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1585 Juni 2
AT GemA Grän 7-9-10 · Einzelstück · 1585-06-02
Teil von Gemeindeverwaltung

Zwischen den gemeinen Nachbarschaften zum Haldensee und Green kommt es vor dem Tannheimer Amtmann Ulrich Schraz im Beisein der Taidingsleute Matthäus Schelckhli, Georg Herbst und Hans Grad von Tannheim wegen der Weidenutzung zum Vergleich. Von Haldensee erscheinen Melchior Schraz, Hans Zobl, Georg Oberreuter und Mang Zobl; von Green Michael Zobl, Joes Oberreuter, Konrad Herbst und Konrad Zobl. Die Neuverteilung der Weidegründe im Ödenbach, Tenngenberg und Müsli ob dem Dorf, die Schneeflucht von der Ödenalp mit genannten Grenzen vertraglich geregelt. Siegler: Georg Franckh, Richter zu Ehrenberg Zeugen: obgenannte Taidingsleute

1598 Mai 12
AT GemA Grän 7-9-11 · Einzelstück · 1598-05-12
Teil von Gemeindeverwaltung

Die Nachbarschaft zum Haldensee auf Tanhaimb, Gericht Ehrenberg, errichtet einen offenen Ordnungsbrief bezüglich jährlicher Besetzung der Gewalthaber, auch Dorfmeister genannt, und was diese zu tun haben. In zehn Punkten wird die Wahl der beiden Dorfmeister geregelt, die Weidezeiten werden festgelegt, die Holzbringung am Edenach verboten, das Galtvieh an den Denberg verwiesen, die Roßweiden bestimmt, die Dorffremden mit Weidegebühren belegt, der Verkauf von Gemeindeholz verboten, der Beginn des Mähens bestimmt, der Bannwald festgelegt und die Weidezeiten für die Herbstweiden der Rösser eingeschränkt. Unter Androhung genannter Geldstrafen und Pfändungen werden die derzeitigen Dorfmeister Hans Stöckhli und Georg Zobl sen. die Vollziehung der Dorfordnung zu überwachen haben. Siegler: Jakob Klainhanns, Richter zu Ehrenberg Zeugen: Georg Frannckh, Gerichtsschreiber; Hans Mair, Amtmann; Martin Grad, Wirt zu Tannheim RV: Deren zum Haldensee auf Tanhaim fürgenomne Ordnung; Alte Sign. Nr. 2

1606 Sept. 11
AT GemA Grän 7-9-12 · Einzelstück · 1606-09-11
Teil von Gemeindeverwaltung

Zwischen der Nachbarschaft zur Ussem-Alp auf Tannheim, Gericht Ehrenberg, und den Nacham zum Haldensee, auch Tannheim, kommt es wegen Weidestreitigkeiten (Überfahrung und Abschätzung) nach einem Augenschein zum Vergleich vor dem Gerichtsanwalt der Pfarre Lermoos Josef Tasch. Dieser wurde vom Pfleger der Herrschaft Ehrenberg Burkhard Laymann hiezu als Obmann der Vergleichungskommission deputiert. In der Wirts- und Gerichtsbehausung zu Tannheim wird im Beisein des Gerichtsschreibers Wolfgang Pünckh, des Forstüberreiters vom Gericht Ehrenberg, Christoph Petter, und Kaspar Lugg von Beutle im gegenseitigen Einvernehmen der Vergleichsbrief nach erfolgter Grenzberichtigung und genannter Grenzbeschreibung verfaßt. Als Vertreter der Alpbesitzer sind zugegen: Hans Mayer, Amtmann; Anton Tauscher, Salzfaktor von Nesselwängle; Hans Koch von Gschwendt, Bastian Schedle und Mattheis Miller von Grän; Georg Grad von Oberhöfen, Veit Frickh und Martin Herbst von Zählen; Hans Kling von der Käppi und Georg Renn. Als Vertreter von Haldensee werden genannt: Georg Zobl, alter Amtmann; Thomas Zobl, die Brüder Jakob und Georg Zobl, Georg Schraz, Thomas Zobl der Jüngere und Michael Frickh.

1677 Sept. 30
AT GemA Grän 7-9-13 · Einzelstück · 1677-09-30
Teil von Gemeindeverwaltung

Vermarkungsprotokoll der Ussem-Alp für die Nachbarschaft Haldensee anläßlich des Durchgangs und der Erneuerung der Marksteine mit Revision von 1695 und 1716. Die Marken werden genannt. Bei der Vermarkung sind anwesend: Matheis Ruef, Alpmeister zur Ussern-Alp; Martin Hörbst, Gastgeborenezu Tanheimb; Christian Röckh, Martin Ren, Martin Maier in Oberhöfen; Georg Fiegschuch zur Schmiden und Hans Schneller im Schwendt; Hois Kochs sei. Sohn zum Garst; Martin Koch: 12 Jahr alt; Georg Weirats Sohn Marx zur Schmiden; Hans Guetheinz von Haldesee (?); Christian Zobel, Georg Hofenögg, Peter Schraz, Martin Zobel, Hans Erdt, Hans Zobel, Müller, Andreas Frickh, 11 / Grän Hois Miller, Andreas Frickh jun. und sen. und mehrere genannte Hüterkinder zwischen 12 und 15 Jahren.

1695 Juli 4/1716 Juli 7
AT GemA Grän 7-9-14 · Serie · ? - 1716-07-07
Teil von Gemeindeverwaltung

Auf Ersuchen der Alpgenossenschaft Ussem-Alp und der Nachbarschaft zum Haldensee werden die Grenzen vom Voglhom bis in Buechatschrofen überprüft und für richtig befunden. Auch die anderen genannten Grenzen gegen der Weißen Platten werden erneuert. Im Namen des Gerichtsamtmannes Thomas Tauscher waren anwesend: Anton Tauscher jun., weiters der Forstknecht Jakob Rieff. Die Alpgenossenschaft zur Ussem-Alp vertreten Marx Zobl als Alpmeister, Hois Zobl in Oberhöfen und Hans Koch, Korporal. Die Gemeinde Haldensee vertreten Christa Zobl, Blöder Hans Guethainz, Jakob Koch, sowie Andrä und Kaspar Erdt als Inhaber der Mähder der Hangenten Gern. Markemeuerung am 7. Juli 1716 unter Gerichtsamtmann Thomas Tauscher für die Pfarre Tanhaimb und Jakob Ruef als herrschaftlicher Forstknecht, (vgl. Urk. Nr. 4) Vertreter von Haldensee: Christian Zobl, Gerichtsverwohnter; Jakob Koch, Andrä Erdt, Michael Schedle, Josef Frick, sowie die Knaben Martin Erdt und Johann Schedle; Vertreter der Ussem-Alp: Hansjörg Ren, Weinschreiber, Josef Rief, genannt Schwab.

