Grundsteuerkataster für die Katastralgemeinde Pflach, welcher sich in der Anlage auf das Steuerbuch I des Marktes Reutte und den darin gemachten Anmerkungen bezieht. Die Grundsteuer ergibt zu drei Terminen in Pflach jährlich 102 Gulden 26 kr, welche an den Bürgermeister in Reutte abzuführen ist. Unterschrift: Josef Anton Naus, Gerichtsschreiber
Vermessungsprotokoll für die Pflacher Eigentumswaldungen, welches sich auf die Verleihungsurkunde vom 14. Jän. 1691 bezieht.
Die Bezirkskommission Reutte in Grundentlastungsangelegenheiten erkennt, daß die Forderungen des Urbaramtes Ehrenberg gegen Franz Josef Wächter und Franz Bairer von Pflach betreffend eine Spätwiese im Seyling abgelöst werden.
Die Bezirkskommission Reutte in Grundentlastungsangelegenheiten erkennt, daß die Forderungen gegen Katharina Ramer und Mang Strigl von Pflach betreffend eine Wiese am Stangenberg mit 1325 Klafter mit genannten Teilbeträgen abgelöst werden.
Der Gemeinde Pflach wird vom Innenministerium die Selbständigkeit zugesprochen. Sie hat daher ihr individuelles Dasein und ihren Fortbestand anzusprechen. Sie ist mit der jeweiligen Katastralgemeinde identisch und darf nicht zerstückt werden. Wie bisher wird sie auch künftig ihre Lebensfähigkeit und Selbständigkeit bewahren. Eine Notwendigkeit, sich mit anderen Gemeinden zu vereinigen, besteht nicht, bleibt aber offen. Doch muß das Gebiet zusammenhängend sein und darf durch keine andere Gemeinde durchschnitten werden. Daher bleiben die Gemeinden Pflach und Ehenbichl als selbständige Gemeinden aufrecht.
In dem Weideprozeß zwischen Pflach und dem Franz Anton Schönnich wird entschieden, daß die Alpelen seit jeher für das Galtvieh bestimmt waren. Schafweide und Galtweide vertragen sich nicht miteinander. Da die Alpelen Eigentum der Gemeinde sind, hat nur Pflach den Verwendungszweck zu bestimmen. Daher müßten die Schafbesitzer das Recht der Schafweide erst nachweisen. Für die Schafweide werden der Schindbichel und der Brand zugeteilt.
Dem Vorsteher der Gemeinde Pflach wird von der Marktgemeinde Reutte das Gerichtsvermögen zugeteilt, welches jedoch nicht aufgeteilt werden darf, sondern als Gemeindevermögen zu verwalten ist. Darüber muß jährlich Rechnung gelegt werden.
Vergleichsprotokoll zwischen der Waldservituten-Ausgleichungskommission und der Gemeindefraktion Pflach mit genannten aerarischen Kommissionsmitgliedern und den Gemeindebevollmächtigten Thomas Kantner, Sebastian Wind, Johann Geisenhof, Josef Schifferer, Jakob Schletterer, Alois Bauer, Josef Mantl, Joachim Specht, Michl Wolf, Michl Schweisgut, Alois Dreer und Matthias Schweigl. Neben den öden Gründen gehen folgende Wälder in das Gemeindeeigentum über: der Dürrenberg, Lettich und Brandwald, der Bannwald, der Brunst- und Pürkwald, der Greisch- oder Alpeiewald, der Hafeggwald und der Steinebergwald.
Zwei Abschiedsschreiben für Matthias Dreer, Patrouilleführer, und Johann Georg Dreer, Schütze, beide von Pflach, wegen Teilnahme am Kriegsdienst bei der Feste Rocca in Judicarien. IMF flach Für ihren 45tägigen Dienst bei der II. Ehrenberger Schützenkompanie werden beide für ihre Verdienste belobigt.
