, Josef Falger, Christoph Nagele, Bartlmä Nagele, Johann und Barbara Schwarz, Andreas Winkler, Martin Lechleitner, Bäcker, Jeremias Winkler, Josef Lechleitner, Konrad Schwarz, Johannes Lechleitner, Matthias Falger, Ursula Barter, Witwe, Johannes Falger, Dominikus Lechleitner, Maria und Klara Nagler, Johannes Lechleitner, Karl Falger, Ursula Falger, Andreas Lechleitner, Hans Schwarz, Jörg Nagele, Andreas Lechleitner jun., Christian Hämmerle, Ambros Schwarz, Johann Lechleitner, Peter Fridle, Mang Lechleitner, Georg Winkler, Christian Winkler, Katharina Winkler, Maria Winkler, Karl Lechleitner, Matthias, Ursula und Christian Barler, fgnaz Bader, Jakob Ginther, Johannes Lechleitner, Ursula Lechleitner, Hans Schuechter, Klemens Klotz, Christoph Winkler, Anton Barla, Gabriel Schwarz, Josef Winkler, Matthes Pföfferle, Lorenz Lechleitner, Johannes Schreyack, Johannes Pföfferle, Jakob Koch, Matthes Bader, Christoph Schreyack, Christian Nagele, Christian Winkler, Georg Singer.

1756 Juli 18 Stanzach
AT GemA Stanzach 7-9-31 · Einzelstück · 1756-07-18
Teil von Gemeindeverwaltung

Die unterfertigten Gemeindsleute von Stanzach bezeugen im Namen der ganzen Gemeinde Stanzach, daß dem Georg Lechleitner die Klausur von Stanzach versprochen und übergeben sei, so lange er den Mesnerdienst versieht. Unterschriften: Franz Schwarz, Gewalthaber, Peter Fridle, Gewalthaber, und Georg Lechleitner, Mesner

1766 ca.
AT GemA Stanzach 7-9-32 · Einzelstück · 1766
Teil von Gemeindeverwaltung

Protokoll einer Zeugeneinvernahme mit vorgegebenen Fragen. Der ungenannte Zeuge sowie Kaspar Schwarz und Georg Scheidle sind über die vorbereiteten acht Fragen einzuvernehmen. Es geht um Aussagen über die Lechverbauung, wo die Stanzacher Arche am Elbmer Berg beginnt. Dort macht der Fluß um einen Schroten einen Winkel, sodaß der Lech schon vor dieser Arche gegen Hornbach umgelenkt wird. Der Abstand zwischen dieser oberen Arche und dem Hornbacher Feld ist ziemlich groß und mit purem Sand gefüllt. Es ist dem Zeugen unbekannt, ob über diesem Archenbau ein Vertrag bestehe, welcher die Lage des Archenbaus gegenüber Hombach festlege. Er sei überzeugt, wenn die Hompacher auf ihrer Seite so sorgfältig wie die Stanzacher die Talstraßenäcker und ihre Häuser gearcht hätten, wäre deren Feldebene gesichert gewesen. Ein weiterer Punkt befaßt sich mit der Verschuldensfrage, ob die Schäden durch den Lech wegen nachlässiger Verarchung durch die Hombacher entstanden seien. Die Verarchung sei wegen der angrenzenden Talstraße und wegen der Sicherung der Stanzacher Häuser höchst notwendig. Der Lech sei durch diese Arche schon dreimal eingebrochen und habe den Gütern der Stanzacher viel Schaden zugefügt. Es ist zu klären, ob die Hompacher im Lechrunst einen neuen Grund angelegt haben, ob dort schon ein altes Feld gewesen sei und ob die Hombacher dort ein altes Archengebäude hatten.

1768 Aug. 13 Stanzach
AT GemA Stanzach 7-9-33 · Einzelstück · 1768-08-13
Teil von Gemeindeverwaltung

Franz Kaspar Amann, Kreisamtsaktuar, quittiert dem Christian Moldaner, Wirt zu Stanzach, daß dieser für die vorgenommene Ausmessung und Absteckung von Gemeindegründen, für die An- und Abreise der Kommission, für den Forstmeister und den Pferdelohn insgesamt 43 Gulden 30 kr ausgelegt hat.

