Signatur
Titel
Datum/Laufzeit
- 1831-08-25 (Anlage)
Erschließungsstufe
Einzelstück
Umfang und Medium
Original Papier Doppelblatt mit Unterschrift und Verschlußsiegel
Bestandsgeschichte
Abgebende Stelle
Eingrenzung und Inhalt
Richter Marberger vom k.k. Land- und Kriminaluntergericht erläßt wegen der Konkurrenzpflicht zur Herstellung und Einhaltung des Talweges von Vordernach Hinterhornbach folgenden Bescheid. Alois Gritsch und Konsorten besitzen in Hinterhornbach Realitäten und sind daher als Mitglieder in dieser Gemeinde zu betrachten. Daraus ergibt sich, daß dieselben zu den Gemeindelasten, wie der Erhaltung des Talweges, beizutragen haben. Betreffend der Konkurrenz zur Wegreparatur im Gebiet der Gemeinde Vorderhombach kann jedoch dem Alois Gritsch samt Mitinteressenten eine Verpflichtung nicht angelastet werden, weil er dort keine Realitäten oder andere Rechte besitzt und die Interessenten von Eimen den Vertrag vom 28. Dez. 1797 (vgl. Nr. 12) nicht unterschrieben haben.
Bewertung, Vernichtung und Terminierung
Zuwächse
Ordnung und Klassifikation
Benutzungsbedingungen
Reproduktionsbedingungen
In der Verzeichnungseinheit enthaltene Sprache
- Deutsch
Schrift in den Unterlagen
Anmerkungen zu Sprache und Schrift
Physische Beschaffenheit und technische Anforderungen
Findmittel
TLA-Mikrofilm: 2060
Existenz und Aufbewahrungsort von Originalen
Existenz und Aufbewahrungsort von Kopien
Verwandte Verzeichnungseinheiten
Anmerkung zur Veröffentlichung
Tiroler Geschichtsquellen 37/34/19
Alternative Identifikatoren/Signaturen
EAP
Themen
Orte
Namen
Genres
Identifikator "Beschreibung"
Archivcode
Benutzte Regeln und/oder Konventionen
Status
Entwurf
Erschließungstiefe
Teilweise