Steffel Zindel und dessen Ehefrau Christina, Gericht Thannberg im Zirsboden verkaufen dem Christian Strolz und dessen Ehefrau Anna eine Gülte von ihrer eigenen Haus- und Hofstatt (Anrainer: Hilprant Zach und Jakob Zindel) mit genannten Grenzen und Gerechtigkeiten um 80 Gulden mit Rückkaufrecht. Siegler: Hans Zimmermann, Gerichtsamtmann auf Thannberg
Erzherzog Ferdinand II. von Tirol bestellt den Forstknecht im Lechtal, Georg Schneller, zum Waldmeister über alle Wälder und Hölzer im Lechtal, Herrschaft Emberg, bis auf Widerruf. Er darf ohne Bewilligung des Emberger Pflegers kein Holz schlagen lassen. Holzschläge sind nach der Waldordnung auszuzeigen und das Kammergut und die Maißen zu pflegen. Besonders auf die Waldweiden, das Brennen und Schwenden, auf das Lörgatbohren, auf den Holzverkauf usw. ist zu achten. Zur Aufsicht hat er Rieger zu bestellen, welche die Holzentnahme für den Hausbedarf überwachen, sowie die Waldfrevler zu melden. Er hat auch die Aufsicht im Kaiser, in der Ret und Madaw, in Gramaiß, in Pschlabs, auch Pfafler, welche zum Gericht Landeck bzw. Imst gehören und muß Übertretungen dem Waldmeister im Oberinntal, Paul Sturm, melden. Schneller hat sich genau an die röm. kath. Lehre zu halten und darauf zu schwören. An Jahressold erhält er 8 Gulden vom Pfleger, aufgeteilt auf die Quatemberszeit, sowie 1/6 der Strafen. Für jeden ausgezeigten Holzstamm erhält er 3 kr als Spesenvergütung.
Waldmeister Oswald Keller erteilt dem Peter Singer, Forstknecht und Waldhüter im Lechtal, die Bewilligung, der Gemeinde in Oberstockach zur Archenverbauung das notwendige Holz am Schennerberg auszuzeigen. Im Nachtrag vom 13. Feber 1642 genehmigt Waldmeister Keller beim abgehaltenen Quatemberrecht bei Anwalt Georg Loes in Anwesenheit der Untertanen von Winkl, Oberpach und Stockach die Auszeigung des Lärchwaldes ober den Winkler Häusern zur Errichtung der Brunnen- und Archengebäude.
Uriel Albl, Forstüberreiter zu Reiti, erteilt dem Forstknecht und Waldhüter Peter Singer den Auftrag, der Gemeinde Stockach im Lechtal für ihre unentbehrlichen und notwendigen Archengebäude aus dem Gemeinwald am Schenerberg das notwendige Pfötschenholz auszuzeigen. Das große Archenholz sollen sie von dort nehmen, wo es seit alters her geschehen ist.
Waldmeister Hans Zwerger befiehlt dem Forstknecht und Wirt Jeremias Singer im Lechtal, der Gemeinde Oberstockach zum notwendigen Archenbau das Pfötschenholz am Schenerberg und das große Bauholz von den Windwürfen im Stöcker Bannwald zuzuteilen, so wie es von alters her gebräuchig war.
Anwalt Kaspar Loes erhält am 18. Feber vom Pfleger Franz Karl von Rost und dem Waldmeister Hans Zwerger den Auftrag, auf Veranlassung des Peter Scharpf am Hechenbach, das Einverständnis der Nachbarn am Hechenbach zu dessen geplanten Hausbau einzuholen. Von folgenden Miteigentümern des betroffenen Holzschlags wird deren Zustimmung protokolliert: Christian Falger, Christian Strobel, Bartlmä Hueber, Michael Falger, Georg Loeß, Hans Lang, Georg Klotz, Mesner, Georg Knitl, Christian Lang, Bartlmä Scheidt, Hans Kuen, Georg Perman, Hans Bader, Georg und Christian Kuen, Georg Walch, Christian Falger, Hans Kropf und Hans Schmidt, Christian Schneller, Christian Perman, Bartlmä Lang, Josef Haim, Christian Hueber, Peter Knitel, Hans Nagl, Adam Singer, Peter Knitel, Christian Walch, Ferdinand Falger, Andrä Bischofer, Oswald Weißenpach, Hans Friz, Christian Kuen, Hans Knitel, Gastgeborenezu Oberschenig und Peter Klotz zur Holzgau, sowie Peter Lang, Gerichtsdiener.
Bewilligungsschein des Pfleg- und Waldmeisteramtes Reiti für die Stockacher zur Entnahme des notwendigen Archen- und Pfötschenholzes aus dem Holzger- oder Schienerberg. Zwischen den Oberstockachem und Holzgauem kommt es wegen der Entnahme des Pfötschenholzes aus dem Schienerberg zum Streit. Um aber die Ober- und Unterstockener vor größerem Wasserschaden bei ihren Häusern zu bewahren, wird ihnen für diesmal für ihre alte Arche die Aushackung unter Aufsicht des holzgauischen Holzriegers zur Gewinnung der Pfotseben bewilligt, ohne aber andere an ihren Rechten zu schmälern. Gleichzeitig wird den Stockachem aufgetragen, künftig ihr Recht, in besagtem Schienerberg Pfötschen hacken zu dürften, zu beweisen.