1769
AT GemA Stanzach 7-9-34 · Einzelstück · 1769
Teil von Gemeindeverwaltung

Stellungnahme der Gemeinde Stanzach an das Gericht Ehrenberg wegen der unabgeteilten Stallweide. Anläßlich des Augenscheins werden die strittigen 30 IStanzach Wald- und Weiderechte im Wäldle in der Obemau gegen die Gemeinde Elbmen geklärt. Laut schriftlicher Dokumente ist die Stallweide privat, weshalb eine Abteilung erfolgen soll.

1769 Mai 6 Reutte
AT GemA Stanzach 7-9-35 · Einzelstück · 1769-05-06
Teil von Gemeindeverwaltung

Der Gemeinde Stanzach wird durch den Pflegsverwalter mitgeteilt, daß wegen anderer wichtiger Geschäfte der auf 9. Mai anberaumte Lokalaugenschein auf unbestimmte Zeit vertagt wird.

1769 Dez. 19 Reutte
AT GemA Stanzach 7-9-36 · Einzelstück · 1769-12-19
Teil von Gemeindeverwaltung

Beglaubigte Abschrift der Bannwalderklärung vom 17. Mai 1613 (vgl. Urkunde 30/3) mit Grenzbeschreibung am Eimerberg durch den Ehrenberger Gerichtsschreiber Willibald Schnöder.

1770 Aug. 29 Himau
AT GemA Stanzach 7-9-37 · Einzelstück · 1770-08-29
Teil von Gemeindeverwaltung

Gerichtsbeistand Johann Pürkher legt seine Honoramote samt Barauslagen über einen Gesamtbetrag von 48 Gulden 48 kr der Gemeinde Stanzach vor, die im Holzstreit mit Elbmen aufgelaufen sind. Beginnend mit 4. Nov. 1769 werden alle Kosten, wie Erstellung des Klaglibells, des Gewaltbriefs, der Urkundenabschriften von 1602 und 1605, der Beglaubigungen, der Botengänge, des Aktenstudiums, der Replik, der Beilagen, für den Gerichtsdiener, Einsichtnahme in die Vorderhornpacher Prozeßakten, für Reisespesen, für Abschrift des Elbmerischen Waldbriefes von 1613, für die Ladung vom 4. März 1770, für Lokalaugenscheine, für Konsultationen, für den Gerichtsdiener, usw. Für diese Leistungen hat Stanzach bereits eine Anzahlung von 30 Gulden geleistet.

1770 März 20
AT GemA Stanzach 7-9-38 · Einzelstück · 1770-03-20
Teil von Gemeindeverwaltung

Gerichtsschreiber Willibald Schnöller beglaubigt die Abschrift des Bannwaldbriefs vom 17. Mai 1613 betreffend der Waldgrenzen am Elbmerberg (vgl. Urk. Nr. 30).

1770 Nov. 18 Eimen
AT GemA Stanzach 7-9-39 · Einzelstück · 1770-11-18
Teil von Gemeindeverwaltung

Rechnung wegen des vorgenommenen Augenscheins und des Kompromißurteils zwischen den Gemeindeleuten zu Stanzach und den Interessenten zu Ellmen für den Überbringer Johann Franz Lechleitner, Müller von Stanzach, samt Quittungsvermerk.

1770 Nov. 18 Stanzach
AT GemA Stanzach 7-9-40 · Einzelstück · 1770-11-18
Teil von Gemeindeverwaltung

Wirt Christian Maldaner quittiert, daß die Gerichtsobrigkeit samt dem Gerichtskassier vom 24. bis 26. Sept. bei ihm aus Küche und Keller verzehrt haben an Speis und Trank um 13 Gulden 54 kr.

