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AT GemA Pettneu a. A. Zunft-Z1 · Unità documentaria · 3. März 1695 (28. Februar 1689)
Parte di Zunftarchiv (Pettneu)

Dr. Franz Anton Reinhardt, Pfleger zu Imst vidimiert auf Bitte der Zunftmeister Martin Pfafferl und Michael Miller den Vergleich, sich von der Maurerzunft in Imst abzusondern und in Landeck eine eigene Zunftordnung zu erstellen, selbst Gesellen und Lehrjungen aufzunehmen und den Lehrbrief zu siegeln. Alle bisher in der Hauptlade Imst eingekauften Landecker Meister und Gesellen sollen sich nunmehr in die neu aufzurichtende Afterlade einschreiben. Auf deren Kosten werden die Handwerksfreiheiten unter Vermittlung des Landecker Pfandinhabers Johann Georg Gienger von der Imster Hauptlade abgeschrieben und die 39 Artikel der von Kaiser Leopold I. ausgestellten Handwerksordnung für Markt und Gericht Imst wörtlich inseriert und vidimiert.
Die genannten Vertreter des Maurer-, Steinmetz-, Steinhauer und Zimmerhandwerks im Gericht Landeck, Paznaun, Ischgl, Galtür und Klostertal verpflichten sich, das Einkauf- und Aufschlaggeld einzuheben, nur aus dem Gericht Gebürtige aufzunehmen, keine Meister aus den Gerichten Laudegg, Pfunds und Naudersberg zuzulassen und sich mit 380 fl loszukaufen.

Siegler: Johann Georg Gienger;
Zeugen: Johann Linser, Angedair, Martin Länderer, Perfuchs

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AT GemA Pettneu a. A. Zunft-Z10 · Unità documentaria · 1709
Parte di Zunftarchiv (Pettneu)

Da sich Imst entschlossen habe, die Afterlade des Maurer-, Steinmetz-, Steinhauer- und Zimmerhandwerks im Gericht gegen "Darschießung eines gewissen Quantums" abzugeben, so wurde diese durch den Kaiser aufgehoben und den Imstern befohlen, den Landecker Gerichtsmeistern und Gesellen, Abgänge oder Guthaben auszugleichen. Da viele Handwerker demnächst ins Ausland ziehen, soll die Akkordabrechnung nicht mehr verzögert werden. Daher hat sich das Handwerk bei der Lad zu Pettneu aus Eigeninitiative entschlossen, beim Landesfürsten zu bitten, daß Josef Wiestner zu Schnann in Wien alles veranlasse, damit die einverleibten Meister, Gesellen und Lehrjungen durch die baldige Bestätigung der Zunftartikcl keine Verzögerung hinnchmen müßten. Die neu zu erwirkenden Handwerksprivilegien sollten sich nur auf die Stanzertalcr, nämlich Strengen, Rallsberg, Persür, Flirsch, Schnann, Pettneu, Kaisers, Stanzertal und Teile des Klostertales beziehen und mit einer Wappenfreiheit und einer eigenen Lad im
Diplom hieher geliefert werden. Die Gebühren von 160 fl soll Wiestner nur zahlen, wenn alle Bedingungen erfüllt sind. Am 21. März hat Wiestner von Hieronymus Zangerl und FranziskusGrissemann die 160 fl barerhalten.

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Vergleichsabschrift, Landeck
AT GemA Pettneu a. A. Zunft-Z11 · Unità documentaria · 1711
Parte di Zunftarchiv (Pettneu)

Vergleichsabschrift aus dem Gerichtsprotokoll Landeck für die Hauptlad der Maurer- und Zimmerleut zu Pettneu. Wegen der Differenz zwischen der Maurerzunft im Gericht Imst wegen der vom Kaiser völlig aufgehobenen sogenannten After- und Viertelladen
kommt es zu einem Vergleich. Die Vertreter der Hauptlade Landeck sind Kaspar Fadumb, Veit Tripp, Andrä Pregenzer, Peter Recheis, Christian Schlater vom Piller, Peter Gstür vom Zammerberg und Daniel Prantauer von Stanz; von der Hauptlade Pettneu erscheinen Johannes Wiestner, Sigmund Traxl, Ignaz Frey, Christian Wolf und Andrä Senn, von Kappl: Christian Tschoder, Matthias Sigele und Christian Peter. Laut Vergleich muß die Handwerkszunft Imst den drei Hauptladen 160 fl zurückerstatten. Davon sind genannte
Unkosten für Zehrung an Vater Johann Linnser und andere genannte Schulden, sowie Gerichtskosten im Gesamtbetrag
von 148 fl 21 kr zu bestreiten.

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AT GemA Pettneu a. A. Zunft-Z12 · Unità documentaria · 1714
Parte di Zunftarchiv (Pettneu)

Pfarrer Georg Hermann Feßler von Altengotter bezeugt durch vorliegenden Taufschein, daß Hans Georg Gottfried Haushahn von den Eltern Hans Wilhelm Haushahn, verstorbener Inwohner, und Katharina geb. Gutjahr aus einem "keuschen Ehebette gezeugt und geboren" ist. Er wurde am 23. September 1697 zur heiligen Taufe getragen von genannten Paten, was im Kirchbuch zu Altengotter bezeugt ist.

