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1558 Aug. 8 Innsbruck
AT GemA Pflach 7-9-10 · Einzelstück · 1558-08-08
Teil von Gemeindeverwaltung

Kaiser Ferdinand bestätigt und konfirmiert auf Bitten der Untertanen des Marktes Reiti und der ganzen Gemeinde Praitenwanng eine Feldordnung und andere Ehehaften mit folgenden Artikeln: Zäune, Archen, Marken usw. sind jährlich zu überprüfen. Wer in Praitenwanng dem Bürgermeister und Rat nicht gehorcht, ist der Obrigkeit zu Emberg anzuzeigen. Wer kein Marktrecht hat, oder kein Pfarrkind ist, darf nicht ohne Zustimmung als Ingehäuse eingelassen werden. Es soll niemand mehr Vieh auf Feld und Stallweiden ausschlagen, als er auf seinen Gütern halten kann, außer um angemessenes Grasgeld. Wer kein Holz schlägt, darf zwei Rinder mehr auftreiben. Wer einen Dienst gegen Emnberg hat, darf ein Roß ausschlagen. Alpfahrten sind nur zu den festgesetzten Zeiten gestattet. Im Herbst dürfen Wiesen und Felder erst nach öffentlicher Verkündung vor der Kirche beschlagen werden. Weitere Gebote und Verbote betreffen unverschnittene Pferde, überfahrige Stiere, schadhafte Zäune, Zaunholzerhaltung, die Viehpfändung, Flurschäden, Schadensvergütung, herrenloses Geflügel, Saumrosse, Fuhrleute, einen eigenen Ochsenhirten, Schaf- und Ziegenhaltung sowie die Schlachtung. Die genannten Geldstrafen stehen zur Hälfte dem Bürgermeister und zur Hälfte dem Pfleger von Emnberg zu, welcher sie an die Kammer nach Innsprugg weiterzuleiten hat.

1672 Feber 24
AT GemA Pflach 7-9-11 · Einzelstück · 1672-02-24
Teil von Gemeindeverwaltung

Gemeindebeschluß und Ordnungsbrief der Gemeinde und Nachbarschaft Pflach, Pfarre Praittenwang, betreffend Festsetzung der Zuzugs- und Einkaufgelder. Vor Franz Karl von Rosst, Pfleger der Festung und Herrschaft Emnberg, dem Richter Johann Pfaundler und genannten Beisitzern und Zeugen vergleicht man sich mit den Zuzüglern Lorenz Torwertl, Simon Trexl, Hans Trexl, Kaspar Schweiggle, Matthäus Griesser, Hans Schennach, Müller, Michael Henggi, Jakob Hochrainer, Matthäus Holzhay und Sigmund Griesser, daß diese ein Einkaufgeld von 10 Gulden und für jede Frau 5 ft zu bezahlen oder jährlich an Zins 3 kr je Gulden abzustatten haben. Bis Lichtmeß müssen noch weitere in Pflach wohnende Personen das Zuzugsgeld entrichten, nämlich Michael Seuiter, Georg Kölle, Bartlmä Schwaiger, Hans Storff, Josef Pflanzer, Ursula Rösch, Anna Nigg, Maria Jäger, Katharina Platner, Regina Höss, Anna Mesmer, Margret Zimmerman, Ursula Kloz, Maria Ulkes, Margret Kerler, Maria Urtier, Katharina Rid und Elisabeth Schmizer. Künftig dürfen ohne Konsens der Obrigkeit keine Fremden zuziehen, was von allen Anwesenden gelobt wird. Siegler: Pfleger Franz Karl von Rosst und Richter Johann Pfaundler Zeugen und Beisitzer: Georg Reichart, Gerichtsschreiber, Andrä Kecht und Christoph Ginner, beide Bürger zu Reiti

1677/78
AT GemA Pflach 7-9-12 · Serie · 1677 - 1678
Teil von Gemeindeverwaltung

Jakob Hochrainer zu Pflach legt die Gemeinderechnung für 1677 und Kaspar Kecht jene bis Mai 1678 vor. Die Einnahmen stützen sich vorwiegend auf die am 24. Feber 1672 in der Gemeindeordnung festgesetzten Einkaufgelder von Hans Schennach, Müller auf der Hitten, Georg Kolles Zinsen, Christoph Mader, Georg Mesmer, Matthias Torwertl, Elisabeth Ullsess, Georg Wörle, Melchior Khain, Korporal am Kniepaß, Michael Seuiter, Michael Henggi, Michael Aisthaimer und Matthias Mößmer mit einem Gesamtbetrag von 212 Gulden 53 kr. Die Ausgaben betreffen Steuern, Restschulden an Franz Keller, an Bürgermeister Andrä Kecht, Pulver für Wetterschießen, den Schulmeister und Gerichtsdiener, Waldmeister Hans Zwerger, Schreib- und Zehrgeld für die Rechnungslegung und die Ausstellung von Schuldbriefen an: Matthäus Mößmer, Martin Ullsess, Georg Schnöller und Johann Schwaiger. Zuzugsgelder sind ausständig von: Hans Vasser, Sigmund Grießer, Bartlmä Schwaiger, Matthias Holzhay, Georg Kelle, Sebastian Traxl, Georg Schweiggle, Maria Mösmer, Georg Wächter, Anna Kuen und Hans Storff. Die Gemeinde Pflach schuldet dem Rechnungsleger Hochrainer noch 49 kr. Eine ähnliche Rechnung legt Kaspar Kecht für das Rechnungsjahr vom Mai 1677 bis Mai 1678 vor. So zahlt er dem Schulmeister Christoph Föderle 2 Gulden 15 kr und für ein neues Archivtrüchl 1 Gulden 12 kr. Das Gemeindevermögen von 226 Gulden 26 kr übernimmt für das folgende Budgetjahr Georg Wörle.