Der Rekurs des Franz Schenich und Konsorten betreffend des Alpbesuchs mit Schafen wird abgewiesen, da das Kleinvieh getrennt vom Hornvieh aufgetrieben werden muß. Weder durch Gewohnheit noch lt. Kataster ist ein Weiderecht für Schafe nachweisbar. Die Gemeinde Pflach wird angewiesen, ein geeignetes Alpenrevier binnen acht Tagen zu bestimmen und einen erwachsenen Hirten beizustellen.
Die Gemeinde Pflach wird mit ihrem Rekurs gegen die Archenverbauung vom Kreisamt abgewiesen und aufgefordert, das rechte Lechufer oberhalb des Rinnsals der Gips- und Schneidmühle des Franz Drexl und des Franz Plawen abzusichem. Die beiden haben zum Archenbau anteilmäßig beizutragen.
Franz von Plawen und Franz Drechsl zu Pflach veranlassen als Eigentümer einer Schneidmühle bzw. einer Gipsmühle einen Lokalaugenschein am Lech, da am rechten Ufer nicht nur die Gemeindegründe, sondern auch ihre Gebäude gefährdet sind. Straßenmeister Johann Flaberla und Vorsteher Johann Georg Beirer stellen die Schäden fest und veranlassen deren Behebung und die Anlegung eines neuen Kanals. Beigefügt ist die Abschrift eines Befundes vom 7. Juli 1817 betreffend die Archenverbauung für die Gipsmühle des Peter Drexl.
Verordnung zur Totenbeschau, welche nur durch Sanitätspersonal vorgenommen werden darf. Ohne Beschau darf kein Toter begraben werden. Die zwei Totenzettel sind dem Pfarrer auszuhändigen, die Beerdigungszeit ist einzutragen. Die Totenbeschau kostet im Ort 12 kr.
Dienstinstruktion für die Bezirkswächter zur Erhaltung der öffentlichen Ordnung und Vollziehung der Gesetze, der öffentlichen Reinheit, der Feuersicherheit und des persönlichen Auftretens dieser Wächter. Der Anstellungsschein wird durch das Landgericht erteilt. Sie haben eine Uniform zu tragen, müssen einen ordentlichen Lebenswandel führen und müssen die ausgehändigten Waffe in brauchbarem Zustand halten und dürfen sie nur in Notwehr verwenden. Stock dürfen sie keinen tragen. Keinesfalls dürfen sie auf Fliehende schießen.
An den Vorsteher von Pflach ergeht der Erlaß zum Rekurs gegen die Konkurrenz zur Wiederholungsschule und zum Lehrergehalt in Reutte. Der Beitrag ist einvemehmlich mit Reutte auf 15 Gulden jährlich festgesetzt worden. Da Pflach eine eigene Schule hat, muß es für den Lehrer in Reutte nicht bezahlen. Es folgt eine ausführliche Begründung.
Weidelizenz für 18 Stück Ziegen für das Jahr 1839 zur Waldweide auf dem 2(>IPflach Alpele und auf Dürrenberg, jedoch unter Aufsicht eines Hirten.
Pflach fordert den Anteil für die Schützenlöhnung für die 1809 ausgerückten Schützen beim Kreisamt ein, und begründet ausführlich, warum es als eigene Kommune einzustufen ist. Derzeit wird dieser Betrag von ca. 700 Gulden von Reutte zur Wegherstellung über den Homberg zweckentfremdet, weil Pflach zur Alpe Ratz beitragspflichtig sei, und auf das Protokoll von 1834 (vgl. Nr. 43) Bezug genommen.
Das Landgericht genehmigt der Gemeinde Pflach, obwohl dort nur 190 Seelen wohnen und schon zwei Gipsmühlen bestehen, auf Ansuchen der Kreszenz Sprenger eine Gipsmühle, um auch nach Bayern für Bau und Dünger exportieren zu können.
