Nach anfänglicher Weigerung der Filialgemeinden Neßlwengle, Grän, Zöblen und Schattwald zu den Reparaturkosten an der Pfarrkirche in Tannheim beizutragen, kommt es bei der Tagsatzung zu einem Rückzieher. Die Gemeindevorsteher Josef Anton Woher, Sebastian Pfaundler, Josef Georg Zitt und Michael Prenn nehmen ihren Protest zurück und weigern sich nicht mehr, zum Bau der Pfarrkirche beizutragen.
Gefreiter in einem Gebirgsjäger-Regiment; nach einer Verwundung, die er sich an der Eismeerfront zuzog, in einem Heimatlazarett gestorben; in seine Heimat Schnann am Arlberg überführt und dort bestattet
Jahresrechnungen der Brückenmeister Wolfgang Oberhäuser und Georg Koidl samt zahlreicher Abgleichungen wegen der Munitionsfuhren usw. an den Vierteiler Christian Hechenperger von 1701, des Sebastian Hechenperger, Sebastian Haller und Augustin Hagsteiner 1702, des Christian Oberhäuser 1703/4, des Christian Exenperger 1704, des Veit Pranter, Georg Koidl und Wolfgang Stanger 1706.
Brief- und Siegel- auch Taxordnung der hochfürstlich salzburgischen Pflege Ytter und Propstei Englsberg.
Drei Baurechnungen der Lehensassen der Stadt R. und Radleiden unter den Oberbaumeistem Jakob Ainberger und Anton Koller (1780) betreffend die Archenbauten am Maukenbach, am Widlosgraben und für Wegbeschüttung. 1791/92 folgen die Baumeister Georg Oberreiter, Wirt zur Weintraube in R. und Nikolaus Fischler, Bauer beim Knappen in Radleid.
Lehrbrief für Josef Sandbichler, Sohn des Georg S., Weinwirt von Rattenberg. Es wird bestätigt, dass er am 12. Aug 1831 zum Metzgerhandwerk vom Zunftmeister Kaspar Stadler aufgedingt wurde und die vorschriftsmäßige Zeit erlernt hat. Seine Kenntnisse wurden vom Vereinsvorsteher geprüft, weshalb er zum Gesellen freigesprochen wird. Siegler: Amtsstempel und Siegel der Zunft Zeugen: Erasmus Hueber, Georg Estermann und Kasper Stadler
Vor Ignaz Klotz, Anwalt des oberen Lechtales und Josef Scharf, Gerichtsverpflichteter des Drittels Holzgau, kommt es zum Entrichtvertrag nach Susanna Katz, Ehefrau des Jakob Anton Kathrein. Die am 7. Dez. 1802 Verstorbene hinterläßt die Kinder Johann Lorenz (18 Jahre), Josef Anton (14) und Maria Anna (3). Die Kleider werden mit 12 Gulden 15 kr taxiert. An Erbschaften nach Sigmund Katz und den Eltern der Verstorbenen Thomas Katz und Agnes geborene Kathrein, sowie ihren Vettern Johann und Peter Katz bringt die Susanna Katz ein Vermögen von 771 Gulden in die Ehe ein. Nach Abzug der Todfallskosten, Messen und Gerichtskosten verbleibt ein Reinvermögen von 762 Gulden 15 kr, welches bei dem am 25. März 1800 erfolgten Hauskauf auf GefÖll aufging, welches die Kinder somit zur Hälfte erben.
Vermessungsprotokoll für die Pflacher Eigentumswaldungen, welches sich auf die Verleihungsurkunde vom 14. Jän. 1691 bezieht.
Durch das Kreisamt Imst wird der Gemeinde Stanzach und den Rauterhöfen im Lechtal die Bewilligung erteilt, vom sog. Kaar am Fallerscheinberg über eine Länge von 2200 Wiener Klaftern eine Brunnenleitung durch den Wald bis in das sog. Baumholz und weiter ins Tal hinab in die Feldung und durch den Eschweg bis zum hinteren Feldkreuz führen zu dürfen, wo sodann ein Brunnenstock anzulegen ist. Von dort sind vier Brunnenbette bei der Kirche, hinter dem Äuele (Eile), am Rain und bei den Rauterhöfen in 1400 Teichein zu fuhren. Der jähr lieh Rekognitionszins von 3 kr ist durch 3 Gulden kapitalisch abzulösen und vorliegende Verleihungsurkunde zu vergebühren. Die Verleihung der ewig währenden Brunnenleitungsgerechtsame erfolgt mit grundherrlicher Einwilligung des Forsturbaramtes Reutte bereits 1793, doch die kreisamtliche Ausfertigung der Urkunde durch den Kanzlisten Sebastian Gampper erst 1795.
