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Descrição arquivística
1525 Feber 5 (St. Agathentag)
AT GemA Vorderhornbach 7-9-10 · Item · 1525-02-05
Parte de Gemeindeverwaltung

Die ganze Gemeinde-Nachbarschaft zu dem Horenbach in der Pfarre Aschaw bekundet, daß wegen Mangel des Zimmerholzes ein Bannwald abgemarkt werden soll. Die Grenze reicht vom Haibach und den Bach entlang bis zum Ende des Waldes und hinter dem Horenbach bis an den Stutzbach, dann diesen entlang bis in die Höchen Rieppen. In diesem abgegrenzten Wald darf nur Zimmerholz für Haus und Stadel und sonst zu keiner anderen Verwendung entnommen werden, bei sonstiger Strafe von 5 lb Berner an die Herrschaft bei jeder Übertretung. Diese Bannlegung gilt bis zum Widerruf durch die Nachbarschaft zu dem Horenbach. Siegler: Hans Karli, Mair zu Aschaw Siegelbitte: Stoffel Rauscher und Peter Oschwalt Zeugen der Siegelbitte: Konrad Zobell und Thoman Hotter, beide von Aschaw

1533 Okt. 6 (Montag nach St. Michael)
AT GemA Vorderhornbach 7-9-11 · Item · 1533-10-06
Parte de Gemeindeverwaltung

Im Streit zwischen Hans Tieffenbrun zu dem Horenberg, Hans Kerle sen. zu Weissenbach, Hans Kerle jun. zu der Wenglen und Wolfgang, Meister Konrad zu Lech als bevollmächtigte Prokuratoren der vier Orte der Pfarre Aschaw einerseits, und den Bevollmächtigten der Nachbarschaft zu dem Horenbach namens Oswald und Hans Günther, sowie Hans Köpfte anderseits, wird entschieden, daß die vom Horenbach ewig den 13. Teil der Landsteuer zu geben haben, und zu allen Kriegszügen den 13. Mann zu stellen oder zu besolden haben. Am Holz und Wald im Errach haben die vom Horenbach keinerlei Anspruch. Siegler: Wolfgang Khuon, Richter zu Erenberg, Augustin Beyrer, Anwalt vom Gotteshaus Füssen, und Hans Hess, Mair zu Aschaw

1551 Dez. 21 (St. Thomastag)
AT GemA Vorderhornbach 7-9-12 · Item · 1551-12-21
Parte de Gemeindeverwaltung

Die Nachbarschaft zu dem Horenpach, Pfarre Aschaw, erklärt mit Einverständnis des Abtes Gregorius vom Gotteshaus und Kloster St. Mang in Füssen den Hochwald Zefreyen zum Bannwald. Innerhalb folgender Grenzen ist eine Schlägerung verboten: Im Osten grenzt der Wald an das Rauschriß, im Süden auf die Stall, im Westen gegen Pyfforgand (?) und im Norden an die Mähder. Wer ohne Wissen und Willen der Gemein und Nachbarschaft zu dem Horenpach für Haus und Stall ein Zimmerholz aus dem Bannwald entnimmt, ist zur Buße der Herrschaft mit 1 Gulden oder 5 lb Berner je Stamm verfallen. Die Bannlegung bleibt bis zum Widerruf durch die Nachbarschaft aufrecht. Siegelbitter: Hans Köpfte und Peter Schlichterly, beide zu dem Hompach seßhaft Siegler: Hans Hosp, Mair zu Aschaw Zeugen der Siegelbitte: Hans Lubrecht, Schmied, Hans Schennach, beide zu Aschaw

1591 April 4 (am hl. Ostern)
AT GemA Vorderhornbach 7-9-13 · Item · 1591-04-04
Parte de Gemeindeverwaltung

Mit Bewilligung des Prälaten Matthias vom Gotteshaus St. Mang zu Füssen wird der Nachbarschaft im Hompach in der Pfarre Aschaw ein Wald in Bann gelegt, weil zum Schaden der Bewohner ein Mangel an Zimmer- und Bauholz eintreten könnte. Folgender Bezirk wird in Bann gelegt: Von der Kluft bis hinauf in das Stölltal an die Mähder, den Bach hinein bis in das Hasenlanental und das Tal hinauf bis an ein Ende und oben zu allen Orten bis an die Mähder im Hompach. Von jedem geschlagenen Stamm Färche, Föhre oder Fichte ist ein ft Strafe an den Prälaten zu zahlen. Hingegen ist mit Vorwissen der beiden Holzhüter das Schlagen von Zimmerholz für den Hausbedarf gestattet. Doch ohne Erlaubnis ist auch das Schlagen von Zimmerholz bei Strafe verboten. Hingegen ist das Hauen von Laubholz für den Hausbedarf gestattet. Der Anwalt gelobt, die Übertreter der Herrschaft anzuzeigen. Das Holzhüteramt soll unter der Nachbarschaft jährlich umgehen. Bei Windwurf bis zu zehn Stämmen soll das Holz den beiden Holzhütem gebühren, sind es mehr Stämme, so gehören sie der gesamten Nach barschaft. Sollte jemand verbotenerweise Holz verkaufen, so ist dieses der ganzen Nachbarschaft verfallen. Siegler: Prälat Matthias von St. Mang in Füssen

