Veit Niggl, Bürger zu Reuti, hat sein Haus teilweise auf Gemeindegrund erbaut. Durch den Pfleger Georg Kann/ und den Richter Georg Frannk sowie den Bürgermeister Veit Klainhanns wird dem Niggl auf sein Bitten aus Gutwilligkeit bewilligt, daß er den alten Durchgang vermauern darf und dafür den Weg um seine Mauer herum machen, aufschütten und erhalten soll. Sein Kammerfenster, welches auf den Galtbrunnen weist, soll er mit einem Eisengitter ver sehen, damit nichts herausgeschüttet werden kann. Überdies soll er bei Veit Klainhannsens Zaun auf seine Kosten ein Gatter machen und versorgen. Siegler: Georg Frannckh, Richter zu Emnberg Zeugen: Hans Höss, Christian Jäger und Hans Burckhart, alle Bürger zu Reutte
In der o.ö. Regimentsbehausung in Insprugg wird vor genannten Räten und Georg Anton von Rosst, Pfleger der Herrschaft Vils, ein Rechtsstreit zwischen der Bürgerschaft von Vils (vertreten durch Balthasar Schonger, Hieronymus Wörle und Josef Eberle) und dem dortigen Bürger Martin Wörle wegen eines strittigen Hauskaufs durch Vergleich beigelegt. Zinsen und Kapitaltilgung werden geregelt, die Prozeßkosten dem Wörle nachgelassen und sein Wohlverhalten eingefordert.
Gesammelte Akten über die Schmalzlieferungen für die Bürgerschaft Hopfgartens, Streitigkeiten mit den Aufkäufern, besonders mit den Gewerken zu Haslau und Kirchberg; Beschwerdeschriften, Verantwortungsschreiben und Befehle wegen Pfennwert und Ligsalz.
Rudolf IV. gebietet seinen Zöllnern zu Schärding, Neuenburg, Unz, Stein und Krems, daß sie von den Haller Bürgern keinen Zoll von ihren Kaufmannsgütern, die sie von oder nach Wien transportieren, einheben dürfen.;
Siegler: Rudolf IV.
Einpfründung und Vermögensabtretung zwischen Franziska Stecher (Witwe nach Matthias Schneider sen.) und ihrem Sohn Matthias Schneider beim Grabmayr in Kundl, sowie den vier Schwestern Ursula, Anna, Maria und Susanna Schneider. Letztere werden durch den Dorfmeister Johann Blaikner, Bauer beim Krumbacher, vertreten. Siegler: Amtssiegel und Unterschrift des Landrichters von Inama Zeugen: Josef Grueber, Gerichtsausschuss, und Josef Stuelreitter
Quittung von Jakob Spiegl, Gradlwirt in Wörgl, schuldet nach der Abhandlung seines Vaters Jakob seiner Schwester Magdalena Gradl 219 fl, welche er hiemit zurückbezahlt und quittiert bekommt.
Kommissionelles Augenscheinprotokoll im Weide- und Grenzstreit zwischen den Nachbarschaften Kundl und Liesfelden als Kläger gegen die Lehensassen der Stadt Rattenberg und Radfeld. Die Kläger sind vertreten durch Johann Paul Aydenbichler, Posthalter und Wirt zu Kundl, Bartlmä Abi, Gerichtsausschuss, Kaspar Hausperger beim Krumpacher, Sebastian Abendum, Johann Wohlfahrter, Hafner, Simon Margreiter von Liesfelden und Josef Pichler und Gerichtsprokurator Josef Anton Heisl. Die Beklagten sind durch Matthias Sandbichler, Bürgenmeister und Gastgeber zu Rattenberg, Georg Hueber, Exbürgermeister und genannte Mitbürger vertreten. Man beruft sich unter anderem auf eine Kammererläuterung von 1665, wonach die Grenze vom Potigstein zum Rettenbach bis in das Asttal in der Ladstatt bis gegen Holzalben verläuft. Die Parteien einigen sich, daß die in der Bergmappe bezeichnete Rote Lacke als Schwarze Lacke zu bezeichnen ist. Siegler: Kommissionsvorsitzender Johann Jakob Wagner, Richter und Gerichtsschreiber der Schranne Breitenbach und Hofmark Matzen Zeugen: Obgenannte Parteienvertreter
wie Nr. 54 (= Original)
Appellation der Gemeinde Holzgau wegen der strittigen Verarchung gegen die Gemeinden am Hechenbach, Spilstuben und Langen. Dabei geht es um die unerlaubte Abholzung im sog. Schmidswaldele. Im Ersturteil wird den Klägern die Unterstützung bei der Verarchung zugesprochen, (vgl. Vorakten von 1764 f).
