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Title
Date(s)
- 1850-02-28 (Creation)
Level of description
Extent and medium
Papier-Abschrift Doppelblatt
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Scope and content
Der Gemeinde Pflach wird vom Innenministerium die Selbständigkeit zugesprochen. Sie hat daher ihr individuelles Dasein und ihren Fortbestand anzusprechen. Sie ist mit der jeweiligen Katastralgemeinde identisch und darf nicht zerstückt werden. Wie bisher wird sie auch künftig ihre Lebensfähigkeit und Selbständigkeit bewahren. Eine Notwendigkeit, sich mit anderen Gemeinden zu vereinigen, besteht nicht, bleibt aber offen. Doch muß das Gebiet zusammenhängend sein und darf durch keine andere Gemeinde durchschnitten werden. Daher bleiben die Gemeinden Pflach und Ehenbichl als selbständige Gemeinden aufrecht.
Appraisal, destruction and scheduling
Accruals
System of arrangement
Conditions governing access
Conditions governing reproduction
Language of material
German
Script of material
Language and script notes
Physical characteristics and technical requirements
Finding aids
TLA-Mikrofilm: 2087 2088 2097
Existence and location of originals
Existence and location of copies
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Publication note
Tiroler Geschichtsquellen 37/26/57