Signatur
Titel
Datum/Laufzeit
- 1749-09-07 (Anlage)
Erschließungsstufe
Einzelstück
Umfang und Medium
Original Pergament 32 x 41 cm, Siegel an Seidenband anhangend
Bestandsgeschichte
Abgebende Stelle
Eingrenzung und Inhalt
Laut Ehenbichler Gemeindeverordnung vom 18. März 1675 (vgl. Nr. 37) müssen ein einheiratender Mann an Einkaufgeld 10 Gulden und ein Frau 5 Gulden vor der Hochzeit erlegen. Wegen Erhöhung dieser Gelder in den Nachbargemeinden beschließt Echenpichl einschließlich Rieden hinter dem Homberg und Mihi am Kazenberg die Anhebung auf 15 Gulden flir den Mann, 10 Gulden für die Frau, 2 Gulden für einen Knaben und 1 Gulden 30 kr für ein Mädchen. Dieser Gemeindebeschluß wird von der Obrigkeit bestätigt und die Einhaltung von Matthias Henggi, Michael Fichnaler, Maurermeister, Nikolaus Rid, Jakob Ginther und Hans Hörbst von Echenpichl, sowie von Georg Hörbst hinterm Homberg vor dem Ehrenberger Pfleger Kaspar Joachim Tschuy bekräftigt. Zeugen der Siegelbitte. Willibald Schneller, Gerichtsschreiber, Anton und Franz Nigg Siegler: Kaspar Joachim Tschusy zu Schmidhofen, Pfleger und Landrichter der Herrschaft Ehrenberg
Bewertung, Vernichtung und Terminierung
Zuwächse
Ordnung und Klassifikation
Benutzungsbedingungen
Reproduktionsbedingungen
In der Verzeichnungseinheit enthaltene Sprache
- Deutsch
Schrift in den Unterlagen
Anmerkungen zu Sprache und Schrift
Physische Beschaffenheit und technische Anforderungen
Findmittel
TLA-Mikrofilm: 2039 2040
Existenz und Aufbewahrungsort von Originalen
Existenz und Aufbewahrungsort von Kopien
Verwandte Verzeichnungseinheiten
Anmerkung zur Veröffentlichung
Tiroler Geschichtsquellen 37/6/64
Alternative Identifikatoren/Signaturen
EAP
Themen
Orte
Namen
Genres
Identifikator "Beschreibung"
Archivcode
Benutzte Regeln und/oder Konventionen
Status
Entwurf
Erschließungstiefe
Teilweise