Das k.k. Salinenwaldamt entscheidet nach der Entschließung des Salzoberamtes im Streit um den Pultenrainerwald zwischen den Gemeinden Bichelbach, Wengle und Lehn, daß dieser Wald für die ganze Pfarre als Reservewald anzusehen ist und nur im Unglücksfall für die betroffene Gemeinde herangezogen werden darf. Die Zwischennutzung des dürren Holzes steht alleine der Gemeinde Wengle zu, doch dürfen nur jene dürren Stämme geschlagen werden, die vom Waldamt mit dem Waldhammer ausgezeigt werden. Für jeden eigenmächtig geschlagenen Stamm ist 1 Gulden Strafe zu zahlen. Bei Schneedruck, Windwurf oder Wurmfraß wird das Holz zu gleichen Teilen unter den Gemeinden aufgeteilt. Das Streurecht ist nur der Gemeinde Wengle gestattet.
Unter Hinweis auf die Generalhandwerksordndung von 1732 sollten junge und ältere Gesellen ohne Unterschied behandelt werden; nur die Löhne seien im Verhältnis zur geleisteten Arbeit zu bezahlen.
Balthasar Stainer übergibt seinen drei Söhnen Simon, Stefan und Christian Stainer zwei Berg mähder, die Musigg am Stainperg und die Nasen genannt am Bretterkogel (Proterkogl) gelegen, welche Ausbrüche aus dem Gut Hinterau sind und vom Erzstift Salzburg zu Beutellehen herrühren. Dafür leisten die Söhne den lebenslänglichen Unterhalt für den Vater. Siegler: Kammeramtssekretsiegei Unterschriften: Hans Jakob Khnoblach und Adam Khienperger, HofmeistereiVerwalter und Rentamtssekretäre
Leonnhart, Bruder des Karmeliterordens in Lienz und sein Bruder Urban, Söhne des verstorbenen Mertel Mawrer verkaufen ihr Erbrecht an Haus und Garten in der Stadt Lienz in der Gasse ob dem Mönchskloster, das Burglehen ist und ihnen vom Vater vererbt wurde, ihrem Bruder Hanns Mawrer, Bürger zu Lienz,um 20 Mark Pfennige gewöhnlicher Münze der Stadt Siegler: Wilhalm Rueff, Stadt- und Landrichter zu Lienz Zeugen: Linhart Pekch, Adam Mullner, Andre Mesenhoffer, alle drei Bürger zu Lienz
Georg Neer, Messingbrenner auf dem Hüttwerk am Stainenberg, und seine Ehefrau Maria (Anweiser: Georg Rauscher) verkaufen dem David Hag, kaiserlicher Hofzahlmeister und seinen Mitbesitzern des Messingwerkes am Stainenberg drei Grundstücke um 85 Gulden nämlich den eigenen Krumenacker, im Osten an Georg Mösmer, im Süden an Hans Polster, im Westen und Norden an Georg Mesmer grenzend, weiters die Wiese Seestal zu Pflach, an Georg Messmer, David Hag und Peter Kuen stoßend, und schließlich die Wiese Arlegschwendt an Jörg Kecht, an die Gemeinde, an Oswald Kuen und die Pinswanger Grenze stoßend. Siegler: Georg Frannckh, Richter zu Emnberg Zeugen: Hans Eyller, Wirt, und Hans Sehrnit, beide Bürger zu Reuty
Hans Lochner zu Tarren(t)z verkauft dem Stoff! Posch, Kirchpropst der St. Johanneskirche zu Imst 5 lb Berner Grundzins aus der Mahd Rigelpach zu Tarrenz. Siegler: Thoman Nater, Bürger zu Imst Zeugen: Andrä Ubelher, Bader, Barthlmä Reusperger, Schuster, beide zu Imst und Wolfgang Scheucher zu Tarrenz
Gemeinderechnungen erstellt von Karl Gelb (1786), Franz Michl Muigg (1787) Josef Riml (1788), von 1789, Josef Tiefenbrun (1792), von Bartlmä Rauth (1794), von Josef Wolf (1796), von Josef Anton Hohler (1797/98) und von Franz Michael Pfister (1798/99) betreffend Einkaufgeld, Hirtenlohn, Überschuß usw. und entsprechende Ausgaben für Steuern (vgl. Urk. 70/71 von 1782 und 1785).