1628 April 13 Reutte
AT GemA Vorderhornbach 7-9-14 · Item · 1628-04-13
Parte de Gemeindeverwaltung

Kompromißurteil im Instanzenprozeß um die Alm- und Holzrechte auf der Alpe Petersberg zwischen den Gemeindsleuten im Hombach und den Gemeinden im unteren Lechtal: Elbigenalp, Heselgähr und Eimen. Die Kommission unter Johann Pingera beruft sich in ihrem Urteil auf den inserierten Kommissionsbefehl vom 8. Aug. 1619. Am 21. und 22. Aug. 1623 kommt es im Wirtshaus zu Reutte zur Tagsatzung, sodann zu Zeugenaussagen, Lokalaugenschein, Klagen, Gegenklagen, welche sich durch Kriegsläufe verzögern. Am 28729. Jän.1626 kommt es im Wirtshaus des Georg Los in Elbigenalp zur Erkenntnis, daß die Galtalpe in der Alpe Pettersberg ohne die Hombacher innerhalb genannter Grenzen für die Unterlechtaler Gemeinden genutzt werden soll. Für diese Alpabtretung erhalten die Hornbacher 800 Gulden in vier Raten. Zur Vergleichseinhaltung verpflichten sich Hans und Melchior Scheiber, Jakob Bischof, Melchior Schlichtherle, Bernhard Ulseß, Christoph Ginther, Andreas Schlichterle und Christian Köpfte, sowie genannte Vertreter der Drittelgemeinden. Siegler: Johann Pingera, Pflegsverwalter zu Landegg und Pfunds Siegelbitter: Karl Baldauf, Diener, Georg Zobl, Anwalt, Wirt und Gastgeborenezu Zams, Anton Rauscher zu Tanheim und Jakob Gigler, Gerichtsschreiber zu Landeck Zeugen: Dr. jur. Johann Anton Lays, Lic. Rudolf Maier in der Aschau und Martin Köck, Schreiber

1650 Juni 23/24
AT GemA Vorderhornbach 7-9-15 · Item · 1650-06-23
Parte de Gemeindeverwaltung

Mark- und Vergleichsbrief zwischen den Dritteln Elbigenalb, Heselger und Eimen mit den Nachbarn im Vorderen Hornbach wegen der Alpe Petersberg. Anton von Rost, Pflegsverwalter zu Emberg und Hans Heinrich Sondier, Richter daselbst, nehmen die Vermarkung durch den Waldmeister Ulrich Albel auf Grundlage des Kompromißvergleichs von 1628 vor. Neben genannten Bevollmächtigten der Drittelgemeinden sind von Vorderhombach Martin Bischof, Anwalt, Andreas Schlichterle, Christian Köpfle, Bernhard Uelses, Melchior Scheiber, Oswald Scheiber, Bartlmä Schlichterle und Peter Rauscher bei der Vermarkung anwesend. Die Grenze beginnt im Osten bei der Kreuzspitz und führt dann hinab zur Faulwand, zum Salpach, zum ersten Markstein und weiteren genannten Marksteinen. Wegen des strittigen Wegs vergleichen sich die Drittelsleute mit den Hompachem für jeden Fuder Heu, den sie herausbringen, 4 kr zu bezahlen. Für den Viehtrieb oder Holztransport darf der Almweg nicht verwendet werden. Die Hinterhombacher Höfe haben auf diesem Weg kein Nutzungsrecht. Die Einhaltung des Vergleichs geloben Matthäus Loß, Anwalt, Hans Schweißguet, Josef und Sebastian Loß, Georg Weißenbach, Georg Loß, Fourier, Hans Schidle und Simon Lechleitner für Heselger, Balthasar und Georg Schwarz für Eimen und obgenannte Hombacher dem Forstknecht Peter Singer und dem Forstaufseher Hans Knißl. Siegler: Anton von Rost, Pflegsverwalter zu Erenberg

1672 Feber 27 Lechaschau
AT GemA Vorderhornbach 7-9-16 · Item · 1672-02-27
Parte de Gemeindeverwaltung

Urban Pföffer, Richter und Mair der Pfarre Aschaw, Gericht Emnberg, bekundet in Lech, daß Georg Rauscher, Gerichtsanwalt und Gastwirt im Hompach, als Bevollmächtigter in seinem Namen und namens der ganzen Nachbarschaft Hompach ersuchte, den vorgelegten pergamentenen Vertragsbrief vom 6. Okt. 1533 (vgl. Nr. 2) zu bestätigen und den Inhalt betreffend der Landsteuer und des Anspruchverzichts auf den Errach-Wald wortwörtlich wiederzugeben. Siegler und Unterschrift: Urban Pföffer, Richter und Mair der Pfarre AschauOriginal Pergament 25,5 x 52,5 cm, anh. S. fehlt

1684 April 28
AT GemA Vorderhornbach 7-9-17 · Item · 1684-04-28
Parte de Gemeindeverwaltung

Christoph Pföffer, Ehemann der Barbara Reter, Martin Höss, Oerhab der Susanna Reter, und Melchior Scheiber verkaufen der hochfürstlich bischöflichen Stadt Füssen, vertreten durch den Baumeister Mang Kriegl, den Stadtrechnungsschreiber Heinrich Hueber und den Brunnenmeister Lorenz Enzensberger die Scheiberische Waldung, genannt die Anwerffe, jedoch ohne die Weidenutzung, um 330 Gulden Der Wald grenzt an den Erachtwald unter dem Höchen Rainen, an den Wißpach bis hinter das Kleine Anwerffl, und führt der Faullen Wand nach in das Jöchl, von dem Schroten bis an den Lehner, weiters an die Aschauische Waldung. Neben genannten Zahlungsbedingungen sind dem Stefan Pföffer, der Rosina Reter und dem Melchior Scheiber je ein Metzen Korn abzugeben. Siegler: Georg Leuprecht, Mair Zeugen: Hans Erdle, Hans Köpfte, Matthias Köpfte und Johann Paur, Gerichtsschreiber

