Signatur
Titel
Datum/Laufzeit
- 1690-11-03 (Anlage)
Erschließungsstufe
Einzelstück
Umfang und Medium
Original Papier 4 Blatt mit aufgedrücktem Siegel
Archiv
Bestandsgeschichte
Abgebende Stelle
Eingrenzung und Inhalt
In der Pflegsbehausung Emhaimb wird vor Pfleger Franz Karl von Rosst, dem Gerichtsschreiber Johann Pfaundler und dem Gerichtsanwalt Martin Hörting auf Veranlassung der Gemeinde Pflach der gerichtliche Bescheid vom 8. Okt. 1642 erneuert. Demnach bleiben die Gemeinrechte für Pflach auf der hinteren Alpe Raz aufrecht, bis die Bürgerschaft von Reiti etwas anderes nachweisen kann. Die Bestellung des Hirten soll der Markt Reiti mit dem Ausschuß der umliegenden Orte der Pfarre Praitewang gemeinsam nach deren Gutheißung vornehmen und das Alpgeld anlegen. Der Hirtlohn für die Jahre 1655 bis 1658 ist aus den Anlagezetteln der Gemeinderechungen zu erheben, woraus für die Gemeinde Pflach zu ersehen ist, daß für das auf der Alpe Raz ausgeschlagene Galtvieh nach Stücken zu bezahlen ist. Daher muß die beklagte Gemeinde Pflach für heuer an Hirtlohn nicht 26 Gulden 19 kr, sondern nur 25 Gulden beitragen. Ebenso müssen zum Hirtlohn die Gemeinden von Reiti, Praitewang, Ehenpichl oder Pflach unweigerlich beitragen. Nach Bezahlung der Gerichtskosten ist die Einstellung der Salzfaßlfuhren für die Pflacher wieder aufgehoben. Siegler: Pfleger Franz Karl von Rosst
Bewertung, Vernichtung und Terminierung
Zuwächse
Ordnung und Klassifikation
Benutzungsbedingungen
Reproduktionsbedingungen
In der Verzeichnungseinheit enthaltene Sprache
- Deutsch
Schrift in den Unterlagen
Anmerkungen zu Sprache und Schrift
Physische Beschaffenheit und technische Anforderungen
Findmittel
TLA-Mikrofilm: 2087 2088 2097
Existenz und Aufbewahrungsort von Originalen
Existenz und Aufbewahrungsort von Kopien
Verwandte Verzeichnungseinheiten
Anmerkung zur Veröffentlichung
Tiroler Geschichtsquellen 37/26/5
Alternative Identifikatoren/Signaturen
EAP
Themen
Orte
Namen
Genres
Identifikator "Beschreibung"
Archivcode
Benutzte Regeln und/oder Konventionen
Status
Entwurf
Erschließungstiefe
Teilweise