Signatur
Titel
Datum/Laufzeit
- 1748-08-28 (Anlage)
Erschließungsstufe
Einzelstück
Umfang und Medium
Papier-Abschrift 4 Blatt unbeglaubigt, zeitgenössisch
Bestandsgeschichte
Abgebende Stelle
Eingrenzung und Inhalt
Befehl des o.ö. Geheimen Rates, die Güter zu beschreiben und zu taxieren. Mit Patent vom 22. Sept. 1746 werden die Gerichtsanwälte und Dorfmeister, oder wenn die untauglich sind, ortskundige, ehrliche Männer, welche zur Güterbeschreibung qualifiziert sind, aufgefordert, mit der Arbeit zu beginnen. Dabei sind alle Effekten, Häuser, Schmieden, Mühlen, Sägen, Grundstücke, Güter, Ackerstätten, Wiesen, Eigentumswälder, Alpen und Asten ohne Ausnahme zu erfassen und zu bewerten, sowie die Vogtei-, Grundzinse und Zehent abzuziehen. Diese Güterbeschreibnung ist der Dorfgemeinschaft vorzulesen, um irrige oder vergessene Realitäten zu erfassen. Wer aber Grundstücke verschweigt, dem werden sie konfisziert, und die Steuergemeinde hat dafür die Steuern zu bezahlen. Nach der Verlesung der beschriebenen Güter erfolgt deren Taxierung durch kundige Männer aus den Nachbargemeinden, wobei nicht die Bonität sondern nur die Lage zu bewerten ist. Zehent und Zins sind von der Taxe abzuziehen. Die Kosten dieser Beschreibung sind von den bisher unversteuerten Häusern und Gütern zu bestreiten.
Bewertung, Vernichtung und Terminierung
Zuwächse
Ordnung und Klassifikation
Benutzungsbedingungen
Reproduktionsbedingungen
In der Verzeichnungseinheit enthaltene Sprache
- Deutsch
Schrift in den Unterlagen
Anmerkungen zu Sprache und Schrift
Physische Beschaffenheit und technische Anforderungen
Findmittel
TLA-Mikrofilm: 2039 2040
Existenz und Aufbewahrungsort von Originalen
Existenz und Aufbewahrungsort von Kopien
Verwandte Verzeichnungseinheiten
Anmerkung zur Veröffentlichung
Tiroler Geschichtsquellen 37/6/63
Alternative Identifikatoren/Signaturen
EAP
Themen
Orte
Namen
Genres
Identifikator "Beschreibung"
Archivcode
Benutzte Regeln und/oder Konventionen
Status
Entwurf
Erschließungstiefe
Teilweise