Johannes von Haidegg, Dompropst zu Bamberg, Verweser der bambergischen Güter zu Kizpichl, erkundet mit den Ältesten und Besten, was im Markt (sic) Kitzpichl für die bambergischen Hausgenossen rechtens ist. Unter Eid werden die alten Rechtsgepflogenheiten erhoben und protokolliert.
Vergleich der sechs Viertier mit den Geyschneidem des Viertels Lössen und Kirchdorf. Georg Aineter und Matthäus Weigl bei St. Johanns, Christoph Friz und Hans Praschberger im Kössner Viertl verpflichten sich so wie die Stadtmeister, die alte Handwerksordnung mit der Faxordnung von 1646 einzuhalten. Siegler: Bernhard Christoph von Pflaumem, Pfleger
Vergleich zwischen Stadt- und Landgericht Kizpichl wegen der erlittenen Unkosten anlässlich des Durchmarsches der königl. polnischen und herzoglich lothringischen Soldaten. Dafür soll die Stadt den Viertlem einen Ausgleich von 50 Gulden bezahlen vorbehaltlich späterer Wachtkosten. Siegler: Franz Ruedorffer, Bürgermeister
Wolfgang Prantleitner, Viertier zu St. Johann, verpachtet von Jahr zu Jahr dem Marx Stockleitner das Abdeckerhäusl auf dem Rettenbach, welches er am 6. Feber 1693 von Michael Eb gekauft hat, zu genannten Bedingungen. Siegler: Petschaft des Viertls Zeugen: Christian Oberhäuser und Georg Hegstl
Schuldschein des Andrä Mansegger von St. Johann für Johann Holzer, Bergwerksverweser zu Kizpichl über eine Summe von 200 Gulden zu einem Zinssatz von 10 Gulden zu Georg!. Zeugen: Abraham Kremmer, Hans Aufschnaiter und Matthias Aichperger, Schreiber Siegler: Johann Kaspar Walther, Stadt- und Landrichter
Die gefertigten sechs Viertier bestätigen, dass ihnen lt. landschaftlichem Steuerkompromiss vom 24. März von der Ordinaristeuer an Servisgeld 320 Gulden 25 kr vom Unterinntaler Steuereinnehmeramt überlassen wurde. Siegler: Die sechs Viertier
Zwischen den sechs Viertlem (vertreten durch Georg Seybaldt und Bartlmä Exenperger) der Herrschaft Kizpichl als Kläger und der Stadt Kizpichl (vertreten durch Paul Rohrpacher) als Beklagte kommt es wegen der Kostenaufteilung für die Einquartierung, Transportierung und Beschaffung von Postpferden anlässlich der Militärdurchmärsche zu einem kommissioneilen Urteil. Im Bescheid wegen der Festlegung des auf die Stadt fallenden Siebentels beruft man sich auf den Kommissionsbescheid vom 12. Sept. 1622 und auf das Urteil der o.ö. Regierung vom 13. Juni 1659 (vgl. Urk. Nr. 65). Siegler: Kaiser Leopold I.
Vergleich zwischen der Stadt und den sechs Viertlem des Landgerichtes Kizpichl wegen der gemeinsamen Lasten und Steuern für die Durchmärsche, Wachten, Quartiere usw. Pergament -Libell samt Abschr. vom 25. Feber 1696 sind seit 1910 verschollen
Die o.ö. Hofkammer bekundet, dass die Landstraße von der Genßleute in Söll bis zum Pass Strub durch die Ortschaften Going, Rehrobüchl, Oberndorf, St. Johann, Erpfendorf, Waidring und bis zur Gerichtsgrenze stark ausgefahren ist und die Brücken baufällig sind. Daher sollen die Anrainer, welche die Zollbefreiung genießen, einen Beitrag als Auskaufgeld leisten. Franz Voglsanger, Wirt zu St. Johann, muss die Straße von der Stopfenau beim Schulhäusl über das Schulmeister-Haus-Brüggl bis in die Au nach Oberndorf und die Alb-Brücke über die Ache erhalten. Gegen eine Zahlung von 300 Gulden an den Zoll- und Umgeldeinnehmer Hans Jakob Mohr kauft Voglsanger sich von allen Reparaturverpflichtungen los und genießt weiterhin die Zollbefreiung, was ihm quittiert wird. Nur im Falle von Elementarereignissen, wenn Gefahr im Verzug ist, muss er den Straßenmeister unterstützen. Siegler: Johann Franz von Coreth, Johann Ferdinand von Stachlburg und Josef Christian von Pacher
Die o.ö. Kammer verpflichtet sich aus genannten Gründen, die Erhaltung der Landstraße von der Genßleite zwischen Söll und Ellmau liegend bis zum Pass Strub gegen eine einmalige Abfertigung von 291 Gulden durch die Anrainer zu übernehmen, was hiemit quittiert wird. Diese Zahlung betrifft die Nachbarschaften unter Erpfendorf, von der Mühlsäule, die Grießbacher, Schredfelder, Klobenbacher, Weindlbacher und Kapeller bis gegen Waidring und Hassenberg. Eine weitere Quittung wird für eine Abfertigungssumme von 349 Gulden 19 kr an die Urbarsuntertanen von Niederhofen, Furth, Hapach, Jagereckln, Aperg und Erpfendorf durch Hans Jakob Mohr, Urbarrichter, Zoll- und Umgeldeinnehmer von Kuefstein ausgestellt.