1703 Feber 4/8
AT GemA Grän 7-9-15 · Einzelstück · 1703-02-04
Teil von Gemeindeverwaltung

Die Gemeindsleute zum Halde(n)see, Pfarre Thanheimb, ersuchen mit Zustimmung der geistl. und weltl. Obrigkeit ihre kleine gemauerte und geschlossene Kapelle, welche ihre Voreltern zu Ehren der hl. Jakob, Sebastian und Rochus außerhalb ihres Dorfes nach der Pestzeit vor 65 Jahren (1642) erbaut haben, an einem bequemeren Ort auf Gemeindegrund im Dorf erbauen zu dürfen. Die bei 14 Schuh lange Kapelle soll abgetragen werden, da sie durch etliche böse Leute und das Vieh leidet, auf moosigem Grund steht und nicht viel besucht wird. Die Entfernung von der Mutterkirche beträgt eine halbe Stunde. Die Kapelle hat ein Vermögen von 200 Gulden welches der Mutterkirche in Tanhaimb 111 Grän überlassen werden soll, wenn davon diese Kapelle erhalten wird. Die neue im Dorf erbaute Kapelle soll 30 Schuh lang werden.

1723 Mai 23 / 1829 Jän. 19
AT GemA Grän 7-9-16 · Serie · ? - 1829-01-19
Teil von Gemeindeverwaltung

Für die Gemeinde Haldensee wird nach Vorlage des alten Weidebuches ein neues angelegt. In Anwesenheit der Betroffenen wird der Auszug auf den neuesten Stand gebracht, der Almaufzug durchgegangen. Es werden die Namen der Berechtigten unter der Hausnummer fortlaufend evident gehalten. Ab Buchmitte erfolgt am 19. Jänner 1829 neuerlich eine Umschreibung, und es wird jeder Nachbar mit seinem Weidebesitz und dessen Herkunft vermerkt. Angelegt wurde das Verzeichnis der 28 Berechtigten von Gemeindevorsteher Josef Gugger. Die 189 Weideplätze verteilen sich auf 174 Haldenseer und 15 'Ausländer'. Den größten Besitz hat Johannes Bester mit 12 Plätzen, den kleinsten Josef Dietrichs Erben. 1871 wird neuerlich ein Verzeichnis der Weideinhaberangelegt. Weitere Register von 1783, 1802 und einige protokollartige Eintragungen betreffend die Gemeinde sind auf den letzten 20 Seiten enthalten.

1728 Nov. 6
AT GemA Grän 7-9-17 · Einzelstück · 1728-11-06
Teil von Gemeindeverwaltung

Befehlsabschrift an das Zollamt Ehrenberg. Die Hofkammer zu Innsbruck teilt dem Kommandaten zu Ehrenberg, Freiherrn von Rost, mit, daß wegen des in der Gemeinde Haldensee erfolgten Wolkenbruchs und des dadurch erlittenen Schadens der Kommunität Haldensee 25 Gulden aus den Zollamtsmitteln und auf Amtskosten zur Schadensbehebung überreicht werden sollten. Es wurden sowohl der Landstraße als auch den Gütern großer Schaden zugefügt. Da die Herstellung der Landstraße hauptsächlich für den Handel und somit für das Gemeinwesen sehr wichtig ist, sind die Bittsteller sehr unterstützungswürdig.

1739 Dez. 15
AT GemA Grän 7-9-18 · Einzelstück · 1739-12-15
Teil von Gemeindeverwaltung

Andreas Haffenegger und Georg Zobl lassen als Vertreter der Gemeinde HaF densee die von dieser beschlossenen Zusätze zur alten Gemeindeordnung vom 12. Mai 1528 in Nesselwängle durch den Gerichtsamtmann Josef Tauscher in Gegenwart der Zeugen Magnus Peintner und Matthäus Rief verbriefen. Es sollen keine Gemeindeweiden mehr an 'Ausländer' verkauft werden dürfen, da die Gemeindsleute durch ausländische Rosse ziemlich belastet würden. Es soll nach wie vor die alte pergamentene Gemeindeordnung (1529) aufrecht bleiben. Alle, die außerhalb der Gemeinde Haldensee wohnen (^Ausländer), sollen vom Kauf ausgeschlossen sein. Jeder Verkäufer muß sich innerhalb der Gemeinde um einen Käufer umsehen. Schließlich sollen alle Gemeinweiden möglichst bei den Häusern verbleiben. Siegelbitte an: Josef Tauscher, Amtmann der Pfarre Tannheim Zeugen: Mang Peuntner, herrschaftl. Zöllner der Pfarre Tannheim, Matthäus Rief, Forstknecht Siegler: Josef Johann von Pach, Pfleger und Landrichter der Herrschaft Ehrenberg

