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Archivistische beschrijving
AT GemA Stanzach 7-9-70 · Reeks · ? - 1795-07-10
Part of Gemeindeverwaltung

Durch das Kreisamt Imst wird der Gemeinde Stanzach und den Rauterhöfen im Lechtal die Bewilligung erteilt, vom sog. Kaar am Fallerscheinberg über eine Länge von 2200 Wiener Klaftern eine Brunnenleitung durch den Wald bis in das sog. Baumholz und weiter ins Tal hinab in die Feldung und durch den Eschweg bis zum hinteren Feldkreuz führen zu dürfen, wo sodann ein Brunnenstock anzulegen ist. Von dort sind vier Brunnenbette bei der Kirche, hinter dem Äuele (Eile), am Rain und bei den Rauterhöfen in 1400 Teichein zu fuhren. Der jähr lieh Rekognitionszins von 3 kr ist durch 3 Gulden kapitalisch abzulösen und vorliegende Verleihungsurkunde zu vergebühren. Die Verleihung der ewig währenden Brunnenleitungsgerechtsame erfolgt mit grundherrlicher Einwilligung des Forsturbaramtes Reutte bereits 1793, doch die kreisamtliche Ausfertigung der Urkunde durch den Kanzlisten Sebastian Gampper erst 1795.

1789 Juli 26 Eimen
AT GemA Stanzach 7-9-69 · Stuk · 1789-07-26
Part of Gemeindeverwaltung

Vor Johann Uelsäß, Anwalt im unteren Lechtal, erscheinen Anton Gritsch, Gerichtsverpflichteter zu Eimen, August Pfefferle, Kirchpropst von Stanzach, und Johann Schreyiack mit dem Anbringen, für die Kaplaneigemeinde des St. Michael-Gotteshauses zu Stanzach ein von Christian Winckler, Schmied und Müllermeister zu Stanzach, errichtetes Testament für eine Stiftung einbringen zu dürfen. Demnach sollen nach dessen Absterben von seinem Vermögen für Altäre, Kanzel und andere Kirchenzierden 200 Gulden bezahlt werden. Dafür soll Sohn Johannes Winckler berechtigt sein, der Gemeinde statt einer Bezahlung die vom Testierer gekaufte Mahlmühle samt Behausung um 300 Gulden abzutreten. Der Überling von 100 Gulden soll von der Gemeinde Stanzach bar ausbezahlt und die ledige Tochter Maria Winckler in diesem Bau lebenslänglich beherbergt werden. Zeugen: Johann Adam Schneller, Schuster zu Elbigenalb und Christian Sprenger, Kramer zu Eimen Siegler: Christoph Jakob Sterzinger, Pfleger und Landrichter der Herrschaft Ehrenberg

1769 März 10 Innsbruck
AT GemA Stanzach 7-9-68 · Stuk · 1769-03-10
Part of Gemeindeverwaltung

Alexander Josef Künigl verleiht als Obristjägermeister in den o.ö. Landen von Amts wegen namens des o.ö. Gubemiums der Gemeinde Stanzach im Lechtal auf deren Bitte zwei öde Gründe in der oberen Au zwischen zwei Feldern gelegen, welche im Norden an den Lech grenzen. Der erste Grund ist 30AStanzach 9028 Quadratklafter 35 Werkschuh, somit 32 Mannmahd groß, der zweite auf der sog. Lend ist drei Mannmahd groß und grenzt im Osten an die Rauthgüter, im Süden an die alte Landfeldung und im Westen an die Lechtaler Straße. Die beiden Gemeingründe dürfen mit „toter“, nach und nach aber mit „lebendiger Umzäunung“ eingefangen und fruchtbar gemacht werden. Dafür ist jährlich zu Martini der Grundzins von 1 Gulden 45 kr an das Ehrenberger Forstamtsurbar zu genannten Bedingungen lt. ehrenbergischem Gerichtsschreiben vom 24. Sept. 1768 zu entrichten.

1725 Feber 28 Innsbruck
AT GemA Stanzach 7-9-67 · Stuk · 1725-02-28
Part of Gemeindeverwaltung

Jakob Christoph Recordin, Obristforstmeister in Tyrol und Obristjägermeisteramtsverwalter in o.ö. und v.ö. Landen, verleiht auf Bitte der Gemeindsleute von Stanzach namens der o.ö. Kammer ein Grundstück als Unkostenersatz für die durch den Lech und den bayerisch-französischen Einfall erlittenen Schäden, (vgl. Nr. 17 b) Das verliehene Grundstück liegt nächst dem Dorf in der an die Felder angrenzenden Au und wurde durch zehn Marksteine amtlich vermessen. Grundherrschaft über den 150 x 36 Amtsklafter großen Grund ist das herrschaftliche Pflegamt Ehmberg. Siegler: Jakob Christoph Recordin, Obristjägermeister