Ergebnisprotokoll wegen Beitragsleistung zur Erhaltung des Alpweges zwischen den Güterbesitzem der Pfarre Breitenwang, des Marktes Reutte ein schließlich des Vorstandes von Pflach. Es geht um die Uferverbauung am Lech, die im Konkurrenzverfahren abgewickelt werden soll, um die Alpe Ratz zu erreichen. Sollte Pflach auf seine 42 Grasrechte verzichten, so könnte es von den Wasserbaukosten in der Pfarre Breitenwang enthoben werden. Da Pflach die Alprechte beibehält, ist der hohe Kostenanteil von 94 Gulden gerechtfertigt, wovon aber Reutte 50 Gulden übernimmt. Diese einmalige Zahlung wird von Bürgermeister Alois Lumper von Reutte, Anton Angerer von Breitenwang, Anton Walch von Ehenbichl und von Martin Strigl, Matthias Schweigel und Matthias Feineller, alle drei von Pflach, bestätigt.
Vergleich zwischen Christian Beyrer, Gemeindevorsteher und Jakob Meister von Pflach, dann Franz Anton Schenach, Müllermeister, und Franziska Hengg wegen einer Brunnenwasserleitung, welche auf einem Servitut vom 30. Nov. 1832 beruht. Franz Anton Schennach verzichtet auf sein Wasserrecht über die Seilingswiese, welches sein Vater Josef Anton erworben hat.
Endabrechnung über den Neubau des Schulhauses unter dem Gewalthaber Johann Schall in Pflach. Die Baukosten von 622 Gulden setzen sich aus 177 Gulden für Maurer, 47 Gulden für Zimmerer, 73 Gulden für Handlanger, 38 Gulden für Tischler, 31 Gulden für Schlosser, 18 Gulden für Glaser, weiters aus kleineren Beträgen für Hafner, Nagelschmied, Schmiedarbeit, Sagmüller und Ziegler zusammen. Das Grundstück mit 137 Quadratschritt kostet 41 Gulden und die Fuhrwerksschichten betragen 51 Gulden Ein eigener Tagschichtzettel betreffend die Namen der Maurer und Handlanger liegt bei; ebenso ein Kostenvoranschlag und die Abrechnung für die Aufstockung des Schulhauses vom Jahre 1884.
Gemeindebeschluß zur Errichtung eines Schulgebäudes mit Verpflichtung der Gemeindebürger, mit Arbeitsschichten und Material beizutragen oder ein festgesetztes Äquivalent für Bretter, Läden und Schindeln zu bezahlen. Fuhrmannsschichten, Maurer- und Tagschichten können ebenfalls abgedient oder 26/Pßach bezahlt werden. Zum Werk- und Baumeister wird Matthias Wächter bestimmt, dem alle Gehorsam zu leisten haben. Unterschriften: Gewalthaber Johann Schall, Matthias Leirer, Mang Strigl und Michael Stecher
Gesuch des Peter Drechsl zu Pflach, um die Gemeinde zur Verarchung im sog. Schmidtenwaldele zu veranlassen. 1806 wird ihm mit gerichtlicher und waldamtlicher Bewilligung die Erbauung einer Gipsmühle samt Wohnhaus im Schmidtenwaldele gestattet. Durch ein ganz unerwartetes Rinnsal des Lechs besteht die Gefahr, weggeschwemmt zu werden. Da auch der viel größere Gemeindegrund gefährdet ist, wurde wiederholt um Unterstützung bei der Verarchung gebeten. Bei Verkauf dieses Grundes würde der Bittstelller die äußerst notwendige Verarchung selbst übernehmen. Daher wird das Landgericht ersucht, alles zu veranlassen.
Josef Schletterer, Hufschmiedemeister zu Reutte, verkauft der gesamtem Gemeinde Pflach, welche durch Josef Storf, Josef Beirer und Sebastian Scheicher vertreten ist, ein Galtmahd im Seiling, Kat. Nr. 1286, um 500 Gulden Diese Galtwiese mit genannten Anrainern hat Verkäufer von seiner Mutter Anna Maria Hochenreiner lt. Abhandlung vom 31. März 1810 geerbt.