1754 Juli 10 Oberhöfen
AT GemA Grän 7-9-19 · Einzelstück · 1754-07-10
Teil von Gemeindeverwaltung

Wegen neuerlicher Grenzstreitigkeiten zwischen der Gemeinde Haldensee und der Alpgenossenschaft zu Ussem-Alp findet eine Markbesichtigung auf Ussem-Alp statt. Bereits am 11. Sept. 1606 (Nr. 3), 30. Sept. 1677 und 1695 waren ähnliche Markungsbriefe ausgefertigt worden. Die zum Haldensee sind der Meinung, daß die Alpgenossenschaft mit dem Weidebesuch zu weit auf den Haldenseer Gemeindeboden herabkämen. Zum Lokalaugenschein erscheinen als Vertreter von Haldensee: Josef Schedle, Alexander Paur, Mang Schraz, Anton Trick, Josef Erdt und Anton Guetheinz. Die Vertreter von Ussem-Alp sind Jakob Rief von Schmieden, Johann Zobl, Bierbrauer zu Unterhöfen als Alpmeister, Hans Georg Paur, Anton Grad, Martin Paur, Büchsenmacher, Konstanz Zobl und Josef Weyrather, alle aus Oberhöfen, sowie Dominikus Fischer von Unterhöfen. Bei der Neuvermarkung werden von beiden Parteien je 2 Knaben, nämlich Leopold Zobl und Hans Georg Koch von Haldensee und Bonifaz Josef Weyrather und Josef Paur von den Alpgenossen als Zeugen beigezogen. Genannte ausführ liehe Grenzbeschreibung wird vom Gerichtsamtmann Xaver Ammann von der Pfarre Tannheim verlesen. Zeugen: Matthäus Rief, Forstknecht vom Nesselwängle, Martin Länderer aus Unterhöfen und Hans Georg Zobl, Rotgerber in Oberhöfen. Siegler: Pfleger und Landrichter zu Ehrenberg Kaspar Joachim Tschusy

1798 Juni 10
AT GemA Grän 7-9-20 · Einzelstück · 1798-06-10
Teil von Gemeindeverwaltung

In Gegenwart des Waldmeisters zu Ehrenberg, Peter Schilcher, des Johann Georg Zobl, Gerichtsamtmann der Pfarre Thannheim, des Gerichts verpflichteten in Nesselwängle, Andreas Abeltshauser, des Johann Fässer, der Knaben Ludwig Pohler und Konrad Abeltshauser von Nesselwängle einerseits und der Gemeinde Haldensee unter Franz Zobl, Gerichtsverpflichteter, Johann Gutheinz, Johann Peintner, Josef Gugger und der Knaben Martin Gutheinz und Franz Fiechtl anderseits werden die Grenzen in der sog. Seehalden nach Augenschein einvernehmlich festgelegt. Künftig soll ein sichtbares Rinnerle gegen dem Haller unweit dem Blattbachrinner die Grenze bilden. Daher wird unterhalb der Seehalde ober der Landstraße in einem sog. Triangerl ein Markstein gesetzt und ein weiterer 248 Schuh entfernt schräg aufwärts im Rinnerle und weiter bis an den Felsschrofen. Siegler: Alois Johann von Froschauer, Pfleger und Landrichter der Herrschaft Ehrenberg

1800 ca.
AT GemA Grän 7-9-21 · Einzelstück · 1800
Teil von Gemeindeverwaltung

Johann Martin Lutz, Schmied von Weißenbach, quittiert dem Johann Weißer von der Gemeinde Haldensee für den sog. Steinkam 18 Gulden erhalten zu haben.

1812 Mai 23 Unterhöfen
AT GemA Grän 7-9-22 · Einzelstück · 1812-05-23
Teil von Gemeindeverwaltung

Vor dem Gerichtsamtmann der Pfarre Tannheim, Johann Georg Zobl, erscheinen Franz Zobl und Johann Gutheinz vom Gemeindeausschuß Haldensee wegen der Holznutzung im Schwendelwald auf Edenalp. Sie erhalten zu genannten Bedingungen die Erlaubnis, das gefällte Holz durch die Haldenseer Ehehaften abfuhren zu lassen.

1818 Jän. 28 Unterhöfen
AT GemA Grän 7-9-23 · Einzelstück · 1818-01-28
Teil von Gemeindeverwaltung

Vor dem Gerichtsamtmann Johann Georg Zobl erscheinen Johann Wiser, Gerichtsverpflichteter, Franz Zobl, Nikolaus Rief und Johann Gutheinz als Vertreter der Gemeinde Haldensee mit dem Anbringen, die alte Dorfordnung vom 12. Mai 1598 betreffend die Befugnisse der Dorfmeister, die Ehehaftweiden, Viehaufschlag, Waldordnung, Erhaltung der Brücken und Archen und anderer Gemeindearbeiten zu überarbeiten und zu erneuern. In 20 Punkten werden die Aufgaben des Dorfmeisters, die Viehhaltung, Hirtenlohn usw. geregelt. So sollen jährlich zu Sebastian! (20. Jän.) zwei Dorfmeister gewählt und ein Gerichsamtmann gestellt werden. Die Dorfmeister haben von Neujahr bis zum Tannheimer Markt (5. Okt.) zwei Stiere zu halten. Die Gemeindeordnung ist jährlich zu verlesen. Zu St. Nikolai sind die Hirtenlöhne und andere Kosten zu verrechnen, das Vieh ist zu registrieren. Dafür dürfen die Dorfmeister alle Gemeindeweiden unentgeltlich benützen. Die 185 Weideplätze der Gemeinde sind möglichst gleichmäßig aufzuteilen. Je Haus sind 5 bis 12 Plätze zulässig. Am 10. August sollen alle Kälber in die Galtweide am Tennenberg getrieben werden. Regelungen über Wintervieh, vorzeitigen Verkauf des Viehs, Hirtenlöhne, Brückenerhaltung, Einzäunung und Schwenden werden genannt. Die Gemeindsleute und Inwohner müssen übrige Weideplätze der Gemeinde anbieten. Für verunglücktes Vieh ist kein Weidegeld und Hirtenlohn zu entrichten. In der Nacht darf auf den Edenbach und unter Berg wegen gefährlicher Plätze kein Vieh aufgetrieben werden. Der Auf- und Abtrieb hat gemeinsam nach mehrheitlichem Beschluß zu erfolgen. Die Verfütterung von Roggen, Gerste, Leinsamen und 'starkem' Laub ist verboten. Die 112 Ziegen, maximal 4 pro Haus, dürfen nur unter Aufsicht weiden. Die Sennhütten auf dem Edenbach müssen jährlich wegen Feuersgefahr überprüft werden. Zur Einzäunung oder Bachverarchung dürfen nur vollwertige Arbeitskräfte (keine Kinder) abgestellt werden oder es sind 18 kr Ersatz zu leisten. Gemeindeholz darf nicht außerhalb der Gemeinde verkauft werden. Siegler: Marberger, Landrichter von Ehrenberg Gefertigte: 27 Gemeindebürger und Gerichtsamtmann Johann Georg Zobl