1683 Juni 22-25
AT GemA Pflach 7-9-13 · Einzelstück · 1683-06-22
Teil von Gemeindeverwaltung

Vor Michael Hofer, Richter der Herrschaft Ehrenberg, Waldmeister Johann Zwerger, Forstüberreiter Martin Zwerger, den Beisitzern Martin Meßmer und Georg Niggl sowie dem Gerichtsschreiber Johann Keller werden die Marken der Wiesmähder in dem Pflacher und Pinswanger Seiling für genannte Inhaber neu ausgesteckt. Die Grenze von Matthias Schweiggis Greit beginnt im Gilltal, berührt den Weg des Veit Gschwender und Josef Murr. Weitere Mahdinhaber sind: Johann Geisenhof, Ferdinand Zeiler, Anna Storf, Alois Singer, Franz Fuchs, Georg Ruep, Klara Schweigel, Johann Singer und Franz Josef Drexl, Mang Meister und Josef Strigl mit genannten Grenzen. Weitere Inhaber sind Wwe. Anna Dreer, Franz Anton Schönnich, Franz Wötzer, Wwe. Elisabeth Zobl, Matthias Peintner, Matthias Schweigl, Johann Schaal, Franz Zobl, Franz Josef Wächter, Josefa Gritsch, Maria Anna Wötzer, Eugen Pohlers Sohn, Benedikt Trentini, Franz Schierey, Anton und Georg Rupp, Josef Tiefenbrunn, Alois Singer, Martin Strigl und Klara Schweigl vulgo Stofeis.

1690 Nov. 3 Ehrenheim
AT GemA Pflach 7-9-14 · Einzelstück · 1690-11-03
Teil von Gemeindeverwaltung

In der Pflegsbehausung Emhaimb wird vor Pfleger Franz Karl von Rosst, dem Gerichtsschreiber Johann Pfaundler und dem Gerichtsanwalt Martin Hörting auf Veranlassung der Gemeinde Pflach der gerichtliche Bescheid vom 8. Okt. 1642 erneuert. Demnach bleiben die Gemeinrechte für Pflach auf der hinteren Alpe Raz aufrecht, bis die Bürgerschaft von Reiti etwas anderes nachweisen kann. Die Bestellung des Hirten soll der Markt Reiti mit dem Ausschuß der umliegenden Orte der Pfarre Praitewang gemeinsam nach deren Gutheißung vornehmen und das Alpgeld anlegen. Der Hirtlohn für die Jahre 1655 bis 1658 ist aus den Anlagezetteln der Gemeinderechungen zu erheben, woraus für die Gemeinde Pflach zu ersehen ist, daß für das auf der Alpe Raz ausgeschlagene Galtvieh nach Stücken zu bezahlen ist. Daher muß die beklagte Gemeinde Pflach für heuer an Hirtlohn nicht 26 Gulden 19 kr, sondern nur 25 Gulden beitragen. Ebenso müssen zum Hirtlohn die Gemeinden von Reiti, Praitewang, Ehenpichl oder Pflach unweigerlich beitragen. Nach Bezahlung der Gerichtskosten ist die Einstellung der Salzfaßlfuhren für die Pflacher wieder aufgehoben. Siegler: Pfleger Franz Karl von Rosst

1691 Jän. 14
AT GemA Pflach 7-9-15 · Einzelstück · 1691-01-14
Teil von Gemeindeverwaltung

Paris Graf Lodron verleiht als Obristjägermeister auf Bitten der gesamtem Dorfgemeinde zu Pflach mit Dekret vom 25. Okt. 1690 einen Flecken Gemeingrund am Alpsteig, um ihn zu Bergmähdern zu roden. Der Grund grenzt im Osten an Michael Seuiters Raithstadelmahd. Weitere Grenzen sind das Clembtal, Albtal, Gilltal, Bans Draxls und Michael Seuiters Mahd mit genannten Marken auf Legersteinen und Rottannen. Dafür sind die 40 Grundstücksinhaber am Alpsteig verpflichtet, jährlich ab 1694 in das Pflegamtsurbar Ehmberg je drei Kreuzer, somit 2 Gulden Grundzins, zu bezahlen. Siegler: Der Aussteller

1718 April 25
AT GemA Pflach 7-9-16 · Einzelstück · 1718-04-25
Teil von Gemeindeverwaltung

Sämtliche Gemeindsleute von Pflach nehmen wegen der durch Christoph Griesser verkauften halben Behausung beim Forst- und Waldmeisteramt Stellung. Dieses Haus wurde mittlerweile an den hiesigen Schreiner Kaspar Schwaiger, und von diesem vor 1 1/2 Jahren an Franz Strelle aus Berwang weiterverkauft. Letzterer untersteht sich, ein ganzes Gemeinrecht an Weide, Feld und Holz zu beanspruchen. Somit wird für ein einziges Haus ein weiteres Gemeinrecht beansprucht, obwohl Christoph Griesser ein Gemeinrecht für sich selbst vorbehält. Falls Griesser sein Recht verkauft hat, darf er es nicht mehr ausüben, oder andernfalls muß Strelle auf dieses Recht verzichten. Da bereits acht in der Gemeinde geborene Parteien auf ein Gemeinrecht warten, kann dies nicht einem Fremden zugestanden werden. Strelle soll daher aufgefordert werden, als Fremder auf alle Gemeinrechte zu verzichten oder zu beweisen, daß Griesser tatsächlich sein Gemeinrecht zurückgelegt hat.

1718 Aug. 1 Reutte
AT GemA Pflach 7-9-17 · Einzelstück · 1718-08-01
Teil von Gemeindeverwaltung

Bei der Tagsatzung vor Pfleger Johann Gaudenz von Rosst, Franz Anton Hueber, Gerichtsschreiber, Sekretär Christoph Vitschger und Andrä Köpfle ergeht das Kostenurteil gegen den Beklagten Franz Strelle in der Höhe von 17 Gulden 12 kr bei sonstiger Exekution binnen 14 Tagen. Darauf bitten die Ausgeschossenen der Gemeinde Pflach Michael Rainer und Martin Recht mit ihrem Assistenten Josef Fässer um eine Protokollabschrift mit detailliertem Kostenverzeichnis, da Strelle gegen die Kosten protestiert. Strelle wird abgewiesen und auf den Instanzenweg verwiesen. Kosten sind angefallen, weil Strelle den Schwaiger vor die Obrigkeit zitieren ließ, weil er von der Gemeinde Pflach einen dreiköpfigen Ausschuß verlangte, was er nunmehr bestreitet. Weitere fünf Tagsätze muß er zahlen, weil wegen seiner Anfechtung fünf Männer in Reitti aussagen mußten. Weiters ließen sich die Ausschußleute wiederholt in Reutte beraten, wodurch Zehrungskosten entstanden. Weitere Kosten entstanden für die Bestellung eines Advokaten, für Schriftsätze, Botengänge, die Vorführung des ungehorsamen Strelle, für den Gerichtsdiener, für die Überstellung von Dekreten, weil Strelle die gepfändete Kuh nicht auslöste, für Pfandfutter, weil der Beklagte zu spät vor Gericht erschien, für die Tagsatzung, für Zehrung und Tagschichten des Advokaten und für die Erstellung dieses Kostenverzeichnisses. Die Kosten der Ausschußleute werden durch Michael Hochenrainer und Martin Kecht von Pflach bestätigt.