Die Gemeinde zur Holzgau, Oberschenau und Mitinteressenten richten an den Ehrenberger Pfleger Franz Karl von Rosst und den Waldmeister Hans Zwerger wegen des Pfötschenhackens der Ober- und Unter Stockacher im Holzgauerund Schenauerberg die Bitte, ihnen das übermäßige und unbefugte Abhacken zu untersagen. Künftig soll das Abhacken der Pfötschen jenseits des Lechs den Stockachem verboten sein oder sie sollen ihr behauptetes Recht binnen Monatsfrist nachweisen. Alle bisherigen Unkosten und Schäden sollen vergütet werden. RV: Der Pfleger trägt dem Lechtaler Anwalt Kaspar Loeß auf, einstweilen zu verfügen, keine weiteren Pfötschen mehr zu hacken und binnen eines Vierteljahres den Berechtigungsnachweis zu erbringen. Am 10. März überbringt Loeß den Stockachem dieses Dekret persönlich.
Zur Stellungnahme der Ober- und Unterstockacher vom 29. Mai geben die Schenauer und Holzgauer fristgerecht bis zum 13. Juli einen ausführlichen Schriftsatz mit juridischer Begründung und mehreren Belegen ab. Die Gegenseite bezieht sich auf die Bewilligungsscheine des Waldmeisters Oswald Keller von 1641/42, was die Holzgauer zu widerlegen suchen.
Die Bevollmächtigten von Oberschenen, Georg Lanng, und von Holzgau, Hans Lanng, bringen vor dem Richteramtsverwalter Peter Pachter, dem Schreiber Johann Pfaundler und dem Beisitzer Georg Niggl vor, daß sie bereits am 16. März 1679 durch den Waldmeister eine einstweilige Einstellung des unerlaubten Pfötschenschlagens durch die Stockacher erwirkten. Die von den Beklagten behaubtete Bewilligung vom 13. Feber 1642 sei ungültig. Um eine Abschrift der Bewilligungsscheine von Oswald Keller, Uriel Albl und den jetzigen Waldmeister Hans Zwerger wird ersucht. Dazu nehmen seitens der beklagten Stockacher Tobias Schneller und Christian Koler Stellung und legen die geforderten Bewilligungsscheine von 1641, 1642 und vom 13. März 1670 vor.
Franz Karl von Rost erteilt durch Richteramtsverwalter Peter Pachler dem Anwalt Kaspar Loeß auf Ersuchen der Holzgauer (zue Holzgau) und Oberschennen den Befehl, den Gemeindsleuten zu Ober- und Unterstockach aufzutragen, die erforderlichen Schriften betreffend des Streits der Holznutzung am Holzgauerund Schennerberg binnen drei Wochen abzuliefern. RV: Kaspar Loeß vermerkt, daß er am 2. Okt. 1680 den Befehl den Stockachern vorgehalten und den Inhalt bekannt gemacht habe.
Die klagenden Gemeindsleute zur Holzgau und Oberschennen erwirken durch Gerichtsbeschluß gegen Hans Friz und dessen Sohn Hans Jakob den Rückkauf der Haushälfte. Lt. Bescheid vom 6. Mai 1684 und Gemeindeordnung vom 6. April 1676 ist eine Hausteilung und Errichtung'eines weiteren Kamins wegen Feuersgefahr verboten. Der Beklagte hat sich mit der Gemeinde zu vergleichen und sich künftig an die Gemeindeordnung zu halten. Dieser Gerichtsabschied wird vor Richter Michael Hofer von der Herrschaft Emberg, Gerichtsschreiber Johann Pfaundler, Waldmeister Johann Zwerger, Anwalt Kaspar Loeß, Martin Hörting und Christian Falger zur Holzgau, sowie den Abgeordneten Jakob Hueber und Jakob Lumpper geschlossen. Siegler: Franz Karl von Rosst, Obristleutnant, Kommandant und Pfleger der Festung und Herrschaft Emberg
Kostenabrechnung des Anwalts Kaspar Loeß für die Gemein und Nachbarschaft Holzgau anläßlich der Errichtung der Hofstatt des Peter Scharff, der Besichtigung der Bauhölzer für Hans Knitl, Kramer, des Neubaus für Georg und Hans Friz, wegen des strittigen Holzschlags der Pfotschen im Schennerberg und für die neu errichtete Dorfordnung. Dafür haben Kosten ausgelegt: Jakob Hueber, Georg Lanng zu Oberschennen und Abraham Schwarz samt Zinsen insgesamt 130 Gulden 25 kr.
Franz Karl von Rosst beauftragt den Anwalt, den Holzgauer und Schenner Gemeindsleuten zu befehlen, die Stockacher bei der Holzgewinnung für das Pfotschenholz zum Archenbau nicht zu behindern. Trotz Bewilligung durch das Waldmeisteramt haben die Holzgauer sogar das 'Pötholz' aus der Arche genommen und hinweggefuhrt, wodurch sie die Güter der Stockacher gefährden. 17/'Holzgau Es ist ihnen daher aufzutragen, den Archenbau in keiner Weise zu hindern, das Archenholz zurückzustellen und die Holzgewinnung am Holzger- oder Schennerberg nicht zu behindern, bei sonstiger Strafe von 200 Thalem.