1694 März 22 Innsbruck
AT GemA Vorderhornbach 7-9-18 · Item · 1694-03-22
Parte de Gemeindeverwaltung

Paris Graf Lodron verleiht als Obrister Jägermeister von Amts wegen der Gemeinde in Vordem Hombach auf deren untertäniges Bitten einen öden Flecken Grund. Dieser Grund grenzt im Osten und Süden von Hostiapach an den Lech und Hompach, aufwärts bis an die Brücke, welche gegen Mortenau über erstgenannten Hornbach geht, im Westen und Norden an die Feldgüter der Hompacher. Dieser Grund wird ausgesteckt und zu ewigem Erbrecht verliehen, damit ihn genannte Gemeinde roden, hauen, bauen, nutzen und nießen kann. Mit Wissen und Bewilligung des Pflegamtes Ehmberg als verordnete Grundherrschaft kann dieser Grund auch verkauft und vertauscht werden. Dafür soll die Gemeinde in Vordem Hompach jährlich zu Martini 6 kr Grundzins an das Pflegamt Ehmberg bezahlen. Siegler: Paris Graf Lodron, o.ö. Geheimer Rat, Kämmerer und Obrister Jägermeister

1744 Feber 20 Wien
AT GemA Vorderhornbach 7-9-19 · Item · 1744-02-20
Parte de Gemeindeverwaltung

Privilegienbestätigung und Konfirmierung aller bisherigen Jagdprivilegien für den Mair, das Gericht und die Gemeinden der Pfarre Aschau, welche seit der ersten Ratifizierung von 1669 bezüglich des Büchsentragens, der freien Pirsch, des Gemsstechens mit Schaft und Eisen, des Rotwilds, der Wildschweine und des Ferderspiels erlassen wurden. Es folgen die wörtlich inserierten Konfirmierungen Maximilians von 1613, Ferdinand Karls von 1651 und Sigismund Franzens von 1663, weiters jene von Kaiser Josef I. von 1707, welche auch auf das Umgeld und die strittige Rod zwischen Aschau und Reutte Bezug nehmen, dann die ausführliche Bestätigung Kaiser Karls VI. von 1718, welche die Gamsjagd ausdrücklich auf statthafte, angesessene und begüterte Gerichtsleute beschränkt. Karl verbietet ausdrücklich allen Unbegüterten, wie Taglöhnem, Handwerksleuten, ledigen Bauernsöhnen und dgl. die Gamspirsch. Sollten Berechtigte durch öffentlichen Forst und Wildbann durchgehen müssen, so ist die Büchse mit ausgeschraubtem Schloß zu tragen. Diese Privilegien samt Einschränkungen werden von Maria Theresia neuerlich bekräftigt.

1758 Nov. 15 Hinterhornbach
AT GemA Vorderhornbach 7-9-20 · Item · 1758-11-15
Parte de Gemeindeverwaltung

Stiftung und Stolordnung betreffend das Kuratiebenfizium im Hinterhombach. Im Schwandhof in der Franz Rechnerischen Behausung wird vor Dr. theol. Lukas Geh, Stadtpfarrer in Vils, und Kaspar Joachim Tschusy zu Schmidhofen, Pfleger und Landrichter der Herrrschaft Ehrenberg, auf Ersuchen des Landgerichtsschreibers Willibald Schneller das Patronatsrecht mit Nominationsrecht für den Imster Gerichtsschreiber Josef Jakob Sterzinger und seine Descendenz für eine Seelsorgsstiftung in Hinterhombach um 4000 Gulden errichtet. Das Stiftungskapital ist zu 5% bei der Tiroler Landschaft zu veranlagen. Ein weiterer Stifter, Jakob Mang Aman, Handelsfaktor in Reutte, stiftet weitere 1400 Gulden für die Seelsorge in Hinterhombach. Dafür sollen die 17 meist armen Hinterhombacher Haushalte zur Erbauung eines Kirchls und Widums nach Kräften beitragen. Schneller wird die Paramente stellen. Der jeweilige Seelsorger erhält an Zinsen 200 Gulden Die anwesenden Hinterhombacher verpflichten sich zur Erhaltung des Widums und Beistellung des Brennholzes und Anlegung eines Frühgartls, Einleitung des Wassers und Ablieferung von 1 lb Butterschmalz je Kuh zu Jakobi. Für Taufe, Hochzeit, Versehgang und Begräbnis werden die üblichen Stolgebühren vereinbart, doch sind Beichtkreuzer verboten. Neben den üblichen Messen sind für die Stifter genannte Verrichtungen zu erfüllen. Die Einhaltung der Stiftung geloben Willibald Schneller und genannte Hinterhombacher. Siegler: Pfleger und Landrichter Kaspar Joachim Tschusi

1797 Dez. 28 Vorderhombach
AT GemA Vorderhornbach 7-9-21 · Item · 1797-12-28
Parte de Gemeindeverwaltung

Vertrag wegen der Wegerhaltung zwischen Vorder- und Hinterhombach, um das Heu von den weit entfernten Gütern und Mähdern nach Hause zu bringen. Vorderhombach hat die Verpflichtung, den Erdweg gemeinschaftlich mit Martinau und den Interessenten von Eimen hinein bis an den sog. Stitzbach zu erhalten. Hinterhombach muß den Weg heraus bis an besagten Stitzbach mit den Interessenten erhalten. Künftig sollen keine Kinder mehr zur Arbeit angenommen werden. Wer nicht zur Wegerhaltung erscheint, muß pro Tag 21 kr an den Aufseher zahlen, welcher dieses Geld zur Wegverbesserung zu verwenden hat.