1772 März 29 Stanzach
AT GemA Stanzach 7-9-41 · Einzelstück · 1772-03-29
Teil von Gemeindeverwaltung

Vereinbarung zur Errichtung einer Orgel in Stanzach. Franz Lechleitner verspricht, für die Errichtung einer Orgel 200 Gulden zu bezahlen, jedoch mit der Auflage, daß ihm die Gemeinde Stanzach die 200 Gulden so lange Anna Maria Schwarz lebt, verzinst. Überdies ist der Orgelplatz in der Kirche auf Kosten der Gemeinde herzurichten. Im Nachsatz wird versprochen, daß die Gemeindsleute den geplanten Orgelbau zwar unterstützen, jedoch mit der Auflage, daß über die Gemeindegelder hinaus keinesfalls weitere Zuschüsse gezahlt werden.

1775
AT GemA Stanzach 7-9-42 · Einzelstück · 1775
Teil von Gemeindeverwaltung

Grundsteuerfassion Nr. 35 des Johannes Lechleitner zu Stanzach im hintern (oberen) Lechtal. Lechleitner besitzt ein zweistöckiges Wohnhaus mit 2 Stuben, 4 Räumen, Küche, Keller, Stadel und Stall mit einer Gesamtfläche von 25 Quadratklaftem. Dazu kommen 47 Grundstücke, die nach Lage, Größe, Anrainern und Ertrag beschrieben werden.

1777
AT GemA Stanzach 7-9-43 · Einzelstück · 1777
Teil von Gemeindeverwaltung

Vergleichsentwurf zwischen den Gemeinden Stanzach und Ellmen wegen der Bannwaldnutzung ober der Au und im sog. Mihlpanholz zwecks Archen- und Brückenbau. Diese Waldungen wurden schon vor 164 Jahren von der Obrigkeit für den Archenbau unter Schutz gestellt, wie eine Urkunde vom 17. Mai 1613 belegt. Demnach sollen Stanzach und Ellmen bei der Weide- und Holznutzung ungeteilt verbleiben und außerhalb der Bannwälder sich an den besiegelten Brief von Jakobi 1575 halten. Um einen kostspieligen und lang andauernden Prozeß zu vermeiden, sollen von beiden Nachbarschaften und Gemeinden bevollmächtigte Gewalthaber Zusammenkommen, die noch zu nominieren sind. Im Vergleich hat es nach den alten Gewohnheiten und Gerechtigkeiten zu verbleiben. Um die gute Nachbarschaft aufrecht zu erhalten, sind die beiden Bannwälder auch zukünftig zur Erbauung und Erhaltung der Archen und Brücken den Gemeindsleuten zu Stanzach auf alle Zeiten zu überlassen.

1793 Feber 25
AT GemA Stanzach 7-9-44 · Einzelstück · 1793-02-25
Teil von Gemeindeverwaltung

Das Kreisamt Imst genehmigt der Gemeinde Stanzach eine Brunnenleitung gegen einen Rekognitionszins von 3 kr. Gleichzeitig ist das Pflegamt Ehrenberg zu verständigen, der Gemeinde Stanzach aufzutragen, die Rauterhöfe zu benachrichtigen, um das Wasser vom Hinterschenkenwald zu fassen und somit am Teilstock beim hinteren Feldkkreuz einzuleiten. Am 12. März wird vom Pfleger Alois Froschauer eine Gebühr von 1 6 für dieses Brunnenrecht vorgeschrieben.

1797 April 5 Häselgehr
AT GemA Stanzach 7-9-45 · Einzelstück · 1797-04-05
Teil von Gemeindeverwaltung

Alexius Scheidle, Maler zu Heselger, quittiert, daß er für zwei Seitenaltarblätter 40 Gulden bar erhalten hat.