Kaiser Leopold I. ratifiziert den Vergleich, welcher zwischen der Stadt und den sechs Viertlem des Landgerichtes Kizpichl am 24. Feber 1696 (vgl. Urk. Nr. 92) geschlossen wurde. Es geht um die Kostenaufteilung nach dem Steuerschlüssel für Wachten und Kriegsschäden. Nach der Landsteuer haben die Stadt 12 und die Viertier 105 Steuerknechte, was etwa dem Verhältnisl:9 entspricht, obwohl das Steueraufkommen aus der Stadt zurückgegangen ist. Demnach soll bei Fuhren und Vorspann die Konkurrenz von der Stadt ein Zehntel betragen, bei den Soldatendurchzügen hingegen ein Siebentel. Der Steueranschlag beträgt für die Stadt nur noch ein Zehntel. Von 100 Gulden Steuer soll die Stadt 1 Gulden 15 kr Landsteuer entrichten. Auch die städtischen Güter, welche 1691 lt. Beschreibung Leitgebs im Landgericht liegen, sind bei der Stadt zu veranschlagen. Die Urteilskosten sind je zur Hälfte zu tragen. Die Stadt ist beim inserierten Vergleich durch Paul Rohrbacher, Stadtschreiber zu Hall, und Christian Milbacher, Stadtschreiber zu Kizpichl, vertreten, das Landgericht durch Georg Seywald zu Wiesenschwang, Simon Oberhäuser am Mayrhof im Jochberg und Bartlmä Edenhauser zu Weissenpach im Pillersee. Siegler: Der Aussteller
Herzog Georg von Bayern, Pfalzgraf bei Rhein, konfirmiert denen von Kizpichl nach dem Tod seines Vaters Ludwig anlässlich der Erbhuldigung die alten Freiheiten. In einer weiteren Abschrift konfirmiert König Maximilian am 1. Jän.1606 in Innsbruck diese Privilegien Georgs und der Brüder Albrecht und Wolfgang von Ober- und Niederbayem.
Der o.ö. Geheime Rat legt für die Stadt Kizpichl auf Basis des Vergleichs vom 24. Feber 1696 die Ausgleichszahlungen für die seit 1682 aufgewendeten Kosten an die Viertier mit 757 Gulden 3 kr fest. Künftig aber sollen von der Stadt bei ähnlichen Fällen 340 Gulden entrichtet werden.
