Signatur
Titel
Datum/Laufzeit
- 1730-03-09 (Anlage)
Erschließungsstufe
Einzelstück
Umfang und Medium
Papier-Abschrift Doppelblatt
Archiv
Bestandsgeschichte
Abgebende Stelle
Eingrenzung und Inhalt
Auf Veranlassung des Hans Georg Falger von der Spillstube als Vertreter der Gemeinschaften Hechenbach, Dirnau, Langen, Spillstuben und Geföll ergeht der herrschaftliche Befehl, daß die Holzgauer und Oberschener in dem sog. Jochund Asumbwaldele einstweilen kein Holz schlagen dürfen, bei sonstiger Strafe von 10 Thaler. Solange der Rechtsstreit anhält, darf nur für den Archenbau und für das Asumbmühlwerk Holz entnommen werden. Den Holzgauern und übersehenem wird aufgetragen, ihre Holzrechte auf dem Joch binnen 6 Wochen und 3 Tag nachzuweisen, wonach die von Falger vertretenen Gemeinden keine Rechte hätten. Diese Befehlsabschrift wird von Johann Friedrich Schnöder im Namen seines Vaters Philipp, Anwalt des oberen Lechtales, publiziert.
Bewertung, Vernichtung und Terminierung
Zuwächse
Ordnung und Klassifikation
Benutzungsbedingungen
Reproduktionsbedingungen
In der Verzeichnungseinheit enthaltene Sprache
- Deutsch
Schrift in den Unterlagen
Anmerkungen zu Sprache und Schrift
Physische Beschaffenheit und technische Anforderungen
Findmittel
TLA-Mikrofilm: 2059 2062
Existenz und Aufbewahrungsort von Originalen
Existenz und Aufbewahrungsort von Kopien
Verwandte Verzeichnungseinheiten
Anmerkung zur Veröffentlichung
Tiroler Geschichtsquellen 37/17/26
Alternative Identifikatoren/Signaturen
EAP
Themen
Orte
Namen
Genres
Identifikator "Beschreibung"
Archivcode
Benutzte Regeln und/oder Konventionen
Status
Entwurf
Erschließungstiefe
Teilweise