Signatur
Titel
Datum/Laufzeit
- 1712-08-05 (Anlage)
Erschließungsstufe
Einzelstück
Umfang und Medium
Original Papier-Libell 8 Blatt mit aufgedrücktem Siegel und eine unbeglaubigte Abschrift, sowie eine Handwerksordnung in 44 Punkten, 20 Blatt
Bestandsgeschichte
Abgebende Stelle
Eingrenzung und Inhalt
Georg Falger, Stadt- und Landrichter der Herrschaft Kizpichl, erlässt im Streit zwischen den sechs Viertlem und den Geyschneidem einen Bescheid, wonach der Arbeitslohn nach dem Regimentsbefehl von 1646, weiters nach der Handwerksordnung der Stadtschneider von 1678 mit Erneuerung von 1710 nicht für immer gleich zu bleiben habe, sondern sich nach den Viktualienpreisen richte. Daneben gibt es im 10. Artikel der Handwerksomung noch den Stückpreis. Wegen der stark gestiegenen Preise wird daher zu Recht erkannt, dass die beklagten Geyschneidermeister, wenn sie bei den Bauern in Kost sind, zwar keinen Stückpreis verlangen dürfen, doch den Taglohn erhöhen sollen. Siegler: Der Aussteller
Bewertung, Vernichtung und Terminierung
Zuwächse
Ordnung und Klassifikation
Benutzungsbedingungen
Reproduktionsbedingungen
In der Verzeichnungseinheit enthaltene Sprache
- Deutsch
Schrift in den Unterlagen
Anmerkungen zu Sprache und Schrift
Physische Beschaffenheit und technische Anforderungen
Findmittel
TLA-Mikrofilm: 2180 2181 2182 2183
Existenz und Aufbewahrungsort von Originalen
Existenz und Aufbewahrungsort von Kopien
Verwandte Verzeichnungseinheiten
Anmerkung zur Veröffentlichung
Tiroler Geschichtsquellen 43/16/103 a
Alternative Identifikatoren/Signaturen
EAP
Themen
Orte
Namen
Genres
Identifikator "Beschreibung"
Archivcode
Benutzte Regeln und/oder Konventionen
Status
Entwurf
Erschließungstiefe
Teilweise