Die o.ö. Hofkammer bekundet, dass die Landstraße von der Grenze bis zum Pass Strub aus Kammermitteln repariert wurde. Dafür sollten von jedem Zugvieh 6 kr eingehoben werden, was der Gerichtsausschuss wegen des Weggelds, Zolls und Neujahrsgroschen freiwillig mit einer Einmalzahlung von 1250 Gulden für die betroffenen Orte auf der Prama, an der Strub, zu Grub, zu Walchsee usw. abwenden möchte. Es wird quittiert, dass der Zöllner zu Patsch Hans Jakob Payr diesen Betrag bar erhalten hat. Damit wird der Käsaufschlag, die Neujahrsmaut, sowie der Weglohn für Salz und andere Viktualien (außer Wein, Branntwein und andere Kaufmannsgüter) erlassen. Künftig soll die Landstraße ohne Hilfe der Landgerichtsuntertanen erhalten werden. Die Stadt Kitzbühel wird ihre Quote selbst beitragen. 16!St. Johann i.T. Pergament Abschr. 36 x 67 cm, anh. S. ausgebrochen, Notariatssignet, mit Beglaubigung von 1714 durch Notar Maximilian Anton Stremer; Papier Abschr. mit Vidimierungsklausel unbeglaubigt
Zwischen den Kizpichler Vierteln St. Johann und Kirchdorf als Kläger mit genannten zahlreichen Abgeordneten einerseits und den Vierteln Jochberg, Reith, Pillersee und Kossen als Beklagte anderseits kommt es wegen der Aufteilung der Militärverpflegungskosten zum Vergleich. Wegen der Entfernung der beklagten vier Viertel von der Straße werden diese vom Durchmarsch des Militärs kaum betroffen. Für die Abgleichung sollen die Pferde- und Mundportionen neu bewertet werden. So ergeben die 29.440 Mundportionen je 12 kr und die 10.345 Pferdeportionen zu je 6 kr, insgesamt 6922 Gulden 30 kr. Diesen Betrag sollen die vier Viertel in zwei Raten zu genannten Bedingungen abgelten. Künftig sollen die Beklagten bei Truppendurchmärschen ihren Anteil in natura beitragen. Die Stadt Kizpichl hat ihr Zehntel den sechs Vierteln zu vergüten. Siegler: Johann Paul Meitinger, Kommissär, und Bernhard Christoph von Pflaumem, Pfleger
Die o.ö. Regierung und Kammer bekundet mit diesem Patent, dass es für die kaiserliche Miliz notwendig ist, eine hinlängliche Versorgung mit Hafer durch Zukauf zu sichern. Daher werden die salzburgischen Obrigkeiten, Beamten und Untertanen ersucht, den sechs Viertlem aus der Herrschaft Kizpichl freundlich zu begegnen und den notwendigen Hafer zu einem leidentlichen Preis abzugeben.
Vergleich zwischen den Vierteln Jochberg, Reith, St. Johann und Pillersee mit dem Viertel Kirchdorf wegen der ungleichen Verteilung der Militärlasten bzw. Naturallieferungen durch letztere. Es wird eine Ausgleichszahlung von 1250 Gulden vereinbart.
Kaiser Josef I. bestätigt auf Bitten der sechs Viertier und der gesamten Untertanen der Herschaft Kizpichel die Marktprivilegien, welche erstmals 1474 von Herzog Leopold von Bayern verliehen und von den nachfolgenden Herrschern konfirmiert worden waren. Weiters bestätigt er die Privilegien für jene beiden allgemeinen Viehmärkte, welche Erzherzog Ferdinand Karl 1648 (vgl. Urk. Nr. 64) und Sigmund Franz 1663 (vgl. Urk. Nr. 67) bei St. Johann auf der Weitau verliehen haben und hier wörtlich inseriert sind. Siegler: Kaiser Josef mit Unterschrift
Regimentsadvokat Dr. Georg Falger, Landrichter der Herrschaft Kizpichl, bekundet, dass nach der 1705 vorgenommenen Beschreibung beim kurbayrischen feindlichen Einfall im Jahr 1703/4 durch Plünderung ein Gesamtschaden von 35.990 Gulden 49 kr protokolliert wurde. Siegler: Der Aussteller
Georg Falger, Stadt- und Landrichter der Herrschaft Kizpichl, erlässt im Streit zwischen den sechs Viertlem und den Geyschneidem einen Bescheid, wonach der Arbeitslohn nach dem Regimentsbefehl von 1646, weiters nach der Handwerksordnung der Stadtschneider von 1678 mit Erneuerung von 1710 nicht für immer gleich zu bleiben habe, sondern sich nach den Viktualienpreisen richte. Daneben gibt es im 10. Artikel der Handwerksomung noch den Stückpreis. Wegen der stark gestiegenen Preise wird daher zu Recht erkannt, dass die beklagten Geyschneidermeister, wenn sie bei den Bauern in Kost sind, zwar keinen Stückpreis verlangen dürfen, doch den Taglohn erhöhen sollen. Siegler: Der Aussteller
Landgerichtsschreiber Josef Feigenputzer vidimiert die von Christoph Höffter, Stadt- und Landrichter der Herrschaft Kizpichl auf Bitte der sechs Viertier für sämtliche Handwerker zur Festsetzung ihres Verdienstes und Arbeitlohns ausgestellte Handwerksordnung vom 28. Mai 1646. Siegler: Josef Feigenputzer, Landgerichtsschreiber
Das Konsistorium zu Salzburg urkundet, dass die Gemeinde St. Johann 400 Gulden für das Liebfrauengotteshaus im Kirchtal zu einer ewigen Messe und einem ewigen Licht zu genannten Bedingungen gestiftet hat. Die silberne Ampel wurde bereits früher geopfert.