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Lehrbestätigung, Dettelbach/Franken
AT GemA Pettneu a. A. Zunft-Z13 · Unità documentaria · 1715
Parte di Zunftarchiv (Pettneu)

Meister Michael Kliner erscheint bei dem ehrsamen Handwerk vor offener Lade wegen seines Lehrjungen Thomas Schütz, welcher vor drei Jahren allhier zu Dattelbach bei dem ehrsamen Handwerk der Maurer aufgedingt worden ist. Zeugen der Aufnahme sind Michael Ham und Lorenz Seel. Simon Schanberger und Jakob Meiges schuldet er noch 6 Batzen für Wachs. Nachtrag vom 28. Jan. 1716
Am heutigen Tag bestätigt Michael Kliner (Klimber), Maurermeister des Handwerks zu Dattelbach und in Waner in Eschersdorf, daß Thomas Schitz von Pettneu aus Tirol zwei Jahr gelernt, wie es einem Lehrjungen zusteht.

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AT GemA Pettneu a. A. Zunft-Z14 · Unità documentaria · 1717
Parte di Zunftarchiv (Pettneu)

Zwischen den Laden Landeck und Pettneu kommt es wegen eines alten Rechenfehlers vor Gericht zur Liquidierung und zur Begleichung der Differenzen. Man bezieht sich auf den Vergleich vom 11. März 1711 mit dem Gericht Imst und die bezahlten 160 fl. Weitere 425 fl Unkosten sollten anteilig bezahlt werden. Davon hätten die Lad zu Pettneu 3 fl 44 kr und Paznaun 21 fl 30 kr samt Zins von 6 Jahren anteilig zu erhalten. Dagegen protestieren die Paznauner. Die Vorsteher der drei Hauptladen einigen sich, der Hauptlade Pettneu 2 fl 30 kr und den Paznaunern 11 fl bar zu vergüten. Künftig soll jede Lade getrennt ihre Zehrungskosten bestreiten. Einen allfälligen Zahlungsrest an Johann Linser soll die Hauptlade zu Landeck selbst gutmachen. Dies einzuhalten geloben die Vorsteher dem Gerichtsschreiber Josef Holer zu Landeck, von der Hauptlad zu Pettneu der Zunftvater Thomas Stöckl und Zunftmeister Christian Falch; von der Hauptlade im Paznaun Matthäus Starch als Zunftmeister, sowie Jakob Jehle und Christian Tschoder und von der Hauptlade zu Landeck Zunftmeister Andrä Pregenzer, Johann Pig, Brudermeister und Matthäus Jäger, Büchsenmeister.

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AT GemA Pettneu a. A. Zunft-Z15 · Unità documentaria · 1720
Parte di Zunftarchiv (Pettneu)

Wilhelm Ludwig von Harstatt, Kanzleirat zu Arnstadt, auch Gerichtsherr zu Mihla bekundet, daß sein Baumeister und Untertan Heinrich Lerp dessen fünftgeborenes Kind Johann Heinrich das Maurerhandwerk zünftig erlernen hat lassen. Dazu soll es bei
Meister Johann Ulrich Kasper aus Pettneu im Gericht Landeck verdingt werden. Der dazu benötigte Geburtsbrief wird hiemit erbeten und von Gerichts wegen ausgestellt. Es wird bestätigt, daß Heinrich Lerp am 10. Juli 1692 als Korporal in Remblingen die Tochter des Heinrich Drübig, Bürger zu Remblingen, namens Katharina, gemäß der evangelischen Kirchenordnung geheiratet hat. In dieser Ehe wurde ihm als 5. Kind Johann Heinrich am 18. Dezember 1701 geboren. Daher wird das löbliche Maurerhandwerk ersucht, Johann Heinrich Leep bei dessen Innung und Handwerk anzunehmen.

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AT GemA Pettneu a. A. Zunft-Z16 · Unità documentaria · 1722
Parte di Zunftarchiv (Pettneu)

Geburtsbrief für Johann Lerp.- Wilhelm Ludwig von Harstall, Gerichtsherr zu Mihla etc. stellt auf Bitte des Heinrich Lerp aus Mihla gebürtig für dessen sechstgeborenen Sohn Johann zwecks Zulassung zur Maurerzunft und Erlernung des Handwerks bei Meister Johann Ulrich Kaspar aus Baden die Bestätigung seiner ehelichen Geburt aus. Es wird bezeugt, daß Heinrich Lerp Vater des Johannes Lerp ist, und er seinen Sohn mit Anna Katharina Drübig (Tochter des Heinrich Drübig, Inwohner in der Herrschaft Remblingen) im reinen und keuschen Ehebett erzeugt hat. Laut priesterlichem Attest wurde die Ehe am 10. Juni 1692 gemäß der evangelischen Kirchenordnung geschlossen. Johann ist am 18. November 1704 als sechstes Kind und vierter Sohn geboren worden.

