Signatur
Titel
Datum/Laufzeit
- 1520-12-01 (Anlage)
Erschließungsstufe
Einzelstück
Umfang und Medium
Papier-Abschrift 4 Blatt beglaubigt am 13. Aug. 1802 in Dillingen durch Archi- var Bally
Archiv
Bestandsgeschichte
Abgebende Stelle
Eingrenzung und Inhalt
Kaiser Karl V., Graf zu Tirol, entscheidet zwischen Haldensee, Grün und Tanhaim einerseits und Füssen, Untertanen des Fürstbischofs von Augspurg, anderseits wegen eines strittigen Artikels aus dem alten Spruchbrief vom Jahre 1459, welcher die Grenze auf der Alpe Gessenwang lt. Insert zwar angibt, jedoch von den Streitparteien nicht verstanden wurde. Nach Lokalaugenschein durch die Kommission mit vier nicht genannten Vertrauensmännern einigen sich die Parteien gütlich. Die zwei Marken vom Nesselwängl Gehörd an bis zum Hohen Spitz, genannt Gugger, sollen so verbleiben. Die Grenze soll über das Töbelin bis zur Marktanne und gerade zum Schliffer direkt gegen den Ortmark Gugger, wo es in die Gehörd geht, an ein Tal und hinauf in einen hohen Spitz, genannt Gugger, verlaufen und mit numerierten Marksteinen samt Kreuzen versehen werden. Die von Grün und Haldensee dürfen über diese bezeichnet^ Grenze ohne Erlaubnis und Wissen der Füssener kein Vieh treiben. Siegler: Kaiser Karl V.
Bewertung, Vernichtung und Terminierung
Zuwächse
Ordnung und Klassifikation
Benutzungsbedingungen
Reproduktionsbedingungen
In der Verzeichnungseinheit enthaltene Sprache
- Deutsch
Schrift in den Unterlagen
Anmerkungen zu Sprache und Schrift
Physische Beschaffenheit und technische Anforderungen
Findmittel
TLA-Mikrofilm: 1057
Existenz und Aufbewahrungsort von Originalen
Existenz und Aufbewahrungsort von Kopien
Verwandte Verzeichnungseinheiten
Anmerkung zur Veröffentlichung
Tiroler Geschichtsquellen 37/11/62
Alternative Identifikatoren/Signaturen
EAP
Themen
Orte
Namen
Genres
Identifikator "Beschreibung"
Archivcode
Benutzte Regeln und/oder Konventionen
Status
Entwurf
Erschließungstiefe
Teilweise