Betreffend Steuerquittungen, Heimatscheine, Verbauungspläne am Lech, Gemeindeumlagen, Währungstabellen, Gemeindewahl, Rechnungen, Gebührenzahlung,Währungsreform, Zahlungslisten, Steuerlisten, Zahlungsauftrag, Tiefenbrunnstiftung, Staatsobligation, Fremdenverordnung, Einkommensteuer, Steuerrückstände, Brand in Reutte, Wustungseinhebung, Erwerbsteuer und Grundsteuer.
Quittung des Anton Drexl von Pflach an den Kassier Martin Wolf von Ehenbichl
Quittung Pfarrer Buchbinders an Josef Riml, Gemeindekassier von Ehenbichl
Quittung für Gerichtskapitalien
Gemeinderechnung des Gemeindekassiers Wolf
Gemeinderechnung des Anton Wolf, Kassier
Rechnung des Maurers Josef Wolf für Reparatur des Kamins am Schulhaus
Quittung für Kapitaltilgung
Zinsquittung für Vorsteher Anton Wolf
Steuerquittungen
Quittungen für Tagschichten (2)
Rechnung für die Wasserspritze durch Schmied Josef Seher an den Kassier Martin Wolf
Gemeinderechnung des Thomas Ganser, Kassier 6/Ehenbich!
Gemeinderechnung des Johann Georg Hörbst
Gemeinderechnung des Michael Tiefenbrunn
Einzahlungsliste mit 46 Namen
Gemeinderechnung
Brunnenerhaltung Rimls für 15 kr je Haus
25.200 Stämme Holzzuteilung durch das Waldamt für die Brunnenleitung
Gemeinderechnung des Martin Beintner
Kostenvoranschlag über 200 Gulden für sechs Brunnen von Thomas Riml (s/Ehenbichl
Gemeinderechnung des Mang Nigg
Kaufbrief für Josef Zimmemann (Auszug)
Feuerordnung für Kamine
Gemeinderechnung des Anton Ginther
Vorsteher Josef Riml wegen Einkaufgeld
Instruktion für den Mesner Anton Hämerle bei der Pfarre Breitenwang. Der Mesner des St. Peters- und Paulsgotteshauses hat die Verwahrung der ihm anvertrauten Paramente und übrigen Kirchensachen genauester^ zu besorgen, alle Vorfälle dem Pflegamt zu melden und Stillschweigen zu bewahren. Ohne Erlaubnis der Kirchenpropstes darf er nichts verändern oder reparieren. Er darf sich ohne Elaubnis von Breitenwang nicht entfernen und muß nachts sein Haus hüten. Die Glocken sind zum Gottesdienst schonend zu läuten. In Kirche und Sakristei ist das Lärmen und Schwätzen verboten und den Knaben der Aufenthalt in der Sakristei während der Predigt verboten. Bei Gewitter soll er Zeichen geben. Er muß jährlich beim Pflegeamt und beim Rat in Reutte um den Dienst ansuchen und die Kaution abliefem. Er erhält an Jahressold 33 Gulden plus 8 Gulden für Versehgänge, 30 kr für die Fronleichnamsprozession, 26 kr für die Feldprozession, für eine Betstunde samt Nebenmessen 10 kr bis 24 kr, für Bittgänge 24 kr, für Danksagungen samt Nebenmessen 1 Gulden usw. aus der Hand des Bürgermeisters. Für Jahrtage, Ölabholung in Füssen und Erstellung der Kirchenrechnung bezahlt ihn der jeweilige Kirchpropst. Auch die zwei Pfarräcker beim Wassergraben stehen ihm zu. Siegler: Alois Froschauer, Pfleger, Josef Anton Naus, Bürgermeister und Kirchpropst
Gemeindebeschluß, was in die Alphütten an Milch und Käse mitzunehmen ist und in welchem Verhältnis: auf 1 lb Milch fallen 2 1/2 lb Schmalz bzw. 1 1/2 lb Käse. Der Käse hinter dem Homberg ist dort abzuliefern und das Käszeug sauber zu halten.