Vor dem Pfleger zu Emberg, Franz Karl Baron von Rosst, dem Gerichtsschreiber Johann Pfaundler, Anwalt Martin Hörting, Johann Pachler und Kaspar Loeß, Anwälte im Lechtal, wird auf Antrag der Holzgauer und Oberschenerer erkannt, daß die Ober- und Unterstockacher ohne Rechtstitel Bewilligungsscheine von Oswald Keller und Uriel Albl anno 1641/42 für die Schlägerung des Archen- und Pfötschenholzes im Holzgauer und Schenerberg erhalten hätten. Den beklagten Stockachem wird daher das Holzhacken auf besagtem Holzgauer Berg untersagt, bis sie ein derartiges Recht nachweisen können. Das von den Holzgauem gewaltsam sichergestellte Holz soll diesen verbleiben, doch müssen sie der Herrschaft für diese Gewalttat 12 Gulden Strafe zahlen. Siegler: Franz Karl Baron von Rosst, Pfleger
Kaspar Loeß, Anwalt wird vom Pfleger zu Emberg beauftragt, die Erbteilung für den Müller Hans Loeß im Asum zu der Holzgau und für Hans Graf daselbst in Hößlger nach dem verstorbenen Oswald Salb zu Oberschennen. Im Beisein des Adam Klotz wird die strittige Teilung zwischen dem Schwager und Tochtermann im Haus des Anwalts vergleichsweise geregelt und der besiegelte Teilzettel anerkannt. Dafür muß Graf dem Loeß 12 Gulden zahlen und die Gerichtskosten tragen. Die Errichtung des Inventars soll jeder selbst bezahlen. Zeugen: Christian Klotz, Sohn des Hans Klotz zu der Holzgau, und Georg Loeß in Heßlger Unterschrift: Kaspar Loeß, Anwalt Vergleichsprotokoll Doppelbl. und 1 Beiblatt mit Nachträgen von 1714, 1717/18
Philipp Schnöller, Gastgeboreneauf der Lendt im mittleren Lechtal, verkauft für seine Gattin Margarethe geborene Lang dem Adam Klotz zur Holzgau im Oberlechtal deren Vatererbe nach Hans Lang, das sie lt. Teilvertrag vom 11. April 1696 innehatte, gegen Übernahme der Schulden aus dem Vater- und Muttererbe um 650 ft. Siegelbitte an: Kaspar Loeß, Anwalt des Lechtales Zeugen des Kaufs: Kaspar Schwarz, Gerichtsverpflichteter zu Eimen, Elias Loeß zu Holzgau Zeugen des Gelöbnisses: Christain Falger, Kassier, Christian Schneller, Gerichtsgeschworener zu Hägerau
Zwischen Georg Hueber zur Holzgau kommt es wegen eines Brunnenrechtes mit Adam Klotz, Johann Knitl, Kramer, Christian Permann und Hans Hämerle zu einem Vergleich. Nach Einvernahme der Zeugen Georg Lang zu Oberscheneg und des Vorbesitzers Hans Khuen zu Langen einigen sich die Parteien gütlich, daß das Vieh zwischen Georg und Peter Huebers Anger ungehindert zur Tränke gehen dürfe. Ab St. Gallentag ist der Schranken durch Georg Hueber zu entfernen. Hueber verpflichtet sich, die Holz- und Heuführung nicht zu behindern. Dafür erhält er alle Schäden an seinem Zaun ersetzt. Die Gerichtskosten tragen beide Teile zur Hälfte. Die Einhaltung geloben obgenannte Parteien dem Gerichtsschreiber Jeremias Holer, dem Gerichtsanwalt Martin Herting im Beisein des Pflegamtsschreibers Johann Keller, und des Kaspar Loes. Siegler: Johann Gaudenz Freiherr von Rosst, Kommandant und Pfleger der Festung und Herrschaft Ehrenberg Zeugen: Johann Zwerger, Waldmeister zu Ehrenberg, Christian Lang im Stockach und Michael Salb im Winkl, beide im mittleren Lechtal
In den Nachbarschaften Hechenbach, Langen, Direnau und Gfoll wurde durch Hansjörg Kindel und Christian Friz eine Mahlmühle betrieben, doch wurden sie von der Errichtung einer Schneid- oder Sagmühle durch Johann Gaudenz Freiherr von Rosst abgewiesen. Nunmehr will Johann Hueber, Müller auf dem Hechenbach, eine Schneidmühle errichten. Der Antragsteller verpflichtet sich, um Friede und Einigkeit zu erhalten, von allen Nachbarn beim Holzschnitt die selben Gebühren einzuheben und einen Schneidlohn zwischen 3 und 10 Pfennig je nach Größe der Bretter zu verlangen. Dieser Mühlenrevers wird am 12. März 1796 durch Johann Georg Lumpper obigen Nachbarn neuerlich bestätigt.