1808 Feber 8 Reutte
AT GemA Vorderhornbach 7-9-22 · Item · 1808-02-08
Parte de Gemeindeverwaltung

Über den königlich bayerischen Landrichter Alois von Froschhauer wird durch Gubemialdekret angeordnet, bei den Kirchenrechnungen die Ausgaben und Einnahmen detailliert anzugeben und die limitierten Beträge nicht zu überschreiten. Für die Expositurkirche zu Vorderhombach werden für Reparaturen, Weihrauch, Wachs, Öl, Paramente, Opferwein, Hostien, Wäsche usw. genannte Beträge festgesetzt Für den Seelsorger sind 31 Gulden 57 kr und für den Mesner und Organisten 16 Gulden 58 kr vorzusehen. Der Abgang der Expositurkirche zu Vorderhombach beträgt 25 Gulden 30 kr und muß von der Gemeinde übernommen werden.

1812 Juli 21 Reutte
AT GemA Vorderhornbach 7-9-23 · Item · 1812-07-21
Parte de Gemeindeverwaltung

Dem Gewalthaber von Vorderhombach wird die Klage der Interessenten auf der Alpe Petersberg übermittelt, wonach mehrere Gemeindsleute von Vorderund Hinterhombach ihr Vieh weiter treiben und auch weiter mähen, als nach den alten Markungen gestattet ist. Den Hombachem wird aufgetragen, jede Übertretung zu unterlassen, oder ihr Recht bei Gericht nachzuweisen. Überdies wurde das Vieh der Alpe Trahütten öfters in die Petersberger Alpe getrieben, was großen Schaden verursachte. Dieser Eingriff in fremdes Eigentum wird untersagt und den Petersberger Alpinteressenten die Befugnis der Pfändung eingeräumt. Als Pfandgeld werden 18 kr festgelegt. Nach der allgemeinen Kundmachung ist eine Abschrift dieses Auftrags nach Hinterhornbach weiterzuleiten.

1817 Okt. 13 Eimen
AT GemA Vorderhornbach 7-9-24 · Item · 1817-10-13
Parte de Gemeindeverwaltung

Johann Spieß, Gewalthaber in Vorderhombach, verkauft als Bevollmächtigter des Eigentümers Jakob Walch, derzeit in Obersdorf wohnhaft, der Elisabeth Scheidle, Schwägerin des Verkäufers, ein auf dem Schriftlen stehendes Häusl, welches vormals eine Eremitage war, samt Garten, um 190 Gulden Es liegt auf der Höhe ober dem Dorf Hornbach, ist frei und eigen, doch ohne Weideberechtigung. Da der Verkäufer seiner Schwägerin mit einer Erbschaft von 190 Gulden verpflichtet war, ist diese Forderung durch den Verkauf beglichen. Siegler: Amtssiegel des k.k. Land- und Kriminal-Untergerichts Ehrenberg, Richter Marberger Unterschriften der Beteiligten Zeugen: Gregor Moll von Hombach und Franz Gritsch zu EimenOriginal Pergament Doppelbl. mit aufgedr. S.

1830 April 27 Reutte
AT GemA Vorderhornbach 7-9-25 · Item · 1830-04-27
Parte de Gemeindeverwaltung

Das k.k. Mautoberamt Reutte ersucht die Ortsvorstehung zu Vorderhombach, den Mietvertragsentwurf des Hausbesitzers Matthäus Ullses alldort von zwei Zeugen unterfertigen zu lassen und sodann ungesäumt zu übersenden. Dem Quartiergeber ist mitzuteilen, daß dieser Vertrag auf dem von ihm geschlossenen Übereinkommen vom 28. März 1830 beruht.

1830 April 29 Vorderhornbach
AT GemA Vorderhornbach 7-9-26 · Item · 1830-04-29
Parte de Gemeindeverwaltung

Vorsteher Franz Fuchs und Matthäus Ulseß reversieren dem Mautoberamt in Reutte, daß in der Behausung des Vermieters für das heizbare Zimmer im ersten Stock mit dem Grenzaufseher am 28 März 1830 ein Mietvertrag auf die Dauer von drei Jahren abgeschlossen wurde. Da in dieser Behausung keine zweite Herd- oder Feuerstellenberechtigung bestehe, erklärt der Vermieter, daß das Kochen in seiner Küche zu geschehen habe. Sollte der Grenzaufseher im ersten Stock kochen wollen, so habe dies nur auf die Dauer der Vermietung Gültigkeit. Keinesfalls wolle Ulseß ein zweites Koch- oder Herdrecht beanspruchen, was somit von der Gemeindevorstehung genehmigt wird.

1831 Aug. 8 Reutte
AT GemA Vorderhornbach 7-9-27 · Item · 1831-08-08
Parte de Gemeindeverwaltung

Das k.k. Land- und Kriminaluntergericht Ehrenberg erteilt der Gemeindevorstehung Vorderhornbach den Auftrag, mit dem Gerneindevertrag vom Jahre 1797 am 16. Aug. in Reutte zu erscheinen und den früheren Gemeindevorsteher Matthias Köpfte mitzubringen. Laut Vertrag wurde mit den Interessenten von Eimen und Martinau für die Wegreparatur zwischen Vorder- und Hinterhombach eine Konkurrenzvereinbarung getroffen, (vgl. Nr. 12).

1831 Aug. 25 Reutte
AT GemA Vorderhornbach 7-9-28 · Item · 1831-08-25
Parte de Gemeindeverwaltung

Richter Marberger vom k.k. Land- und Kriminaluntergericht erläßt wegen der Konkurrenzpflicht zur Herstellung und Einhaltung des Talweges von Vordernach Hinterhornbach folgenden Bescheid. Alois Gritsch und Konsorten besitzen in Hinterhornbach Realitäten und sind daher als Mitglieder in dieser Gemeinde zu betrachten. Daraus ergibt sich, daß dieselben zu den Gemeindelasten, wie der Erhaltung des Talweges, beizutragen haben. Betreffend der Konkurrenz zur Wegreparatur im Gebiet der Gemeinde Vorderhombach kann jedoch dem Alois Gritsch samt Mitinteressenten eine Verpflichtung nicht angelastet werden, weil er dort keine Realitäten oder andere Rechte besitzt und die Interessenten von Eimen den Vertrag vom 28. Dez. 1797 (vgl. Nr. 12) nicht unterschrieben haben.