1822 Dez. 31 Unterhöfen
AT GemA Grän 7-9-24 · Einzelstück · 1822-12-31
Teil von Gemeindeverwaltung

Die Gemeinde Haldensee erwirbt zur besseren Abrundung ihrer Ehehaften von Johann Zobl, Klemens Höß, Andreas Maul und Sebastian Rief eine Wiesmahd und einen Acker. Die Verkäufer werden vom Gemeindevorsteher Johann Besler mit vier neu geschaffenen Weiden entschädigt. Somit bestehen in der Gemeinde 189 Weiden. Siegler: Marberger, Landrichter von Ehrenberg

1827 Jän. 1 Haldensee
AT GemA Grän 7-9-25 · Einzelstück · 1827-01-01
Teil von Gemeindeverwaltung

Schuldschein der Gemeinde Haldensee über 100 Gulden an Josef Scheiber. Am 2. Jän. 1831 wird die Schuld von Josef Gugger beglichen. Unterschriften der Gemeindevertreter: Josef Gugger, Johann Besler, Franz Zobl, Johannes Erd, Nikolaus Rieser und Matthäus Gutheinz

1831 Mai 23 Nesselwängle
AT GemA Grän 7-9-26 · Einzelstück · 1831-05-23
Teil von Gemeindeverwaltung

Der Vorsteher der Gemeinde Haldensee, Josef Anton Woher, zediert eine Schuld von 50 Gulden welche vorher an Kordula Zobl von Rauth offenstand, an Dominikus Rief. Somit habe Rief von der Gemeinde Haldensee nichts mehr zu fordern.

1831 Aug. 10 Reutte
AT GemA Grän 7-9-27 · Einzelstück · 1831-08-10
Teil von Gemeindeverwaltung

Landrichter Marberger teilt im Auftrag des Kreisamtes der Gemeinde Grän mit, daß sie von der Gemeinde Tannheim genannten Kapitalsrest für den Wasserbau am Haldensee im Herbst unter Rechnungsvorlage einzutreiben habe.

1831 Dez. 9 Unterhöfen
AT GemA Grän 7-9-28 · Einzelstück · 1831-12-09
Teil von Gemeindeverwaltung

Josef Gugger und Franz Zobl als Bevollmächtigte der Gemeinde Haldensee werden beim Anwalt zu Tannheim, Matthäus Zobl, vorstellig, da durch große Wassergüsse und Murabbrüche in Edenalp Wälder weggerissen und die Verschüttung des Dorfes und der Felder befürchtet werde. Es wird daher ersucht, daß die Gemeinde Tannheim den gekauften Wald auf Edenalp nicht schlage. Daher verpflichten sich die Alpinhaber, den Schwändelewald nicht abzuholzen. Unterschriften: Johann Georg Kotz, Pfarrer, Johann Möber, Sebastian Gart schir

1832 Juni 2 Reutte
AT GemA Grän 7-9-29 · Einzelstück · 1832-06-02
Teil von Gemeindeverwaltung

Landrichter Marberger erinnert den Anwalt zu Tannheim, daß die Gemeinde Haldensee von der Pfarrgemeinde Tannheim noch ein Guthaben von 80 Gulden habe.

1832 Nov. 2 Reutte
AT GemA Grän 7-9-30 · Einzelstück · 1832-11-02
Teil von Gemeindeverwaltung

Die Klage der Gemeinde Haldensee gegen Franz Bader von Pfronten wegen Beschädigung des Waldes und der Weideplätze durch die Holztrift wird durch eine Entschädigung von 75 ft 36 kr und Überlassung von drei kleinen Wiesen erledigt. Künftig sollen die Dachsen für die Köhlerei dem Bader zugestanden werden. Um die Schäden gering zu halten, soll ein Augenschein vorgenommen werden.

1834 Feber 12 Tannheim
AT GemA Grän 7-9-31 · Einzelstück · 1834-02-12
Teil von Gemeindeverwaltung

Maria Barbara Besler, verehelichte Steiner von Oberhöfen überläßt ein Stück Grund mit zwei Fuder Heuboden im Haldenseer Feld, genannt Lippenwinkel, der Gemeinde Haldensee zu genannten Bedingungen.

1834 Juli 24 Imst
AT GemA Grän 7-9-32 · Einzelstück · 1834-07-24
Teil von Gemeindeverwaltung

Fischerei-Pachtvertrag auf dem Haldensee über sechs Jahre zwischen der k.k. Gefällenverwaltung (Rentamt Imst in Vertretung des Ärars) und dem Bestbieter Johann Brechler zu einem Jahreszins von 4 Gulden 10 kr. Zeugen: Mang Anton Hold, Matthäus Gutheinz, Johann Erdt, Gemeindevorstand

1837 Juni 12 Tannheim
AT GemA Grän 7-9-33 · Einzelstück · 1837-06-12
Teil von Gemeindeverwaltung

Sebastian Pflauder, Vorsteher der Expositurgemeinde Grän, Johann Erd und Johann Brecheier schließen mit Heinrich Meisburger von Haldensee, Gemeinde Grän, vor dem Anwalt Matthias Zobl einen Vertrag wegen des Krankenzimmers für den mittellosen Klemens Hörmann von Haldensee. Meisburger hat auf Anra ten des Arztes für den Kranken mit Einverständnis der Gemeinde ein heizbares Zimmer an seine Behausung angebaut und unter genannten Bedingungen in sein Eigentum übernommen.

1841 Dez. 22 Tannheim
AT GemA Grän 7-9-34 · Einzelstück · 1841-12-22
Teil von Gemeindeverwaltung

Kaufbrief für die Gemeinde Haldensee von Johann Anton Amman zu Tannheim, von Dickachmühl, gewesener Adlerwirt zu Oberhöfen. Er verkauft der Gemeinde in dem Gemeindsberg drei Weiderechte um 200 Gulden

1842 Mai 5
AT GemA Grän 7-9-35 · Einzelstück · 1842-05-05
Teil von Gemeindeverwaltung

Anton Amman quittiert den Erhalt von 50 Gulden für eine verkaufte Weide. Für den Gemeindeausschuß Haldensee unterschreibt Johann Georg Rief.