Herzog Georg von Ober- und Niederbayem, Pfalzgraf bei Rhein, bestätigt die von seinem Vater Ludwig erlassene allgemeine Ordnung, wie sie die Bürger der Städte Ratemberg, Kufstain und Kitzpichl und die Gerichtsleute derselben auch für die Kaufleute erhalten haben, auf deren Bitte neuerlich, jedoch mit dem Vorbehalt, diese Ordnung, wie dies in einem Artikel vorgesehen ist, auch abzuändem.
Georg Falger, Stadt- und Landrichter, publiziert die Gubemialentscheidung im Lohnstreit zwischen den sechs Viertlern und den Geyschneidem, wobei man sich auf die Laxordnung von 1646 bezieht. Es wird zur Recht erkannt, dass die Erstinstanz übel geurteilt habe. Daher ist der Abschied dahin zu reformieren, dass die Geyschneider berechtigt sind, sowohl nach dem Taglohn als auch stückweise zu arbeiten.
Karl VI. bestätigt den Untertanen in den sechs Vierteln der Herrschaft Kizpichl, die Häute des eigenen Viehs in ihren Behausungen ungehindert bearbeiten zu dürfen. Sie sollen aber die Lederer in ihrem Gewerbe nicht beeinträchtigen, bei sonstigem Verlust dieser Vergünstigung. Siegler: Ignaz Walther, Hofregistrator Pergament -Abschr. 31 x 31 cm, beglaubigt am 3. Juni 1715
Die o.ö. Geheimen Räte bekunden, dass die sechs Viertier des Landgerichts Kizpichl beim bayrischen Einfall 1703 mit patriotischem Eifer unter Einsetzung von Gut und Blut mit über 3806 Wachtschichten schöne Aktionen bei der Bekämpfung des Feindes im offenen Feld gezeigt haben. Sie haben dadurch große Unkosten und Schäden erlitten, was ihnen mit dieser Urkunde attestiert wird.
Karl VI. erlässt für die Tischler und Fässer in der Stadt und Herrschaft Kizbühl eine Handwerksordnung samt Privilegien in 24 Artikeln.
Zwischen den Tischlern und Fässern in der Stadt und im Landgericht Küzpichl kommt es mit den sechs Viertlem nach Einführung der Handwerksartikel vom 28. Juli 1716 zu einem Vergleich, welcher den Taglohn und die Anzahl der Handwerker in den Vierteln und in der Stadt festlegt. Es dürfen keine neuen Meister aufgenommen werden, bis die reduzierte Zahl erreicht ist.Wer das beste Meisterstück fertigt, soll die Werkstatt übernehmen. Der Taglohn soll bei Verköstigung beim Bauern für den Meister 12 kr und für den Gesellen 9 kr betragen.