1831 Okt. 8 Reutte
AT GemA Vorderhornbach 7-9-29 · Item · 1831-10-08
Parte de Gemeindeverwaltung

Der Gemeinde Vorderhombach wird vom k.k. Land- und Kriminalunterrichter Marberger mitgeteilt, daß laut beiliegendem Bescheid und dem alten Vertragsbrief vom 28. Dez. 1790 die Güterbesitzer von Eimen bzw. Hinterhombach nur den betreffenden Beitrag an der Wegerhaltung nach Hinterhombach, soweit es den Bezirk Hinterhombach betreffe, zu leisten haben.

1833 April 9 Reutte
AT GemA Vorderhornbach 7-9-30 · Item · 1833-04-09
Parte de Gemeindeverwaltung

Schenkung von 150 Gulden an die Gemeinde Vorderhornbach. Laut Schuldbrief vom 13. Jänner 1772 schuldete Johann Wechselberger zu Weisenbach dem Martin Spieß von Vorderhornbach 300 Gulden Dieses Kapital ist bei dem Kauf vom 24. Feber 1804 auf des Schuldners Sohn Alois Wechselberger übergegangen. Nach Ableben des Martin Spieß wurde dieses Kapital am 25. Juli 1776 auf dessen Kinder Andreas, Maria, Katharina und Brigitta gutgeschrieben. Nach mehreren genannten Erbfällen sind Kreszenz und Maria Ursula Bader als Darlehensgeberinnen anzusehen. Inzwischen zahlte Wechselberger 150 Gulden zurück. Nunmehr schenken die beiden Schwestern den Kapitalrest von 150 Gulden der Gemeinde Vorderhombach mit dem freien Verfügungsrecht. Der Bevollmächtigte Andreas Lechleitner quittiert, daß Johann Wechselberger die Restschuld samt Zinsen zurückgezahlt hat. Für die Gemeinde Vorderhombach erscheint Matthias Köpfle und nimmt die Schenkung mit Dank an und quittiert Wechselberger die Schuldentilgung.

1834 Dez. 21 Vorderhombach
AT GemA Vorderhornbach 7-9-31 · Item · 1834-12-21
Parte de Gemeindeverwaltung

Ignaz Schüler von Holzgau schenkt der Gemeinde Vorderhombach 11 Dukaten unter der Bedingung, für ihn jährlich am 3. Juli eine ewige Seelenmesse in der Kirche zu Vorderhombach lesen zu lassen. Die Gemeinde nimmt die Schenkung mit geziemendem Dank an und verpflichtet sich zu genannten Bedingungen. Dem Seelsorger soll für jede Messe ein Stipendium von 36 kr ausbezahlt werden. Unterschriften: Josef Lechleitner, Gemeindevorsteher, Michael Spieß, Johann Franz Koch und Josef Bodner

1835 Dez. 17 Reutte
AT GemA Vorderhornbach 7-9-32 · Item · 1835-12-17
Parte de Gemeindeverwaltung

Josef Lechleitner, Vorsteher von Vorderhornbach, stellt den Kultivierungsantrag wegen der öden Gründe Bichl und Hochstädt und gibt nach Einwendungen der k.k. Urbarbereitungskommission über die Eigentumsverhältnisse Aufklärung. Laut Steuerfassion von 1793 besitzt die Gemeinde unter Ausschluß der vier übrigen Pfarrgemeinden von Aschau unter Kat. Nr. 6456 und 6457 eine sehr schlechte Viehweide ohne Holzwuchs ober den Häusern von Vorderhombach mit 364 Tagmahd und eine weitere Gemeindeweide mit geringem Holzwuchs mit 186 Tagmahd. Neben der Grundsteuer ist dafür noch ein Fallzins in das Urbar Aschau, jedoch nicht in das Pfandschaftsurbar Ehrenberg zu entrichten. Von diesen öden Gründen will die Gemeinde 3 Joch kultivieren. Sie besitzt jedoch nur eine Verleihungsurkunde für die Felder nächst der Au vom 22. März 1694. Dafür beträgt der Verleihzins 6 kr in das Gerichtsurbar Ehrenberg, nunmehr in das Rentamt Imst. Durch Gubemialkommissar Andreas Attlmayr wurden 1793 die öden Gründe Kat. Nr. 1456 und 1457 mit dem Grund- oder Fallzins im Niedergericht Aschau veranlagt. Analog dazu sind für die beantragten Gründe nach Wissen der Gemeinde keine anderen Giebigkeiten zu entrichten.

1836 Okt. 18
AT GemA Vorderhornbach 7-9-33 · Item · 1836-10-18
Parte de Gemeindeverwaltung

Verzeichnis der von der Gemeinde Vorderhombach ausgemessenen und verlosten Hausanteile auf dem Bichl. Genannte Miteigentümer verpflichten sich, für das zugeteilte Grundstück je 8 Klafter und zwei Zoll Zaun zu errichten. Von den 51 Anteilen unterschiedlicher Qualität sollen bei der nächsten Verlosung auf Unter- und Oberhochstätt die schlechtesten Gründe einen Ausgleich erhalten. In der Beilage befindet sich ein Namensverzeichnis über die Miteigentümer in der großen und kleinen Au.