1724 Juli 31 / 1724 Aug. 3 / 1725 März 23
AT GemA Pflach 7-9-18 · Serie · ? - 1725-03-23
Teil von Gemeindeverwaltung

Protokollauszüge wegen der strittigen Konkurrenzbeiträge für den Archenbau zu Ehenbichl zwischen den Gemeinden der Pfarre Praitewang und der beklagten Gemeinde Pflach. Da lt. Vertrag von 1698 alle Wegkosten zur Ratsalpe von Pflach mitzutragen sind, die Beklagte Gemeinde bisher auch Erhaltungsbeiträge geleistet hat und dieser Archenbau für den Alpweg notwendig ist, schuldet Pflach einen Anteil von 72 Gulden 35 kr. Pflach beruft sich auf die alte Observanz, wonach zu Archenbauten lt. Zeugenaussagen nie beigetragen wurde. Die Wegerhaltungspflicht zur Ratsalpe wird nicht bestritten, doch sei dieses teuere Archengebäude nicht notwendig, da mit geringeren Kosten ein neuer ungefährdeter Weg möglich sei. Daher erkennt das Gericht zwischen Amtsbürgermeister Georg Zeiller von Reitti und den beklagten Gemeindevertretern von Pflach 26/Pßach namens Philipp Schwenzengast, Michael Rainer und Georg Ostheimber, daß die Gemeinde Pflach lt. Vergleich von 1698 zwar zur Wegerhaltung zu konkurrieren habe, doch nur für ein Drittel vom strittigen Betrag von 22 Gulden 35 kr samt Zinsen. Die noch offenen 50 Gulden stehen außer Streit. Gegen dieses Urteil melden genannte Parteienvertreter Vorbehalte an.

1725 April 4 Reutte
AT GemA Pflach 7-9-19 · Einzelstück · 1725-04-04
Teil von Gemeindeverwaltung

Zwischen der Bürgerschaft von Reitti und der Gemeinde Pflach kommt es wegen der Wegerhafltung auf die Alpe Raz zum Vergleich. Pflach bezahlt 19 Gulden 31 2/3 kr, muß aber für unterlassene Fronfuhren und Tagwerke nichts mehr abgelten. Beim Vergleich sind anwesend: Bürgermeister Georg Zeiller und Peter Fridl; von Pflach Peter Hochrainer, Georg Aisthaimber und Philipp Schwenzegast.

1731 Okt. 22 Reutte
AT GemA Pflach 7-9-20 · Einzelstück · 1731-10-22
Teil von Gemeindeverwaltung

Wegen der strittigen Wassertränke und der Weidegrenze am Dirrenberg kommt es zwischen Pflach und dem Markt Reiti samt den beklagten Gemeinden Ehenbichl, Mühl und Praitewang zu einem Gerichtsbeschluß. Vor dem Pfleger Franz Karl von Rosst und den Beisitzern Franz Michael Föderle, Kaspar Leuprecht von Lech, Gerichtsschreiber Willibald Schnöder wird nach Lokalaugenschein und wegen grassierender Viehseuche die Waldgrenze, die auch als Weidegrenze seit 1588 gilt, erneuert. Die Tränke befindet sich im Klausental in einer Rinne gegen die Pflacher Galtalpe. Das Gericht erkennt, daß diese Grenze für alle Rechte verbindlich ist. Auch die Augrenze soll erneuert werden. Die Markung beim Pestfriedhof an der Ach ober der Kohlstatt ist rechtens. Reutte darf die Tränke am Dirrenberger Moos nicht benützen, da auf der Ach und dem Seele genügend Wasser vorhanden ist. Verlaufenes Vieh soll nicht gepfändet, sondern gütlich zurückgeleitet werden. Die Grenze beim Schintlbichlboden soll noch geklärt werden. Den Brunnen links der Alphütte dürfen die Pflacher nur für die Sennerei, doch nicht zur Viehtränke verwenden. Weitere Behauptungen der 26 IPflach Reuttener werden abgewiesen und ihnen die Prozeßkosten gänzlich angelastet, die Markungskosten aber zur Hälfte. Siegler: Franz Karl von Rosst, Pfleger zu Ehrenberg

1740 Jän. 12
AT GemA Pflach 7-9-21 · Einzelstück · 1740-01-12
Teil von Gemeindeverwaltung

Georg Osthaimber, Philipp Sehwenzengast, Maurermeister, und Matthäus Schennach, alle von Pflach, Pfarre Praitewanng, haben als Ausgeschossene verschiedene Gemeindeausgaben zu bestreiten, weshalb sie zur Geldbeschaffung nach dem Beispiel anderer Dorfschaften für Zuzügler und Inwohner ein ergiebiges Zuzugs- und Insitzgeld vorschlagen. Daher wird von der Gemeindeversammlung beschlossen, daß fremde Personen noch vor der Hochzeit 25 Gulden bzw. Frauen 15 Gulden der Gemeinde bar zu erstatten haben. Dafür dürfen sie wie alle andern Gemeindsleute Holz und Gemeinweiden nutzen. Zieht ein gemeindefremdes Ehepaar zu, so muß es 40 Gulden und für jedes mitgebrachte Kind 1 Gulden 30 kr bezahlen. Als jährliches Sitzgeld werden 5 Gulden je Paar, bzw 3 Gulden (wenn kein Vieh aufgetrieben wird) festgesetzt, ebenso für Einzelpersonen. Genannte Ausgeschlossene geloben die Einhaltung dieses Gemeindebeschlusses dem Gerichtsschreiber Franz Anton Hueber, als Richteramtsvertreter, und bitten um die obrigkeitliche Ratifikation. Zeugen der Siegelbitte: Franz Falles, Zimmerer von Ehenpichl und Friedrich Eier, Schreibereidiener Siegler: Josef Johann von Fach, Pfleger und Landrichter der Herrschaft Ehrenberg