Kreishauptmann Franz Laicharding von Imst teilt aus Anlaß des Einkaufgeldes von Johann Gösser den Gemeinden Ehenbichel und Hombach mit, daß laut Gubernialdekret vom 18. Mai die Gemeinden zur Einhebung von 30 Gulden auch dann angehalten sind, wenn jemand von einem Erbland in ein anderes übersiedelt. Die Einkaufgelder seien nur ein Anerkennung für die Nutzungsvorteile bei Wun und Weide, Salzfuhren usw. Diese Einkauf- und Sitzgelder sind die einzigen Einkünfte der Gemeinden, um Auslagen wie Archenbauten und Wustungssteuem zu bestreiten.
Gemeinderechnungen erstellt von Karl Gelb (1786), Franz Michl Muigg (1787) Josef Riml (1788), von 1789, Josef Tiefenbrun (1792), von Bartlmä Rauth (1794), von Josef Wolf (1796), von Josef Anton Hohler (1797/98) und von Franz Michael Pfister (1798/99) betreffend Einkaufgeld, Hirtenlohn, Überschuß usw. und entsprechende Ausgaben für Steuern (vgl. Urk. 70/71 von 1782 und 1785).
Steuerbuch für das Dörfl Riden mit Personenregister und Vorbemerkungen des Gerichtsschreibers, ähnlich wie im Kataster für Ehenbichl (vgl. Nr. 72)
Steuerkataster für das Dorf Ehrenbühel (!) mit Personenregister. Gerichtsschreiber Josef Anton Naus begründet in seiner Vorbemerkung, weshalb die Steuertax im Steuerbuch höher und im Kataster niederer ist und bezieht sich auf die Ausführungen, die er im Steuerbuch des Marktes Reutte gemacht hat. In Summe beträgt die Steuer in Ehrenbühel jährlich 80 Gulden 45 kr, welche zu drei Terminen an den jeweiligen Bürgermeister von Reutte abzuliefem sind. Die steuerpflichtigen Haus- und/oder Grundeigentümer werden in der Reihenfolge der Hausnummern, die sich aus der Reihenfolge der Katastralnummern ergeben, veranlagt. Von jeder Liegenschaft wird die örtliche Lage, die Größe in Klafter, die Taxierung und die Steuerleistung zu drei Terminen ausgewiesen. Die Eigentümer und Besitzveränderungen sind fast hundert Jahre, nämlich mindestens bis 1879 evident gehalten. Jeder Grunderwerb oder Verkauf wird beim jeweiligen Eigentümer nachgetragen.
Rechnung für Franz Gelb, Gewalthaber, über verschieden Ausgaben wie Steuer, hl. Messen, Hirtenloh, Zehent usw. Diese Abrechnung wird von Josef Wolf und Michael Hörbst bestätigt.
Einnahmenverzeichnis des Anton Diefenbrunn für die Gemeinde. Die Einnahmen von 39 Gulden 11 kr stammen von Michl Ganser, vom Einkaufgeld des Johannes Strelle und von Simon Wild, sowie von Steuer-, Wustungs- und Siegelgeldern. Dies wird von Thomas Ridt, Josef Fischnaler und Michael Flörbst bestätigt. Einen Teilbetrag hat der Gewalthaber Anton Wolf übernommen. Auf der Ausgabenseite ist die Georgisteuer der größte Posten. Weitere Kosten für Wachs, Weggeld, für den Forstknecht, den Hirten, für den Zehent und den Schulmeister und Ratsdiener belaufen sich auf insgesamt 32 Gulden
Die gesamte Gemeinde Echenbichl beschließt gegen den Zuzug fremder Leute, das Einkaufgeld nach je Gutachten oder Ansehen der Person zu erhöhen oder zu mindern, so wie es die Gemeinde für richtig befindet. Diesen Gemeindebeschluß bekräftigen durch ihre Unterschrift Michael Nigg, Gewalthaber, Franz Singer, Josef Rimbl, Anton Ginther, Andreas Gintherr, Matthias Wolf, Josef Zwerger, Franz Michael Nigg, Michael Ganser, Thomas Ridt, Stefan Ginther, Michael Hörbst, Anton Wolf, Josef Weyrather, Johannes Paindtner, Franz Anton Liefenbrun und Franz Ostenink (?).