1805 Juni 18 Stanzach
AT GemA Stanzach 7-9-46 · Einzelstück · 1805-06-18
Teil von Gemeindeverwaltung

Zusammenlegung der Almen Fallerschein und Unterboden. Die Gemeinde Stanzach beschließt, daß für die Inhaber von Unterboden zwei Viehweiden (Grasrechte) nunmehr einer Viehweide in Fallerschein entsprechen. Überzählige Kuhweiden sind um 40 Gulden zu verkaufen Die Unterbodner sollen ihre Hütte in Fallerschein aufbauen, jedoch ohne den allgemeinen Viehtrieb zu behindern und erst nach einvernehmlicher Aussteckung des gemeinen Grundes. Gleichzeitig wird beschlossen, daß jeder Inhaber alle Jahre eine Kuh auf den Unterboden treiben muß. Das Mähen muß auf beiden Almen gleichzeitig erlaubt werden. Wer mehr Vieh auftreibt, muß jährlich für jedes Stück 1 Gulden 20 kr Grasgeld bezahlen. Wer seine Weide nicht selbst nutzt, kann sein Grasrecht um denselben Betrag vergeben. Die bisher 30 Kuhweiden in Unterboden werden auf 15 reduziert. Jeder Inhaber ist verpflichtet, die Viehweiden selbst zu putzen und zu räumen.

1819 Dez. 19
AT GemA Stanzach 7-9-47 · Einzelstück · 1819-12-19
Teil von Gemeindeverwaltung

Namensliste über die eingetriebenen Zehentgelder, Schmalz- und Hütergel der. Für den Zehentstier sind dem Anton Winkler und Karl Lechleitner Grasgelder zu entrichten.

1820 Jän. 22 Imst
AT GemA Stanzach 7-9-48 · Einzelstück · 1820-01-22
Teil von Gemeindeverwaltung

Wegen des Reparaturbeitrages zur Erbauung einer neuen Sakristei in Stanzach und der Ergänzung des Gottesackers ergeht an die Gemeindevorstehung über das Landgericht Ehrenberg ein Kreisamtsdekret. Unter Weglassung des dritten Fensters kann die Sakristei nach Zustimmung durch die Baudirektion errichtet werden. Die Kosten von über 300 Gulden trägt zu 1/6 der Landesfürst, den Rest die Gemeinde Stanzach inkl. der Hand- und Fuhrschichten.

1830 Dez. 26 Stanzach
AT GemA Stanzach 7-9-49 · Einzelstück · 1830-12-26
Teil von Gemeindeverwaltung

Zehentliste für Schmalzgeld, Kirchpropst und Mesner für das Rechnungsjahr 1828/29. Ein Zehentrest von 4 Gulden verbleibt beim Kassier Franz Kärle. Die Zehentabrechnung wird vom Stanzacher Vorsteher Johann Paul Lechleitner bestätigt.

1832 Feber 23 - 1884
AT GemA Stanzach 7-9-50 · Einzelstück · 1832-02-23
Teil von Gemeindeverwaltung

Abrechnungsbuch des Gemeindevorstehers Josef Anton Falger, welches alle Zahlungen an Steuern, Hirtenlöhne, Salzgeld, Grasgeld, Schafgeld, Organistenlohn usw. vermerkt. Die Aufzeichnungen werden bis 1884 fortgeführt.

1834. Aug. 21 Berwang
AT GemA Stanzach 7-9-51 · Serie · 1834
Teil von Gemeindeverwaltung

Steuereintreiber Anton Leitner von Berwang richtet an Vorsteher Josef Anton Balger von Stanzach die Wustungsrechnung im Aufträge des Berwanger Vorstehers Schüler, worin alle Rückstände bis 1812 zurück berücksichtigt werden. Für die Fallerscheininhaber ergibt sich eine Wustungsschuld nach Imst von 20476 Gulden 28 kr, wovon noch ein Rückstand von 1463 Gulden 58 kr offen ist. Der Rückstand soll in gleichen Raten in den kommenden 15 Jahren abgezahlt werden. In den beigehefteten Unterlagen sind alle Wustungsrückstände bzw. seit 1812 erfolgten Steuerleistungen von Fallerschein und Stanzach namentlich nach Steuerpflichtigen aufgelistet, welche nach Berwang entrichtet wurden oder noch zu entrichten sind. Anbei befindet sich auch ein Ladungsschreiben des Berwanger Vorstehers Schüler an die Ausschußleute von Rinnen, Brand, Mitteregg, Keimen, Namlos und Fallerschein betreffend die Steuerschulden nach Imst und die Quartierangelegenheiten für Theres Strele und Benedikt Strele. Neben den Stanzacher Steuerbelegen sind auch die Beiträge für den Berwanger Turm- und Widumbau belegt. Weitere Kundmachungen und Mahnschreiben Schülers von 1832 und 1833 betreffend Andräisteuer, Pfarrkosten, Gerichtskosten und Feuerversicherung sind beigeheftet.