Verhaltensregeln von Dr. Anton Holer wegen einer angeblichen Viehkrankheit, welche durch die Gemeindevorstehung kundzumachen sind. Dieses Katha ralfieber ist nicht ansteckend und wird durch die naßkalte Witterung verursacht. Sollte das Fieber bösartig werden, so ist die Heilart mit Kochsalzsäure nach Professor Pessina von Wien zu empfehlen.
Unterfertigter Peter Fridl ersucht die Gemeinde Pflach, seine von hoher Stelle bewilligte Hütte größer bauen zu dürfen, um seine Vorräte an Stein und Gips hinreichend lagern zu können. Dafür verpflichtet sich Fridl aus Dankbarkeit, der Gemeinde jährlich einen Gulden zu bezahlen. Sollte die Hütte abgetragen werden, so erlischt die Zinsverpflichtung.
Baubewilligung für ein Filialschulhaus in Pflach mit einer Stube, Kammer, Küche und Feuerspritzenhaus. Auf Gemeindegrund soll ein Gebäude aus Feuersicherheitsgründen ganz aus Stein mit 38 x 20 Schuhen errichtet werden. Dafür sind jährlich zu Martini an das Urbar Reutte 7 kr Grundzins zu entrichten. Für die Verleihungsurkunde sind an Post- und Schreibgebühren 9 Gulden 26 kr zu bezahlen.
Entricht- und Abteilungsvertrag nach Anna Maria Hengg, erste Ehegattin nach Johann Kuen auf der Hirten zu Pflach. Sie verstarb bereits vor 34 Jahren und hinterläßt die ehelichen Kinder Kajetan, in der Pfalz zu Weilstadt verehe licht (vertreten durch Christoph Schweigle zu Pflach), Andreas zu Handschuhschein bei Heidelberg (ebenfalls durch Schweigle vertreten) und Barbara Kuen, noch ledig. Das in die Ehe eingebrachte Muttergut, welches lt. Quittung vom 17. März 1760 250 Gulden beträgt, wird durch folgenden Entrichtvertrag aufgeteilt. Somit erhält jedes Kind nach Gebührenabzug 81 Gulden 40 kr mit genannten Zuweisungen. Siegler: Alois Johann Proschauer, Pfleger und Landrichter zu Ehrenberg
Das o.ö. Landesgubemium verleiht durch das Kreisamt im Oberinntal der Gemeinde Pflach auf ewig die Berechtigung einer Quellfassung am Seyling und die Erlaubnis, das Wasser über eine Strecke entlang des Bachls bis auf den sog. Lußfeldweg und weiter in das Dorf zum ersten Brunnenbett mittels 570 Trücheln zu den Häusern fuhren zu dürfen. Die Quelle berührt im Osten das Eigentum des Georg Kecht, im Süden Franz Niggs Kinder von Reutti, im Westen Franz Schneller und im Norden Johann Wagners Seylingwiese. Die Aufteilung des Quellwassers bei den Häusern erfolgt auf vier Brunnen, wovon der erste an die Landstraße, an Josef Scheicher und an Josef Storf grenzt, der zweite an die Landstraße, an Anton Storf und Barbara Birkner; der dritte an Matthias Beyrer, an die Gemeinde und den Fahrweg; der vierte an Anton Schweigl, den Feldweg, an Johann Paul Ostheimer und an die Landstraße. Dazu darf die Gemeinde das nötige Brunnenholz aus dem Gilltal nehmen, muß das Abwasser ohne Schaden für die Anrainer ableiten und für das Brunnenrecht jährlich 6 kr Wasserfallzins zahlen, welcher mit 6 Gulden einmalig abzulösen ist.