Georg Falger, Stadt- und Landrichter der Herrschaft Kizbühl, publiziert aus dem Gerichtsprotokoll einen Vergleich zwischen den Viertlem Sebastian Koidl zu Oberhausen, Hans Hechenperger zu Panzlen im Jochberger Viertl, Stefan Hechenperger zu Gundhabing und Lorenz Hörl zu Zimmerau im Reither Viertl, Wolfgang Sinnesperger zu Walsenpach im St. Johanner Viertl, Christian Gldller zu Reithamb im Kürchdorfer Viertl, Georg Koidl im Pillerseer Viertl, Kaspar und Georg Losserer im Kössner Viertl mit dem Wirt Franz Voglsanger, Gastgeborenezu St. Johannes, wegen offener Marschkosten und unbezahlter Zehrungskosten. Die Gutmachung beläuft sich auf über 1300 Gulden und ist vielfältig bezeugt. Man einigt sich, die Kosten in drei Raten zu genannten Terminen zu vergüten. Siegler: Der Aussteller
Zwischen dem Landgericht Kuefstain und dem Pfleggericht Küzpichl wird in sieben Punkten vertraglich vereinbart, wie bei der Landmilizkompanie in Kuefstain die notwendigen Offiziere und Feldwebel auszuwählen und zu ernennen sind. Siegler: Georg Egger, Stadt- und Landrichter
Kaiser Karl VI. bekundet, dass die Viertier der Herrschaft Kizpichl als Kläger ihn ersuchten, gegen genannte Inhaber des Pfandgerichts und insbesondere gegen die o.ö. Hofkammer als Beklagte wegen des außer Landes verkauften Viehs und Käses, das schon in der Urkunde vom 5. Jän. 1667 dokumentierte Kaufrecht durch Insert neuerlich zu bestätigen, da dieser Vertrag 1711 verloren gegangen war. Dieser Vergleich ist bei der o.ö. Regierungsregistratur im Band 39 der Causae Domini fol. 34 dokumentiert (vgl. Urk. Nr. 70) und hier wörtlich wiedergegeben. Siegler: Kaiser Karl mit Unterschrift
Georg Falger, Stadt- und Landrichter der Herrschaft Kizpichl publiziert aus dem Gerichtsprotokoll einen Revers zwischen Andrä Koidl zu Gaigen und der Stadt Kizpichl wegen strittiger Steuerzugehörigkeit zweier genannter Grundstücke, welche zum Gut Gaigen gehören. Siegler: Der Aussteller Zeugen: Balthasar Baumgartner und Balthasar Luz, Schreiber
Die landesfürstliche Kommission erlässt für das Berggerichtsamt und die Untertanen der Herrschaft Kizpichl, wie für andere Orte auch, eine Wald- und Holz-ordnung für den Heim- und Hochwald.
Die Viertier oder Hauptleute Lienhard Hirtl zu Tachsn im Jochperg, Lamprecht Grienperger, Wolfgang Lamberger, Christian Obinger zu Mitterndorf und Christian Raprechtinger werden als Vertreter der fünf Kitzbüheler Viertel Jochperg, Reut, St. Johanns, Kirchdorff und Kessen für den allgemeinen Landtag am 16. April (Pfinztag vor Sonntag Misericordia) nominiert und bevollmächtigt, die Mitviertier Jörg Vampüchler im Billersee und Christian Schlechter im Kessental vor dem Landtag zu vertreten. Siegler: Jörg Perger, Stadt- und Landrichter zu Kizpüchl Zeugen: die Gerichtsleute von Kizpichl Martin Reutter im Fieberprunn, Ulrich Lanninger zu Aschach, Christian Kogler zu St. Johanns, Andrä Weiß zu Wenng, Martin Maurkircher zu Oberndorf, Kaspar Purger und Paul Luegegkher zu Apfoltrach
Vor Franz Ignaz Sterzinger, Stadt- und Landrichter der Herrschaft Kizpichl, kommt es zwischen genannten Vertretern der Stadt Kizpichl und genannten Vier-tlem zum Vergleich wegen der seit 1699 angefallenen Militärunkosten. Siegler: Der Aussteller
Vidimierung eines Protokollauszugs des Franz Ruedorfer durch den Notar Alois Josef Vögel. Pergament Abschr. notariell beglaubigt, vgl. Urk. Nr. 75 a
Vergleich zwischen der Stadt Kizbichl und den sechs Viertlem wegen der zwischen 1699 und 1729 erlittenen Schäden bei den feindlichen Einfällen, Soldatenfuhren, Einquartierungen usw. Der Gesamtschaden von 590.935 ü 43 kr wird von der Stadt an die sechs Viertier mit einem Restbetrag von 6344 Gulden zu genannten Zahlungsterminen über die Grundsteuer vergütet. Damit sind alle Forderungen abgegolten. Siegler: Johann Anton Lehrperger und Simon Benedikt Faistenperger, als Abgeordnete der Stadt, Simon Schwaiger, Christian Prugger und Sebastian Salfenmoser als Gewalthaber des Landgerichts, Josef Anton Meichlpeck und Josef Michael Hörmann als Zeugen
Die Tiroler Landschaft erlässt wegen der herrschenden Fleischteuerung und einer Viehseuche in den benachbarten Welschen Landen eine Verordnung. Siegler: Paris Graf Wolkenstein
Vor dem o.ö. Regimentsrat Franz Adam Graf von Wicka zu Wickburg und Franz Josef Gröbmer von Wolfsthum als verordnete Kommissare kommt es zwischen den sechs Viertlem des Landgerichts und der Stadt Kizbichl wegen der Militärkonkurrenz zwischen 1699 und 1730 aufgelaufenen Einquartierungskosten und Vorspanndienste zur Ratifizierung eines Finanzierungsprojektes, wie die Restschulden in den Jahren 1748/49 über die dortigen Exempten und Partikularen auszugleichen sind.