Da einige aus der Holzgau und zu Oberschennen unerlaubt im Schroffenwald Holz schlagen, wodurch die Gemeinde Penglerwald bei Lawinengefahr geschädigt und für die Häuser große Gefahr besteht, wird der Schroffenwald in Bann gelegt. Für jeden Stamm wird eine Strafe von 3 Gulden und für jeden Ast 12 kr bestimmt. Wegen der großen Lawinengefahr wird der Anwalt beauftragt, diesen Bannbrief vor öffentlicher Kirche zu publizieren. Nach Veröffentlichung des Bannbriefes bringen die Beklagten vor, daß die Klage der Gemeinde Penglerwald unbegründet sei und urgieren die Abschaffung des Stöcker Stegs. Zur Klärung der Einwände werden der Forstknecht Hans Georg Knitl und die Deputierten Josef Strobl, Müller am Sulzbach, und Johann Salb im Winkl beauftragt.
Johann Gaudenz Freiherr von Rost, Pfleger zu Ehrenberg, lädt die Streitparteien Holzgau und Oberschennau wegen des strittigen Gemeindewaldes zu Schroffen und Grundlen am Freitag den 22. März nach Ehrenberg und fordert die Kläger der Gemeinde Penglerwald auf, ihre angeblich verbrieften Holzrechte vorzulegen. Diese Tagsatzung war notwendig, weil sich die Parteien unter dem Anwalt Christian Falger, dem Forstknecht Hans Georg Knitel und Georg Hueber von der Holzgau einerseits und Andrä Koller, Johann Scheffer, Hans Lang und Adam Bader vom Penglerwald anderseits, nicht vergleichen konnten. Vielmehr schickten die Gemeindsleute vom Penglerwald am 4. März in die Anwaltsbehausung 'zum Schimpf und Despect' zwei ledige unverheiratete Weibspersonen, die sich auf den Bannbrief beriefen. Von diesen Personen haben die Holzgauer nichts angenommen.
Dem Christian Falger in Holzgau, Anwalt des oberen Lechtals, wird durch den Ehrenberger Landrichter Gaudenz von Rost der Auftrag erteilt, den Hechenbachem einstweilen das unbefugte Weiden auf dem Joch zu untersagen oder binnen 6 Wochen und 3 Tagen ihre Einwendungen vorzubringen. Diese Verfügung war notwendig geworden, weil Hans Georg Knitl, Forstknecht zu übersehenen und Georg Hueber von Holzgau als Bevollmächtigte angezeigt hatten, daß die Gemeinde Hechenpach unbefugt schon seit zwei Jahren ihr Vieh auf das Joch zur Weide treibe, woraus sie ein Recht ableiten könnten.
Vor dem kaiserl. Zeugwart Josef Sebastian Föger und Franz Anton Hueber, Gerichtsschreiber zu Ehrenberg, sowie dem Anwalt Georg Falger vom oberen Lechtal kommt es wegen des Holzschlagens im Penglerwald zwischen der Gemeinde Holzgau und der Nachbarschaft im Penglerwald zum Vergleich. Künftig dürfen zum eigenen Hausbedarf von jedem Haushalt aus dem Penglerwald nach vorheriger Auszeigung durch den Waldmeister zwei Stämme entnommen werden. Diese einmalige Holzentnahme gilt nur für heuer. Künftig sind bei Übertretung pro Stamm 3 Gulden Strafe (2 Gulden für die Herren, 1 Gulden für die Gemeinden) zu bezahlen. Die Überwachung liegt bei den Waldriegem Georg Hueber zur Holzgau, Hans Jakob Hämmerle zu Oberschenen, Hans Schiefer und Hans Lang von Penglerwald. Die Kosten für die Anwälte, den Gerichtsverpflichteten Jakob Pacher und für den Forstknecht Hans Georg Knittl sind aufzuteilen. Die Einhaltung des Vergleichs geloben Georg und Hans Hueber für Holzgau und Schigger, Jakob Hammer für Oberschenen und Hans Schiefer für Penglerwald. Zeugen: Josef Falger und Peter Maldaner von Hechenbach Siegler: Johann Gaudenz Freiherr von Rost, Pfleger zu Ehrenberg
Vor Willibald Schnöder, Ehrenberger Schreibereidiener, sowie dem Gerichtsverpflichteten Franz Hueber zu Oberschenen, Hans Scharpf in der Holzgau, als Beisitzer und Taxator, wird der Nachlaß des Jakob Perman zu Winkl im oberen Lechtal beschrieben. Perman verstarb ledigen Standes am 16. Dez. 1724 zu Filb in der Weterau außer Landes. Erbberechtigt sind: der Neffe Simon Perman von Langen und dessen Schwestern Anna, Witwe des Christian Maldaner zu Oberschenen, Christina, Peter Huebens Witwe in der Holzgau, Margreth, Gattin des Christian Perman im Winkl, und die Kinder der Maria Perman und Anna Maria Perman, Simon Perman als Vertreter des Bruders Christian Permann, dzt. in Lothringen usw. Die halbe Behausung in Winkl und genannte Grundstücke in Winkl werden auf 672 Gulden taxiert, die ausstehenden Guthaben auf über 300 Gulden die Leibkleider auf 14 Gulden das Getreide auf 13 Gulden 30 kr. Nach Abzug der Schulden verbleibt ein Reinnachlaß von 1012 Gulden Die Verweisung des Vermögens erfolgt am 27. Jän. auf die vier Geschwister des Erblassers Jakob Perman. Siegler: Johann Gaudenz Freiherr von Rost, Pfleger zu Ehrenberg