1835
AT GemA Stanzach 7-9-52 · Einzelstück · 1835
Teil von Gemeindeverwaltung

Die Fallerscheiner richten an die Stanzacher Gemeindevorstehung von Berwang eine Protestnote wegen der verdoppelten Zehenteinhebung. Der am 27. April 1835 von ihnen eingeforderte Zehentrückstand von 9 Gulden 20 kr bestehe nicht, da die einzelnen Parteien schon im Februar ein Äquivalent bezahlt hatten. Wegen großen Schnees war eine Einsendung nicht früher möglich. Laut Quittung durch Franz Spies wurden für den Kuraten, den Kirchpropst, den Mesner und den Steuereinnehmer genannte Beträge an Herrn Schüller abgeführt, weshalb kein Rückstand bestehe. Dem Kuraten wäre mitzuteilen, daß lt. Zehentausweis von 1790 der Zehent nur zwei Mal, zu Jakobi und zu Lichtmeß, zu entrichten ist. Die Privaten von Fallerschein möchten wissen, wieso der Zehent nunmehr vier Mal zu zahlen sei, was einer Verdoppelung gleichkomme.

1835
AT GemA Stanzach 7-9-53 · Einzelstück · 1835
Teil von Gemeindeverwaltung

Steuersachen, angelegt durch den Stanzacher Vorsteher Josef Anton Falger. Grundlage seiner Steuererhebungen ist die Güterbeschreibung im Stanzacher Feld, welche 1805 nach Klafter und Güterinhaber erstellt wurde. Insgesamt wurden 45 Inhaber namentlich mit ihren Grundstücken und Steuerleistungen erfaßt. Falger berechnet die Katastralsteuem in 6 Terminen anhand der Güterbeschreibung für jedes Grundstück. Nach dem umfangreichen Steuerauswurf folgt die Liste der 52 Steuerpflichtigen für die Dominikaisteuer, errechnet auf Basis der Rustikalsteuer.

1836 Mai 25 Berwang
AT GemA Stanzach 7-9-54 · Einzelstück · 1836-05-25
Teil von Gemeindeverwaltung

Anton Lettner, Gemeindekassier zu Berwang, erstellt für die Gemeinde Stanzach den Steuerrückstand von Fallerschein. Die Rückstände errechnen sich aus der Andräisteuer, den Gerichtskosten, Georgisteuer und der Marschkonkurrenz. Dazu kommt noch die Georgisteuer von ca. 8 ft für die Inhaber von Fallerschein, was einen Gesamtrückstand von 31 Gulden 7 kr ergibt.

1847
AT GemA Stanzach 7-9-55 · Einzelstück · 1847
Teil von Gemeindeverwaltung

Bestätigung der Weihe von zwei Glocken der fünf Glocken in Stanzach. Die größere Glocke wiegt 697 Pfund und ist der Jungfrau Maria geweiht. Die kleinere wiegt 171 Pfund und wurde dem hl. Josef geweiht. Die Glocken wurden durch freiwillige Beiträge der Stanzacher zur vollen Harmonie des Geläutes 1847 gestiftet.