Verordnung zur Totenbeschau, welche nur durch Sanitätspersonal vorgenommen werden darf. Ohne Beschau darf kein Toter begraben werden. Die zwei Totenzettel sind dem Pfarrer auszuhändigen, die Beerdigungszeit ist einzutragen. Die Totenbeschau kostet im Ort 12 kr.
Obergefreiter in einer Sanitätseinheit; heimgekehrt in seine Heimat Pettneu am Arlberg; verstorben durch ein Magenleiden, das er sich im Krieg zuzog; am örtlichen Friedhof bestattet
Sammelakt betr. Wege und Brücken, Auftrag wegen Kiesfuhren an den Vierteiler Balthasar Obermoser 1813, Verwüstungen der Ache in der Langau, Arbeitsaufgebot von 80 Mann in der Langau, Aufruf für 200 Mann gegen Wasserausbruch in der Langau, Aufruf zur Wasserarbeit mit sechs Pferden 1815, Aufruf an die Gutsbesitzer wegen Bauverhandlung zum Fahrweg nach Jochberg 1815, Konkurrenzpflicht nach Ausbruch der Ache 1817, Rekurs der Gemeinden Kitzbühel, Jochberg und Reit gegen die Konkurrenzpflicht zur Straße bei Itter; Strafgelder an das Waldamt, Namensverzeichnis der bestraften Waldfrevler von Jochberg 1818, Aufruf zu Wegreparaturen am Vicinalweg 1823, Beschwerdeschrift des Martin laxer zu Wüncklen wegen Wasserschäden in der Langau o. J.
Kapitalisten in den Werchaten Kessen und See, welche Zinskreuzer zum Armenfond beizutragen und mit der Wustungssteuer zu erlegen haben. Gemeinde Vorstand Simon Schuster und Martin Schuster vom Gemeindeausschuss haben die drei Zinslisten errechnet.
Katasterauszug für Georg Hell, Beschreibung der liegenden Güter des Johann Angerer wegen Konkurses, amtliche Warnung an Alois Feiler wegen Falschgeldes, Auszug über Abrechnung des Viertels Niederndorf, Steuerabrechnung des Viertels Niederndorf, Verzeichnis aus dem Inventar nach Johann Georg Gratl für Sebastian Gratl als Vormund der Maria Anna Gratl, unbeschriebener Vordruck über Verkaufsposten, Zehentliste der Schranne Ebbs betreffend Niederndorf, Ebbs, Ebbserberg, Walchsee, Rettenschöss und Buchberg.
Jörg Haidnreich, Bürger zu Ratenberg, und seine Frau Anna erlauben ihrem Nachbarn Heinrich dem Dachär, Bürger zu Ratenberg, daß er mit einem Dram in ihre Mauer fahren dürfe. Siegler: Heinrich Zerhoch, Richter zu Ratenberg Zeugen: Matheis Nols, Aprian Hincher, und Christian Fuchs, alle Bürger zu Ratenberg
Verzeichnis der Besitzer von Pferden, Maultieren und Ochsen im Viertl Kirchbichl zwecks Wegerhaltung. Es werden 47 Besitzer namentlich aufgelistet, die ein Weggeld von 74 fl 48 kr erbringen.