Christian Hämerle, Hans Georg Knitl und Josef Schocher von Holzgau, dann Christian Knitl, Peter Scharpf und Franz Hueber als Gerichtsverpflichtete zu Oberschennen ersuchen um Bannlegung nachgenannter Wälder: TrichelWaldele, den breiten Ruggen einschließlich des Kühtaleles, Urles Ebne, Platenwald und den Holzgauer Bannwald ober Christian Hämmerle usw., weil sie mit Leib und Gut darunter liegen. Nach Augenschein des Ehrenberger Sekretärs Franz Michael Föderle, des Waldmeisters Johann Georg Zwerger, des Gerichtsschreibers Willibald Schnöder und des Forstknechts Johann Georg Knitl werden genannte Wälder in Bann gelegt, wobei die Pirch- und Urlesebene schon 1701 unter Schutz gestellt wurde. Innerhalb genannter Grenzen dürfen die Wälder weder zum Bauen, noch zum Brennen oder Fällen verwendet werden, bei sonstiger Strafe von 6 Gulden je Stamm. Siegler: Johann Gaudenz von Rost, Pfleger zu Ehrnberg
Auf Veranlassung des Hans Georg Falger von der Spillstube als Vertreter der Gemeinschaften Hechenbach, Dirnau, Langen, Spillstuben und Geföll ergeht der herrschaftliche Befehl, daß die Holzgauer und Oberschener in dem sog. Jochund Asumbwaldele einstweilen kein Holz schlagen dürfen, bei sonstiger Strafe von 10 Thaler. Solange der Rechtsstreit anhält, darf nur für den Archenbau und für das Asumbmühlwerk Holz entnommen werden. Den Holzgauern und übersehenem wird aufgetragen, ihre Holzrechte auf dem Joch binnen 6 Wochen und 3 Tag nachzuweisen, wonach die von Falger vertretenen Gemeinden keine Rechte hätten. Diese Befehlsabschrift wird von Johann Friedrich Schnöder im Namen seines Vaters Philipp, Anwalt des oberen Lechtales, publiziert.
Bezugnehmend auf das Schlägerungsverbot vom 9. März 1730 (vgl. oben) setzt Johann Gaudenz von Rost, Pfleger auf Ehrenberg, dem Anwalt des oberen Lechtales Philipp Schnell wegen des strittigen Jochs ebenfalls eine Frist von 6 Wochen und 3 Tage, um Rechte geltend zu machen.
Im Streit um die Holzrechte zwischen den Holzgauem und Schenem einerseits und den Hechenbachem, Langem, Dirrenauern und Gföllem anderseits wird zur gütlichen Einigung eine Tagsatzung für den 31. März um 8 Uhr anberaumt, wozu alle Dokumente beizubringen und Bevollmächtigte zu nominieren sind.
Neuerliche Terminsetzung im Jochstreit, welche auf die Ladung vom 17. März Bezug nimmt. Die Fristerstreckung erfolgt auf Ersuchen des Josef Schoch in Winkl und des Hans Georg Lang bei der Holzgau, um die Besitzrechte gegen die Nachbarn am Hechenbach, Dirnau, Langen, Spilstuben und Geföl nachweisen zu können.
Dem Philipp Schnöder, Anwalt des oberen Lechtales wird von der Ehrenberger Pflegobrigkeit aufgetragen, den Gemeinden Oberschenen und Holzgau vorerst das Holzrecht im Wald ober den Oberschigger Häusern ebenso wie den Schiggem einzuräumen. Die Abgeordneten Hans Georg Lang von Holzgau und Josef Schoch protestieren gegen den von Christian Maldoner von Tschiggen durchgesetzten Bannwald, da sie seit altersher dort ihre Holzrechte hätten. Dieses Recht stellte auch Maldaner nicht in Abrede, weshalb das Verbot aufgehoben wird.
Augenscheinsprotokollauszug, der nach Angaben der beklagten Gewalthaber Singer und Balger vom strittigen Joch vom Lech aus angefertigt wurde. Das Joch beginnt an der Zulzbacher Waldgrenze unweit der Holzgauer Brücke und reicht bis in das in Bann gelegte Schmidtwaldele am Schwarzen Tal mit einer Fläche von 102 Klafter. Genannte Grenzen und Flächen werden nach Größe und Bewuchs beschrieben, soweit dies vom Tal aus möglich ist.