Abt Vigilius vom Stift Stams des Ordens der Zisterzienser beurkundet, daß er für die Kapelle in Ehrenbichel (!), Diözese Augsburg, zu Ehren der Jungfrau Maria eine Turmglocke von 100 Pfund geweiht habe, was er durch sein größeres Abteisiegel bestätigt.
Realien-Taxationskataster für die Gemeinde Echenbichl. In der Vorbemerkung wird darauf verwiesen, daß in Ehrenberg nur wenige echte grundrechtbare Güter bestehen, die im Veränderungsfall ein Laudemium zu entrichten haben. Güter, die nur Forstzinse zu leisten haben, werden als Eigengut klassifiziert. Güter, die weder grundrechtbar noch sonst belastet sind, werden als 'luteigen' bezeichnet, ungeachtet des generell darauf lastenden Zehents. Es folgt eine Grenzbeschreibung des Gerichtes Ehrenberg mit den fremden Ländern, und den Tiroler Gerichten Hörtenberg, St. Petersberg, Imst und Landeck. In diesem sog. Theresianischen Kataster sind für Ehenbichl 584 Katstemumem ausgewiesen und von den beiden Gerichtstaxatoren Johann Martin Purkher und Matthäus Singer beglaubigt. Die Wald- und Alpennutzung wird von allen genannten Gutsinhabern gemeinschaftlich mit dem Markt Reutte und der übrigen Pfarre Breitenwang gutiert und ist beim jeweiligen Hausinhaber in der Taxierung schon berücksichtigt.
Verzeichnis der Einnahmen des Gewalthabers Veit Tembel, die er von Josef Rimel und an Einkaufgeld von Moritz Eieg, Michael Nigg, Bartl Kerle, sowie an Hirtenlohn und Schulmeistergeld eingenommen hat. Größte Ausgaben sind die Andräisteuer, die Georgisteuer, der Zehent und das abgelieferte Einkaufgeld.
Aus dem neuen Steuerbuch der umliegenden Orte der Pfarre Praitenwang vom Jahre 1750 werden allein die Äcker und Felder ausgezogen, um für die Gemeinde Ehenpichl den Feldzehent eruieren zu können. Dieser Extrakt wird von Martin Pirkher, Ratsschreiber in Reitti angelegt. Auf Bitte der Gemeindsleute werden leere Blätter eingelegt, um spätere Veränderungen selbst nachtragen zu können. Sämtliche Grundstücke zu Ehenpichl und deren Bewertung samt Taxierung, sowie die Namen der Besitzer werden aufgelistet.
Laut Ehenbichler Gemeindeverordnung vom 18. März 1675 (vgl. Nr. 37) müssen ein einheiratender Mann an Einkaufgeld 10 Gulden und ein Frau 5 Gulden vor der Hochzeit erlegen. Wegen Erhöhung dieser Gelder in den Nachbargemeinden beschließt Echenpichl einschließlich Rieden hinter dem Homberg und Mihi am Kazenberg die Anhebung auf 15 Gulden flir den Mann, 10 Gulden für die Frau, 2 Gulden für einen Knaben und 1 Gulden 30 kr für ein Mädchen. Dieser Gemeindebeschluß wird von der Obrigkeit bestätigt und die Einhaltung von Matthias Henggi, Michael Fichnaler, Maurermeister, Nikolaus Rid, Jakob Ginther und Hans Hörbst von Echenpichl, sowie von Georg Hörbst hinterm Homberg vor dem Ehrenberger Pfleger Kaspar Joachim Tschuy bekräftigt. Zeugen der Siegelbitte. Willibald Schneller, Gerichtsschreiber, Anton und Franz Nigg Siegler: Kaspar Joachim Tschusy zu Schmidhofen, Pfleger und Landrichter der Herrschaft Ehrenberg
Befehl des o.ö. Geheimen Rates, die Güter zu beschreiben und zu taxieren. Mit Patent vom 22. Sept. 1746 werden die Gerichtsanwälte und Dorfmeister, oder wenn die untauglich sind, ortskundige, ehrliche Männer, welche zur Güterbeschreibung qualifiziert sind, aufgefordert, mit der Arbeit zu beginnen. Dabei sind alle Effekten, Häuser, Schmieden, Mühlen, Sägen, Grundstücke, Güter, Ackerstätten, Wiesen, Eigentumswälder, Alpen und Asten ohne Ausnahme zu erfassen und zu bewerten, sowie die Vogtei-, Grundzinse und Zehent abzuziehen. Diese Güterbeschreibnung ist der Dorfgemeinschaft vorzulesen, um irrige oder vergessene Realitäten zu erfassen. Wer aber Grundstücke verschweigt, dem werden sie konfisziert, und die Steuergemeinde hat dafür die Steuern zu bezahlen. Nach der Verlesung der beschriebenen Güter erfolgt deren Taxierung durch kundige Männer aus den Nachbargemeinden, wobei nicht die Bonität sondern nur die Lage zu bewerten ist. Zehent und Zins sind von der Taxe abzuziehen. Die Kosten dieser Beschreibung sind von den bisher unversteuerten Häusern und Gütern zu bestreiten.