1838 März 8 Vorderhombach
AT GemA Vorderhornbach 7-9-34 · Item · 1838-03-08
Parte de Gemeindeverwaltung

Anton Ulsäß, Bauer zu Vorderhombach, starb am 21. Juli 1837 und stiftete der Gemeinde 100 Gulden für einen Quartalfonds. Sohn Christian Ulsäß übergab den Betrag mit der Bedingung an die beschenkte Gemeinde, daß für den Stifter und dessen schon längst verstorbene Ehefrau vom Zinsenertrag in der hiesigen Gemeinde zwei Messen gelesen werden. Die Gemeinde nimmt die Schenkung dankbar an und haftet für obiges Stiftungskapital. Jährlich am 11. und 12. Juni sind zwei Jahresmessen lesen zu lassen, wofür der jeweilige Seelsorger als Stipendium 1 Gulden 12 kr erhält. Der restliche Zinsertrag ist unter den Gemeindebürgem gleichmäßig aufzuteilen. Unterschriften: Johann Köck, Gemeindevorsteher, Christian Ulsäß und Johann Michael Spieß vom Ausschuß, Andreas Lechleitner und Johann Bader, Kassier

1839 Juli 29 Reutte
AT GemA Vorderhornbach 7-9-35 · Item · 1839-07-29
Parte de Gemeindeverwaltung

Vom Gericht Ehrenberg ergeht an die Gemeindevorstehung zu Vorderhombach die Aufforderung, eine eigene Nachtwache aufzustellen oder durch die Gemeindsleute besorgen zu lassen. Binnen 14 Tagen muß der Vorsteher anzeigen, ob und wie eine geregelte Nachtwache erfolgt sei. Die Nachtwache muß sich von Michaeli bis Ostern von 9 Uhr abends bis 4 Uhr früh, und von Ostern bis Michaeli von 10 Uhr abends bis 3 Uhr früh erstrecken.

1840 Jän. 7 Vorderhombach
AT GemA Vorderhornbach 7-9-36 · Item · 1840-01-07
Parte de Gemeindeverwaltung

Witwe Elisabeth Scheidle von Vorderhornbach verkauft ihrer Tochter Juliana Beide ihr Häusl, welches sie am 13. Okt. 1817 erworben hat. Das Häusl samt Garten unter Kat. Nr. 6452 steht am hiesigen Schröfle und wird samt allen Einrichtungsgegenständen um 150 Gulden verkauft. 50 Gulden werden der Tochter als Heiratsgut nachgelassen. Für weitere 25 Gulden hat die Käuferin Schulden an Franz Fuchs, Franz Spieß, Josef Spieß, an den Krämer zu Berwang und an Josef Köpfte zu Aschau zu übernehmen. Die restlichen 75 Gulden sind an die Mutter mit jährlich 3% zu verzinsen. Die Mutter hat das lebenslängliche licht- und holzfreie Wohnrecht samt Verpflegung. Die Gemeinde Vorderhombach hat das Vorkaufsrecht. Unterschriften: Christian Ulsäß, Vorsteher, Josef Schlichterle, Anton Laugus, Matthias Köpfte für Elisabeth Scheidle und Juliana Beide

1840 Mai 2 Reutte
AT GemA Vorderhornbach 7-9-37 · Item · 1840-05-02
Parte de Gemeindeverwaltung

Juliana Beide von Vorderhombach verkauft den Eheleuten Matthias Dalihod und Katharina geborene Plattner von Weissenbach ein auf dem Schröfle stehendes Häusl samt Garten, Kat. Nr. 6452, um 200 Gulden Der Kaufpreis wird vom Gemeindevorsteher Philipp Lechleitner von Hinterhombach um 4 % zu genannten Rückzahlungsbedingungen aufgebracht.

1840 Juli 21 Eimen
AT GemA Vorderhornbach 7-9-38 · Item · 1840-07-21
Parte de Gemeindeverwaltung

Johann Georg Hueber zu Langen bei Holzgau hat bei Michael Singer ein Vermögen von 400 Gulden zu 4 % lt. Obligation vom 24. Mai 1839 veranlagt. Franz Anton Uelseß von Häßelgehr als Bevollmächtigter Huebers schenkt der Gemeinde Vorderhombach diesen Betrag für den Quartalfonds, um von diesem Kapital den Zinsertrag nach Einverständnis zwischen der Gemeindevorstehung und dem Stiftungspfleger zu verwenden. Vorsteher Christian Uelseß und Schullehrer Josef Schlichterle als Stiftungsverwalter nehmen die Stiftung dankbar an. Dafür sollen die Schulkinder in der Kirche von Vorderhombach während der hl. Messe fünf Vater Unser für den Stifter laut beten.

1840 Juli 27 Reutte
AT GemA Vorderhornbach 7-9-39 · Item · 1840-07-27
Parte de Gemeindeverwaltung

Der Gemeindevorstehung von Vorderhombach wird die Erkenntnis übermittelt, daß die Matthias Dalihodchen Eheleute nach Weißenbach übersiedeln müssen, jedoch in Hinterhombach das Wohnrecht besitzen. Daher müssen sie in einem geeigneten Quartier in Hinterhombach untergebracht werden, bis der anhängige Prozeß wegen des angekauften Anwesens in Vorderhombach ausgetragen ist.

1840 Aug. 8 Reutte
AT GemA Vorderhornbach 7-9-40 · Item · 1840-08-08
Parte de Gemeindeverwaltung

Laut Gubemialdekret vom 1. Aug. wird der Gemeinde Vorderhombach die Befugnis erteilt, wegen des an Dalihod verkauften Häuschens den Rechtsweg zu beschreiten. Da die Gemeinde das Verkaufsrecht vermutlich zugesprochen erhält, welches durch die Schenkung gedeckt ist, soll mitgeteilt werden, wie diese Realität verwendet werden wird.

1840 Aug. 8 Reutte
AT GemA Vorderhornbach 7-9-41 · Item · 1840-08-08
Parte de Gemeindeverwaltung

Der Elisabeth Scheidle wird mitgeteilt, daß die Gemeinde Vorderhombach wegen ihres verkauften Häuschens den Rechtsweg beschreiten wird.