Dem Anwalt Philipp Schneller wird vom Pflegamt Reiti aufgetragen, daß Hans Hämberle und Georg Loeß künftig ihre Schafe nicht mehr im Wildtal unbefugt auftreiben sollen, bei sonstiger Strafe von 6 Thalem. Hans Georg Knitel auf Geföl klagt, daß bereits am 9. Juli 1727 ein derartiger Befehl mißachtet wurde. Die Beklagten haben sich binnen 6 Wochen und 3 Tag zu äußern. Künftig sind die Schafe in den Pfandstall zu treiben und je Stück mit 2 1/2 kr zu pfänden. Loeß rechtfertigt sich, daß seine Schafe in der Nacht ausgerissen seien, da nicht immer ein Hirte dabeistehen könne.
Im Pflegamtshaus kommt es vor dem Pfleger Franz Karl Freiherr von Rost, den Beisitzern Franz Michael Föderle, Josef Linder und Johann Nigg, Schustermeister und Gerichtsverpflichteter, dem Gerichtsschreiber Willibald Schnöder zwischen den Holzgauer Gewalthabern Hans Georg Lang und Josef Schoch als Kläger und den Vertretern von Hechenbach, Spillstuben, Langen und Dirnau namens Hans Georg Singer und Hans Georg Falger nach Zeugeneinvernahme und Lokalaugenschein wegen der Holznutzung am Joch zur Erkenntnis, daß die Beklagten den Mitgenuß des Zunterholzes innerhalb genannter Grenzen haben. Falls die Kläger das Holzungsrecht außerhalb dieses Bezirkes mit den Beklagten auch ober dem Schwarzen Tal in dem Lärchwaldele Laterach beanspruchen, so müssen sie den Besitz nachweisen. Wegen des Holzmangels ist der Zunterholzhau mit Bescheidenheit und nach Befund des Waldmeisteramts zu betreiben. Die Kläger haben die Kosten zu tragen. Siegler: Franz Karl Freiherr von Rost, o.ö. Hofkammerrat und Pfleger der Herrschaft Ehrenberg
Josef Schoch reversiert der Gemeinde Holzgau und Schenau, daß er für seine Gerberwerkstatt das benötigte Holz für den Kessel entweder aus seinem eigenen Holzschlag oder durch Zukauf beschaffe. Er versichert der Gemeinde, daß er kein Holz aus dem gemeinen Holzschlag entnehme und bestätigt dies durch seine Unterschrift.
Auf Antrag des Josef Anton Lang, Josef Schoch und Christian Friz als Gewalthaber der Gemeinden Holzgau, Ober- und Unterschiggen sowie Oberschenen werden folgende Jungwälder in Bann gelegt. Im Einvernehmen mit dem Forst- und Waldmeister Johann Georg Zwerger werden die Täler hinter den Unterschigger Schermen, der Birkenwald, an das Blazer Heuries und Plazer Tal grenzend, das Miteregg und Lausebele, an das Pirstigries und das Großwassertal grenzend, sowie die Sumpfe im Holzgauer Wald bis zu den Wengler Gütern mit genannten Grenzen in Bann gelegt. Übertretungen werden mit 3 Gulden bestraft, wovon der Herrschaft 2 Gulden dem Rieger 30 kr und der Gemeinde 30 kr gehören. Weiters sind dem Anzeiger 6 kr und für jeden Ast 6 kr zu zahlen. Die Aufhebung des Banns ist nur mit Bewilligung der Gemeinden und des Waldmeisters möglich. Rieger ist Josef Anton Lang. Siegler: Josef Johann von Pach, Pfleger und Landrichter der Herrschaft Ehrenberg Siegelbitte an: Franz Anton Hueber, Gerichtsschreiber Zeugen: Christian Scheidle, Anwalt des mittleren und unteren Lechtales, Christina Rnitl von Übersehenen und Anton Hueber
Franz Anton Hueber, Richteramtsverwalter, verordnet dem Christian Scheidle, Anwalt des mittleren und unteren Lechtales, ein Holz- und Weideverbot. Auf Ersuchen des Josef Schoch, Gewalthaber der Gemeinde Holzgau, und Anton Huebers, namens der Gemeinde übersehenen, wird den Ober- und Unterstockachem verboten, auf dem Penglerberg Vieh zu weiden oder Holz wegzutragen. Es bleibt den Stockachem aber unverwehrt, ihr Geißvieh durch den Penglerberg auf die Gampenmähder zu üblicher Zeit auf- und abzutreiben.
Auf Ersuchen der Ausschußleute Josef Anton Singer von Oberholzgau, Josef Schoch von Unterholzgau, Hans Georg Lang von übersehenen und Anton Lang von Schiggen soll ein obrigkeitliches Pönale eingeführt werden, falls die Dorfbewohner zu den festgesetzten Gemeinschaftsarbeiten nicht erscheinen. Ab sofort kann der Dorfmeister für unentschuldigte oder ungehorsame Mitbewohner ein Strafe von 30 kr, die zur Hälfte der Gemeinde zufällt, aussprechen. Unterschrift: Franz Hueber, Gerichtsschreiber RV: Die Penglerwalder sollen ihren Bannbrief den obigen Nachbarn zur Einsicht vorlegen.