1695 Nov. 16
AT GemA Stanzach 7-9-66 · Stuk · 1695-11-16
Part of Gemeindeverwaltung

Vergleich und Ordnungsbrief für die Alpgenossen in Fallerschein. Der bisherige Zaun in der Leuten soll an den hinteren Mahdwald versetzt und die neue Grenze, beginnend bei dem Püll, beschrieben werden. Die Besitzer zu Unterscheiben und zu Schenlenner haben sich die Errichtung und Erhaltung des Zaunes aufzuteilen. Ein weiterer Zaun ist dem Bach entlang jährlich bis Ende Mai von jedem Besitzer neu zu errichten, ohne den Wildwechsel zu behindern. Der Dorf- oder Alpmeister muß sich jährlich von der Zaunerrichtung überzeugen. In den restlichen Punkten bleibt der Brief von 1586 gültig, doch sollen die 124 Kuhweiden nach erfolgter Alpteilung auf 91 1/2 Weiden und 11 Hutschaften geändert werden. Je Kuhweide können drei Kälber oder zwei Geißen oder zwei Kitze aufgetrieben werden. Schweine dürfen nur 14 Tage auf der Alm bleiben, danach sind 1 Gulden 30 kr Grasgeld fällig. Schafe dürfen nicht in die Bergmähder. Für aufgetriebenes Groß- oder Kleinvieh sind 24 kr Pfandgeld zu zahlen. Auf der Viehweide ist das Heuen vor Bartlmä verboten, bei sonstiger Strafe von 1 Gulden Bei unbenötigten Weiderechten haben die Inhaber von Fallerschein das Vornutzungsrecht. Für Rösser sind ab dem 2. Tag 12. kr fällig. Alpmeister sind 1695 Josef Schwarz, ab Georg! Christian Winkler. Mitgewirkt haben an der Alpordnung Anwalt Jakob Scheidl, welchem Stoff! Ulses im Praitforchach, Christian Fux und Hans Winkler die Einhaltung des Vergleichs geloben. Siegler: Anton von Rosst, Pfleger, und Hans Zehenntner, Richter zur Emn berg

1682 April 9
AT GemA Stanzach 7-9-65 · Stuk · 1682-04-09
Part of Gemeindeverwaltung

Auszug aus der Unkostenerläuterung betreffend die Streitsache um den Lechtaler Schafberg. Die von der Emnberger Pfleg- und Gerichtsobrigkeit ausgestellte erste Schafbergsrechnung ergab für Balthasar Schwarz und seine 18 Mitnachbarn Unkosten von je 3 Gulden 15 kr, somit 55 Gulden 45 kr. Da jedoch die 40 Nachbarn im Elbmer Drittel lt. Protokoll des Anwalts Kaspar Loes vom 24. Nov. 1677 in diese Regelung einwilligten, werden sie zur Beitragsleistung herangezogen. Somit reduzieren sich die anteiligen Kosten im Elbmer Drittel auf 1 Gulden 22 1/2 kr für Christoph und Christian Nagele, Christian, Johannes, Hans, Jakob, Peter und Georg Lechleitner, Christian Falger, Christian und Hans Pader, Andreas und Peter Fridle, Hans und Melchior Kerle, Johannes Schreyackh, Jakob Sprenger, Andrä Kerle, Emst Schnöder, Hans Bischoff, Christian Schwarz, Peter Morher, Hans Fridl, Andrä, Hans und Balthasar Winkler, Hans und Andreas Pfefferle, Hans Werner, Johannes Pischoff, Johannes und Georg Uelseß.

1679 Jän. 3 Ehrenheim
AT GemA Stanzach 7-9-64 · Stuk · 1679-01-03
Part of Gemeindeverwaltung

Vor dem Obristen Leutnant und Pfleger zu Ernnberg, Franz Karl von Rosst, Peter Pachter, Richteramtsverwalter, Johann Pfaundler, Gerichtsschreiber, und den Beisitzern Hans Linder, Martin Mesmer und Matthias Prunhueber begehren die Gewalthaber Georg Falger, Peter Kapeler und Christian Egger zu Elbigenalb 30 IStanzach als Kläger gegen die Steeger Drittelsleut die am 24. Nov. 1678 bei Gericht zurückgestellte Exeptionsschrift, um sie zu verlesen und ad acta zu legen. Die Gegenseite unter Andreas Klotz, Hans Schueller zu Hägerau als Bevollmächtigte von Steeg, sowie Christian Waldener hinter Ellepogen bestreiten als Beklagte die Legitimation der Kläger und ersuchen um Terminerstreckung und Kostenabweisung. Im Verfahrensstreit geht es um die Weiderechte auf dem Schafberg, wozu Andreas Winkler als Stanzacher Abgeordneter betont, daß man sich auf keinen Rechtsstreit einlassen, jedoch auf die Weiderechte am Schafberg keineswegs verzichten wolle. Das Gericht anerkennt die von Elbigenalp am 13. Okt. beigebrachten Vollmachten und fordert die beklagten Steeger auf, unabhängig von der Kostenfrage ihre Einwände in der Hauptsache termingerecht vorzubringen.