Stefan Reiter, König(s)hauser, übergibt seinem Sohn Bartlmä seinen Besitz, außer der Podnerischen Behausung, welche den zwei Söhnen Stefan und Franz laut Richtsalordnung verbleiben soll. Als Austrag werden täglich 1 Maß frische Milch, jährlich 3 1b Kerzen, 3 lb Schmalz, Weizen, Roggen und Gerste und das tägliche Essen bestimmt. Der Mutter Eva geborene Gatter er sind von dem eingeboreneachten Heiratsgut 4 % Zinsen von 345 Gulden zu bezahlen. Die weichenden Söhne Stefan und Franz erhalten überdies 146 Gulden Entrichtgeld, die zwei Schwestern Ursula und Agnes 90 fl, die Tochter Margret noch 5 Gulden und die Kinder Katharina 15 Gulden vom Übernehmer. Quittungsvermerke aus dem Jahre 1758 sind beigefügt. Die Einhaltung wird dem Anwalt und Gerichtsschreiber Matthias Anton Hefter gelobt. Zeugen der Anlobung: Franz Prinster, Valtener und Schneider Josef Mayrhofer Siegler: Franz Josef Graf Hendl, Pfleger zu Anras
Vorschlag des Peter Paul Gabi
Ausgabenverzeichnis für Rauth, Gaicht und Nesslwengle für Schulausgaben an Johann Georg Hengg, an den Tannheimer Pfarrer, den Karaten für Schulbücher, den Sebastian Freidling für Widumreparatur, den Schlosser in Weißenbach, an den Ludwig Peintner für Wein, den Gerichtsamtmann zu Tannheim nach Brandschatzung des Schulhauses, für Steuerleistungen usw. Zur Deckung der Auslagen sind noch über 8 Gulden offen, die auf die 107 Haushalte aufzuteilen 24INesselwängle sind. Der Organist Johann Georg Hengg und der Mäusefänger haben bereits einen Vorschuß erhalten.
Erzherzog Eerdinand Karl verleiht auf Bitte der Untertanen und Gemeindsleute von Zams nach Tod des letzten I^hensträgers Adam Weinzirl, dem neuen Lehensträger Ulrich Hamerl den Weglohn oder Zoll zu Zams, so wie er am 5. Juni 1651 letztmals anläßlich der Zollerhöhung verliehen worden war. Die Zammer sollen diesen gesteigerten Weglohn und Zoll künftig ohne weitere Reichung der jährlichen 18 Mark Berner lehensweise innehaben. Dafür sind sie verpflichtet, die Brücken, Wege und Straßen vom Starkenbach an bis zur Landecker Brücke zu erhalten. So lange Hammerl Lehensträger ist, hat er getreu, gehorsam und dienstfertig zu sein und muß einen leiblichen Eid leisten. Der gesteigerte Weglohn wird wie 1651 für Vieh und Transporte festgesetzt. Siegler: Erzherzog Ferdinand Karl mit Unterschrift
Kaufvertrag Doppelbl.
Verordnungen und Beschlüsse, verfasst anlässlich der Gemeinde-Raitung 1756, bestätigt durch Dorfvogt Johannes Falch und Dorfmeister Joseph Matt;
Senza titolo5 Hauptrechnungen des Franz Margreiter beim Eisenhandel betreffend Unkosten, Zehrung und Botenlohn 1690 - 1695 (AR 2 - 6), Guthaben von genannten zahlreichen Personen lt. Abrechnungs- und Schuldbuch 1753, Abrechnung des Eisenhandels mit der Herrschaft Hochenau 1753, Materialextrakt 1777, 2 Hüttkostenrechnungen 1790, Tabelle über den Hammerhüttenbetrieb Pillersee 1843 (HM-117) 1843.
Matthäus Unterrainer, Bergrichter und Waldmeister zu Küzpichl, erteilt der Nachbarschaft der Oberhäuser Werchat nach Augenschein eine Rodungs- und Schwendungsgenehmigung mit genannten Auflagen im Bürgerholzschlag ober dem Fiedriolboden bis heraus an den sog. Sugler, welcher bereits von den Gewerken verhackt wurde, weiters vom Klausental bis über die Fürschlächt gegen Spital. Es folgt eine Genehmigungserweiterung am 25 August.
