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Title
Date(s)
- 1712-08-05 (Creation)
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Extent and medium
Original Papier-Libell 8 Blatt mit aufgedrücktem Siegel und eine unbeglaubigte Abschrift, sowie eine Handwerksordnung in 44 Punkten, 20 Blatt
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Scope and content
Georg Falger, Stadt- und Landrichter der Herrschaft Kizpichl, erlässt im Streit zwischen den sechs Viertlem und den Geyschneidem einen Bescheid, wonach der Arbeitslohn nach dem Regimentsbefehl von 1646, weiters nach der Handwerksordnung der Stadtschneider von 1678 mit Erneuerung von 1710 nicht für immer gleich zu bleiben habe, sondern sich nach den Viktualienpreisen richte. Daneben gibt es im 10. Artikel der Handwerksomung noch den Stückpreis. Wegen der stark gestiegenen Preise wird daher zu Recht erkannt, dass die beklagten Geyschneidermeister, wenn sie bei den Bauern in Kost sind, zwar keinen Stückpreis verlangen dürfen, doch den Taglohn erhöhen sollen. Siegler: Der Aussteller
Appraisal, destruction and scheduling
Accruals
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Conditions governing reproduction
Language of material
German
Script of material
Language and script notes
Physical characteristics and technical requirements
Finding aids
TLA-Mikrofilm: 2180 2181 2182 2183
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Existence and location of copies
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Publication note
Tiroler Geschichtsquellen 43/16/103 a