1613 Mai 17
AT GemA Stanzach 7-9-63 · Stuk · 1613-05-17
Part of Gemeindeverwaltung

Bannwaldbrief für die Gemeinde und Nachbarschaft Elbmen, welcher die Weiderechte im Stannzacher Bannwald hinkünftig zwar einschränkt, doch den Wald am Elbmerberg künftig allein denen von Elbmen zuerkennt. Er reicht im Osten bei Sigles Brand bis zum Grat hinauf und der Kugel-Welzen nach hinein in die Nehrenwand, hinab in das Rappental bis zum Lech. Innerhalb dieser Grenzen hat Stanzach keinerlei Rechte mehr. Die Verbote und Einschränkungen für den Hausbedarf gelten für Elbmen analog dem Stannzacher Bannwaldbrief (vgl. Nr. 52) vom selben Datum. Die genannten Ausschußleute beider Gemeinden sind mit denen im Gegenbrief identisch. Siegler: Burkhard Laymann, Hauptmann und Pfleger zu Ernnberg

1613 Mai 17
AT GemA Stanzach 7-9-62 · Stuk · 1613-05-17
Part of Gemeindeverwaltung

Bannwaldbrief für die Nachbarschaft Stanntzach. Vor dem Pfleger Burkhard Layman und Waldmeister Christoph Zeiller wird das Gehölz am Stanzacherberg mit nachfolgenden Grenzen ausgewiesen, worin auch die zu Elbmen Weiderechte für ihr Vieh besitzen. Mit Wissen der Nachbarn wird der zu Stannzach gelegene Schneggenwald, der allein Stanzach gehört, in Bann gelegt. Im Osten am Hirschbach beginnend, reicht der Wald hinauf in die Gelbe Wand bis zum Grat und über den Ruggen der Kugelwelzen nach hinab in die Ebene im Hennenwinkel und den Fußsteig hinab bis zum Hirschbach. Innerhalb dieser Grenzen ist ab sofort das Holzhauen verboten. Ausnahmen sind beim Waldmeister oder zumindest Waldhüter bewilligungspflichtig, bei sonstiger Strafe von 1 Gulden je Stamm und 12 kr je Ast. Weil die zu 8tannzach und Elbmen für Holz und Weide gegeneinander aufgerichtete Urkunden haben, sollen sie auch künftig außerhalb dieser neuen Einlagen ihre Rechte ebenso ausüben, wie die Stanzacher im Praitforchach, wo die Holzrechte ebenfalls ungeteilt sind. Wegen des verkauften Müllwaldls sollen die Stanzacher gegen jene im Praitforchach keine Ansprüche mehr haben. Den Verzicht geloben für Stannzach: Jakob und Wolfgang Lechleutner, Oswald Sprennger, Wolfgang und Hans Winckhler; für Elbmen: Hans Schwarz, Gerichtsanwalt, Jakob Lechleutner, Georg Weßle, Martin Füeg und Hans Güntherr dem Forstknecht David Schnöller. Siegler: Burkhard Laymann, Hauptmann und Pfleger zu Ernnberg

1602Nov. 20/ 1605 Sept. 16
AT GemA Stanzach 7-9-61 · Stuk · 1605-09-16
Part of Gemeindeverwaltung

Mit diesem Ordnungs- und Gemeindsbrief erfolgt für die Nachbarschaft Stanzach im Lechtal die Bannlegung des Waldes bei der Müll, welcher im Osten und Süden an das Riiss bei dem Waldschrofen und hinab an den Bach reicht, diesen heraus an die untere Brücke und von dort den Weg hinein über den Raut, der an den Schwarzwald grenzt, ausgenommen das umfangene Stück Christian Winklers. Ein weiterer Bannwald wird in der oberen Au mit genannten Grenzen am Laitweg, an der Straße und in der Au am Lech festgelegt. Innerhalb genannter Grenzen soll niemand für den Hausbedarf oder zur Zaunerrichtung hacken dürfen, ausgenommen zum Archen- und Brückenbau. Auch die schon früher eingelegten Bannwälder sind zum Zimmern, Zäunen und 'Taichlen' ohne Vorwissen der Obrigkeit und der Gewalthaber unantastbar. Als verordnete Gewalthaber wurden 1602 Sigmund Winckhler und Bartlmä Rainer bestimmt. Nach Jahresablauf werden zwei Nachfolger ohne Widerrede zu bestimmen sein. Jeder neue Einschlag ist unter Aufsicht dieser Gewalthaber einzuzäunen. Bei Fahrlässigkeit sind von jedem Klafter Zaun 6 kr Strafe zu bezahlen. Diese Waldordnung wurde am 20. Nov. 1602 beschlossen, jedoch erst 1605 ausgefertigt und besiegelt. Siegler: Daniel Klainhannß, Richter der Herrschaft Emnberg Zeugen der Siegelbitte: Hans Schwarz zu Elbmen, Gotthard Tenngel im Heßlger, Georg Günther auf der Gutschen und Georg Kloz, Fronbote zu Holzgen

1600 April 25
AT GemA Stanzach 7-9-60 · Stuk · 1600-04-25
Part of Gemeindeverwaltung

Zwischen den Inhabern der Alpe Valderschein, Pfarre Perwanng, wird vor dem Richter Jakob Kleinhanns der alte Ordnungsbrief in einigen strittigen Punkten revidiert. Die Holz- und Weiderechte innerhalb genannter Grenzen sollen auf Wunsch der Nachbarn auf Christian Winkler, Hans Negele, Christian Klotz, Bartlmä Rainer, Jakob Ulseß, Adam Fridel, Hans Koch, Wolf Lechleutner, Sigmund Winkler, Paul Georg Singer und Matthäus Fridel aufgeteilt werden. Die Einhaltung dieses Teilungsvergleiches geloben Christian Winkler, dessen Bruder Sigmund Winkler und Hans Negele, sowie die Nachbarn im Preitforchach. Die Teilung erfolgte im Beisein der Inhaber und Teilgenossen Christian Klotz, Paul und Georg Singer, Wolf Lechleutner, Bartlmä Rainer, Jakob Ulseß, Christian Winkler, Jörg Meßmer und Hans Schwarz zu Elbmen, Benedikt Strele zu Perwanng und Hans Hamerer. Siegler: Jakob Kleinhanns, Richter zu Emnberg Beisitzer und Zeugen: Georg Franckh, Salzgegenschreiber, und Wolfgang Pinkl, Gerichtsschreiber, Urban Rainer, Christoph und Hans fetter, Waldmeister im Gericht Ehrenberg, Jeremias Henggi, Bürger zu Reuti