Zwischen den Lehensassen der Stadt R. und des Dorfes Rathfelden einerseits und den Dorfgemeinden Khundl und Liesfelden anderseits kommt es wegen lang anhaltender Wun- und Weidestreitigkeiten am strittigen Ort zwischen dem Pöttingstein und dem Kesselstein am Inn (Yhnstromb) nach einem Augenschein anhand der Mappe zu einem Bescheid der erzfürstlichen Kommission vom Jahre 1561 (siehe oben): Zwischen Nr. 6 bis in den Rettenbach, der aus der Paumgartner Trenk fließt, und in der Mappe mit Nr. 23 bezeichnet ist, soll von den Kundlern und Liesfeldnern ein Schranken gemacht und erhalten werden. Diesen Bescheid erkennen die Rattenberger zwar an, erheben aber gegen die Gerichtskosten und Mappierungskosten Einspruch. Kundl und Liesfelden erheben aus sachlichen Gründen Einspruch, worauf es zum Beibescheid und zur Kammererläuterung kommt: Es wird zu Recht erkannt, dass wohl geurteilt wurde, außer was den Hag betrifft. Bezüglich des Schrankens wird das Urteil revidiert und die Kundler werden von der Schran-kenverpRichtung befreit. Die Marksteine sind entsprechend dem Perk-hoferscheem Spruch von 1482 zu setzen. Siegler: Cyriac Troyer von Gißpach als erzfürstlicher Kommissar
Schreiben des Stadtmagistrats Kufstein: Das Maßl Schrotkleien sei seit jeher als Entgelt für den Transport so observiert worden.
Zession und Quittung für Kaspar Wolfarter, Dorfvogt zu Angedair von Maria Eva Salzgeber über einen Betrag von 100 Gulden Die Gesamtschuld von 143 Gulden 55 kr, welche Susanna Salzgeber, Frau des Josef Poll, seit der Vermögensteilung vom 29. Jänner 1772 schuldet, wird mit Zustimmung ihres Vater Anton Pöll an die Schwester Maria Eva teilweise zediert.
Zwischen den Gemeinschaften Lermoß, Biberwier, Unter- und Obergarten wird unter Anton Spillmann, Josef Hendler und Jakob Gerber einerseits und der Gemeinde Erwaldt unter dem Abgeordneten Benedikt Kerber anderseits wegen der Verführung des Rodsalzes ein Vergleich geschlossen. Sämtliche Ehrwalder Fuhrleute sollen sich bei dem Salzstadel zu Nasreid mit der Verführung des Rodsalzes bedienen und dieses bis Reuthi unabgelegt führen. Die Ehrwalder glauben gegenüber den drei Gemeinden, zu wenig Fuhren erhalten zu haben, weshalb ihnen noch zwei weitere Roden bei dem Salzstadel zugestanden werden. Sollten die Ehrwalder mehr Salzfuhren beanspruchen, als ihnen nach dem heurigen Taufenauslaß zusteht, so haben sie beim Salzstadel in Lermoß nichts zu suchen. Dieser Vergleich ist nur für ein Jahr gültig. Benedikt Kerber verspricht, wenn nur 16.000 Faß auf die Rod gehen sollten, daß den Ehrwaldern dann beim Salzstadel nur eine einzige Rod zustehe. Unterschrift: Johann Georg Jeger, Anwalt der Pfarre Lermoß
Franz Kolpp zu Zambs und seine Ehefrau Rosina geborene Zauner verkaufen dem Benefizium beim hl. Kreuz zu Vendls mit Billigung des Pfarrers Thomas Pirchner von Pruz, des Kuraten Franz Renn zu Kauns, Gewalthaber Frater Paul Glazl, Eremit, und Christian Schlechl einen Feldzehent, welcher von den Köllschen Erben und Georg Zangerl von Tschuppach stammt, um 1350 ü oder einem Zinssatz von 5 %. Auf diesem Zehent liegt ein Mensaltitel von 700 Gulden für Severin Ott. Mit dem Verkauf ist eine ewige Messe für den Verkäufer verbunden. Siegler: Andrä Sterzinger, Pfleger der Herrschaft Laudegg
Alter: 48; Dienstmagd, wurde von einem Blitz erschlagen.