Das Baugesuch des Johann Georg Deutsch, Gerbermeister zu Reutte, wird vom Kreisamt abgewiesen, weil dort schon mehrere Gipsmühlen bestehen, welche dem Waldstand nachteilig sind. Der Bittsteller soll sein Erzeugnis wie dessen Vorfahren in ganzen Stücken außer Landes führen, womit sein Erwerb gesichert sei. Überdies hätte dieser Bau eine Einschränkung des Viehtriebes und der Weidenutzung zur Folge. Daher sind sämtliche Behörden gegen diesen Bau.
Das Gesuch des Josef Friedl für eine zweite Gipshütte wird zwar abgelehnt, aber nicht weil die Gemeinde Pflach eine Beinträchtigung ihrer Heimweide geltend gemacht hat, sondern weil das k.k.Salzamt einen Nachteil für den Waldstand befürchtet.
Gutachten wegen der Küchengerechtsame des Franz Lutz, welcher das Quartier an einen k.k. Cordonisten vermietet. Zwar schlägt die Gemeinde Pflach nach Veranlassung des Kreisamtes ein anderes Quartier im Haus des Johann Paul Ostheimer vor, doch wird vom Kommissar des Hauptmautamtes begutachtet, daß dieses Haus abgebrannt und nur zu ebener Erde bewohnbar sei. Die Gemeinde Pflach gibt daher ihre Einwände auf, nachdem zugesichert wird, daß dieses Feuerrecht auf keinen Nachmieter übergeht. Unterschrift: Josef Storf, Vorsteher
Das eigennützige Gesuch des Nikolaus Fridl, einen Gemeindeplatz zur Erbauung eines Gipsbehälters samt Zuweisung von 10 Klaftern Holz zum Gipsbrennen zu beanspruchen, wird wegen der ausführlichen Bedenken der Gemeinde Pflach seitens des Kreisamtes Imst abgelehnt. Gleichzeitig wird ihm das Gipsabbrennen in der Nähe seiner Holzhütte wegen Feuersgefahr bei Strafe verboten.
Josef Schönach zu Pflach, Müller auf der Hüttenmühle, stellt den Revers aus, daß ihm von der Gemeinde auf unfruchtbarem Grund anno 1800 die Erbauung eines Holzschupfens von 39 x 13 Schuh unter der Bedingung gestattet wurde, daß er niemals ein anderes Gebäude daraus mache. Dafür zahlt er einen Kreuzer Rekognitionszins, den er mit 1 Gulden ablöst. Dieser Revers wird nunmehr gerichtlich protokolliert. Die Einhaltung dieser Verpflichtung gelobt er vor den Zeugen Josef Anton Nauß und Franz Anton Kecht, beide Schreiber der Gerichtsschreiberei. Siegler: Alois Johann Froschauer, Pfleger und Landrichter zu Ehrenberg
Inventur nach Johannes Leitenstorfer zu Pflach, welcher am 10 Aug. verstarb. Mit seiner ersten Gattin Maria Anna Durchholzer hatte er fünf Kinder namens Jakob, Alois, beide außer Landes nahe Frankfurt, Franziska, verheiratet mit dem Schullehrer Anton Miller zu Flaiterwang, Ursula, Gattin des Thomas Leyprecht auf der Oberen Letze, und Kreszenzia, Witwe nach Andreas Scheicher. Aus zweiter Ehe mit Barbara Pessendorfer hinterläßt der Erblasser vier Kinder namens Josef Anton, Schuhmacher zu Wien, Andreas, Maurer im Ausland, Elisabeth (20 Jahre) zu Arzl bei Innsbruck in Diensten und Maria Anna (17). An ausstehenden Kapitalien bei genannten Personen hinterläßt er 627 Gulden 56 kr. Gemeinsam mit seinem Vetter besitzt er drei Moosgüter, deren Hälftewert 290 Gulden beträgt. Mit den Leibkleidern und einigem Inventar beträgt das Nachlaßvermögen 932 Gulden 53 kr. Nach Abzug der Spitalskosten und einiger Erbschulden beträgt der Reinnachlaß 831 Gulden 29 kr. Siegler: Alois Johann Froschauer, Pfleger und Landrichter der Herrschaft Ehrenberg Unterschrift: Johann Konstanz Paur, Gerichtsschreiber
Rezeptur für die vorbeugende Behandlung von Pferden und Hornvieh, ohne Angabe der Krankheit. Unter anderem werden englisches Salz, Muschelschalenpulver, Angelika, Meisterwurzpulver, Ofenruß, Salpeter, Salmiak und Kampfer in unterschiedlichen Dosierungen, gekocht und mit Futter vermischt, empfohlen.