1744 Juni 15/ 1744 Juli 3
AT GemA Pflach 7-9-22 · Serie · ? - 1744-07-15
Teil von Gemeindeverwaltung

Vor dem Pfleger und Landrichter Josef Johann von Pach, dem Schreiber Johann Martin Pürckher und dem Waldmeister Johann Georg Zwerger beantragen die Gewalthaber von Pflach Matthias Schennach, Müller, Georg Ostheimer und Franz Strigl, Schmied, die Abgrenzung der strittigen Weide gegenüber den Reittener Bisgütem über das Steinbergl am Thirenberg. Es werden 15 genannte Marksteine neu gesetzt und beschrieben, sowie weitere bestehende 7 Markzeichen bis auf das Kreizjöchle diesem Protokoll einverleibt. Diese Begehung wird vor Bürgermeister Franz Egid Zeiller vom Markt Reitti, dem Säckelmeister Johann Sprenger und obgenannten Ausgeschossenen von Pflach protokolliert. Siegler: Josef Johann von Pach

1755 März 15
AT GemA Pflach 7-9-23 · Einzelstück · 1755-03-15
Teil von Gemeindeverwaltung

Zusammenfassung der für den Markt Reitti erteilten Privilegien und Freiheiten, soweit es die umliegenden Ortschaften der Pfarre Preitewang betrifft. 1711 verleiht Kaiser Karl VI. dem Markt zwei Jahrmärkte. Am 28. Nov. 1696 erteilt Kaiser Leopold I. ein Privileg, worunter die Wegerhaltung von Reiti nach Pflach geregelt ist. 1558 wird die Zaunerhaltung und Grenzemeuerung mit Reitti geregelt. Weitere Punkte beziehen sich auf Privilegien vom 8. Jän. 1559 und 14. Juli 1569 sowie die Marktregelung vom 21. Juli 1750. In insgesamt 39 Punkten werden vom Ratsschreiber Johann Martin Pürchter alle die umliegenden Orte betreffenden Rechte und Pflichten zusammengefaßt, wobei die Gemeinden Preitewang und Ehenbichl bezüglich Weide und Holzschlag in den Markt Reitti inkorporiert sind. Diese beiden Gemeinden dürfen ohne Zustimmung von Reitti keine fremden Personen aufnehmen. Übrigens wird der Viehmarkt vom 11. auf den 22. Sept. 1713 verlegt.

1759 Mai 14 Reutte
AT GemA Pflach 7-9-24 · Einzelstück · 1759-05-14
Teil von Gemeindeverwaltung

Josef Karl Falger, verbürgerter Handelsmann im Markt Reiti, verkauft durch seinen Bevollmächtigten Ferdinand Paur, Bürger und Lebzelter zu Reiti, dem außer Landes befindlichen Maurer, Johannes Kuen zu Pflach, vertreten durch den Metzger Andrä Nigg, und dessen Ehefrau Anna Maria Kuen geborene Hengg (Anweiser ist ihr Vetter Franz Hofer, Tischlermeister zu Pflach) sein in dem Letten zu Pflach liegendes Eigengut, nämlich ein Stückl Ackerfeld. Dieses grenzt im Osten und Süden an Johann Luttinger zu Reiti, im Westen an Johannes Köpfle und im Norden an die Gemein. Ein weiteres Stückl grenzt an Josef Maister, an die Gemeinde und Michael Wächters Erben. Das dritte Grundstück grenzt an Paul Wächter, an die Käufer selbst, an den Weg und an Sebastian Osthaimber. Diese drei freieigenen Gründe messen 3379 Schritt und werden mit einer Karte Tabak und einer Elle feines Tuch sowie mit 175 Gulden 59 kr 3 Heller bezahlt. Es wird eine Ratenzahlung zu je 10 Gulden mit 5 % Verzinsung vereinbart. Siegler: Kaspar Joachim von Tschusy, Pfleger und Landrichter der Herrschaft Ehrenberg Zeugen der Siegelbitte: Johann Konstanz Paur und Josef Anton Strele von der Gerichtsschreiberei

1763 Juni 10
AT GemA Pflach 7-9-26 · Einzelstück · 1763-06-10
Teil von Gemeindeverwaltung

Erneuerung der Waldmarken auf Antrag der Gemeinden Pflach und Oberpinswang. Beginnend unterhalb der Landstraße werden 22 Grenzpunkte protokolliert und von den Ausschußleuten bestätigt. Pflach ist vertreten durch Franz und Josef Holzhoch, Johann Rainer, Josef Wächter, Franz Scheicher und Josef Wözer; Pinswang durch Michael Ginther, Johann Babel, Anton Öberle, Andrä Fizon, Gallus Schwager, Michael Dreer und Hans Wächter; das Waldmeisteramt durch den Jäger Anton Rief. Siegler: Josef Anton Daniel, Waldmeister

1760 ca.
AT GemA Pflach 7-9-27 · Einzelstück · 1760
Teil von Gemeindeverwaltung

Entwurf über die in Pflach zu entfernenden Schiedzäune. Es haben Franz Scheicher, Josef Wächters Wwe., Michael Drexl, Johannes Pösendorfer, Franz Schnöll, Franz Schall, Mang Maister, Michael Lutz, Matthäus Dreer, Josef Wözer, Ferdinand Henggi, Josef Strigl, Paul Ostheimer, Franz Holzhaich, Johann Georg Kecht, Kaspar Ruepp und Johann Ruenner ihren Zaun an genannten Orten zu entfernen.

1763 Nov. 12 Reutte
AT GemA Pflach 7-9-28 · Einzelstück · 1763-11-12
Teil von Gemeindeverwaltung

Die Gemeinde Pflach quittiert dem Matthias Draxl, als Rechtsnachfolger nach Hans Schuechter, für ein obligiertes Kapital von 100 Gulden den Jahreszins von 5 Gulden in genannten Geldsorten erhalten zu haben.

1770 ca.
AT GemA Pflach 7-9-29 · Einzelstück · 1770
Teil von Gemeindeverwaltung

Die Gemeinde Pflach bringt vor, daß der für das Militär zur Lagerung reservierte gemeinschaftliche Wald durch den Kaufmann Karl Faleker aus Reyty ohne Antrag und ohne Vorweisung einer Lizenz für seinen Hausgebrauch genutzt wurde und daß eine Beschwerde beim Kreishauptmann Hendel abgewiesen wurde. Da man bei allfälliger Feuersbrunst oder bei Wasserschaden auf diesen Wald angewiesen sei, soll Karl Faleker das entführte Holz zurückgeben oder dafür bezahlen.