1842 Dez. 30 Reutte
AT GemA Grän 7-9-36 · Einzelstück · 1842-12-30
Teil von Gemeindeverwaltung

Kupferschmied Sebastian Pacher quittiert den Erhalt von 5 Gulden an Baptist Meisburger von Haldensee.

1842 Dez. 30 Reutte
AT GemA Grän 7-9-37 · Einzelstück · 1842-12-30
Teil von Gemeindeverwaltung

Maler Johann Michael Wötzer quittiert, für gelieferte Farben und Vergoldungsarbeit an der St. Jakobs-Kapelle in Haldensee, von Johann Baptist Meisburger, Heiligenpfleger, 5 Gulden erhalten zu haben.

1845 März 23 (1538 Juli 20)
AT GemA Grän 7-9-38 · Serie · ? - 1845-03-23
Teil von Gemeindeverwaltung

Vor dem Gerichtsverwalter zu Ehrenberg Wolfgang Kuen, Johann Hans Koch, Richter, Jörg Rauscher, Gerichtsschreiber und den Sprechern Bastian Renn und Konrad Burger von Tannheim vergleicht sich die Nachbarschaft zu Tannheim wegen der Gemeindeweide in Öden-Alp auf Tannheim mit der Nachbarschaft zu dem Haldensee und in Grän mit diesem Spruchbrief. Nach Augenschein kommen die Parteien gütlich überein, die Weidegründe zwischen ÖdenAlp und dem Gebirg, welche denen zu dem Haldensee und in Grän zugehören, zu vermarken. Neben genannten Grenzen wird eine Vereinbarung über Weidenutzung, Schneeflucht, Geißvieh, Wegnutzung usw. getroffen. Siegler: Wolfgang Kuen, Verwalter des Gerichtes Ehrenberg Hans Koch, Richter zu Ehrenberg

1845 Juli 11 Reutte
AT GemA Grän 7-9-39 · Einzelstück · 1845-07-11
Teil von Gemeindeverwaltung

Anton Amman quittiert der Gemeindeparzelle Haldensee für die am 22. Dez. 1841 verkauften Weiderechte, von Johann Besler 200 Gulden erhalten zu haben. Zeugen: Michael Weirather und sein Sohn Rochus

1846 Jän. 20 Haldensee
AT GemA Grän 7-9-40 · Einzelstück · 1846-01-20
Teil von Gemeindeverwaltung

Matthäus Bischof vom Gemeindeausschuß Haldensee bekennt, dem Johann Besler 159 Gulden und genannte Zinsen für drei gekaufte Gemeindegründe zu schulden. Die Gemeinde verpflichtet sich, dem Kreditor dafür jährlich 4 % Zinsen zu geben, wobei einer für alle und alle für einen haften.

1846 Mai 20 Nesselwängle
AT GemA Grän 7-9-41 · Einzelstück · 1846-05-20
Teil von Gemeindeverwaltung

Kirchpropst Phillipp Sprenger quittiert der Gemeinde Haldensee, vom Gemeindeausschuß Matthias Bischof die Schulden (119 Gulden 10 kr) an die Kirche Nesselwängle beglichen zu haben.

1848 Jän. 23 Haldensee
AT GemA Grän 7-9-42 · Einzelstück · 1848-01-23
Teil von Gemeindeverwaltung

Für die Fronschichten betr. den Bach wird ein Taglohn von 36 kr festgesetzt, wobei je Haus die beste Arbeitskraft heranzuziehen ist. Arbeitet eine Frau, sind 9 kr Entschädigung zu zahlen. Diese Vereinbarung wird vom Ausschuß Franz Gutheinz und weiteren 22 Beteiligten unterschrieben.

1848 Mai 20 Haldensee
AT GemA Grän 7-9-43 · Einzelstück · 1848-05-20
Teil von Gemeindeverwaltung

Die versammelte Gemeinde einigt sich, beim Tod eines Gemeindebürgers eine Betstunde abzuhalten und je Kommunikanten 1/2 kr für Wachsgeld und die Sterbemesse zu spenden.

Ohne Titel
AT GemA Grän 7-9-44 · Serie · 1859 - 1900
Teil von Gemeindeverwaltung

Weitere signierte Stücke (Nr. 11/35-52) betreffen die zweite Hälfte des 19. Jahrhunderts und Nr. 11/53-60 das 20. Jahrhundert Es handelt sich dabei um Holzstreitigkeiten, den 1859 ersteigerten Haldensee, den Großbrand von 1865, Grenzmarken, Brückenerhaltung, Zuchtstierhaltung, Kaufverträge, Jagdpacht, Viehversicherung usw. Diese jüngeren Akten (nach 1850) wurden den Editionsrichtlinien entsprechend hier nicht aufgenommen.

1459 Mai 30 (Mittwoch nach St. Urban)
AT GemA Grän 7-9-45 · Einzelstück · 1459-05-30
Teil von Gemeindeverwaltung

Zwischen dem Rat der Stadt Füssen einerseits und Haldensee, Gerün (Grüm) und Tannhaim anderseits kommt es wegen der Weide auf der Alpe Gessenwang vor Peter Milauner von Pettnaw, Richter zu Herttemberg, als von Herzog Sigmund in Insprugkh am 27. April 1459 (Freitag vor hl. Auffahrttag) bestellten Obmann, zur Streitbeilegung. Zur Tagfahrt erscheinen vor Ort Hans Schot, Pfleger von Füssen, Heinz Rueff und Jack Hochrawtter, und für Haldensee und Gerün Hans Busch von Zambs, Ruprecht Rupp von Naßareit, Hans Haller von Rewtti, Michel Jaufer von Silcz, Hans Rupp von Phaffenhofen und Tornas Teuffenprunn von Aschaw. Künftig sollen die von Füssen mit ihrem Vieh sowie mit Holz und Weide die Alpe Gessenwang bis an die in diesem Spruch genannte Grenze (dem sog. Schilf bis an die Gehörd zu einer Tanne im Tal und gerade hinauf zur Guckerspitz und weiter zur Nesselwangier Gehörd) nutzen. Jenseits dieser Grenze haben die von Füssen keinerlei Rechte. Auch die von Haldensee und Gerün haben oberhalb dieser Grenze keine Rechte. Zum Ausgleich zahlen die von Füssen am St. Veitstag denen von Haldensee und Gerün nach Tanhaim 50 Gulden Die Gerichts- und Zehrungskosten zahlt jeder Teil für sich selbst. Die Einhaltung dieses Spruchs geloben dem Obmann die Sendboten Weinhard Woroch, Bürger zu Füssen und Konrad Zobl von Gerün. Siegler: Peter Milauner als Obmann, Michael Jaufner von Sylcz, als Beisitzer für Haldensee und Gerün, sowie Hans Rusch von Zams, als Beisitzer für Füssen