1848
AT GemA Stanzach 7-9-56 · Einzelstück · 1848
Teil von Gemeindeverwaltung

Gemeinderechnung. Den Einnahmen an Steuern, Abgaben, Grasgeldern, Archenbeiträgen und Holzverkauf in der Höhe von 220 Gulden stehen Ausgaben von 93 Gulden 45 kr für Priester Schwarz, 31 Gulden 15 kr für Priester Falger, 12 Gulden für Vorsteher Falger und 8 Gulden für den Organisten Lechleitner gegenüber. Zu den 145 Gulden Personalkosten kommen Diäten, für den Waldaufseher, für Botengänge, für Schneeräumung, für Feuerstättenrevision, für die Feuerspritze, für Böller, für Sprengpulver und für Schmiedearbeiten.

1848 Aug. 10
AT GemA Stanzach 7-9-57 · Einzelstück · 1848-08-10
Teil von Gemeindeverwaltung

Das Gericht Ehrenberg teilt der Gemeinde Stanzach mit, wie das Vermögen von 2215 Gulden aufgeteilt wurde: Genannter Betrag erhalten Bartlmä Kerle und Karl Zingerle aus Weißenbach, Franz Anton Schenich von Pflach, Anton Berktold und Elisabeth Haid mit Zession an Martin Bartold zu Haiterwang, Jakob Peter in Biechelbach, Johann Bairer zu Wengle, Franziska Leuprecht in Wengle, Josef Kerle, Mesner zu Weißenbach, und Josef Jäger in Haiterwang.

1849 Jän. 18 Reutte
AT GemA Stanzach 7-9-58 · Einzelstück · 1849-01-18
Teil von Gemeindeverwaltung

Dem Gemeindevorsteher von Stanzach wird durch das Gericht Ehrenberg mitgeteilt, daß bei der Kapitalverteilung des Gerichtsvermögens zu ungunsten von Eimen ein Fehler aufgetreten ist. Auf Eimen entfällt ein Anteil von 2903 Gulden und auf Stanzach eine Steuerschuld von 1785 Gulden Eimen hat somit um 585 Gulden zu wenig erhalten. Dieser Betrag ist unter den Gemeinden direkt auszugleichen und von Stanzach nach Eimen zu überweisen.

1575 Juli 25
AT GemA Stanzach 7-9-59 · Einzelstück · 1575-07-25
Teil von Gemeindeverwaltung

Zwischen Stannzach im Lechtal (Ellmer Drittel) und Eimen kommt es wegen der Nutzung der Gemein, der Almweiden, Bergmähder und des Holzes zu einem Teilungsvergleich. Vor dem Richter Hans Mayr und dem Emnberger Waldmeister Georg Schnöller erscheinen von Ällmen Peter Lechleuter, Wolfgang Schwarz, Stoff! Ulseß (Vlseß), Sigmund Lechleutner, Jakob Sepp, Hans Pader sen., Michael Kropf und Wolfgang Schwainsguet, sowie von Stannzach Salomon Plaickhner, Augsburger Waldschreiber, Wolfgang Lechleuter, Andrä Pfeffer, Georg Weyrater, Georg Winckhler, Michael Falger, Hans Karli und Christian Kupprian als bevollmächtigte Gewalthaber. Genannte Grenze reicht vom Kar auf den Karruggen und bis in die Tajenspitz. Was dahinter liegt, bleibt für beide Seiten nutzbar. Weitere Grenzpunkte sind: der Kreuzspitz, Mutespitz, Mutennieder, Mittagspitz, Mueßköpfle und Eggtal. Künftig soll Stannzach die Nutzung innerhalb dieser Grenzen alleine zustehen. Dafür sollen an Eimen die Rechte der Stanzach er auf dem gemeinen Berg und Alpele mit genannten Grenzen (Nerotal, Mutspitz, Kreuzspitz, Hochjoch, Eggtal, Habichegg, Strein) zur alleinigen Nutzung abgetreten werden. Diese Teilung wird vorbehaltlich der Einhaltung der landesfurstlichen Regalien und der Waldordnung bewilligt, was die obgenannten Bevollmächtigten geloben. Siegler: Jokob Mair, Richter zu Emnberg Zeugen: Jakob Peter, Georg Schnöller, Oswald Rauscher zum Horenpach, Hans Winnkler zu Mortnaw und Hans Burger