1770
AT GemA Pflach 7-9-30 · Einzelstück · 1770
Teil von Gemeindeverwaltung

Tabelle der 16.145 Quadratklafter öden Gründe, welche in der Pflacher Au nächst dem Steinebergl zur Fruchtbarmachung von der Kommission ausgesteckt 26 IPflach wurden. Genannte 40 Pflacher erhalten zwischen 345 und 522 Quadratklafter Ödgrund mit genannten Anrainern.

1771 Juli 27 Pflach
AT GemA Pflach 7-9-31 · Einzelstück · 1771-07-27
Teil von Gemeindeverwaltung

Abmarkungsvergleich zwischen Andrä Geisenhofs Sohn Ignaz, Wirt und Gastgeber (vertreten durch den Kurator Johann Martin Pirckher) im Markt Reiti und den Gemeindsleuten zu Pflach (vertreten durch Franz Schnell, Franz Scheicher, Johannes Hochrainer, Johannes Winkler, Mang Maister und Michael Drexl) wegen der Grenzen am Seyling. Wegen eines aus Veit Gschwends Waldung entnommenen Holzes kam es schon vor Jahren mit der Gemeinde Pflach zu Streitigkeiten, welche nach Augenschein vor der Kommission durch eine Abmarkung bereinigt werden. Die Grenze mit 12 genannten Markungen beginnt bei Franz Ägidi Zeillers Wiese und endet bei der Wiese des Franz Nigg. Siegler: Christoph Jakob Sterzinger, Vizekreishauptmann von Imst

1790 Dez. 23
AT GemA Pflach 7-9-32 · Einzelstück · 1790-12-23
Teil von Gemeindeverwaltung

Anton Wächter, Bürger in Reutte, Pfarre Breitewang, verkauft als Gewalthaber seiner Schwester Katharina Wächter, Gattin des Matthias Miller in Pfronten, dem Johannes Kuhn auf der Hütten zu Pflach zwei freieigene Stück Acker auf den Lotten, angrenzend an die Gemeinde, an Karl Falger, Georg Angerer, Josef Anton Strigl, Schmied, und Josef Drexl. Weiters verkauft er ein Wiesmahd auf der Ögg, welches an Simon Stecher, Josef Anton Strigl, an Franz Schnöll und Johannes Kögl, Schneider in Reutte, grenzt, um 100 Gulden gegen eine Verzinsung um 4 %. Siegler: Christoph Jakob Sterzinger, Pfleger und Landrichter Zeugen der Siegelbitte: Josef Anton Nauß und Kaspar Daniel, beide Gerichtsschreiber

1794 Jän. 24 Reutte
AT GemA Pflach 7-9-33 · Einzelstück · 1794-01-24
Teil von Gemeindeverwaltung

Da die Gemeinde Pflach ihre wenigen Armen und Kranken lt. Josef Storf, Franz Schnöll und Johann Georg Kecht nicht gemeinsam mit Breitewang, sondern selbst versorgen will, werden durch Pfleger Alois Aschauer folgende Vorschriften erlassen: Für die Armen sind wöchentliche Sammlungen am Sonntag vorzunehmen. Die Kranken und Armen sind mit Geld bzw. Naturalien zu versorgen und es ist ihnen ein Wundarzt oder Doktor samt Krankenwart unentgeltlich beizustellen. Sieche und Tolle müssen nach Innsbruck gebracht und vom Armenfond der Pfarre übernommen werden. Waisenkinder müssen gegen einen Gemeindebeitrag tugendhaften Pflegeeltern übergeben werden. Betteln ist verboten, doch können den armen Kranken übriggebliebene Speisen gebracht werden. Bettler aus anderen'Gemeinden sind abzuschieben, und im Wiederholungsfall ist ihnen das Almosen zu entziehen. Auch das Neujahrswünschen der Kinder ist verboten. Wer Vaganten und Bettlern Almosen reicht oder sie beherbergt, wird mit genannten Strafen verfolgt. Auch das Hausieren mit unterschiedlichen Waren dient meist nur als Vorwand zum Betteln und ist daher verboten, außer bei Vorweisung eines Hausiererpatentes. Auch herrenlose und dienstlose ledige Leute sind vom Gemeindevorsteher genau zu überwachen und allenfalls der Obrigkeit anzuzeigen.

1799 Dez. 2 Reutte
AT GemA Pflach 7-9-34 · Einzelstück · 1799-12-02
Teil von Gemeindeverwaltung

Grenzerneuerung und Vergleich zwischen der Gemeinde Pflach und Josef Anton Schenach, Müller auf der Hüttenmühle zu Pflach. Schenach beantragt beim Pflegamt die Abmarkung seiner Güter in der Bernau, weil die alten Marken an den Bäumen mit der Schlägerung verloren gingen. Unter Pflegamtssubstitut Anton Kappeller wird vor Ort anhand des Markungsbriefes vom Juni 1683 die Grenze zur Gemeinde Pflach besichtigt, jedoch keine einzige Marke gefunden. Einverständlich wird daher neuerlich unter Beiziehung des Waldmeisters Peter Regulat Schilcher, des Bürgermeisters Josef Anton Naus und des Forstknechtes Matthias Schratz die Grenzziehung, beginnnend bei Jakob Hochrainers Mahd beim Bemauer Weg nach Pinswang, mit Grenzsteinen vorgenommen. Genannte Marken reichen an das Mahd Josef Scheichers, von dessen Stadel hinunter in die Tiefe zum Brunnen bis zum Geschiede zwischen Pinswang und Pflach, und weiter zum Adlergschwendschrofen und zum neuen Weg, der zum Transport der 26 IPflach Kanonen dient. Unweit von Schenachs Kochhütte verläuft die Grenze über einen unbeweglichen Stein und weiter gegen den Pflacher Seyling gegen Martin Schusters Mahd. Die Einhaltung des Vergleichs geloben Josef Storf, Johann Georg Kecht, Jakob Meister, Johann Peter Drechsel und Josef Anton Schenach. Siegler: Alois Johann Froschauer, Pfleger und Landrichter zu Ehrenberg

1800 Juli 18 Reutte
AT GemA Pflach 7-9-35 · Einzelstück · 1800-07-18
Teil von Gemeindeverwaltung

Rundschreiben an die gemeinschaftliche Schützenkommission zu Reutti, daß auf Befehl des kommandierenden Generals von Kray lt. Waffenstillstand ein Teil Tirols von Truppen zu räumen ist. Die Demarkationslinie verläuft vom linken Lechufer bis zum Einfluß des Archenbaches in den See, weiter das rechte Bachufer bis zum Plansee, das nördliche Seeufer entlang bis zum Ursprung der Ammer, entlang der Werdenfelser Grenze bis zum Kochel- und Walchersee. Dieser Landesteil wird vom Feind besetzt, doch bleiben Religion, Eigentum, Ordnung, Obrigkeit und Landesverfassung, sowie Handel und Wandel unangetastet. Der französische General hat für beste Manneszucht und Ordnung zu sorgen und es darf keinem Menschen Leid zugefügt werden.