1520 Dez. 1
AT GemA Grän 7-9-46 · Einzelstück · 1520-12-01
Teil von Gemeindeverwaltung

Kaiser Karl V., Graf zu Tirol, entscheidet zwischen Haldensee, Grün und Tanhaim einerseits und Füssen, Untertanen des Fürstbischofs von Augspurg, anderseits wegen eines strittigen Artikels aus dem alten Spruchbrief vom Jahre 1459, welcher die Grenze auf der Alpe Gessenwang lt. Insert zwar angibt, jedoch von den Streitparteien nicht verstanden wurde. Nach Lokalaugenschein durch die Kommission mit vier nicht genannten Vertrauensmännern einigen sich die Parteien gütlich. Die zwei Marken vom Nesselwängl Gehörd an bis zum Hohen Spitz, genannt Gugger, sollen so verbleiben. Die Grenze soll über das Töbelin bis zur Marktanne und gerade zum Schliffer direkt gegen den Ortmark Gugger, wo es in die Gehörd geht, an ein Tal und hinauf in einen hohen Spitz, genannt Gugger, verlaufen und mit numerierten Marksteinen samt Kreuzen versehen werden. Die von Grün und Haldensee dürfen über diese bezeichnet^ Grenze ohne Erlaubnis und Wissen der Füssener kein Vieh treiben. Siegler: Kaiser Karl V.

1521 Jän. 6 (Samstag Hl. Dreikönigsabend)
AT GemA Grän 7-9-47 · Einzelstück · 1521-01-06
Teil von Gemeindeverwaltung

Vor Anton Horwart, Hauspfleger zu Ernberg vergleichen sich Füssen mit der Gemeinde Tanhaim wegen der zu Füssen gehörigen Alpe Gessenwang bezüglich eines von Kaiser Maximilian irrig gewährten Steuerprivilegs durch eine einmalige Abschlagszahlung von 15 Gulden 30 kr. Füssen ist durch Endris Segger, Ulrich Bürger und Stadtschreiber Heinrich Fridbold vertreten, Tanhaim durch Paul Zobel aus dem Grün, dzt. Amtmann zu Tanhaim, Hans Ruef am Berg, Jörg Weiharter aus dem Grün, Jörg Plockh zu der Kapelle, Hans Reckh ab der Halde, Konrad Zobel aus dem Wisly, Hans Reuttenman aus dem Junckhholtz, Merk Gaist zum Gaist, Sebastian Schratz zum Nesselwengly und Konrad Hindelang von Oberstorf. Bei Überreichung dieses Briefes müssen die Füssener denen von Tanhaim obgenannte Summe als ewigen Zins bezahlen, womit sie von aller Steuer, Reisgeld oder was sonst diesem Tal auferlegt werden sollte, befreit sind. Siegler: Anton Horwart, Pfleger zu Ernberg, und Rudolf von Hochenegkh zu Vilseck, dessen Junker

1714 Sept. 4
AT GemA Grän 7-9-48 · Einzelstück · 1714-09-04
Teil von Gemeindeverwaltung

Bei der zuletzt am 1. Sept. 1705 vorgegangenen Grenzbegehung auf der Alpe Gessenwang zwischen der Gemeinde Gren, Nesselwengl und Haller mit der Stadt Füessen wurde beschlossen, alle fünf bis sieben Jahre einer Renovierung der Grenze vorzunehmen, was somit namens der Interessenten durch den Gerichtsamtmann nach Einladung der Stadt Füessen geschieht. So wird nunmehr der durch Ungewitter abgekommene Markstein am Simmerle oder Jöchl erneuert und die Jahrzahl eingehauen. Die Steine 6 bis 1 betreffen alle Nesselwengl und wurden für unbedenklich gefunden, doch war der Zaun teilweise beschädigt. Auch die 12 Marksteine der Lener wurden bis zum Lumberger Schroten durchgegangen, vom Moos gesäubert und der Stein Nr. 12 erneuert. Dabei beklagen sich die Grener über den schlechten Zaun der Füssener, weshalb das Stadtvieh sie oft schädige. Statt der geforderten 10 Gulden Entschädigung werden dem Gerichtsamtmann 3 Gulden abgegolten. Bei der Begehung waren der Gerichtsamtmann, der herrschaftliche Forstknecht Jakob Rief und dessen 12jähriger Sohn Matthäus anwesend, weiters von Gren Michael Zobl, Schuster, Hansjörg Pfeffer, Georg Zobl, Anton Miller (20), Andreas und Peter Miller (14); von Füessen Postmeister und Bürgermeister Franz Socher, Stadtschreiber Johann Baptist Wächter, Hans Haller, Bierbrauer sowie die Alpmeister Matthias Griser und Johann Geisehof, Stadtmaurermeister Anton Dreer, Mang und Anton Geysenhof (18) und Hans Adam Höss (16). Siegler: Thomas Tauscher, Salzfaktor und Gerichtsamtmann der Pfarre Tan heimb