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Protokoll einer Zeugenaussage, Pettneu
AT GemA Pettneu a. A. Zunft-Z17 · Unità documentaria · 1727
Parte di Zunftarchiv (Pettneu)

Vor dem versammelten Maurer- und Zimmerhandwerk bei der Hauptlad zu Pettneu wird eine Zeugenaussage den Urban Jauner betreffend protokolliert. Franz Jäger, Meister am Rallsberg, 58 Jahre alt, sagt aus, daß er 1727 am Kirchtag zu Landeck eine Kuh gehütet habe, die Andrä Zangerl dort gekauft habe. Er habe dort ein Schaffell und ein Kalbfell in der Arbeit gehabt und zusammengebunden und in Graf im Wirtshaus auf den Schrein gelegt, welches dann verschwunden sei. Zu Gurna beim Wasserle habe er Urban Jauner mit dem gesuchten Leder am Rücken angetroffen und es ihm abgenohmmen, worauf er mit dem Messer bedroht wurde. - Viktor Leis zu Gandt im Stanzertal habe beim Kirchtag Urban Jauner ob Fadisen angetroffen und gefragt, woher er die Haut habe. Jauner sagte, er habe sie in Grafau gefunden. Darauf sei Franz Jäger gekommen und habe ihm die Felle vom Rücken gerissen mit der Behauptung, sie seien ihm gestohlen worden. Jaun habe ihn daraufhin niedergeschlagen.

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Anfrage um Lehrbestätighung, Paderborn
AT GemA Pettneu a. A. Zunft-Z18 · Unità documentaria · 1732
Parte di Zunftarchiv (Pettneu)

Das Paderbornsche Maueramt teilt mit, daß man aus dem Lehrbrief des Josef Pfister von Strengen gebürtig, zwar ersehen habe, daß er das Maurerhandwerk zünftig erlernt habe. Da jedoch der Lehrbrief, wie hier gebräuchig nicht eigenhändig von dem Alt- und Zunftmeister unterschrieben ist und das daranhängende Amtssiegel nicht als ein rechtes Siegel anerkannt werden könne, da darin keine Handwerksinstrumente enthalten seien, ersucht das Paderbornsche Maueramt die Zunftvorsteher in Pettneu zu erklären, ob dieses Siegel echt sei und ob es kein anderes Siegel gebe, bzw. was darauf für ein Bildnis dargestellt sei. Man ersuche das Siegel nochmals mit Ladl auf Papier abzudrucken und dem Paderbonrschen Maueramt in einem Brief zuzuscliicken und die Vor- und Zunamen der dabeigewesenen Amtsmeister oder anderer Handwerksmeister unter der auf das Papier aufgedruckten Petschaft eigenhändig unterschreiben zu lassen. Unterschriften: Konrad Krieß Altmeister; Gerhard Heinemann, Zunftmeister, Franz Kramer Zunftmeister und Theodor Philipp Heybrinck als Notar

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Lehrbestätigung, Pettneu
AT GemA Pettneu a. A. Zunft-Z19 · Unità documentaria · 1744
Parte di Zunftarchiv (Pettneu)

Thomas Schrof, Zunftmeister, Josef Wuecherer, Brudermeister und Johannes Schönherr, Büchsenmeister, sowie Lorenz Mayr als Büchsengesell der Maurerzunft bei der Hauptlad zu Pettneu, bekunden, daß der Mitgenosse Johann Tschol im Stanzertal seinen
mit Johanna Strolz ehelich gezeugten Sohn Franz Tschol am 11. Feber 1720 vor offener Büchse und I^td als einen Meistersohn zum Maurergesellen aufgedingt und freigesagt wurde. Die damaligen Vorsteher Josef Krautschneider, Zunft-, Franz Juen, Viertel- und Martin Fritz als Büchsenmeister, Paul Permann als Büchsengesell, bestätigten die ordentlich verbrachte Lehrzeit, weshalb Franz
Tschol um einen Lehrbrief ersucht. Aufgrund des Konfirmationsprivilegs Kaiser Karl VI. wird dem Bittsteller allen bestens empfohlen. - Ein weiterer Lehrbrief wird dem Georg Falch, Sohn des Andrä Falch und der Juliana Birgg sel., welcher am 27. Feber 1740 bei Anton Topp mit der Lehre begonnen hat, ausgestellt.

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AT GemA Pettneu a. A. Zunft-Z2 · Unità documentaria · 1698
Parte di Zunftarchiv (Pettneu)

Auf Grund der Klage des Matthäus Kelpp zu Pettneu wegen des Abtriebes von Schafen in Notfällen, obwohl obrigkeitliche Dekrete bestehen, daß Vieh bei Gefahr unverzüglich abgetrieben und aufgehoben werden soll (insbesondere Alpvieh), gibt die Gerichtsherrschaft dem Maurerhandwerk bekannt: Man soll den besagten Kolpp nicht behindern, wenn nicht andere Gründe gegen ihn vorliegen, welche anzuzeigen wären.