Zwischen Bürgermeister Josef Pirkl, Johann Anton Lehrberger, Benedikt Faistenperger und Ingenuin Albuin Posch, Stadtschreiber zu Kizbichl einerseits und Georg Filzer zu Hallern, Andrä Koidl zu Kinstem, Georg Pruner zu Prunem, alle drei vom Jochberger Viertl, Simon Hauser im Reith, Christian Koidl und Stefan Hauser, als Bevollmächtigte des Reither Viertls kommt es unter Assistenz des Gerichtsprokurators Paul Winklmayr zum Vergleich wegen des bürgerlichen Armenschmalzes. Das Quantum sollte auf Wunsch der Stadt auf 325 Zentner erhöht werden. Im Vergleich einigt man sich auf 280 Zentner, wovon 52 Zentner wie bisher für die Armen gewidmet sind.
Zwischen der Stadt Kizbichl und den sechs Vierteln des Landgerichts kommt es wegen der Steuerzugehörigkeit des Johann Seybaldt als Inhaber des Heyberger Hofes zum Vergleich. Gemäß Steuerkataster gehört dieser mit 1800 Gulden veranschlagte Hof, welcher 7 Gulden 49 kr steuert in den städtischen Steuerdistrikt. Ebenso wird dieser Hof im Kataster des Landgerichts mit 2150 Gulden beschrieben und veranschlagt. Es wird gütlich vereinbart, dass die aus dem Hof gebrochenen und genannten Grundstücke lt. Steuerbeschreibung von 1691 in die Stadt Kizbichl steuern.
Die Stadt Kizbichl vergleicht sich wegen des Steuerausgleichs für den Heyberger Hof des des Johann Seybald mit den sechs Viertlem des Landgerichts. Siegler: Johann Benedikt Stöckl von Gerburg, Stadt- und Landrichter der Herrschaft Kizbichl
Vertrag zur Salzlieferung zwischen den beiden Gerichten Kueffstain und Kizbichl einerseits und dem Matthias Adamer, Gastgeber zu Angath, anderseits. Vertragspartner sind Amtsbürgermeister Johann Veit Gwercher und Salzverleger Johann Georg Mayr von Kueffstain, Georg Stainer, Gerichtskassier der Schranne Söll, Wolfgang Mayr von Ebbs, Marx Achleitner von Langkampfen, Sebastian Salfenmoser und Michael Prugger vom Landgericht Kizbichl, sowie der Salzlieferant Matthias Adamer. Nach Festlegung des neuen Salzpreises in Hall von 4 Gulden 30 kr für ein Fuder wird am 21. April von der Baron Enzenbergischen Hofkommission eine Zugabe von 4 % für Kueffstain, 5 % für die Schranne Ebbs und 6 % für Kizbichl bewilligt. Gegen Kaution erhält Adamer die Genehmigung, das Salz von Hall über Kastengstatt nach Kueffstain zu genannten Bedingungen zu liefern.