Josef Schoch, Gewalthaber der Gemeinde Holzgau, und Christian Scharpf, Gewalthaber der Gemeinde übersehenen, wird obrigkeitlich verboten, in den Wohnhäusern Flachs zu dörren, bei sonstiger Strafe von 5 Gulden wovon 3 Gulden der Herrschaft, 2 Gulden dem Anzeiger und 1 Gulden der Gemeinde gehören. Am 8. Sept. wird das Dekret vor dem Gotteshaus zu Holzgau vom Anwalt Philipp Schneller publiziert und den betreffenden Gemeindsleuten deutlich vorgehalten.
Gemeindebeschluß zwischen den Gemeinden und Nachbarschaften Holzgau, übersehenen, Penglerwald und Schiggen wegen der gemeinsamen Schafweide, welcher auf dem Befehl vom 21. März 1720 beruht. In 23 Punkten wird die Trennung der Schafe vom Melch- und Galtvieh in genannten Grenzen festgelegt, doch sollen die Schigger Schafe getrennt hinter dem Schigger Schermb weiden. Die Weidezeiten in der Holzgauer Gaisgasse und Schenauer Au werden festgelegt und die Strafen bestimmt. Es darf nur das Wintervieh aufgetrieben werden. Weitere Punkte betreffen die Stierhaltung, Entfernung der Steine und Holzzäune, Vermeidung neuer Heupillen, Ausputzung der Viehweiden, die Anstellung von Hirten, deren Lohn, den Archen- und Wegbau, die Schafe der Penglerwalder und Kranicher, das Verbot des Flachsdörrens, die unbewohnten Häuser, die Ziegenhaltung, die Flurschäden, die Gatter, die Roßweiden, die Geißhirten, die Kühe und den vorangegangenen Vergleich vom 13. Feber 1748, welcher inseriert ist. Die Einhaltung der Dorfordnung geloben von Holzgau Josef Lang, Josef Schoch und Josef Knitl sowie Genannte von den Nachbargemeinden. Die Konfirmation erfolgt am 12. Feber 1749 mit genannten Gewalthabern vor Gericht. Siegler: Kaspar Joachim Tschusy, Pfleger und LandrichterOriginal Papier -Libell 20 Bl. kartoniert, aufgedr. S. abgefallen
Revers des Josef Schneller, welcher von der ganzen Gemeinde und den Waldinhabem aus dem Birkenwald 18 Stämme kauft. Er verspricht dem Waldmeister das übliche Stockgeld und der Gemeinde 4 Gulden Unterschriften: Josef Anton Klotz, Waldeigner, Christian Hani, Rieger
Josef German Hueber, Organist und Mesner zu Langen, Johann Michael Hueber auf der Spielstube und Michael Schoch in Asum ersuchen nachträglich, das Holz für die vier errichteten Heupillen auf Schiggerberg aus dem Holzgauer Holzaufschlag zu genehmigen. Die Heupilleninhaber haben auch bei der o.ö. Repräsentation und Hofkammer um die nachträgliche Sanktionierung mit dem Versprechen angesucht, nie mehr ein Holz aus dem Holzgauer Aufschlag zu entnehmen, sondern aus eigenen Holzvorräten zu erhalten. Die Einhaltung versprechen Genannte dem Johann Georg Lumpper, Anwalt des oberen Lechtales. Zeugen: Christian Lang, Eisenhändler zu Hägerau, und Christian Schreyiack in der Dickhen Siegler: Kaspar Joachim von Tschusy, Pfleger und Landrichter der Herrschaft Ehrenberg
Thomas Hämerle, Fuhrmann in der Holzgau, verspricht, daß er zu seiner neu erbauten Heupille auf Schüggerberg ober der Gassen auf der Schlecht stehend keinerlei Holz aus dem Holzgauer Gemeindewald jetzt oder künftig für Ausbesserung oder Neuerbauung entnehmen werde. Zeuge: Josef Knitl und Johann Martin Lumpper, beide aus der Pfarre Holzgau Unterschrift: Johann Georg Lumpper, Anwalt RV: Nach Thomas Hämerle folgen sein Tochtermann Josef Huber, Barbier, dann dessen Sohn Josef Alexander, sodann 1808 sein Bruder Johann Baptist Huber in Spielstuben, 1854 dessen Tochtersohn Anton Spettl.
Josef Anton Schneller, Anwalt des unteren Lechtales, in Elbigenalp wohnhaft, wird obrigkeitlich aufgefordert, wegen des strittigen Brückenholzes zwischen Christian Permann, Bevollmächtigter von Holzgau, und Johann Georg Schädle, bestellter Brückenbauer von Unterginnau, einen Vergleich anzustreben. Schädle hat die Fällung von 15 Bäumen im Holzgauer Mollen-Bannwald veranlaßt. Sollte keine gütliche Einigung möglich sein, wird für Mittwoch, den 23. März, eine Tagsatzung um 8 Uhr vor dem Pfleger Tschusy in Reiti anberaumt.