Zusatzvermerk: Es wird bestätigt, daß Matthäus Kolpp im Handwerk einverleibt ist, falls er vor Gericht aussagen soll; andernfalls
soll er sich selbst verteidigen.
Adreßvermerk: Den gesamten Maurerhandwerksgenossen zu Pettneu zuzustellen

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Musterzeugnis, Pettneu
AT GemA Pettneu a. A. Zunft-Z20 · Unità documentaria · nach 1747
Parte di Zunftarchiv (Pettneu)

Musterzeugnis für einen freigesprochenen Maurergesellen. Zunftmeister und Büchsengesell des Maurer-, Steinmetz-, Steinhauer- und Zimmerhandwerks der Hauptlad zu Pettneu bekunden im Namen des löblichen Handwerks öffentlich, daß ihr Mitgenosse N.N. der Maurermeister zu Pettneu, mit seiner Ehegattin N.N. im ehelichen Stande den Sohn N.N. genannt, gezeugt und im M onat... des Jahres ... dem ehrsamen Handwerk mit genannten Vorstehern als einen Meisterssohn vorgestellt und zugleich für einen Maurergesellen freigesprochen habe. Da er nun das Handwerk ausreichend erlernt hat, wird er als Mitmaurermeister an- und aufgenommen. Zu seinem Fortkommen und Gebrauch wird ihm diese Bestätigung beigegeben. Kraft des von Maria Theresia am 24. Oktober 1747 ausgestellten Konfirmationsprivilegs wird N.N. seinen Handwerks-Mitgenossen bestens empfohlen. Zur Bekräftigung dessen wird das Handerwerks-Insigel angehängt.

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AT GemA Pettneu a. A. Zunft-Z21 · Unità documentaria · 1748
Parte di Zunftarchiv (Pettneu)

Das Universaltaxamt der geheimen österr. Hofkanzlei quittiert den Empfang von 50 fl für die Ausstellung einer Privilegienkonfirmation der Maurer, Steinmetz und Zimmerleute im Stanzertal durch Herrn Hofagenten von Seeger. Der Eingang der Taxe wird mit 17. Mai 1748 vom Taxator Martin Bösler von Eichenfeld bescheinigt und von Johann Baptist Bolzan gegengezeichnet.

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Quittung für Extraspesen, Wien
AT GemA Pettneu a. A. Zunft-Z22 · Unità documentaria · 1748
Parte di Zunftarchiv (Pettneu)

Quittung für Extraspesen für Schreib- und Siegelgeld, Pergament, Wachs, Schnur, Kapseln, Einband mit Seidenband und Goldschnitt anläßlich der Privilegienkonfirmation der Maurer-, Steinmetz-, Steinhauer- und Zimmerhandwerker im Stanzertal für einen Betrag von 27 fl 16 kr durch das österr. Geheime Hoftaxamt.

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AT GemA Pettneu a. A. Zunft-Z23 · Unità documentaria · 1748
Parte di Zunftarchiv (Pettneu)

Doppelquittung für die anfallenden Kosten anläßlich der Privilegienverleihung an die Maurerzunft im Stanzertal. Franz Stöckl hat in Wien die am 25. Mai eingeforderten 129 fl 34 kr in Wiener Valuta über den Öffentlichen Boten Sebastian Groß (Craß) bar abgeliefert und bezahlt, was durch Siegel und Unterschrift Seegers bestätigt wird.-
Sebastian Groß bestätigt, daß er die 129 fl 34 kr samt 6 fl 27 kr Aggio, somit 136 fl 1 kr am 8. November 1748 vom Maurer- und Zimmerhandwerk in Pettneu richtig empfangen habe, was er durch Unterschrift und Siegel quittiert.

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AT GemA Pettneu a. A. Zunft-Z24 · Unità documentaria · 1748
Parte di Zunftarchiv (Pettneu)

Dr. jur. Karl Leopold Püchler zu Rungg, Prof. an der Innsbrucker Universität und Dekan an der Juridischen Fakultät, bekundet, daß Josef Korber von Strengen, Pfarre Zams, laut Taufzettel unehelicher Sohn des Michael Korber und der Gertraud Daniel ist. Dieser Makel der unehelichen Geburt schade ihm unschuldigerweise, weil er zu keinem ehrlichen Handwerk zugelassen werden könne. Daher wird von der Juridischen Fakultät laut kaiserlicher Vollmacht Leopold I. eine Dispens zur Aufhebung der unehelichen Geburt erwartet. Daher wird aus christlicher Liebe und weil keine Bedenken entgegenstehen, dem Josef Korber die Dispens erteilt, doch ohne Nachteil anderer in der Ehe seiner Eltern erzeugter Geschwister. Er ist somit völlig legitimiert habilitiert, und ehrlich gemacht und
den ehelich Geborenen gleichgestellt und wie diese aufzunehmen.
Siegler: Großsiegel der Jurid. Fakultät
Unterschrift: Josef Anton Roschmann, Universitätsnotar

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AT GemA Pettneu a. A. Zunft-Z25 · Unità documentaria · 1756
Parte di Zunftarchiv (Pettneu)