Rundschreiben an die gemeinschaftliche Schützenkommission zu Reutti, daß auf Befehl des kommandierenden Generals von Kray lt. Waffenstillstand ein Teil Tirols von Truppen zu räumen ist. Die Demarkationslinie verläuft vom linken Lechufer bis zum Einfluß des Archenbaches in den See, weiter das rechte Bachufer bis zum Plansee, das nördliche Seeufer entlang bis zum Ursprung der Ammer, entlang der Werdenfelser Grenze bis zum Kochel- und Walchersee. Dieser Landesteil wird vom Feind besetzt, doch bleiben Religion, Eigentum, Ordnung, Obrigkeit und Landesverfassung, sowie Handel und Wandel unangetastet. Der französische General hat für beste Manneszucht und Ordnung zu sorgen und es darf keinem Menschen Leid zugefügt werden.
Grenzerneuerung und Vergleich zwischen der Gemeinde Pflach und Josef Anton Schenach, Müller auf der Hüttenmühle zu Pflach. Schenach beantragt beim Pflegamt die Abmarkung seiner Güter in der Bernau, weil die alten Marken an den Bäumen mit der Schlägerung verloren gingen. Unter Pflegamtssubstitut Anton Kappeller wird vor Ort anhand des Markungsbriefes vom Juni 1683 die Grenze zur Gemeinde Pflach besichtigt, jedoch keine einzige Marke gefunden. Einverständlich wird daher neuerlich unter Beiziehung des Waldmeisters Peter Regulat Schilcher, des Bürgermeisters Josef Anton Naus und des Forstknechtes Matthias Schratz die Grenzziehung, beginnnend bei Jakob Hochrainers Mahd beim Bemauer Weg nach Pinswang, mit Grenzsteinen vorgenommen. Genannte Marken reichen an das Mahd Josef Scheichers, von dessen Stadel hinunter in die Tiefe zum Brunnen bis zum Geschiede zwischen Pinswang und Pflach, und weiter zum Adlergschwendschrofen und zum neuen Weg, der zum Transport der 26 IPflach Kanonen dient. Unweit von Schenachs Kochhütte verläuft die Grenze über einen unbeweglichen Stein und weiter gegen den Pflacher Seyling gegen Martin Schusters Mahd. Die Einhaltung des Vergleichs geloben Josef Storf, Johann Georg Kecht, Jakob Meister, Johann Peter Drechsel und Josef Anton Schenach. Siegler: Alois Johann Froschauer, Pfleger und Landrichter zu Ehrenberg
Da die Gemeinde Pflach ihre wenigen Armen und Kranken lt. Josef Storf, Franz Schnöll und Johann Georg Kecht nicht gemeinsam mit Breitewang, sondern selbst versorgen will, werden durch Pfleger Alois Aschauer folgende Vorschriften erlassen: Für die Armen sind wöchentliche Sammlungen am Sonntag vorzunehmen. Die Kranken und Armen sind mit Geld bzw. Naturalien zu versorgen und es ist ihnen ein Wundarzt oder Doktor samt Krankenwart unentgeltlich beizustellen. Sieche und Tolle müssen nach Innsbruck gebracht und vom Armenfond der Pfarre übernommen werden. Waisenkinder müssen gegen einen Gemeindebeitrag tugendhaften Pflegeeltern übergeben werden. Betteln ist verboten, doch können den armen Kranken übriggebliebene Speisen gebracht werden. Bettler aus anderen'Gemeinden sind abzuschieben, und im Wiederholungsfall ist ihnen das Almosen zu entziehen. Auch das Neujahrswünschen der Kinder ist verboten. Wer Vaganten und Bettlern Almosen reicht oder sie beherbergt, wird mit genannten Strafen verfolgt. Auch das Hausieren mit unterschiedlichen Waren dient meist nur als Vorwand zum Betteln und ist daher verboten, außer bei Vorweisung eines Hausiererpatentes. Auch herrenlose und dienstlose ledige Leute sind vom Gemeindevorsteher genau zu überwachen und allenfalls der Obrigkeit anzuzeigen.