1840 Sept. 3 Reutte
AT GemA Vorderhornbach 7-9-42 · Item · 1840-09-03
Parte de Gemeindeverwaltung

Klage der Gemeinde Vorderhombach gegen die Matthias Dalihodschen Ehleute und Juliane Perle wegen des verletzten Vorkaufsrechtes für das im Kaufvertrag vom 14. Jän.1840 erworbene Häusl auf dem sog. Schröfle.

1840 Sept. 14 Reutte
AT GemA Vorderhornbach 7-9-43 · Item · 1840-09-14
Parte de Gemeindeverwaltung

Ladungsschreiben für die Verhandlung am 17. Okt. an Elisabeth Perle wegen des verletzten Vorkaufsrechtes für die Gemeinde Vorderhombach.

1840 Okt. 17 Reutte
AT GemA Vorderhornbach 7-9-44 · Item · 1840-10-17
Parte de Gemeindeverwaltung

Wegen des Dalihodschen Kaufvertrages kommt es zu einem Vergleich mit der Gemeinde Vorderhornbach. Die Käufer erhalten eine Entschädigung von 20 Gulden Dafür wird der am 2. Mai 1840 erfolgte Kauf des Häusls Kat. Nr. 6452 für ungültig erklärt. Gleichzeitig erklären die Eheleute Dalihod, in Vorderhombach kein Heimatrecht zu besitzen. Juliana Perle verpflichtet sich, dem Josef Lechleitner oder der Gemeinde Vorderhombach das Häusl zum Schätzpreis von 125 Gulden zu überlassen, sofeme ihr das Herbergsrecht zuerkannt wird.

1840 Okt. 19 Vorderhornbach
AT GemA Vorderhornbach 7-9-45 · Item · 1840-10-19
Parte de Gemeindeverwaltung

Juliana Perle von Vorderhornbach verkauft das durch Vergleich vom 17. Okt. an sich gebrachte Häusl samt Gartl auf dem Schröfel der Gemeinde Vorderhombach um 125 Gulden wovon sie bereits 25 Gulden erhalten hat. Die Gemeinde ist verpflichtet, das Häusl in gutem Zustand zu erhalten Die Kaufsumme wurde von Andreas Lechleitner erlegt. Die verkaufende Tochter hat mit ihrer Mutter das lebenslängliche Wohnrecht. Die Gemeinde behält sich das Recht vor, herbergslose arme Leute in dieses Häusl neben der Verkäuferin einquartieren zu dürfen.

1840 Okt. 20 Vorderhombach
AT GemA Vorderhornbach 7-9-46 · Item · 1840-10-20
Parte de Gemeindeverwaltung

Quittungen der Juliana Perle und der Elisabeth Scheidle für die Gemeinde Vorderhombach über 25 Gulden

1840 Okt. 29 Reutte
AT GemA Vorderhornbach 7-9-47 · Item · 1840-10-29
Parte de Gemeindeverwaltung

Wegen der Sicherheit der zurückbleibenden Kinder und zur Verminderung der Feuersgefahr wird gerichtlich verordnet, nicht vor vier Uhr Früh in die Berge zum Heuholen zu fahren. Dieses Dekret hat der Vorsteher öffentlich zu verlesen. Übertreter werden angezeigt und bestraft. Da in Vorderhombach die Gassen äußerst unreinlich sind und das Regenwasser keinen Abfluß hat, wird den Hauseigentümern verordnet, das Wasser durch Abzugskanäle oder Versenkung abzuleiten.

1842 April 22 Reutte
AT GemA Vorderhornbach 7-9-48 · Item · 1842-04-22
Parte de Gemeindeverwaltung

Ladungsschreiben an die Gemeindevorstehung Vorderhombach zur Tagsatzung für Freitag, den 29. April 9 Uhr in das Landgericht Ehrenberg, um die Kostenfrage zur Konkurrenz für den Weg von Vorderhombach zu den Alphütten zu klären. Die Gemeindeführung hat alle vorhandenen Urkunden beizubringen und den Alpmeister von Petersberg beizuziehen.

1843 Dez. 7 Vorderhombach
AT GemA Vorderhornbach 7-9-49 · Item · 1843-12-07
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Vor dem Gerichtsanwalt Anton Lechleitner errichten Andreas Lechleitner und seine Schwester Rosalia von Vorderhombach eine Schenkung von 450 Gulden welche durch Schuldscheine von 150 Gulden und 300 Gulden gedeckt ist. Das Kapital ist bei Johann Josef Köpfles Kindern fruchtbringend angelegt und zu Martini 1844 erstmals zu verzinsen. Von den Zinserträgnissen sollen jährlich vier Messen verkündet und im hiesigen Gotteshaus zu genannten Terminen für Rosalia, für Andreas und für dessen Gattin Maria Anna Lechleitner gelesen werden. Dafür erhalten der jeweilige Seelsorger 36 kr und der Mesner 4 kr, somit 2 Gulden 24 kr, bzw. 16 kr. Für 2 Pfund weißes Wachs oder natürliches Wachs ist dem Kirchpropst der notwendige Zinsertrag zu erlegen. Der Überschuß ist als Quartalsbeitrag für alle Gemeindebürger und für den Unterhalt eines Seelsorgers zu gleichen Teilen zu verwenden. Gemeindevorsteher Johann Bader nimmt die Schenkung dankbar an.