1575 Juli 25
AT GemA Stanzach 7-9-59 · Stuk · 1575-07-25
Part of Gemeindeverwaltung

Zwischen Stannzach im Lechtal (Ellmer Drittel) und Eimen kommt es wegen der Nutzung der Gemein, der Almweiden, Bergmähder und des Holzes zu einem Teilungsvergleich. Vor dem Richter Hans Mayr und dem Emnberger Waldmeister Georg Schnöller erscheinen von Ällmen Peter Lechleuter, Wolfgang Schwarz, Stoff! Ulseß (Vlseß), Sigmund Lechleutner, Jakob Sepp, Hans Pader sen., Michael Kropf und Wolfgang Schwainsguet, sowie von Stannzach Salomon Plaickhner, Augsburger Waldschreiber, Wolfgang Lechleuter, Andrä Pfeffer, Georg Weyrater, Georg Winckhler, Michael Falger, Hans Karli und Christian Kupprian als bevollmächtigte Gewalthaber. Genannte Grenze reicht vom Kar auf den Karruggen und bis in die Tajenspitz. Was dahinter liegt, bleibt für beide Seiten nutzbar. Weitere Grenzpunkte sind: der Kreuzspitz, Mutespitz, Mutennieder, Mittagspitz, Mueßköpfle und Eggtal. Künftig soll Stannzach die Nutzung innerhalb dieser Grenzen alleine zustehen. Dafür sollen an Eimen die Rechte der Stanzach er auf dem gemeinen Berg und Alpele mit genannten Grenzen (Nerotal, Mutspitz, Kreuzspitz, Hochjoch, Eggtal, Habichegg, Strein) zur alleinigen Nutzung abgetreten werden. Diese Teilung wird vorbehaltlich der Einhaltung der landesfurstlichen Regalien und der Waldordnung bewilligt, was die obgenannten Bevollmächtigten geloben. Siegler: Jokob Mair, Richter zu Emnberg Zeugen: Jakob Peter, Georg Schnöller, Oswald Rauscher zum Horenpach, Hans Winnkler zu Mortnaw und Hans Burger

1849 Jän. 18 Reutte
AT GemA Stanzach 7-9-58 · Stuk · 1849-01-18
Part of Gemeindeverwaltung

Dem Gemeindevorsteher von Stanzach wird durch das Gericht Ehrenberg mitgeteilt, daß bei der Kapitalverteilung des Gerichtsvermögens zu ungunsten von Eimen ein Fehler aufgetreten ist. Auf Eimen entfällt ein Anteil von 2903 Gulden und auf Stanzach eine Steuerschuld von 1785 Gulden Eimen hat somit um 585 Gulden zu wenig erhalten. Dieser Betrag ist unter den Gemeinden direkt auszugleichen und von Stanzach nach Eimen zu überweisen.

1848 Aug. 10
AT GemA Stanzach 7-9-57 · Stuk · 1848-08-10
Part of Gemeindeverwaltung

Das Gericht Ehrenberg teilt der Gemeinde Stanzach mit, wie das Vermögen von 2215 Gulden aufgeteilt wurde: Genannter Betrag erhalten Bartlmä Kerle und Karl Zingerle aus Weißenbach, Franz Anton Schenich von Pflach, Anton Berktold und Elisabeth Haid mit Zession an Martin Bartold zu Haiterwang, Jakob Peter in Biechelbach, Johann Bairer zu Wengle, Franziska Leuprecht in Wengle, Josef Kerle, Mesner zu Weißenbach, und Josef Jäger in Haiterwang.

1848
AT GemA Stanzach 7-9-56 · Stuk · 1848
Part of Gemeindeverwaltung

Gemeinderechnung. Den Einnahmen an Steuern, Abgaben, Grasgeldern, Archenbeiträgen und Holzverkauf in der Höhe von 220 Gulden stehen Ausgaben von 93 Gulden 45 kr für Priester Schwarz, 31 Gulden 15 kr für Priester Falger, 12 Gulden für Vorsteher Falger und 8 Gulden für den Organisten Lechleitner gegenüber. Zu den 145 Gulden Personalkosten kommen Diäten, für den Waldaufseher, für Botengänge, für Schneeräumung, für Feuerstättenrevision, für die Feuerspritze, für Böller, für Sprengpulver und für Schmiedearbeiten.

1847
AT GemA Stanzach 7-9-55 · Stuk · 1847
Part of Gemeindeverwaltung

Bestätigung der Weihe von zwei Glocken der fünf Glocken in Stanzach. Die größere Glocke wiegt 697 Pfund und ist der Jungfrau Maria geweiht. Die kleinere wiegt 171 Pfund und wurde dem hl. Josef geweiht. Die Glocken wurden durch freiwillige Beiträge der Stanzacher zur vollen Harmonie des Geläutes 1847 gestiftet.