1800 ca.
AT GemA Pflach 7-9-36 · Einzelstück · 1800
Teil von Gemeindeverwaltung

Rezeptur für die vorbeugende Behandlung von Pferden und Hornvieh, ohne Angabe der Krankheit. Unter anderem werden englisches Salz, Muschelschalenpulver, Angelika, Meisterwurzpulver, Ofenruß, Salpeter, Salmiak und Kampfer in unterschiedlichen Dosierungen, gekocht und mit Futter vermischt, empfohlen.

1800 Aug. 26 Reutte
AT GemA Pflach 7-9-37 · Einzelstück · 1800-08-26
Teil von Gemeindeverwaltung

Inventur nach Johannes Leitenstorfer zu Pflach, welcher am 10 Aug. verstarb. Mit seiner ersten Gattin Maria Anna Durchholzer hatte er fünf Kinder namens Jakob, Alois, beide außer Landes nahe Frankfurt, Franziska, verheiratet mit dem Schullehrer Anton Miller zu Flaiterwang, Ursula, Gattin des Thomas Leyprecht auf der Oberen Letze, und Kreszenzia, Witwe nach Andreas Scheicher. Aus zweiter Ehe mit Barbara Pessendorfer hinterläßt der Erblasser vier Kinder namens Josef Anton, Schuhmacher zu Wien, Andreas, Maurer im Ausland, Elisabeth (20 Jahre) zu Arzl bei Innsbruck in Diensten und Maria Anna (17). An ausstehenden Kapitalien bei genannten Personen hinterläßt er 627 Gulden 56 kr. Gemeinsam mit seinem Vetter besitzt er drei Moosgüter, deren Hälftewert 290 Gulden beträgt. Mit den Leibkleidern und einigem Inventar beträgt das Nachlaßvermögen 932 Gulden 53 kr. Nach Abzug der Spitalskosten und einiger Erbschulden beträgt der Reinnachlaß 831 Gulden 29 kr. Siegler: Alois Johann Froschauer, Pfleger und Landrichter der Herrschaft Ehrenberg Unterschrift: Johann Konstanz Paur, Gerichtsschreiber

1802 Aug. 10 Reutte
AT GemA Pflach 7-9-38 · Einzelstück · 1802-08-10
Teil von Gemeindeverwaltung

Josef Schönach zu Pflach, Müller auf der Hüttenmühle, stellt den Revers aus, daß ihm von der Gemeinde auf unfruchtbarem Grund anno 1800 die Erbauung eines Holzschupfens von 39 x 13 Schuh unter der Bedingung gestattet wurde, daß er niemals ein anderes Gebäude daraus mache. Dafür zahlt er einen Kreuzer Rekognitionszins, den er mit 1 Gulden ablöst. Dieser Revers wird nunmehr gerichtlich protokolliert. Die Einhaltung dieser Verpflichtung gelobt er vor den Zeugen Josef Anton Nauß und Franz Anton Kecht, beide Schreiber der Gerichtsschreiberei. Siegler: Alois Johann Froschauer, Pfleger und Landrichter zu Ehrenberg

1802 Sept. 11 Imst
AT GemA Pflach 7-9-39 · Einzelstück · 1802-09-11
Teil von Gemeindeverwaltung

Das eigennützige Gesuch des Nikolaus Fridl, einen Gemeindeplatz zur Erbauung eines Gipsbehälters samt Zuweisung von 10 Klaftern Holz zum Gipsbrennen zu beanspruchen, wird wegen der ausführlichen Bedenken der Gemeinde Pflach seitens des Kreisamtes Imst abgelehnt. Gleichzeitig wird ihm das Gipsabbrennen in der Nähe seiner Holzhütte wegen Feuersgefahr bei Strafe verboten.

1802 Okt. 16 Pflach
AT GemA Pflach 7-9-40 · Einzelstück · 1802-10-16
Teil von Gemeindeverwaltung

Gutachten wegen der Küchengerechtsame des Franz Lutz, welcher das Quartier an einen k.k. Cordonisten vermietet. Zwar schlägt die Gemeinde Pflach nach Veranlassung des Kreisamtes ein anderes Quartier im Haus des Johann Paul Ostheimer vor, doch wird vom Kommissar des Hauptmautamtes begutachtet, daß dieses Haus abgebrannt und nur zu ebener Erde bewohnbar sei. Die Gemeinde Pflach gibt daher ihre Einwände auf, nachdem zugesichert wird, daß dieses Feuerrecht auf keinen Nachmieter übergeht. Unterschrift: Josef Storf, Vorsteher

1802 Dez. 31 Imst
AT GemA Pflach 7-9-41 · Einzelstück · 1802-12-31
Teil von Gemeindeverwaltung

Das Gesuch des Josef Friedl für eine zweite Gipshütte wird zwar abgelehnt, aber nicht weil die Gemeinde Pflach eine Beinträchtigung ihrer Heimweide geltend gemacht hat, sondern weil das k.k.Salzamt einen Nachteil für den Waldstand befürchtet.

1803 Feber 7 Imst
AT GemA Pflach 7-9-42 · Einzelstück · 1803-02-07
Teil von Gemeindeverwaltung

Das Baugesuch des Johann Georg Deutsch, Gerbermeister zu Reutte, wird vom Kreisamt abgewiesen, weil dort schon mehrere Gipsmühlen bestehen, welche dem Waldstand nachteilig sind. Der Bittsteller soll sein Erzeugnis wie dessen Vorfahren in ganzen Stücken außer Landes führen, womit sein Erwerb gesichert sei. Überdies hätte dieser Bau eine Einschränkung des Viehtriebes und der Weidenutzung zur Folge. Daher sind sämtliche Behörden gegen diesen Bau.