Anton Wächter, Bürger in Reutte, Pfarre Breitewang, verkauft als Gewalthaber seiner Schwester Katharina Wächter, Gattin des Matthias Miller in Pfronten, dem Johannes Kuhn auf der Hütten zu Pflach zwei freieigene Stück Acker auf den Lotten, angrenzend an die Gemeinde, an Karl Falger, Georg Angerer, Josef Anton Strigl, Schmied, und Josef Drexl. Weiters verkauft er ein Wiesmahd auf der Ögg, welches an Simon Stecher, Josef Anton Strigl, an Franz Schnöll und Johannes Kögl, Schneider in Reutte, grenzt, um 100 Gulden gegen eine Verzinsung um 4 %. Siegler: Christoph Jakob Sterzinger, Pfleger und Landrichter Zeugen der Siegelbitte: Josef Anton Nauß und Kaspar Daniel, beide Gerichtsschreiber
Abmarkungsvergleich zwischen Andrä Geisenhofs Sohn Ignaz, Wirt und Gastgeber (vertreten durch den Kurator Johann Martin Pirckher) im Markt Reiti und den Gemeindsleuten zu Pflach (vertreten durch Franz Schnell, Franz Scheicher, Johannes Hochrainer, Johannes Winkler, Mang Maister und Michael Drexl) wegen der Grenzen am Seyling. Wegen eines aus Veit Gschwends Waldung entnommenen Holzes kam es schon vor Jahren mit der Gemeinde Pflach zu Streitigkeiten, welche nach Augenschein vor der Kommission durch eine Abmarkung bereinigt werden. Die Grenze mit 12 genannten Markungen beginnt bei Franz Ägidi Zeillers Wiese und endet bei der Wiese des Franz Nigg. Siegler: Christoph Jakob Sterzinger, Vizekreishauptmann von Imst
Tabelle der 16.145 Quadratklafter öden Gründe, welche in der Pflacher Au nächst dem Steinebergl zur Fruchtbarmachung von der Kommission ausgesteckt 26 IPflach wurden. Genannte 40 Pflacher erhalten zwischen 345 und 522 Quadratklafter Ödgrund mit genannten Anrainern.
Die Gemeinde Pflach bringt vor, daß der für das Militär zur Lagerung reservierte gemeinschaftliche Wald durch den Kaufmann Karl Faleker aus Reyty ohne Antrag und ohne Vorweisung einer Lizenz für seinen Hausgebrauch genutzt wurde und daß eine Beschwerde beim Kreishauptmann Hendel abgewiesen wurde. Da man bei allfälliger Feuersbrunst oder bei Wasserschaden auf diesen Wald angewiesen sei, soll Karl Faleker das entführte Holz zurückgeben oder dafür bezahlen.
Die Gemeinde Pflach quittiert dem Matthias Draxl, als Rechtsnachfolger nach Hans Schuechter, für ein obligiertes Kapital von 100 Gulden den Jahreszins von 5 Gulden in genannten Geldsorten erhalten zu haben.