Johannes Einperger, Kirchherr und Pfarrer zu Rewt, bekundet, dass er von Oswald Oberdorffer, Bürger zu Wyen, und dessen Vetter Asprian Hincker, Bürger zu Rattenbergk, eine Jahrtagsstiftung von 10 lb Berner zu Quatember in der Virgilskirche in Rattenbergk zu genannten Bedingungen angenommen hat. Die ewige Gült stammt von zwei Häusern in Rattenberg. Davon erhalten jährlich der Pfarrvikar 4 lb und die drei Gesellpriester zu Rewt ebenfalls 4 lb, der Schulmeister zu Rattenberg 16 kr und der Mesner 8 kr. Siegler: Johannes Einperger und Simon Linttawer zu Chunttel Zeugen: Martin Lehnar, Kaplan der Kapelle zu Chuntel, Herr Hanser, Kaplan zu Chuntel, Hans Wolfranz, Gesell zu Rewt, Niklas Eysenberger, Bürger zu Ingelstat und Thoman Sneller zu Chuntel
2 Steuerbüchln für Lichtmess und Georgi an das Rentamt Kufstein. Peter Duftner musste das Amt eines Steuereinnehmers mit 'Furcht und Schauder' annehmen. Er entschuldigt sich bei der Gemeinde und bedankt sich für den Gehorsam. Er nimmt mit 'Sehnsucht und Freude' am 22. März von diesem mühsamen Stand Urlaub. Sein Nachfolger Johann Empacher zu Stainpach erhält von drei Wahlvorschlägen die meisten Stimmen (Strichliste).
Albrecht III. und Leopold III. von Osterreich verleihen der Stadt Hall den Zoll, den sie von jenen Weinen einnehmen, die aus der Stadt Hall transportiert und verkauft werden, und den Heinrich der Schönekker, Richter zu Hall, bis zu den nächsten Weihnachten innehat. Diese Verleihung dient als Hilfe für die Abzahlung der Schulden der Stadt, die sie im Zuge des Krieges machen mußte, und gilt bis auf Widerruf.;
Siegler: Albrecht III., Leopold III.
Vom Gerichtsausschuß Laudegg wird in Steuersachen einhellig beschlossen, daß die Gemeinde nach Abzug eines Freibetrages von 25 Gulden von jedem Gulden Grundzins, die Landsteuer und die Extrawustungen und Anlagen zu versteuern hat. Der Komzins soll je Mut taxiert werden: 1 Mut Weizen mit 2 Gulden 1 Mut Roggen mit 1 Gulden 30 kr und Gerste mit 1 Gulden 18 kr. Weiter Taxen werden für Alpbutter, Käse, Zieger, Kitze, Hühner, Kapaune, Schweinsschultem und Eier genannt. Unter 3 kr Grundzins wird nichts abgezogen. Von milden Stiftungen und ablöslichen Zinsen wird nichts taxiert. Wer den Grundzins ablöst, ist steuerlich wie die anderen Grundherren zu behandeln.
Alter: 57; Tischler, starb an einem unglücklichen Fall.
Beschluss der Dorfgemeinschaft über den Kauf des Schulhauses am Prozenegg vom Schlosser Joseph Mathias Munggenast, namentlich unterzeichnet von der Dorfvertretung
Sans titreGutachten des Bürgermeisters wegen Erhöhung des Rodlohnes in Absprache mit dem Salzamt Hall, wegen hoher Wege- und Transportkosten mit den Ochsen oder mit den Pferden. Auch die Art der Geldsorten spielt bei der Kalkulation eine Rolle. Es werden soziale Hintergründe erörtert.