1731 Okt. 2
AT GemA Grän 7-9-49 · Einzelstück · 1731-10-02
Teil von Gemeindeverwaltung

Bezugnehmend auf die letzte Grenzbegehung vom Jahre 1714 (vgl. Nr. 64) werden die Grenzmarken der Grener und Neselwengler Viehweide auf dem Jochalpele Gessenwang gemeinsam mit der Stadt Füessen alle fünf bis sieben Jahre durchgegangen und genannte Steine renoviert. Dabei bemängeln die Grener die schlechte Zaunerhaltung. Neben dem Gerichtsamtmann Josef Tauscher, Forstknecht Matthäus Rief und Sohn Josef Tauscher jun. (17) waren seitens der Grener Matheis Frickh, Martin Miller, Johannes Rieff, Martin Schedle, Johannes Zobl, Hans Zobl und dessen Sohn Jakob (17) und Jörg Zobls Sohn Johann Bartlmä (18) sowie Jörg Miller jun. (17) anwesend; von der Stadt Füssen Bürgermeister Johann Fischer, die Alpmeister Christian Angerer und Jakob Raim, Josef Prinz, sowie Mang Schuchter, Stadtmaurer. Siegler: Josef Tauscher, Gerichtsamtmann der Pfarre Tanheimb

1743 Okt. 1
AT GemA Grän 7-9-50 · Einzelstück · 1743-10-01
Teil von Gemeindeverwaltung

Bezugnehmend auf die Grenzbegehung von 1731 (vgl. Urk. Nr. 65) kommt es zwischen der ganzen Gemeinde Grenn und Nesselwengel samt den mitinteressierten Bai lenem mit der Stadt Füssen wegen der Grenner und Nesselwengler Viehweide diesseits des Jochs am Alpele Gessenwang zu einer Visitation und Markemeuerung. Der Zustand genannter Marken wird protokolliert, bis zum Lumberger Sehrofen beschrieben, die Lackierung der Marken mit roter Farbe und die Renovierung der Zäune mit dem eigenen Holz bis zum Frühling zugesagt. Die Begehung erfolgt durch Gerichtsamtmann Josef Tauscher, den Forstknecht Matthias Rief und dessen Sohn Xaver (8) sowie Johann Tauscher (11). Von Grenn sind Georg Zobel, Martin Schedl, Martin Miller, Matthias Frickh, Jörg Frickh, Hans Martin Schedle (18), Jörg Zobel (18) und Anton Millers Sohn anwesend. Füssen ist durch Amtsbürgermeister Pfaundler, Stadtschreiber Franz Anton Rieb, Rechnungsmeister Johann Peter Höß, Hans Adam Höß und Hans Michel jun. (16) vertreten. In beiliegender Abrechnung werden die Spesen, Diäten, Botengänge, Schreibgebühren und Zehrungskosten mit 9 Gulden 53 kr durch Tauscher abgerechnet, wovon es Nesselwengel 3 Gulden 17 kr und Grennn 6 Gulden 36 kr trifft. Siegler: Josef Tauscher, Gerichtsamtmann der Pfarre Tannheim

1762 Aug. 7
AT GemA Grän 7-9-51 · Einzelstück · 1762-08-07
Teil von Gemeindeverwaltung

Die Pfarre Tannheimb wird nach einer gemeinsamen Entschließung (einschließlich Grenn) an die Herrschaft Ehmberg wegen des veränderten Geldkurses in mehreren Beschwerdepunkten in einer Bittschrift vorstellig. Sie ersucht, die Dispens für einen 10%-Aufschlag, wie er bis Ende 1761 beim Reichskurs üblich war, beibehalten zu dürfen und alle Einnahmen und Ausgaben weiterhin so abrechnen zu dürfen, weil das Gericht Ehrenberg an das Allgeu und Schwaben grenze und weil sich von 500 Haushaben zur Sommerszeit 300 als Maurer etc. im Ausland befinden und sie von jedem Gulden bei der Umrechnung 15 kr verlieren. Somit verlören sie von 20 bis 30 Gulden ein Viertel des Sommerverdienstes. So könnten sie auch kein Vieh mehr kaufen, weil sich die Ausländer wegen des Umrechnungskurses scheuen, dieses nach Tannheim zu treiben Auch bei der Feilbietung einschließlich des Garns würden die Tannheimer diesen Kursverlust erleiden, da sie den meisten Handel mit dem Ausland betreiben müssen. Die ganze Talgemeinde sei aber bereit, alle Abgaben an die Behörden in tirolischem Patentgeld zu entrichten. In den übrigen Beschwerdepunkten hält man sich auf das bereits erfolgte Vorbringen des Gerichtsamtmannes weiter aufrecht. Unterschriften: Anton Grad, Georg Schraz, Jakob Egg, Andreas Rief, Josef Tauscher und Engelbert Freidling als Ausgeschossene

1764 April 30 Nesselwängle
AT GemA Grän 7-9-52 · Einzelstück · 1764-04-30
Teil von Gemeindeverwaltung

Johann Martin Schedle, Georg Frickh und Johannes Miller aus dem Green bringen namens der Gemeinde vor, daß sie durch Johann Stadler im unteren Geschwendt in ihrer Ehre verletzt wurden. Um einen Rechtsstreit zu vermeiden, wird unter Vermittlung der Schiedsmänner nach vielem Zureden die Rücknahme der Beleidigungen erwirkt. Der beklagte Stadler erklärt, daß er nicht wissentlich gegen die Gemeinde gehandelt oder geredet habe. Sollte es trotzdem geschehen sein, so war dies nicht aus bösem Willen, sondern wegen seiner damaligen Trunkenheit geschehen, was er aus Liebe und Ehre hiemit widerrufe. Unterschriften: Matthäus Tauscher, Gerichtsamtmann, Matthäus Rief, Forstknecht, Josef Guetheinz und Johann Tauscher, als Zeugen

1775 ca.
AT GemA Grän 7-9-53 · Einzelstück · 1775
Teil von Gemeindeverwaltung

Katasterauszug über eine Liegenschaft samt Behausung, Hof und Grundstücken, deren Größe, Lage und Flurbezeichnungen eine Taxierung von 967 Gulden 41 kr ergibt. Insgesamt werden 47 Grundstücke beschrieben, von denen das größte mit 64 Gulden 30 kr bewertet wird.