1803 Sept. 19 Imst
AT GemA Pflach 7-9-43 · Einzelstück · 1803-09-19
Teil von Gemeindeverwaltung

Das o.ö. Landesgubemium verleiht durch das Kreisamt im Oberinntal der Gemeinde Pflach auf ewig die Berechtigung einer Quellfassung am Seyling und die Erlaubnis, das Wasser über eine Strecke entlang des Bachls bis auf den sog. Lußfeldweg und weiter in das Dorf zum ersten Brunnenbett mittels 570 Trücheln zu den Häusern fuhren zu dürfen. Die Quelle berührt im Osten das Eigentum des Georg Kecht, im Süden Franz Niggs Kinder von Reutti, im Westen Franz Schneller und im Norden Johann Wagners Seylingwiese. Die Aufteilung des Quellwassers bei den Häusern erfolgt auf vier Brunnen, wovon der erste an die Landstraße, an Josef Scheicher und an Josef Storf grenzt, der zweite an die Landstraße, an Anton Storf und Barbara Birkner; der dritte an Matthias Beyrer, an die Gemeinde und den Fahrweg; der vierte an Anton Schweigl, den Feldweg, an Johann Paul Ostheimer und an die Landstraße. Dazu darf die Gemeinde das nötige Brunnenholz aus dem Gilltal nehmen, muß das Abwasser ohne Schaden für die Anrainer ableiten und für das Brunnenrecht jährlich 6 kr Wasserfallzins zahlen, welcher mit 6 Gulden einmalig abzulösen ist.

1804 Dez. 5 Reutte
AT GemA Pflach 7-9-44 · Einzelstück · 1804-12-05
Teil von Gemeindeverwaltung

Entricht- und Abteilungsvertrag nach Anna Maria Hengg, erste Ehegattin nach Johann Kuen auf der Hirten zu Pflach. Sie verstarb bereits vor 34 Jahren und hinterläßt die ehelichen Kinder Kajetan, in der Pfalz zu Weilstadt verehe licht (vertreten durch Christoph Schweigle zu Pflach), Andreas zu Handschuhschein bei Heidelberg (ebenfalls durch Schweigle vertreten) und Barbara Kuen, noch ledig. Das in die Ehe eingebrachte Muttergut, welches lt. Quittung vom 17. März 1760 250 Gulden beträgt, wird durch folgenden Entrichtvertrag aufgeteilt. Somit erhält jedes Kind nach Gebührenabzug 81 Gulden 40 kr mit genannten Zuweisungen. Siegler: Alois Johann Proschauer, Pfleger und Landrichter zu Ehrenberg

1805 März 20 Reutte
AT GemA Pflach 7-9-45 · Einzelstück · 1805-03-20
Teil von Gemeindeverwaltung

Baubewilligung für ein Filialschulhaus in Pflach mit einer Stube, Kammer, Küche und Feuerspritzenhaus. Auf Gemeindegrund soll ein Gebäude aus Feuersicherheitsgründen ganz aus Stein mit 38 x 20 Schuhen errichtet werden. Dafür sind jährlich zu Martini an das Urbar Reutte 7 kr Grundzins zu entrichten. Für die Verleihungsurkunde sind an Post- und Schreibgebühren 9 Gulden 26 kr zu bezahlen.

1805 Juni 1 Pflach
AT GemA Pflach 7-9-46 · Einzelstück · 1805-06-01
Teil von Gemeindeverwaltung

Unterfertigter Peter Fridl ersucht die Gemeinde Pflach, seine von hoher Stelle bewilligte Hütte größer bauen zu dürfen, um seine Vorräte an Stein und Gips hinreichend lagern zu können. Dafür verpflichtet sich Fridl aus Dankbarkeit, der Gemeinde jährlich einen Gulden zu bezahlen. Sollte die Hütte abgetragen werden, so erlischt die Zinsverpflichtung.

1809 Juni 4 Reutte
AT GemA Pflach 7-9-47 · Einzelstück · 1809-06-04
Teil von Gemeindeverwaltung

Verhaltensregeln von Dr. Anton Holer wegen einer angeblichen Viehkrankheit, welche durch die Gemeindevorstehung kundzumachen sind. Dieses Katha ralfieber ist nicht ansteckend und wird durch die naßkalte Witterung verursacht. Sollte das Fieber bösartig werden, so ist die Heilart mit Kochsalzsäure nach Professor Pessina von Wien zu empfehlen.

1810 Mai 12 Reutte
AT GemA Pflach 7-9-48 · Einzelstück · 1810-05-12
Teil von Gemeindeverwaltung

Josef Schletterer, Hufschmiedemeister zu Reutte, verkauft der gesamtem Gemeinde Pflach, welche durch Josef Storf, Josef Beirer und Sebastian Scheicher vertreten ist, ein Galtmahd im Seiling, Kat. Nr. 1286, um 500 Gulden Diese Galtwiese mit genannten Anrainern hat Verkäufer von seiner Mutter Anna Maria Hochenreiner lt. Abhandlung vom 31. März 1810 geerbt.

1815 März 8 Pflach
AT GemA Pflach 7-9-49 · Einzelstück · 1815-03-08
Teil von Gemeindeverwaltung

Gesuch des Peter Drechsl zu Pflach, um die Gemeinde zur Verarchung im sog. Schmidtenwaldele zu veranlassen. 1806 wird ihm mit gerichtlicher und waldamtlicher Bewilligung die Erbauung einer Gipsmühle samt Wohnhaus im Schmidtenwaldele gestattet. Durch ein ganz unerwartetes Rinnsal des Lechs besteht die Gefahr, weggeschwemmt zu werden. Da auch der viel größere Gemeindegrund gefährdet ist, wurde wiederholt um Unterstützung bei der Verarchung gebeten. Bei Verkauf dieses Grundes würde der Bittstelller die äußerst notwendige Verarchung selbst übernehmen. Daher wird das Landgericht ersucht, alles zu veranlassen.