Pfleger Georg Falger von Kizpichl beruft sich auf einen Befehl der o.ö. Regierung und Hofkammer und verordnet dem Ruepp Foidl zu Schwerta wegen des schwebenden Verfahrens mit den 13 Güterinhabern, welches diese vor dem Faktoramt Schwaz angestrengt haben, sich der weiteren Holzschlägerung und weite8/'Jochberg ren Ausräumung des Einfangs zu enthalten, da die Nachbarschaft im Jochberg eine Rückstellung ihres Blumbesuchs beantragt hat.
Sammelposition undatierter Stücke: Zehentberechnung über das zum Pfarrwidum St. Johann gehörige Grundstück Brand, Kaufvertrag zwischen Anton Rottmair und Bierbrauer Andrä Feiler St. Johann, Grundstückserfassung des Gastwirts Georg Gratl, Realitätenausweis des Gastwirts Johann Angerer zu Ebbs, Rechnungslegung des Geometers Jakob Kaiser an die Gemeinde Niederndorf, Listen der neuen Hausnummerierung in Erl, Mühlgraben, Ebbs, Wagrein, Oberndorf, Eichlwang, Kaiserberg, Ebbserberg, Mayrhof, Rettenschöss, Durchholzen, Buchberg und Walchsee.
Beim Postwirt wird die Errichtung einer Klause, einer Lände und eines Triftrechens zur Holztrift aus dem Hackltal auf Antrag der Holzlieferanten und des Triftuntemehmers Simon Hollrieder verhandelt und protokolliert. Kundl ist durch Thomas Prosser, Gemeindevorsteher, Lorenz Jäger, Kassier und Sebastian Lettenbichler vertreten, Liesfeld durch Jakob Bichler, Michael Huber und die Anrainer durch Johann Flock und Peter Greiderer. Siegler: Gerichtssiegel des k.k. Landgerichts mit Unterschrift des Aktuars Zeugen: Unterschriften der Verhandlungsteilnehmer
Pfarrer Sebastian Niederkofler ersucht um Widumreparatur, insbesondere des Backofens und des Abortes
Vor Gerichtsherr Hans Georg Gienger und Mat thäus Kolb, Gerichtsschreiber kommt es zwischen Jakob Nagl, Müller in der Lötz (Lez) und der Gemeinde Zams wegen der Erbauung der Wasserweiher in der Lötz, die zur Bewässerung des Bruggfeldes und zum Müldbetrieb benötigt werden, zu einer gütlichen Einigung: Die Gemeinde soll 3/5 und Nagl 2/5 der Bau- und Erhaltungskosten tragen. Weiters obliegt Nagl als größtem Nutznießer die sorgfältige Ab- und Einkehr des Wassers. Wird das Wasser im Bruggfeld benötigt, darf Nagl nur mit einem Stein mahlen, um zur Zeit der Wässerung die Güter mit dem Restwasser zu versorgen.
Erzherzog Sigmund Franz bestätigt seinen Untertanen zu Thanhaimb den Freiheitsbrief, der auf Herzog Friedrich zurückgeht, und den zuletzt Erzherzog Ferdinand Karl am 17. April 1648 und Erzherzog Leopold am 27. Juli 1622 konfirmierten. Unterschrift: Sigmund Franz
Die Richter Leonhard Höffter und Benedikt Thanner sowie der Bürgermeister von Küzpüchl stellen eine Protokollabschrift aus, worin sie bekunden, dass in einem Prozess wegen Lohndifferenzen zwischen den sechs Viertlem als Kläger gegen die Schuhmacher und andere Handwerker lt. Befehl vom 7. Dez. 1639 die Handwerksordnung von 1631 und die erzherzogliche Konfirmation für die Schuster von 1636 für den Tarif heranzuziehen sind. Siegler: Die Richter und die Stadt Küzpüchl
Kaiser I-eopold II. verleiht auf Bitte der 'Ge meinde Lande(c)k' die Abhaltung von zwei Jahrmärkten in der Fasten nach Letare und irn Herbst am Montag nach Martini oder den darauf folgenden Werktagen, unbeschadet der Zollregalien und der landesfürstlichen Freiheit, diese wieder aufzuheben. Siegler: Kaiser Leopold II. mit Unterschrift