Liste ausständiger Hintersaß-Gelder der Jahre 1752 bis 1756: Es werden folgende Personen mit schuldigen Beträgen zwischen 1 fl und 10 fl 30 kr genannt: Bartlmä Kuoder, Andrä PöM, Christoph Munggenast, Thomas Zöhrer, Joseph Tentl, Christian Matthies, Wassilli Kolp, Johannes Camper, Ludwig Huetter, Joh. Dicht, Ambros Cammerlander, Jakob Gablan, Bernhard Waldauf, Nikolaus Zangerl, Johannes Pfeifauf, Joseph Kuaderer, Franz Miller, Bartlmä Camper, Peter Mallaun, Severin Tschiderer, Joh. Huetter, Maria Anna Nägel, Maria und Franziska Pircher.
(Einzelne Namen kommen in verschiedenen Jahren mehrmals vor).
Mit Beschluß der Gemeindesversammlung vom 6. Dezember 1756 sind die bei der Einziehung ausständiger Hintersassengelder tätigen Peter Geiger von Garna, Jakob Math. Mitterdorfer und Lorenz Mayr von Fadisen sowie der jeweilige Dorfvogt entlastet worden.

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Lehrbrief des Maurerhandwerks in Kaschau
AT GemA Pettneu a. A. Zunft-Z26 · Unità documentaria · 1771
Parte di Zunftarchiv (Pettneu)

Lehrbrief des Maurerhandwerks in Kaschau: Nachdem Simon Ruetz aus Flirsch, ehelicher Sohn des Simon und der Anna Ruetz in Kaschau in Oberungarn beim Lehrmeister Mathias Haberlander und Anton Salzgcber seine dreijährige Lehre erfolgreich absolviert hat, wird ihm der Lehrbrief ausgestellt. Er hat sich immer fromm, redlich und getreu verhallen und sein Lehrmeister hat ein "stattsames Vergnügen und Wohlgefallen an ihm gehabt".

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AT GemA Pettneu a. A. Zunft-Z27 · Unità documentaria · 1774
Parte di Zunftarchiv (Pettneu)

Das Gericht Naudersberg wird daran erinnert, daß bezüglich der Entlohnung der Hantierer bzw. Taglöhner bereits eine Regelung erfolgt ist, wonach die Maurer, Zimmerleute und Tischlermeister je nach Jahreszeit 24 bzw. 18 kr als Taglohn erhalten sollen. Wenn sich die Zimmerleutc zu Graun und Reschen dieser Regelung nicht unterwerfen, so mögen sie amtlich vorgeladen, ihre Stellungnahme protokolliert und eine Abschrift anher vorgelegt werden. Unterdessen darf keine eigenmächtige Lohnerhöhung zugelassen werden (bei 10 Thalern Strafe).
Unterschrift: Anton Franz Joseph Triangi, Kreishauptmann im
Viertel Burggrafenamt und Vinschgau

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AT GemA Pettneu a. A. Zunft-Z28 · Unità documentaria · 1782
Parte di Zunftarchiv (Pettneu)

Über die vom Pflegamt Landeck vorgebrachte Angelegenheit hat das Gubernium folgendes verfügt: Diejenigen (Maurer-)Meister, die nachweislich ausländische Akkordarbeiten schon vor dem ergangenen Verbot übernommen haben, sowie jene Gesellen, die wegen Alters oder Gebrechlichkeit nur den nächsten Bauplatz besuchen können, sollen die "Passierungsurkunde" (Genehmigung für Arbeiten im Ausland) erhalten.
Dagegen soll den übrigen Maurern die "Außerlandeswanderung" nicht gestattet werden, solange der Unternehmer Zobl nicht die erforderliche Anzahl von Maurern engagieren konnte. Das Pflegamt wolle sich daher dafür einsetzen, daß die Maurer die mehrere Jahre dauernden Arbeiten im Aufträge des Landesfürsten übernehmen und die dagegen bestehenden Vorurteile ablegen. Diese sind
bekanntermaßen größtenteils von boshaften Burschen und Aufwieglern verursacht worden, die man nach Pläß und Theresienstadt schaffen oder der Inquisition ausliefern sollte.
Man erwartet vom Pflegamt die erwünschte Wirkung und ersucht mit nächster Post um Meldung der Anzahl und Namen der nach Böhmen engagierten Maurer. (".. periculum in mora.."!)
Unterschrift: Franz von Laicharding vom Kreisamt Reutte des Viertels Oberinntal

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Schuldnerliste, Pettneu
AT GemA Pettneu a. A. Zunft-Z29 · Unità documentaria · 1782
Parte di Zunftarchiv (Pettneu)