1836 Mai 25 Berwang
AT GemA Stanzach 7-9-54 · Stuk · 1836-05-25
Part of Gemeindeverwaltung

Anton Lettner, Gemeindekassier zu Berwang, erstellt für die Gemeinde Stanzach den Steuerrückstand von Fallerschein. Die Rückstände errechnen sich aus der Andräisteuer, den Gerichtskosten, Georgisteuer und der Marschkonkurrenz. Dazu kommt noch die Georgisteuer von ca. 8 ft für die Inhaber von Fallerschein, was einen Gesamtrückstand von 31 Gulden 7 kr ergibt.

1835
AT GemA Stanzach 7-9-53 · Stuk · 1835
Part of Gemeindeverwaltung

Steuersachen, angelegt durch den Stanzacher Vorsteher Josef Anton Falger. Grundlage seiner Steuererhebungen ist die Güterbeschreibung im Stanzacher Feld, welche 1805 nach Klafter und Güterinhaber erstellt wurde. Insgesamt wurden 45 Inhaber namentlich mit ihren Grundstücken und Steuerleistungen erfaßt. Falger berechnet die Katastralsteuem in 6 Terminen anhand der Güterbeschreibung für jedes Grundstück. Nach dem umfangreichen Steuerauswurf folgt die Liste der 52 Steuerpflichtigen für die Dominikaisteuer, errechnet auf Basis der Rustikalsteuer.

1835
AT GemA Stanzach 7-9-52 · Stuk · 1835
Part of Gemeindeverwaltung

Die Fallerscheiner richten an die Stanzacher Gemeindevorstehung von Berwang eine Protestnote wegen der verdoppelten Zehenteinhebung. Der am 27. April 1835 von ihnen eingeforderte Zehentrückstand von 9 Gulden 20 kr bestehe nicht, da die einzelnen Parteien schon im Februar ein Äquivalent bezahlt hatten. Wegen großen Schnees war eine Einsendung nicht früher möglich. Laut Quittung durch Franz Spies wurden für den Kuraten, den Kirchpropst, den Mesner und den Steuereinnehmer genannte Beträge an Herrn Schüller abgeführt, weshalb kein Rückstand bestehe. Dem Kuraten wäre mitzuteilen, daß lt. Zehentausweis von 1790 der Zehent nur zwei Mal, zu Jakobi und zu Lichtmeß, zu entrichten ist. Die Privaten von Fallerschein möchten wissen, wieso der Zehent nunmehr vier Mal zu zahlen sei, was einer Verdoppelung gleichkomme.

1834. Aug. 21 Berwang
AT GemA Stanzach 7-9-51 · Reeks · 1834
Part of Gemeindeverwaltung

Steuereintreiber Anton Leitner von Berwang richtet an Vorsteher Josef Anton Balger von Stanzach die Wustungsrechnung im Aufträge des Berwanger Vorstehers Schüler, worin alle Rückstände bis 1812 zurück berücksichtigt werden. Für die Fallerscheininhaber ergibt sich eine Wustungsschuld nach Imst von 20476 Gulden 28 kr, wovon noch ein Rückstand von 1463 Gulden 58 kr offen ist. Der Rückstand soll in gleichen Raten in den kommenden 15 Jahren abgezahlt werden. In den beigehefteten Unterlagen sind alle Wustungsrückstände bzw. seit 1812 erfolgten Steuerleistungen von Fallerschein und Stanzach namentlich nach Steuerpflichtigen aufgelistet, welche nach Berwang entrichtet wurden oder noch zu entrichten sind. Anbei befindet sich auch ein Ladungsschreiben des Berwanger Vorstehers Schüler an die Ausschußleute von Rinnen, Brand, Mitteregg, Keimen, Namlos und Fallerschein betreffend die Steuerschulden nach Imst und die Quartierangelegenheiten für Theres Strele und Benedikt Strele. Neben den Stanzacher Steuerbelegen sind auch die Beiträge für den Berwanger Turm- und Widumbau belegt. Weitere Kundmachungen und Mahnschreiben Schülers von 1832 und 1833 betreffend Andräisteuer, Pfarrkosten, Gerichtskosten und Feuerversicherung sind beigeheftet.

1832 Feber 23 - 1884
AT GemA Stanzach 7-9-50 · Stuk · 1832-02-23
Part of Gemeindeverwaltung

Abrechnungsbuch des Gemeindevorstehers Josef Anton Falger, welches alle Zahlungen an Steuern, Hirtenlöhne, Salzgeld, Grasgeld, Schafgeld, Organistenlohn usw. vermerkt. Die Aufzeichnungen werden bis 1884 fortgeführt.

1830 Dez. 26 Stanzach
AT GemA Stanzach 7-9-49 · Stuk · 1830-12-26
Part of Gemeindeverwaltung

Zehentliste für Schmalzgeld, Kirchpropst und Mesner für das Rechnungsjahr 1828/29. Ein Zehentrest von 4 Gulden verbleibt beim Kassier Franz Kärle. Die Zehentabrechnung wird vom Stanzacher Vorsteher Johann Paul Lechleitner bestätigt.