1822 März 11 Pflach
AT GemA Pflach 7-9-50 · Einzelstück · 1822-03-11
Teil von Gemeindeverwaltung

Gemeindebeschluß zur Errichtung eines Schulgebäudes mit Verpflichtung der Gemeindebürger, mit Arbeitsschichten und Material beizutragen oder ein festgesetztes Äquivalent für Bretter, Läden und Schindeln zu bezahlen. Fuhrmannsschichten, Maurer- und Tagschichten können ebenfalls abgedient oder 26/Pßach bezahlt werden. Zum Werk- und Baumeister wird Matthias Wächter bestimmt, dem alle Gehorsam zu leisten haben. Unterschriften: Gewalthaber Johann Schall, Matthias Leirer, Mang Strigl und Michael Stecher

1822 Nov. 26 / 1884 Pflach
AT GemA Pflach 7-9-51 · Einzelstück · 1822-11-26
Teil von Gemeindeverwaltung

Endabrechnung über den Neubau des Schulhauses unter dem Gewalthaber Johann Schall in Pflach. Die Baukosten von 622 Gulden setzen sich aus 177 Gulden für Maurer, 47 Gulden für Zimmerer, 73 Gulden für Handlanger, 38 Gulden für Tischler, 31 Gulden für Schlosser, 18 Gulden für Glaser, weiters aus kleineren Beträgen für Hafner, Nagelschmied, Schmiedarbeit, Sagmüller und Ziegler zusammen. Das Grundstück mit 137 Quadratschritt kostet 41 Gulden und die Fuhrwerksschichten betragen 51 Gulden Ein eigener Tagschichtzettel betreffend die Namen der Maurer und Handlanger liegt bei; ebenso ein Kostenvoranschlag und die Abrechnung für die Aufstockung des Schulhauses vom Jahre 1884.

1833 April 23 Reutte
AT GemA Pflach 7-9-52 · Einzelstück · 1833-04-23
Teil von Gemeindeverwaltung

Vergleich zwischen Christian Beyrer, Gemeindevorsteher und Jakob Meister von Pflach, dann Franz Anton Schenach, Müllermeister, und Franziska Hengg wegen einer Brunnenwasserleitung, welche auf einem Servitut vom 30. Nov. 1832 beruht. Franz Anton Schennach verzichtet auf sein Wasserrecht über die Seilingswiese, welches sein Vater Josef Anton erworben hat.

1834 Dez. 15 Reutte
AT GemA Pflach 7-9-53 · Einzelstück · 1834-12-15
Teil von Gemeindeverwaltung

Ergebnisprotokoll wegen Beitragsleistung zur Erhaltung des Alpweges zwischen den Güterbesitzem der Pfarre Breitenwang, des Marktes Reutte ein schließlich des Vorstandes von Pflach. Es geht um die Uferverbauung am Lech, die im Konkurrenzverfahren abgewickelt werden soll, um die Alpe Ratz zu erreichen. Sollte Pflach auf seine 42 Grasrechte verzichten, so könnte es von den Wasserbaukosten in der Pfarre Breitenwang enthoben werden. Da Pflach die Alprechte beibehält, ist der hohe Kostenanteil von 94 Gulden gerechtfertigt, wovon aber Reutte 50 Gulden übernimmt. Diese einmalige Zahlung wird von Bürgermeister Alois Lumper von Reutte, Anton Angerer von Breitenwang, Anton Walch von Ehenbichl und von Martin Strigl, Matthias Schweigel und Matthias Feineller, alle drei von Pflach, bestätigt.

1837 April 12 Reutte
AT GemA Pflach 7-9-54 · Einzelstück · 1837-04-12
Teil von Gemeindeverwaltung

Das Landgericht genehmigt der Gemeinde Pflach, obwohl dort nur 190 Seelen wohnen und schon zwei Gipsmühlen bestehen, auf Ansuchen der Kreszenz Sprenger eine Gipsmühle, um auch nach Bayern für Bau und Dünger exportieren zu können.

1838 Mai 14 Pflach
AT GemA Pflach 7-9-55 · Einzelstück · 1838-05-14
Teil von Gemeindeverwaltung

Pflach fordert den Anteil für die Schützenlöhnung für die 1809 ausgerückten Schützen beim Kreisamt ein, und begründet ausführlich, warum es als eigene Kommune einzustufen ist. Derzeit wird dieser Betrag von ca. 700 Gulden von Reutte zur Wegherstellung über den Homberg zweckentfremdet, weil Pflach zur Alpe Ratz beitragspflichtig sei, und auf das Protokoll von 1834 (vgl. Nr. 43) Bezug genommen.

1838 Feber 28 Reutte
AT GemA Pflach 7-9-56 · Einzelstück · 1838-02-28
Teil von Gemeindeverwaltung

Weidelizenz für 18 Stück Ziegen für das Jahr 1839 zur Waldweide auf dem 2(>IPflach Alpele und auf Dürrenberg, jedoch unter Aufsicht eines Hirten.

1840 Okt. 10 Reutte
AT GemA Pflach 7-9-57 · Einzelstück · 1840-10-10
Teil von Gemeindeverwaltung

An den Vorsteher von Pflach ergeht der Erlaß zum Rekurs gegen die Konkurrenz zur Wiederholungsschule und zum Lehrergehalt in Reutte. Der Beitrag ist einvemehmlich mit Reutte auf 15 Gulden jährlich festgesetzt worden. Da Pflach eine eigene Schule hat, muß es für den Lehrer in Reutte nicht bezahlen. Es folgt eine ausführliche Begründung.

1840 Okt. 24 Reutte
AT GemA Pflach 7-9-58 · Einzelstück · 1840-10-24
Teil von Gemeindeverwaltung

Dienstinstruktion für die Bezirkswächter zur Erhaltung der öffentlichen Ordnung und Vollziehung der Gesetze, der öffentlichen Reinheit, der Feuersicherheit und des persönlichen Auftretens dieser Wächter. Der Anstellungsschein wird durch das Landgericht erteilt. Sie haben eine Uniform zu tragen, müssen einen ordentlichen Lebenswandel führen und müssen die ausgehändigten Waffe in brauchbarem Zustand halten und dürfen sie nur in Notwehr verwenden. Stock dürfen sie keinen tragen. Keinesfalls dürfen sie auf Fliehende schießen.

1842 März 8 Reutte
AT GemA Pflach 7-9-59 · Einzelstück · 1842-03-08
Teil von Gemeindeverwaltung

Verordnung zur Totenbeschau, welche nur durch Sanitätspersonal vorgenommen werden darf. Ohne Beschau darf kein Toter begraben werden. Die zwei Totenzettel sind dem Pfarrer auszuhändigen, die Beerdigungszeit ist einzutragen. Die Totenbeschau kostet im Ort 12 kr.