Folgende Personen aus Ischgl und Galtür sind der Viertellade der Zimmermeister im Gericht Naudersberg Auflaggelder u.a. schuldig: Johann Zangerl, Dominicus Kurz, Maximilian Handl, Josef Catrein, Johann Sallner, Christian Jais und Michael Fux und seine Söhne. Sie haben trotz Mahnungen weder bezahlt noch geantwortet und sind schon an 2 Tinzltagen nicht erschienen. Es wird gebeten, ihnen aufzutragen, ihre Schuldigkeiten zu begleichen oder sich mit Gründen zu verantworten, sonst müßten sie bei einer höheren Behörde verklagt werden.
Originalschreiben an den Pfleger (von Naudersberg).
Unterschriften: Johannes Wolf, Brudermeister, Christi Lung, Schlüsselmeister
Erledigungsentwurf auf der Rückseite: Hierüber hat das Gemeindsrichteramt zu Ischgl zu veranlassen, daß die bezeichneten Auflaggelder ehestens eingetrieben werden. Nauders 28. Juli 1787
Unterschrift: Franz Karl Ott, Pfleger

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Attestat für Johann Adam Möller, Fritzlar
AT GemA Pettneu a. A. Zunft-Z3 · Unità documentaria · 1698
Parte di Zunftarchiv (Pettneu)

Unterfertigte Ratsbürger zu Fritzlar in Hessen bekunden, daß Meister Konrad Möller im Tirolischen gebürtig, jetzt Bürger zu Fritzlar in Hessen, einen Sohn namens Johann Adam hinterläßt, welcher auch Lust zum Maurerhandwerk trägt, weshalb er sich um einen ehrlichen Meister beworben, um das Maurerhandwerk zünftig und ehrlich zu erlernen. In Gegenwart der unterschriebenen Zeugen Johann Jakob Engelhart, Ratsverwandter und Johann Hermann Metzer, Mitbürger, hat er sich beim Meister Melchior Tapfing auch aus dem Tirolischen Gebiet beworben.
Die Zeugen bestätigen, daß Möller von christlichen frommen Eltern erzogen wurde, und geben daher dieses glaubwürdige Attestat, was durch die beiden Zeugen eigenhändig unterschrieben ist.

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AT GemA Pettneu a. A. Zunft-Z30 · Unità documentaria · 1787 - 1795
Parte di Zunftarchiv (Pettneu)

Verzeichnis der ausständigen Handwerksabgaben für Aufdingen und Lossprechen bzw. Einkauf in das Gewerbe. Es sind folgende Personen als Meister, Gesellen bzw. Bürgen genannt: Anton Spiß, Jakob Fögeli, Josef Nagl, Christian Crießler, Peter Mair, Johannes Sieß, Anton Mathies, Märzelin Tscholl, Augustin Möz, Johann Alois Neyhauser, Andreas Farner, Johann Lander, Jakob Burger, Franziskus Lechner, Ulrich Nüzinger, Johann Josef Falch, Johannes Hainz, Michael Schenher, Franz Herschberger, Josef Mayr, Christian Walch, Jakob Wurzer (?), Andreas Wechner, Franz Wuecherer, Bartlmä Wiß, Caspar Dicht, Clement Strobl, Josef Nagl, Josei Mayr.

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Mahnung wegen Pfuscherei, Naudersberg
AT GemA Pettneu a. A. Zunft-Z31 · Unità documentaria · 1788
Parte di Zunftarchiv (Pettneu)

Auf Grund der Klage der Zimmermeister erhält (das Richteramt Ischgl) den Auftrag, den Pfuscher Thomann Lorenz zu Mathon anzuweisen, sich im Handwerk ordentlich einzukaufen oder die Pfuscherei einzustellen, widrigenfalls er andere "Ablegungsmittel"
erfahren werde.
Weiters wird es den Zimmermeistern überlassen, einvernehmlich mit jenen von Galtür den Tinzltag festzulegen, wobei die estehenden 2 Markttage ausgenommen werden sollen.
Pflegamt Naudersberg.
Unterschrift: Angerer

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AT GemA Pettneu a. A. Zunft-Z32 · Unità documentaria · 1791
Parte di Zunftarchiv (Pettneu)

Das Kreisamt Imst weist das Pflegamt Naudersberg darauf hin, daß die Gubernialverordnung vom 18. April 1788 keineswegs die Trennung der Laden vorschreibt, sondern nur das persönliche Erscheinen von über 6 Stunden entfernten Handwerkern aufhebt. Dabei muß jedoch die Meldung an die Hauptlade erfolgen. Die spätere Gubernialverordnung vom 13. Juli hat übrigens entschieden, daß die bestehenden Handwerksabgaben wie Aufding-, Freisprechungs-, Meisterrechts- und Auflaggelder keineswegs je aufgehoben wurden. Angesichts der diesbezüglichen Differenzen mit dem Stadtmagistrat Meran möge dies beachtet und die betreffenden
do. Handwerker angewiesen werden.
Unterschrift: Franz Joseph v. Glanz m.p. (Kreishauptmann)

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AT GemA Pettneu a. A. Zunft-Z33 · Unità documentaria · 1792-07-16 - 1792-08-16
Parte di Zunftarchiv (Pettneu)