1820 Jän. 22 Imst
AT GemA Stanzach 7-9-48 · Stuk · 1820-01-22
Part of Gemeindeverwaltung

Wegen des Reparaturbeitrages zur Erbauung einer neuen Sakristei in Stanzach und der Ergänzung des Gottesackers ergeht an die Gemeindevorstehung über das Landgericht Ehrenberg ein Kreisamtsdekret. Unter Weglassung des dritten Fensters kann die Sakristei nach Zustimmung durch die Baudirektion errichtet werden. Die Kosten von über 300 Gulden trägt zu 1/6 der Landesfürst, den Rest die Gemeinde Stanzach inkl. der Hand- und Fuhrschichten.

1819 Dez. 19
AT GemA Stanzach 7-9-47 · Stuk · 1819-12-19
Part of Gemeindeverwaltung

Namensliste über die eingetriebenen Zehentgelder, Schmalz- und Hütergel der. Für den Zehentstier sind dem Anton Winkler und Karl Lechleitner Grasgelder zu entrichten.

1805 Juni 18 Stanzach
AT GemA Stanzach 7-9-46 · Stuk · 1805-06-18
Part of Gemeindeverwaltung

Zusammenlegung der Almen Fallerschein und Unterboden. Die Gemeinde Stanzach beschließt, daß für die Inhaber von Unterboden zwei Viehweiden (Grasrechte) nunmehr einer Viehweide in Fallerschein entsprechen. Überzählige Kuhweiden sind um 40 Gulden zu verkaufen Die Unterbodner sollen ihre Hütte in Fallerschein aufbauen, jedoch ohne den allgemeinen Viehtrieb zu behindern und erst nach einvernehmlicher Aussteckung des gemeinen Grundes. Gleichzeitig wird beschlossen, daß jeder Inhaber alle Jahre eine Kuh auf den Unterboden treiben muß. Das Mähen muß auf beiden Almen gleichzeitig erlaubt werden. Wer mehr Vieh auftreibt, muß jährlich für jedes Stück 1 Gulden 20 kr Grasgeld bezahlen. Wer seine Weide nicht selbst nutzt, kann sein Grasrecht um denselben Betrag vergeben. Die bisher 30 Kuhweiden in Unterboden werden auf 15 reduziert. Jeder Inhaber ist verpflichtet, die Viehweiden selbst zu putzen und zu räumen.

1797 April 5 Häselgehr
AT GemA Stanzach 7-9-45 · Stuk · 1797-04-05
Part of Gemeindeverwaltung

Alexius Scheidle, Maler zu Heselger, quittiert, daß er für zwei Seitenaltarblätter 40 Gulden bar erhalten hat.

1793 Feber 25
AT GemA Stanzach 7-9-44 · Stuk · 1793-02-25
Part of Gemeindeverwaltung

Das Kreisamt Imst genehmigt der Gemeinde Stanzach eine Brunnenleitung gegen einen Rekognitionszins von 3 kr. Gleichzeitig ist das Pflegamt Ehrenberg zu verständigen, der Gemeinde Stanzach aufzutragen, die Rauterhöfe zu benachrichtigen, um das Wasser vom Hinterschenkenwald zu fassen und somit am Teilstock beim hinteren Feldkkreuz einzuleiten. Am 12. März wird vom Pfleger Alois Froschauer eine Gebühr von 1 6 für dieses Brunnenrecht vorgeschrieben.

1777
AT GemA Stanzach 7-9-43 · Stuk · 1777
Part of Gemeindeverwaltung

Vergleichsentwurf zwischen den Gemeinden Stanzach und Ellmen wegen der Bannwaldnutzung ober der Au und im sog. Mihlpanholz zwecks Archen- und Brückenbau. Diese Waldungen wurden schon vor 164 Jahren von der Obrigkeit für den Archenbau unter Schutz gestellt, wie eine Urkunde vom 17. Mai 1613 belegt. Demnach sollen Stanzach und Ellmen bei der Weide- und Holznutzung ungeteilt verbleiben und außerhalb der Bannwälder sich an den besiegelten Brief von Jakobi 1575 halten. Um einen kostspieligen und lang andauernden Prozeß zu vermeiden, sollen von beiden Nachbarschaften und Gemeinden bevollmächtigte Gewalthaber Zusammenkommen, die noch zu nominieren sind. Im Vergleich hat es nach den alten Gewohnheiten und Gerechtigkeiten zu verbleiben. Um die gute Nachbarschaft aufrecht zu erhalten, sind die beiden Bannwälder auch zukünftig zur Erbauung und Erhaltung der Archen und Brücken den Gemeindsleuten zu Stanzach auf alle Zeiten zu überlassen.

1775
AT GemA Stanzach 7-9-42 · Stuk · 1775
Part of Gemeindeverwaltung

Grundsteuerfassion Nr. 35 des Johannes Lechleitner zu Stanzach im hintern (oberen) Lechtal. Lechleitner besitzt ein zweistöckiges Wohnhaus mit 2 Stuben, 4 Räumen, Küche, Keller, Stadel und Stall mit einer Gesamtfläche von 25 Quadratklaftem. Dazu kommen 47 Grundstücke, die nach Lage, Größe, Anrainern und Ertrag beschrieben werden.

1772 März 29 Stanzach
AT GemA Stanzach 7-9-41 · Stuk · 1772-03-29
Part of Gemeindeverwaltung

Vereinbarung zur Errichtung einer Orgel in Stanzach. Franz Lechleitner verspricht, für die Errichtung einer Orgel 200 Gulden zu bezahlen, jedoch mit der Auflage, daß ihm die Gemeinde Stanzach die 200 Gulden so lange Anna Maria Schwarz lebt, verzinst. Überdies ist der Orgelplatz in der Kirche auf Kosten der Gemeinde herzurichten. Im Nachsatz wird versprochen, daß die Gemeindsleute den geplanten Orgelbau zwar unterstützen, jedoch mit der Auflage, daß über die Gemeindegelder hinaus keinesfalls weitere Zuschüsse gezahlt werden.