Die Holzgauer Vertreter Josef Lang und Josef Scharpf, sowie der Waldrieger Christian Perman vergleichen sich mit dem Brückenmeister Johann Georg Schädle wegen des entnommenen Brückenholzes aus dem Mollen-Bannwald, um die 1762 auf der Lendt hinweggerissene Lechbrücke zu ersetzen. Schädle verspricht, sämtliche Unkosten zu ersetzen. Holzgau ist berechtigt, die 15 Stämme und 3 weitere Stücke, welche in der hinteren Mühle bei Anton Schädle liegen, an sich zu nehmen. Schädle verspricht, künftig jede Abholzung im Holzgauer Revier gänzlich zu unterlassen, weil er dazu keine Berechtigung habe. Mit dieser gütlichen Einigung ist der Waldrieger vorbehaltlich der herrschaftlichen Strafe einverstanden. 17/'Holzgau Zeugen: Josef Knitl zu Walchen, Jakob Lang am Sulzbach Unterschrift: Johann Georg Lumpper, Anwalt Siegler: Willibald Schneller, Gerichtsschreiber
Vor Pfleger Kaspar Joachim von Tschusy, Gerichtsschreiber Willibald Schneller, dem Gemeindevertreter in Grießtal Josef Anton Knitl und dem Forstknecht Johann Anton Pader wird zu Protokoll genommen, daß der Brückenmeister Johann Georg Schödle, wohnhaft in Grienau, zur Erhaltung der Lechbrücke auf der Lendt mit den Mollenhof-Interessenten unter Engelhard Kappeller und Johannes Pader von Penglerwald wegen des Brückenholzes ein Einverständnis erzielt hat, welches auf dem Memorial vom 16. Mai 1683 beruht. Demnach dürfen für die Brücke 15 oder 16 Fichtenstämme aus dem MollenBannwald unter den Penglerwalder Häusern für die Lechbrücke verwendet werden. Johann Pader ist auch nicht dagegen, weiteres Holz aus dem Wald unter der großen und kleinen Wiese für den Brückenbau zu entnehmen, was auch die von Kranichen nicht verweigern werden. Siegler: Willibald Schnöder, Gerichtsschreiber
Revisionsverfahren der Gemeinden Holzgau und Oberschönen bei der Regierung und beim o.ö. Gubernium gegen die Gemeinden Hechenbach, Spielstuben und Langen wegen der strittigen Verarchung des Lech(stromes), der Gemeinschaftsarbeiten und Beschaffung des Archenholzes aus dem Schmidswaldele unter dem schwarzen Dobel. Es wird ersucht, dieses Holz auch für die Verarchung des Hechenbachs verwenden zu dürfen. Holzgau beruft sich neben zahlreichen Argumenten auch auf die Holzzuteilung eines anderen Waldes für die Gemeinden am Hechenbach, sowie für Langen, Domau und Gföll vom 8. Mai 1707 unter Pfleger Johann Gaudenz von Rost, um die Gefahr von den Holzgauer Feldungen abzuwehren.
Holzauszeigungslisten der gewählten Brückenbaumeister für die Lechbrücke. Die ausgewiesenen Stämme werden von den Entnahmestellen beschrieben und vom Anwalt Georg Lumpper bestätigt. Eine weitere Holzauszeigung zur Deckung der Holzgauer Brücke erfolgt 1766 unter Christian Perman von Holzgau, Thomas Strobl von Stockach, Ignaz Scharpf von Unterstockach, Georg Falger am Hechenbach, Georg Spettl von Dickenau und Josef Walch von Steeg. Weitere Holzentnahmen erfolgen 1769, 1774, 1779, 1786, 1789, 1791/92 usw. bis 1822 für Neuerrichtung oder Reperaturen.
Franz Anton PfÖfferle richtet an seine Mitgemeindsleute Josef Lang und Josef Anton Scharfer zu Holzgau wegen des widersprüchlichen Brückenholzvergleichs die Aufforderung, eine neue Vollmacht auszustellen, worin alle Gegenstimmen namentlich genannt werden sollen, da er sonst nichts ausrichten könne. Es sei notwendig, daß der Anwalt die Namen der Befürworter und Gegner aufschreibe und deren Meinung mitteile. Sodann sollen die Bevollmächtigten und gewählten Gewalthaber nach Reutte heruntergeschickt werden, um mündlich zu verhandeln.
Protokollauszüge samt Vorakten-Abschriften von 1695 und 1730 betreffend den Archenstreit zwischen Holzgau/Oberschennen und den Beklagten von Hechenbach, Langen und Spilstuben, welche als Vorlage für das Rechtsgutach\HHolzgau ten der Juristenfakultät in Innsbruck dienten. Die 11 vorgelegten Abschriften betreffen die Vollmachtserkärungen der Streitparteien, ein Gutachten des Waldmeisteramtes, Extrakte aus früheren Forstamtserklärungen, obrigkeitliche Befehle, eine schriftliche Eingabe des Josef Lang und des Josef Knitl, ein obrigkeitliches Vergleichsprojekt für die Holzgauer, ein Lokalaugenscheinsprotokoll, ein Vergleichsprotokoll des Pflegamtes und die jüngste Rekursschrift samt Gerichtstaxen.
Appellation der Gemeinde Holzgau wegen der strittigen Verarchung gegen die Gemeinden am Hechenbach, Spilstuben und Langen. Dabei geht es um die unerlaubte Abholzung im sog. Schmidswaldele. Im Ersturteil wird den Klägern die Unterstützung bei der Verarchung zugesprochen, (vgl. Vorakten von 1764 f).