1776 Jän. 18 Grän
AT GemA Grän 7-9-54 · Einzelstück · 1776-01-18
Teil von Gemeindeverwaltung

Witwe Veronika Hörbst, vormals am Lumberg wohnhaft, hält sich nunmehr bei Josef Kneusle auf der Bog auf. Sie bekundet ihren freien Willen, daß nach ihrem Tode ein hölzernes Bildnis des Heilands im Gefängnis darstellend samt einem gemauerten Kerker im St. Wendelin-Gotteshaus in dem Gren aufzustellen ist. Die Holtzafel soll in der Art gleich dem St. Josef-Bildnis zu Zöblen und ähnlich dem St. Sebastian am Berg ausgeführt werden. Die anfallenden Kosten sind aus dem ihr gehörigen Fuder Heu zu bestreiten. Sollte die Verwirklichung dieser Willensmeinung undurchführbar sein, so will sie dafür eine Messe stiften. Unterschriften: Franz Ludwig Hueber, Frühmesser, Michael Zobel, Thomas Zobel und Josef Hible (?) Mit Einverständniserklärung der Verwandtschaft: Josef und Michael Rief, Matthias Hörbst

1778 Juli 7 Reutte
AT GemA Grän 7-9-55 · Einzelstück · 1778-07-07
Teil von Gemeindeverwaltung

Richter Christoph Sterzinger teilt dem Stadtbürgermeisteramt Füssen mit, daß er wegen des bei der Gemeinde Grän eingeklagten Schadens das Notwendige erlassen habe. Doch aus den vorgelegten Urkunden gehe zu Sterzingers Verwunderung ein ganz anderer Sachverhalt hervor, weshalb er eine unschuldige Gemeinde nicht bestrafen könne. Da der durch Fiissener Vieh angerichtete Schaden auf der Gräner Alpe Gessenwang wesentlich höher liege, wird an die bisher säumige Errichtung des Zaunes erinnert. Die von Grän schon lange betriebene Zaunerrichtung wurde von Füssen zwar versprochen, jedoch nie realisiert, obwohl ein Zaun zur Vorbeugung aller Klagen das beste Mittel wäre. Daher wird nochmals die Errichtung dieses Zaunes empfohlen und bei weiterer Verzögerung der Vollzug bei höherer Behörde angedroht.

1778 Juli 17/18 Füssen
AT GemA Grän 7-9-56 · Einzelstück · 1778-07-17
Teil von Gemeindeverwaltung

In Beantwortung auf Richter Sterzingers Vorhaltungen rechtfertigt sich Füssen, daß auf der Alpe von Gäsewang schon öfters mit großen Kosten ein Zaun errichtet, jedoch gleich wieder eingerissen worden sei. Man beklagt die großen Kosten für den geplanten Lechbrückenbau, washalb die Stadtkammer nicht den gesamten Zaun auf einmal finanzieren könne. Die Zaunerneuerung soll nächstes Jahr beginnen. Bis zur Fertigstellung will Füssen auf eigene Kosten einen Wächter aufstellen, welcher das Vieh vor Schaden schützen und bei Grenzverletzungen vertreiben soll. Der Gemeinde Grän wird von Richter Christoph Sterzinger unter Strafandrohung aufgetragen, jeden Schaden zu vermeiden.

1781 Juli 27 Tannheim
AT GemA Grän 7-9-57 · Einzelstück · 1781-07-27
Teil von Gemeindeverwaltung

Durch Gerichtsamtmann Johann Georg Zobl wird zwischen den Gemeinden Gren, Näßlwengle und Haller die Grenzerneuerung auf dem Alpele Gessenwang, welche alle fünf bis sieben Jahre vorzunehmen ist, durch Ausschreibung und Einladung an die Stadt Füssen protokolliert. Zu obigem Termin erscheinen die Deputierten, welche den Zustand der Grenze und die Grenzmarken beschreiben, sowie die Markierung durch rote Farbe erneuern. Die Grüner beklagen sich über den schlechten Zustand des Füssener Zaunes. Bei der Renovierung waren der Gerichtsamtmann Johann Georg Zobl, der Ehrenberger Forstmeister Modest Schwarz, Forstknecht Xaver Rief, Josef Gutheinz, Klesler zu Nößlwengle und Anselm Peintner (12), von Liren Michael Zobl, Georg Frickh, Michael Schedle, Josef Unsinn, und die Knaben Josef und Johannes Zobl (17), von Füssen Stadtschreiber Josef Anton Stapf, Stadtbaumeister Johann Georg Paur, Johann Nepomuk Wanck, Müller, Anton Heisrer, Mang Alois Eisenhof und Johann Michael Roth, Steinhauers Sohn anwesend. Siegler: Johann Georg Zobl, Gerichtsamtmann

1781 Nov. 30 Heiterwang
AT GemA Grän 7-9-58 · Einzelstück · 1781-11-30
Teil von Gemeindeverwaltung

Genannte 75 Gemeindsleute von Haiterwang bekunden, daß Johannes Rief, aus Kleinnesselwengl gebürtig, seine Theologiestudien beendet hat und dem Weltpriesterstand beitreten will. Dazu muß er bei der geistlichen Behörde einen Tischtitel beibringen, wozu er die Gemeinde gebeten hat. Sollte er daher nicht die notwendigen Lebensmittel aufbringen können, so verpflichten sich die Gemeindsleute von Haiterwang nach den Satzungen des Bistums Augsburg, ihm die notwendige Unterstützung lebenslänglich zukommen zu lassen, damit er standesgemäß leben und sich ernähren kann. Dies geloben Genannte dem Gerichtsschreiber Johann Konstanz Paur. Zeugen: Franz Karl Buchmann, Chirurg zu Biechlbach und Johannes Krank, Uhrmacher zu Lech in Aschau Siegler: Christoph Jakob von Sterzinger, Pfleger und Landrichter der Herrschaft Ehrenberg

1800 ca.
AT GemA Grän 7-9-59 · Einzelstück · 1800
Teil von Gemeindeverwaltung

Katasterauszug über eine Liegenschaft samt Behausung des Simon Fiegenschuh samt zugehörigen Grundstücken. Von den 20 genannten Gründen wird der Wert zur Steuerbemessung veranschlagt und die Größe in Schritt angegeben. Ebenso wird die Lage und Art des Grundstückes beschrieben. Die Namen der Anrainer und die Parzellennummer werden ebenfalls vermerkt. Vom Steuertreiber Zobl werden für eine Bemessungsgrundlage von ca 150 Gulden zu einem Steuertermin 18 kr errechnet.