Signatur
AT GemA Fendels 2-2-70
Titel
1750 Feber 12
Datum/Laufzeit
- 1750-02-12 (Anlage)
Erschließungsstufe
Einzelstück
Umfang und Medium
Papier Abs ehr, 6 Blatt
Archiv
Bestandsgeschichte
Abgebende Stelle
Eingrenzung und Inhalt
Vom Gerichtsausschuß Laudegg wird in Steuersachen einhellig beschlossen, daß die Gemeinde nach Abzug eines Freibetrages von 25 Gulden von jedem Gulden Grundzins, die Landsteuer und die Extrawustungen und Anlagen zu versteuern hat. Der Komzins soll je Mut taxiert werden: 1 Mut Weizen mit 2 Gulden 1 Mut Roggen mit 1 Gulden 30 kr und Gerste mit 1 Gulden 18 kr. Weiter Taxen werden für Alpbutter, Käse, Zieger, Kitze, Hühner, Kapaune, Schweinsschultem und Eier genannt. Unter 3 kr Grundzins wird nichts abgezogen. Von milden Stiftungen und ablöslichen Zinsen wird nichts taxiert. Wer den Grundzins ablöst, ist steuerlich wie die anderen Grundherren zu behandeln.
Bewertung, Vernichtung und Terminierung
Zuwächse
Ordnung und Klassifikation
Benutzungsbedingungen
Reproduktionsbedingungen
In der Verzeichnungseinheit enthaltene Sprache
- Deutsch
Schrift in den Unterlagen
Anmerkungen zu Sprache und Schrift
Physische Beschaffenheit und technische Anforderungen
Findmittel
TLA-Mikrofilm: 1909
Existenz und Aufbewahrungsort von Originalen
Existenz und Aufbewahrungsort von Kopien
Verwandte Verzeichnungseinheiten
Anmerkung zur Veröffentlichung
Tiroler Geschichtsquellen 38/38/70