Lolman von Flaschperg verkauft aus Notdurft dem Andre Mesenhofer, Bürger zu Lienz, und seiner Ehefrau Barbara einen Feldzehenten jenseits der Tra (Drau), genannt im Aychholz,um 32 Mark Agler. Siegler: Lol man von Flaschperg
Die Bürgerschaft von Windischmatrei, vertreten durch die Marktkämmerer Moritz Aichperger und Balsius Wolgemueth klagen die Nachbarschaften zu Bichl (Püchl) und Waier (Weyer), weil Wasser den Fahrweg zerstört hat. Der Weg zu den Weidegründen unter dem Bichl und am Lasach wurde aus Nachlässigkeit der Beklagten, weil sie die 'Wercher' nicht ein gehalten haben, durch das Wasser weggerissen. Daher möge die Obrigkeit einen neuen Weg ausstecken und die Beklagten sollen künftig das Werch besser sichern. Nach Lokalaugenschein wird der Weg von der Nikolauskirche hinaus zu einem Teil durch das Amtsmoos neu verlegt, wofür hinauf wärt s zum Ausgleich ein Stück aus der Gemeinweide zu ersetzen ist. Die Bichler (Pichler) und Wairer (Weirer) sind verpflichtet, diesen neuen Weg in ewige Zeiten mit notwendigen Werchgebäuden zu versichern. Die Matreier haben ihre alten Werche so zu verändern, daß die 'Schrägen” nicht zu weit hinausgehen und dadurch kein 'Wurfgepeu' entstehe. Siegler: Franz Martin Ebenperger, Pfleger und Amtmann der Herrschaft Windischmatrei Zeugen: Georg Reyacher und Urban Taxer, beide Inwoh ner zu Matrei
Zwischen Stannzach im Lechtal (Ellmer Drittel) und Eimen kommt es wegen der Nutzung der Gemein, der Almweiden, Bergmähder und des Holzes zu einem Teilungsvergleich. Vor dem Richter Hans Mayr und dem Emnberger Waldmeister Georg Schnöller erscheinen von Ällmen Peter Lechleuter, Wolfgang Schwarz, Stoff! Ulseß (Vlseß), Sigmund Lechleutner, Jakob Sepp, Hans Pader sen., Michael Kropf und Wolfgang Schwainsguet, sowie von Stannzach Salomon Plaickhner, Augsburger Waldschreiber, Wolfgang Lechleuter, Andrä Pfeffer, Georg Weyrater, Georg Winckhler, Michael Falger, Hans Karli und Christian Kupprian als bevollmächtigte Gewalthaber. Genannte Grenze reicht vom Kar auf den Karruggen und bis in die Tajenspitz. Was dahinter liegt, bleibt für beide Seiten nutzbar. Weitere Grenzpunkte sind: der Kreuzspitz, Mutespitz, Mutennieder, Mittagspitz, Mueßköpfle und Eggtal. Künftig soll Stannzach die Nutzung innerhalb dieser Grenzen alleine zustehen. Dafür sollen an Eimen die Rechte der Stanzach er auf dem gemeinen Berg und Alpele mit genannten Grenzen (Nerotal, Mutspitz, Kreuzspitz, Hochjoch, Eggtal, Habichegg, Strein) zur alleinigen Nutzung abgetreten werden. Diese Teilung wird vorbehaltlich der Einhaltung der landesfurstlichen Regalien und der Waldordnung bewilligt, was die obgenannten Bevollmächtigten geloben. Siegler: Jokob Mair, Richter zu Emnberg Zeugen: Jakob Peter, Georg Schnöller, Oswald Rauscher zum Horenpach, Hans Winnkler zu Mortnaw und Hans Burger
für Gewerkschaft Silberleithen im Gemeindewald;