1770 Nov. 18 Stanzach
AT GemA Stanzach 7-9-40 · Stuk · 1770-11-18
Part of Gemeindeverwaltung

Wirt Christian Maldaner quittiert, daß die Gerichtsobrigkeit samt dem Gerichtskassier vom 24. bis 26. Sept. bei ihm aus Küche und Keller verzehrt haben an Speis und Trank um 13 Gulden 54 kr.

1770 Nov. 18 Eimen
AT GemA Stanzach 7-9-39 · Stuk · 1770-11-18
Part of Gemeindeverwaltung

Rechnung wegen des vorgenommenen Augenscheins und des Kompromißurteils zwischen den Gemeindeleuten zu Stanzach und den Interessenten zu Ellmen für den Überbringer Johann Franz Lechleitner, Müller von Stanzach, samt Quittungsvermerk.

1770 März 20
AT GemA Stanzach 7-9-38 · Stuk · 1770-03-20
Part of Gemeindeverwaltung

Gerichtsschreiber Willibald Schnöller beglaubigt die Abschrift des Bannwaldbriefs vom 17. Mai 1613 betreffend der Waldgrenzen am Elbmerberg (vgl. Urk. Nr. 30).

1770 Aug. 29 Himau
AT GemA Stanzach 7-9-37 · Stuk · 1770-08-29
Part of Gemeindeverwaltung

Gerichtsbeistand Johann Pürkher legt seine Honoramote samt Barauslagen über einen Gesamtbetrag von 48 Gulden 48 kr der Gemeinde Stanzach vor, die im Holzstreit mit Elbmen aufgelaufen sind. Beginnend mit 4. Nov. 1769 werden alle Kosten, wie Erstellung des Klaglibells, des Gewaltbriefs, der Urkundenabschriften von 1602 und 1605, der Beglaubigungen, der Botengänge, des Aktenstudiums, der Replik, der Beilagen, für den Gerichtsdiener, Einsichtnahme in die Vorderhornpacher Prozeßakten, für Reisespesen, für Abschrift des Elbmerischen Waldbriefes von 1613, für die Ladung vom 4. März 1770, für Lokalaugenscheine, für Konsultationen, für den Gerichtsdiener, usw. Für diese Leistungen hat Stanzach bereits eine Anzahlung von 30 Gulden geleistet.

1769 Dez. 19 Reutte
AT GemA Stanzach 7-9-36 · Stuk · 1769-12-19
Part of Gemeindeverwaltung

Beglaubigte Abschrift der Bannwalderklärung vom 17. Mai 1613 (vgl. Urkunde 30/3) mit Grenzbeschreibung am Eimerberg durch den Ehrenberger Gerichtsschreiber Willibald Schnöder.

1769 Mai 6 Reutte
AT GemA Stanzach 7-9-35 · Stuk · 1769-05-06
Part of Gemeindeverwaltung

Der Gemeinde Stanzach wird durch den Pflegsverwalter mitgeteilt, daß wegen anderer wichtiger Geschäfte der auf 9. Mai anberaumte Lokalaugenschein auf unbestimmte Zeit vertagt wird.

1769
AT GemA Stanzach 7-9-34 · Stuk · 1769
Part of Gemeindeverwaltung

Stellungnahme der Gemeinde Stanzach an das Gericht Ehrenberg wegen der unabgeteilten Stallweide. Anläßlich des Augenscheins werden die strittigen 30 IStanzach Wald- und Weiderechte im Wäldle in der Obemau gegen die Gemeinde Elbmen geklärt. Laut schriftlicher Dokumente ist die Stallweide privat, weshalb eine Abteilung erfolgen soll.

1768 Aug. 13 Stanzach
AT GemA Stanzach 7-9-33 · Stuk · 1768-08-13
Part of Gemeindeverwaltung

Franz Kaspar Amann, Kreisamtsaktuar, quittiert dem Christian Moldaner, Wirt zu Stanzach, daß dieser für die vorgenommene Ausmessung und Absteckung von Gemeindegründen, für die An- und Abreise der Kommission, für den Forstmeister und den Pferdelohn insgesamt 43 Gulden 30 kr ausgelegt hat.