Das Landrichteramt Naudersberg übermittelt den Erlaß (vermutlich des Kreisamtes Imst vom 19. Dezember 1791), mit dem die Entrichtung der Handwerksabgaben an die Lad zu Meran urgiert wurde, an das Richteramt zu Ischgl. Dieses möge die Handwerker zur Abfuhr der Gelder verhalten.
Gez. Jos. Rungger (Landrichter)
(Anschließend Konzept eines Berichtes des Gerichtes Ischgl an das Pflegamt Naudersberg:) Die Zimmerleute zu Ischgl und Mathon wurden am 10. August zur Zahlung ihrer Rückstände aufgefordert. Die Meister Anton Hirschmann und Michael Fux erklärten, daß sie diese längstens bis zum Nauderer Markt bezahlen wollen und bitten bis dahin um Geduld, da sie derzeit kein Geld hätten. Von den
übrigen Zimmerleuten ist Joh. Zangerl vor 3 Jahren und Maximilian Handle vor einem Jahr verstorben, Dominicus Kurz, Christian Juen und Johann Salner sind nicht erschienen, da sie vielleicht glauben, nichts schuldig zu sein, weil sie nichts mehr arbeiten.
Zeugen: Johann Christian Zangerl, Richter

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Abfuhr von Zunftgeldern, Naudersberg
AT GemA Pettneu a. A. Zunft-Z34 · Unità documentaria · 1792
Parte di Zunftarchiv (Pettneu)

Naudersberg, Ischgl; Abfuhr von Zunftgeldern u.a.: Das Landrichteramt Naudersberg bestätigt dem Richteramt Ischgl den Empfang der Auflaggelder und ersucht, den Josef Tschoder zur Abfuhr seines Rückstandes bei sonstigem Zwang zu mahnen. Lukas Geiger als "angehender Handwerkspater" ersucht das Richteramt Ischgl um Einberufung der Mitmeister und Gesellen auf Pfingstmontag, den 9. Juni, weil "mehrere Artikel vorzunehmen" sind: Johann Neuner ist einzuladen, da er erklärt hat, sich (in das Handwerk) einkaufen zu wollen, widrigenfalls er zu bestrafen wäre. Es ist auch zu verkünden, daß die Handwerksversammlung nicht mehr bei Johann Schuechter sondern aus später zu erklärenden Gründen bei Lukas Geiger, Wirt allda, abzuhalten ist.
Der Landrichter von Naudersberg beauftragt das Richteramt zu Ischgl, die Zimmerleute zur Abfuhr der seit mehreren Jahren ausständigen Auflaggelder anläßlich des kommenden Tinzltages am Pfingstmontag ernstlich zu ermahnen.
Die Brudermeister Joh. Spötl und Joh. Jung sowie die Beisitzmeister Jos. Klapper und A. Diliz bitten den Richter zu Ischgl, die Zimmerleute und Schmiedmeister zur Abfuhr der Handwerks^elder am bevorstehenden Pfingsmontag zu erinnern.
Sollten diese nicht erscheinen, ist ihnen mittels Expreßbriefes mitzuteilen, daß sich das Handwerk genötigt sehen würde, sich an die Handwerkskommission zu wenden.

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AT GemA Pettneu a. A. Zunft-Z35 · Unità documentaria · 1793
Parte di Zunftarchiv (Pettneu)

Eine Regelung des Landesfürsten und Kaisers Karl I. (sic) vom 16.6.1709 über die Ausübung des Handwerks der Maurer, Steinhauer, Steinmetzen und Zimmerleute für Paznaun, zu dem auch Ischgl und Galtür gehören, wurde mehrmals nicht eingehalten bzw. beschränkt. Seitens der Obrigkeit wurde jedoch das Handwerk geschützt. Dem Mitmeister Josef Steyrjakob wird attestiert, daß er sich am 19. März 1787 (in das Handwerk) eingekauft und sich immer als ordentliches Mitglied verhalten habe.
Unterschriften: Johannes Kolb, Zunftschreiber, Josef Hueber Zunftvater

März 22: Der Maurermeister Josef Stayrjakob aus Kappl beschwert sich beim Kreisamt Imst, daß Simon Mallaun verlautbart habe, daß niemand einem Auswärtigen eine Maurerarbeit anvertrauen solle, weil nur er berechtigt sei, solche Arbeiten auszuführen.
Stayrjakob hätte schon Gelegenheit gehabt, in Ischgl ein Haus zu bauen, was aber nicht zustandekam, weil Mallaun dies verbot. Das Kreisamt möge das Verbot des Mallaun aufheben, denn
1) die ungehinderte Arbeit wurde seit unerdenklichen Jahren öffentlich gestattet.
2) Das Handwerk im Tal hat keinen anderen Freiheitsbrief als jenen Kaiser Karls I. zufolge "Anschluß 1701" vorzuweisen, der sich auf das ganze Tal bezieht.
3) Dieser Freiheitsbrief wurde seither zur Richtschnur genommen und von der Obrigkeit gehandhabt.
4) Wenn Simon Mallaun einwendet, daß seine Gemeinde der Gerichtsbarkeit Nauders unterstehe und deswegen auswärtige Meister dort nicht arbeiten dürfen, so möge er einen diesbezüglichen besonderen Freiheitsbrief vorweisen.