Die Eheleute Matthias Wilhelmb und Regina Kolhund auf der Lehn (Anweiser Anton Klotz) verkaufen den zwei Gemeinschaften Lehn (Bevollmächtigte: Augustin Schuechter, Johann Schuechter und Thomas Hosp) und Wengle (Martin Zoz, Matthias Jäger, Johann und Daniel Wanner in eigener Sache) ein Stück Grund am Hausanger, worauf ein kleines neu erbautes Häusl steht, samt Hofstattgerechtsame um 90 Gulden Das Kaufobjekt haben die Verkäufer von Franz Kolhundt erworben. Das Häusl ist frei und eigen, grenzt im Osten und Norden an die Verkäufer, im Süden an die St.Prandani-Kapelle und im Westen an Johann Seep. Siegler: Josef Johann von Pach, Pfleger und Landrichter der Herrschaft Ehrberg Siegelbitte an: Franz Anton Ott, Anwalt der Pfarre Pichlpach Zeugen: Anton Zoz, Metzger von Piechlpach und Georg Kramer von der Lehn
Befehl des o.ö. Geheimen Rates, die Güter zu beschreiben und zu taxieren. Mit Patent vom 22. Sept. 1746 werden die Gerichtsanwälte und Dorfmeister, oder wenn die untauglich sind, ortskundige, ehrliche Männer, welche zur Güterbeschreibung qualifiziert sind, aufgefordert, mit der Arbeit zu beginnen. Dabei sind alle Effekten, Häuser, Schmieden, Mühlen, Sägen, Grundstücke, Güter, Ackerstätten, Wiesen, Eigentumswälder, Alpen und Asten ohne Ausnahme zu erfassen und zu bewerten, sowie die Vogtei-, Grundzinse und Zehent abzuziehen. Diese Güterbeschreibnung ist der Dorfgemeinschaft vorzulesen, um irrige oder vergessene Realitäten zu erfassen. Wer aber Grundstücke verschweigt, dem werden sie konfisziert, und die Steuergemeinde hat dafür die Steuern zu bezahlen. Nach der Verlesung der beschriebenen Güter erfolgt deren Taxierung durch kundige Männer aus den Nachbargemeinden, wobei nicht die Bonität sondern nur die Lage zu bewerten ist. Zehent und Zins sind von der Taxe abzuziehen. Die Kosten dieser Beschreibung sind von den bisher unversteuerten Häusern und Gütern zu bestreiten.
Katasterauszug über eine Liegenschaft samt Behausung des Simon Fiegenschuh samt zugehörigen Grundstücken. Von den 20 genannten Gründen wird der Wert zur Steuerbemessung veranschlagt und die Größe in Schritt angegeben. Ebenso wird die Lage und Art des Grundstückes beschrieben. Die Namen der Anrainer und die Parzellennummer werden ebenfalls vermerkt. Vom Steuertreiber Zobl werden für eine Bemessungsgrundlage von ca 150 Gulden zu einem Steuertermin 18 kr errechnet.
Leonhard Höffter, Pfleger und Urbarrichter zu Küzpichl, verfügt nach ergangenem Kammerbefehl vom 11. Feber an die Untertanen der Herrschaft Küzpüchl, dass sie kein Salz von Hall im Intall außer Landes verkaufen, sondern nur für den Hausbedarf verwenden dürfen. Siegler: Der Aussteller
Alter: [unklar]; Gesundheitliche Probleme, stürzte sich in den Inn und verschwand schnell in den Fluten.
Alter: 33; Häftling, wurde im Außenbereich beschäftigt. Versuchte dabei zu fliehen und wollte den Inn durchschwimmen. Wurde jedoch fortgetrieben. Seine Leiche anfangs Mai in Niederaudorf aus dem Inn gezogen.
Alter: 40; Tod durch Vergiften.