1766 ca.
AT GemA Stanzach 7-9-32 · Stuk · 1766
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Protokoll einer Zeugeneinvernahme mit vorgegebenen Fragen. Der ungenannte Zeuge sowie Kaspar Schwarz und Georg Scheidle sind über die vorbereiteten acht Fragen einzuvernehmen. Es geht um Aussagen über die Lechverbauung, wo die Stanzacher Arche am Elbmer Berg beginnt. Dort macht der Fluß um einen Schroten einen Winkel, sodaß der Lech schon vor dieser Arche gegen Hornbach umgelenkt wird. Der Abstand zwischen dieser oberen Arche und dem Hornbacher Feld ist ziemlich groß und mit purem Sand gefüllt. Es ist dem Zeugen unbekannt, ob über diesem Archenbau ein Vertrag bestehe, welcher die Lage des Archenbaus gegenüber Hombach festlege. Er sei überzeugt, wenn die Hompacher auf ihrer Seite so sorgfältig wie die Stanzacher die Talstraßenäcker und ihre Häuser gearcht hätten, wäre deren Feldebene gesichert gewesen. Ein weiterer Punkt befaßt sich mit der Verschuldensfrage, ob die Schäden durch den Lech wegen nachlässiger Verarchung durch die Hombacher entstanden seien. Die Verarchung sei wegen der angrenzenden Talstraße und wegen der Sicherung der Stanzacher Häuser höchst notwendig. Der Lech sei durch diese Arche schon dreimal eingebrochen und habe den Gütern der Stanzacher viel Schaden zugefügt. Es ist zu klären, ob die Hompacher im Lechrunst einen neuen Grund angelegt haben, ob dort schon ein altes Feld gewesen sei und ob die Hombacher dort ein altes Archengebäude hatten.

1756 Juli 18 Stanzach
AT GemA Stanzach 7-9-31 · Stuk · 1756-07-18
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Die unterfertigten Gemeindsleute von Stanzach bezeugen im Namen der ganzen Gemeinde Stanzach, daß dem Georg Lechleitner die Klausur von Stanzach versprochen und übergeben sei, so lange er den Mesnerdienst versieht. Unterschriften: Franz Schwarz, Gewalthaber, Peter Fridle, Gewalthaber, und Georg Lechleitner, Mesner

1850 ca.
AT GemA Stanzach 7-9-30 · Stuk · 1850
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Abgabenverzeichnis aller Steuerpflichtigen von Stanzach: Franz und Johann Winkler, Balthasar Schnöller, Josef Falger, Christoph Nagele, Bartlmä Nagele, Johann und Barbara Schwarz, Andreas Winkler, Martin Lechleitner, Bäcker, Jeremias Winkler, Josef Lechleitner, Konrad Schwarz, Johannes Lechleitner, Matthias Falger, Ursula Barter, Witwe, Johannes Falger, Dominikus Lechleitner, Maria und Klara Nagler, Johannes Lechleitner, Karl Falger, Ursula Falger, Andreas Lechleitner, Hans Schwarz, Jörg Nagele, Andreas Lechleitner jun., Christian Hämmerle, Ambros Schwarz, Johann Lechleitner, Peter Fridle, Mang Lechleitner, Georg Winkler, Christian Winkler, Katharina Winkler, Maria Winkler, Karl Lechleitner, Matthias, Ursula und Christian Barler, fgnaz Bader, Jakob Ginther, Johannes Lechleitner, Ursula Lechleitner, Hans Schuechter, Klemens Klotz, Christoph Winkler, Anton Barla, Gabriel Schwarz, Josef Winkler, Matthes Pföfferle, Lorenz Lechleitner, Johannes Schreyack, Johannes Pföfferle, Jakob Koch, Matthes Bader, Christoph Schreyack, Christian Nagele, Christian Winkler, Georg Singer.

1728
AT GemA Stanzach 7-9-29 · Stuk · 1728
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Stellungnahme der Gewalthaber von der Gemeinde Stanzach namens Christian Lechleitener und Christoph Winkler an den Forst- und Waldmeister wegen der strittigen Zäune am Pleisjoch. Sie sprechen sich gegen eine Zaunerrichtung aus und berufen sich auf eine alte Ehehaft, worin das Zaunrecht festgeschrieben ist. Der Streit mit Forchach wegen der Gerechtsame der Alpinteressenten zur freiwilligen Zaunerrichtung führte zur widerrechtlichen Pfändung.

1728 Juni 3 Reutte
AT GemA Stanzach 7-9-28 · Stuk · 1728-06-03
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Auf Klage und Anbringen der Gemeinde Stanzach unter den Ausschußleuten Christian Lechleitner und Christoph Winkler wird ihnen eine Pfandbewilligung erteilt, weil manche Leute sich in den Feldern innerhalb des Zaunes aufhalten und Schaden anrichten. Es wird daher durch Pfanddekret gestattet, ein ausgesetztes Pfandgeld von 12 kr je Stück einzuheben. Rösser bis zu zwei Jahren werden mit 18 kr und ältere mit 36 kr Pfand belegt. Zur Tilgung des Schadens soll das Geld in die Gemeindekassa gelegt werden. Dazu kommt noch die obrigkeitliche Bestrafung. Unterschrift: Johann Gaudenz von Rosst

1725 Feber 28
AT GemA Stanzach 7-9-27 · Stuk · 1725-02-28
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Die Gemeindsleute von Stanzach im unteren Lechtal bekunden, daß die o.ö. Hofkammer auf deren Bitte wegen der großen Wasserschäden durch den Lech sowie wegen der kurbayerischen und französischen Invasion zur Wiedergutmachung folgende Gründe zur Aussteckung bewilligt hat: Jakob Christian Recordin, Forstmeister zu Tirol, verleiht namens der Kammer einen ergiebigen Platz von 150 x 36 Amtsklaftem, wie ihn das Obristjägermeisteramt bestimmte. Dafür sind auf Martini 1 Gulden Grundzins in das Pflegamtsurbar zu Ehrenberg zu entrichten. Siegler: Jakob Christian Recordin, Forstmeister Zeugen: Johann Georg Zwerger, Forst- und Waldmeister, Hans Singer, Forstknecht in Forchach