Quittungen des Franz Scheicher, Säckelmeister zu Pflach vom 10. Aug. 1748; des Franz Zeiller, Bürgermeister zu Reitti vom 13. Okt. 1748 und vom 15. Dez. 1748, sowie des Josef Fridl vom 24. März 1749. Weiters eine Kostenaufstellung über Tagesdiäten und Spesen für 1749/50.
Vor Kaspar Joachim Tschusy, Pfleger und Landrichter zu Emberg, Bürgermeister Josef Fridl, Baumeister Josef Anton Zeiller, Jakob Mang und genannte Bürger von Reutte kommt es zu einer Einigung wegen der Stierhaltung in den Hochalmen und Melkalpen mit Johannes Sprenger, Säckelmeister der umlie6IEhenbichl genden Orte, Johann Waggi von Breitenwang, Johann Schweisguet zu Ehenbichl und Josef Schweigl von Pflach. Von den insgesamt fünf Grasrechten für Herdstiere dürfen Reutti im ersten Jahr drei und im zweiten Jahr vier, die umliegenden Gemeinden wechselweise zwei oder einen Stier auftreiben.
Gemeindebeschluß von Ehenbichl. Unterfertigte beschließen, daß kein Bauer mehr Mist klauben dürfe, bei sonstiger Strafe von 4 kr. Dies ist allein den Hirten gestattet. Unterschriften von: Matthäus Henggi, Gewalthaber, Nikolaus Rid, Josef Ginther, Franz Gelb, Anton Wolf, Michael Fischnaller u.a.
Steuerbüchl und Einzugsregister für Homberg, welches aus der Hauptsteuerund Güterbeschreibung extrahiert pro Steuertermin ein Steueraufkommen von 3 Gulden 35 kr ergibt. Die Steuerpflichtigen Haus- und Grundbesitzer hinter dem Homperg sind: Johannes Hörbst, Martin Singers Töchter, Franz Anton Strelle, Georg Schwaißgueth, Michael Gelb, Josef Schwaißgueth, Anton, Matthäus und Andrä Schwaißgueth, Andrä Saurer, Georg Hörbst und Jakob Schwaißgueth.
Josef Anton Zeiller, Baumeister, quittiert dem Martin Gelb, Gewalthaber zu Echenpichl, daß er von ihm 36 Gulden 56 kr erhalten habe, welche aus den Gemeinderechnungen von 1737 und 1738 noch offen waren. Von Homberg stehe die Nachzahlung noch aus.
Von der Hofkammer ergeht der Befehl an den Bürgermeister Josef Anton Zeiller, um im Markt Reift! und in der Pfarre Praitewang das Heiratsverbot unbemittelter Leute kundzutun. Zwei Personen, die ohne Mittel sind und kein Handwerk erlernt haben, können sich nicht ehrlich ernähren und fallen daher den Gerichtsleuten zu Last. Daher ist durch die Gerichtsverwaltung zu publizieren, daß ohne deren Vorwissen keine Heirat gestattet werde dürfe.