1845 Jän. 21 Stams
AT GemA Vorderhornbach 7-9-50 · Item · 1845-01-21
Parte de Gemeindeverwaltung

Vom k.k. Landgericht Silz wird ein beglaubigter Auszug aus der Verlassenschaftsabhandlung nach Christian Maldoner, welcher mit zwei letztwilligen Anordnungen im Sept. 1844 verstorben ist, durch den k.k. Landgerichtsadjunkten Bergmeister angefertigt. Zu Gunsten der Gemeinde Vorderhombach wird für den jeweiligen Seelsorger ein Legat von 300 Gulden angewiesen, welches bei Josef Anton Moll zu Holzgau seit 1808, bei Josef Anton Fuchs zu Griesau seit 1831 und bei Michael Hehl am Bach seit 1823 veranlagt ist. Der Überling von 6 Gulden 25 kr ist von der Gemeinde Vorderhombach an den Reservefond z. H. des Johannn Anton Strobl in Holzgau zu überweisen.

1848 März 29
AT GemA Vorderhornbach 7-9-51 · Item · 1848-03-29
Parte de Gemeindeverwaltung

Anerkennung des Privateigentums für Forste, Alpen und Auen durch die Purifikationskommission betreffend die Galtwiese im Griestal, die Heuaufteil genannt, weiters die Melk- und Galtalpe in dem Griestal und die Galtalpe Petersberg, auch March oder Schönegg genannt. Diese Objekte werden vom Vorsteher der Gemeinde Elbigenalp Ignaz Scheidle gemeinschaftlich mit den Parzellen Unter- und Obergiblen, Unter- und Obergrünau, Unter- und Oberbach Kräuchen, Benglerwald, Seesumpf, Bichl, Winkl, Unter- und Oberstockach zur Purifikation angemeldet. Die Melkalpe wird von Häselgehr, Elbigenalp, Rauchwand, Gutschau und 3 Häusern von Eimen mit genannten Grenzen angemeldet.

1848 Sept. 6 Reutte
AT GemA Vorderhornbach 7-9-52 · Item · 1848-09-06
Parte de Gemeindeverwaltung

Vergleichsprotokoll der Waldservitutuen-Ausgleichungskommission mit der Gemeinde Vorderhornbach, vertreten durch die mit Vollmacht legitimierten Johann Köpfle, Christian Ulses, Andreas Lechleitner, Eugen Ulses, Josef Anton Lechleitner und Matthias Köpfle. Die Bevollmächtigten vergleichen sich mit dem Aerar bezüglich der öden Gründe im Dorf und der in das Eigentum der Gemeinde übergehenden Wälder Hellebach und Reinewandwald, Hochbrandswald, Hochwald, das 19-Gulden-Waldele und die linksseitige Stützbachwaldung. Das Recht des unentgeltlichen Holzbezuges für die Heupillen auf den Wiesmähdem bleibt aufrecht. Das Aerar behält sich das Recht des Holzbezuges für die Holzlieferungsgebäude vor. Auch das Trifthoheitsrecht auf dem Lech und dem Hombach bleibt dem Aerar Vorbehalten. Es folgt das Grenzprotokoll für die Stützbachwaldung samt Plan vom 2. Sept. 1850.

1849 März 25 Reutte
AT GemA Vorderhornbach 7-9-53 · Item · 1849-03-25
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Dem Vorsteher von Eimen wird vom Reuttener Gericht mitgeteilt, das die Gemeinde Hinterhombach zur Erhaltung der Schneidmühlbrücke verpflichtet ist. Da die Rekursfrist schon lange verstrichen ist, hat der Vorsteher von Hinter hombach das Kreisamtsdekret vom 2. Mai genau zu befolgen, andernfalls er für alle Nachteile persönlich haftet.

1850 Aug. Vorderhombach
AT GemA Vorderhornbach 7-9-54 · Item · 1850-08
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Kostenvoranschlag Sieberers für eine Klause und Talsperre im Sulztal und am Hombach für die Salinenwaldungen zu einem Gesamtbetrag von 949 Gulden 33 kr, wobei für das Bauholz nur die Anlieferung berechnet wird. Die Klause dient zum Zwecke des Holztransportes, wobei die Reichsforste eine Nutzung von 25536 Klafter erwarten lassen. Die Holzlieferungen dienen zur Bedarfsdeckung der Stadt Innsbruck. Die Forste sind Eigentum des Salinenaerars. Für die fünf Alpen mit insgesamt 64 Sennhütten besteht nur die unentgeltliche Waldweide und die Holznutzung zum Alpbedarf. Bisher kamen zur Vertriftung Holzprügel von 3 Fuß Länge.

1851
AT GemA Vorderhornbach 7-9-55 · Item · 1851
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Chronologisches Verzeichnis der Gemeindeakten, welche für die Gemeinde Vorderhornbach nicht nur interessant, sondern auch wertvoll sind. Dieses Inventar stammt von Lehrer Josef Schlichterle und umfaßt 55 Stück, von denen bei der nunmehrigen Kontrolle 12 Positionen wiedergefunden werden konnten. Anderseits wurden vom TLA ca. 30 Stück zwischen 1525 und 1850 erfaßt, die in Schlichterles Inventar nicht aufscheinen. Das Inventar wird bis 1897 chronologisch fortgeführt und umfaßt insgesamt 186 Nummern.

1820
AT GemA Vorderhornbach 7-9-56 · Item · 1820
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Steuerbuch der Gemeinde Vorderhombach von den besitzenden Realitäten im Jahre 1820. Der umfangreiche Grundsteuerkataster ist nach Besitzern (Register) und Hausnummern gegliedert, denen die jeweiligen Grundstücke (Katasternummern) zugeordnet sind. Im Unterschied zum Theresianischen Kataster werden bei den Realitäten keine Anrainer verzeichnet. Bei jedem Grundstück wird die Höhe der Steuertaxe (zu drei Terminen), jedoch nicht der Wert des Grundstückes angegeben. Zu jeder Stammeinlage werden auf der rechten Seite die Besitzveränderungen mit dem neuen Besitzer, der Katasternummer und dem Seitenverweis nachgetragen.