Bürgschaftsurkunde für die beiden Städte und Gerichte Kizbichl und Kueffstain, welche Johann Edenstrasser, ehemaliger Metzgermeister zu Wörgl und nunmehr in Angath ansässig, für Matthias Adamer betreffend die Lieferung des Haller Salzes ausstellt. Edenstrasser übernimmt die Garantie, für die vom Lieferanten eingegangenen Verpflichtungen und haftet mit seinem Vermögen, sowie mit dem Kaufschilling, den ihm sein Besitznachfolger Thomas Widschwenter, Metzger in Wörgl, schuldet. Dafür lässt er sich Hab und Gut des Matthias Adamer hypothekarisch verschreiben. Siegler: Sebastian Egger, Richter zu Kueffstain Zeugen: Sebastian Perthaller, Gerichtsprokurator, und Josef Anton Wächter, Protokollist
Stefan floss, Benefiziat zu St. Johanns im Leukhental, stiftet für eine Messe am Maria Magdalena-Altar. Dafür überlässt er den Kirchpröpsten Silvester Tachsenpacher und Leonhard Laninger 54 Gulden an Gülten, welche zu Wantl im Jochperg (7 Gulden, beim Mulner an der Hütn im Pillersee (5 Gulden, zu Wisen in dem Pillersee (2 Gulden 2 lb Berner), zu Wilhalbmstet (1 Gulden 1 kr), beim Martin Gastl zu Almdorf (1 Gulden 30 kr), zu Salzpurg auf Hans Almers Haus (6 Gulden und zu Reichenhall auf dem Salzsieder (31 Gulden veranlagt sind, zu genannten Bedingungen. Zeugen: Georg Aindorffer, Vikar zu St. Johann, Meister Asm Anton, Gesellpriester, Adam Mair, Spitaler auf der Weitau, Christian Kogler, Christian Rathart, Leonhard Mur, Martin Gastl und Wolfgang Lackner Unterschrift: Stefan floss
Salzvertrag für die Stadt und das Landgericht Kueffstain, welcher die Salzabnahme von der Pfanne in Hall zwischen den drei Gerichten Rattenberg, Kueffstain und Kizbichl regelt und bei der o.ö. Repräsentation^ und Hofkammer-Registratur hinterlegt wird.
Die Stadt und das Landgericht Kizbichl schließen probeweise für ein Jahr mit dem Haller Pfannhaus einen Vertrag über die künftige Salzabnahme. Die Stadt ist durch Bürgermeister Matthias Bürckl vertreten, das Landgericht durch Leonhard Marl vom Viertl Reith, Bartlmä Schwaiger von St. Johann und Sebastian Salfenmoser, Viertischreiber der sechs Viertl. Ein Fuder wird zum festgesetzten Preis von je 4 Gulden 30 kr verkauft. Überdies darf das Stadt- und Landgericht wegen weiter Entlegenheit 6% aufschlagen. Weitere Vereinbarungen wegen ausländischen Salzes werden getroffen. Siegler: o.ö. Hofkanzlei
Zwischen dem Stadt- und Landgericht Kizbichl mit genannten Vertretern und dem o.ö. Gubemium wird für den künftigen Salzbedarf aus den Haller Pfannen ein Abnahmevertrag über 1600 Fuder Salz geschlossen, welches auch für die Schmelzgewerken bestimmt ist. Siegler: Gubemialsiegel
Sebastian Koidel zu Christem, als Jochberger Viertier, Josef Oberlehner beim Schösser, als Reither Viertier, Bartlmä Bacher auf dem Brand, als St. Johanner Viertier, Georg Reischer zu Furt, als Kirchdörfer Viertier, Wolfgang Trixl zu Haus, als Pillerseer Viertier und Christian Stadler zu Unterbacher, als Kessner Viertier, bekunden, dass sie Sebastian Schlechter, Wirt und Gastgeber auf der Prama zu Going, und Sebastian Salfenmoser, Bauer zu Bruggem in Eberhartling, als Salzlieferanten bestellt haben und für das Salzamt Hall mit einer Kaution von 1000 Gulden bürgen. Siegler: Josef Maria Frölich von Frölichsburg, Stadt- und Landrichter der Herrschaft Kitzbühel
Kaiserin Maria Theresia stellt für die Meister des Tischler-, Binder- und Glaserhandwerks im Stadt- und Landgericht Kizbichl eine Privilgienkonfirmation aus, welche auf die Handwerksfreiheiten ihres Vaters Karl VI. vom 28. Juli 1716 zurückgeht. In 17 Artikeln werden die üblichen Handwerksprivilegien aufgelistet.