Signatur
Titel
Datum/Laufzeit
- 1835 (Anlage)
Erschließungsstufe
Einzelstück
Umfang und Medium
Papier -Konzept 1 Blatt
Archiv
Bestandsgeschichte
Abgebende Stelle
Eingrenzung und Inhalt
Die Fallerscheiner richten an die Stanzacher Gemeindevorstehung von Berwang eine Protestnote wegen der verdoppelten Zehenteinhebung. Der am 27. April 1835 von ihnen eingeforderte Zehentrückstand von 9 Gulden 20 kr bestehe nicht, da die einzelnen Parteien schon im Februar ein Äquivalent bezahlt hatten. Wegen großen Schnees war eine Einsendung nicht früher möglich. Laut Quittung durch Franz Spies wurden für den Kuraten, den Kirchpropst, den Mesner und den Steuereinnehmer genannte Beträge an Herrn Schüller abgeführt, weshalb kein Rückstand bestehe. Dem Kuraten wäre mitzuteilen, daß lt. Zehentausweis von 1790 der Zehent nur zwei Mal, zu Jakobi und zu Lichtmeß, zu entrichten ist. Die Privaten von Fallerschein möchten wissen, wieso der Zehent nunmehr vier Mal zu zahlen sei, was einer Verdoppelung gleichkomme.
Bewertung, Vernichtung und Terminierung
Zuwächse
Ordnung und Klassifikation
Benutzungsbedingungen
Reproduktionsbedingungen
In der Verzeichnungseinheit enthaltene Sprache
- Deutsch
Schrift in den Unterlagen
Anmerkungen zu Sprache und Schrift
Physische Beschaffenheit und technische Anforderungen
Findmittel
TLA-Mikrofilm: 2077
Existenz und Aufbewahrungsort von Originalen
Existenz und Aufbewahrungsort von Kopien
Verwandte Verzeichnungseinheiten
Anmerkung zur Veröffentlichung
Tiroler Geschichtsquellen 37/30/42
Alternative Identifikatoren/Signaturen
EAP
Themen
Orte
Namen
Genres
Identifikator "Beschreibung"
Archivcode
Benutzte Regeln und/oder Konventionen
Status
Entwurf
Erschließungstiefe
Teilweise