März 22: Bittschrift des Josef Stayrjakob zu Kappl an das Kreisamt, daß das Arbeitsverbot des Simon Mallaun zu Ischgl aufgehoben und den auswärtigen Maurermeistern im Tal die Arbeit ungehindert gestattet werde.
März 22: Das Richteramt zu Ischgl hat das eigenmächtige Verbot des Simon Mallaun sogleich aufzuheben oder zu berichten, wenn M. Beweise über dieses ausschließende Recht bringen könnte.
Unterschrift: Jos. Vinzenz Aschauer (Kreishauptmann)

März 26: Der Richter zu Ischgl berichtet, daß S. Mallaun zugibt, das Verbot ausgesprochen zu haben, jedoch nur für den Fall, daß sich diese wie bisher weigern, dem Handewerk zu Nauders das Auflaggeld oder den Meistern zu Galtür das Fördergeld zu bezahlen. Denn
er und seine Mitmeister zu Galtür müssen jährlich ihre Auflaggelder und Beschwerden entrichten und so sei es unbillig, wenn sie die Arbeitsaufträge Fremden überlassen sollten, wie es seit 1775 unter Mißbrauch geschehen ist.
Es sei zwar richtig, daß Kaiser Josef I. (!) 1709 den Oberinntaler Herrschaften Landeck, Ried, Pfunds und Nauders, folglich auch dem Tal Paznaun eine eigene Zunft und Handwerk(slade) für die Maurer verliehen bzw. bestätigt habe. Seither hätten aber alle genannten Gerichte besondere Freiheiten und Handwerkszünfte erhalten, sodaß die Ischgler und Galtürer an Nauders zugeteilt wurden. So können sich die Kappler Maurer nicht mehr auf die genannte Regelung berufen, weshalb das Begehren des Mallaun nicht unbillig erscheint.
Unterschrift: Johann Christian Zangerl, Richter

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AT GemA Pettneu a. A. Zunft-Z36 · Unità documentaria · 1793
Parte di Zunftarchiv (Pettneu)

Auf Grund von Klagen der Maurermeister von Galtiir wurde dem Christian Knauß von Ischgl-Ebene am 3. März schriftlich aufgetragen, die Beschäftigung fremder Maurer zu unterlassen und ihnen den bisher verdienten Lohn nicht auszuzahlen, bis sich diese mit den Klägern durch eine Abfindung nach Handwerksbrauch verglichen hätten. Knauß ist jedoch weder diesem behördlichen Auftrag noch den Mahnungen der Maurermeister Felician Praun und Simon Malaun nachgekommen. Die Gerichtsbevollmächtigtcn Johann Wolf, Johann Heiß und Johann Matle werden daher beauftragt, sich sogleich an die Baustelle zu begeben und dem Knauß und seinen Maurern die weitere Arbeit zu verbieten. Sollten diese sich widersetzen, so sind ihnen durch den mitgeschickten Gerichtsdiener ihr Handwerkszeug oder ihre Sachen abzunehmen und in obrigkeitliche Verwahrung zu nehmen. Sollten sie sich aber auf alte Rechte berufen können, die auf das Gericht Nauders keinen Bezug mehr haben, so bleibt der Regreß Vorbehalten, bis zu dessen Erledigung
das Verbot jedoch aufrecht bleibt.

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AT GemA Pettneu a. A. Zunft-Z37 · Unità documentaria · 1793
Parte di Zunftarchiv (Pettneu)

Das Landrichteramt Naudersberg erteilt dem substituierten Richteramte zu Ischgl folgende Weisung:
Auf Grund eines Streites zwischen den Maurern von Kappl und denen von Ischgl und Galtür werden jene aufgefordert, sich nach Handwerksbrauch zu verhalten: Wenn sie im Gebiet des Naudersbergischen Gerichtes arbeiten, sollen sie den dortigen Meistern das sog. Fördergeld zahlen, da unter Kaiserin Maria Theresia das Paznaun abgetrennt wurde und eine eigene Lade erhielt. Weiters soll den bauführenden Parteien nicht verboten werden, sich der Maurer von außerhalb des Gerichtes zu bedienen.
Unterschrift: Jos. Rungger

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Abschriften von Weisungen, Naudersberg
AT GemA Pettneu a. A. Zunft-Z38 · Unità documentaria · 1793
Parte di Zunftarchiv (Pettneu)

Abschriften von Weisungen des Landrichteramtes Naudersberg an das Richteramt Ischgl: Auf Grund eines Streites zwischen den Maurern von Kappl und denen von Ischgl und Galtür werden jene aufgefordert, sich nach Handwerksbrauch zu verhalten: Wenn sie im Gebiet des Naudersbergischen Gerichtes arbeiten, sollen sie den dortigen Meistern das sog. Fördergeld zahlen, da unter Kaiserin Maria Theresia das Paznaun abgetrennt wurde und eine eigene Lade erhielt. Weiters soll den bauführenden Parteien nicht verboten werden, sich Maurer von außerhalb des Gerichtes zu bedienen.
Ferner: Bisher war es üblich, daß bei Ausscheiden eines Handwerksgesellen der Meister zu Ischgl eine Arbeitsbestätigung über Dauer und Wohlverhalten dem Gesellen aushändigte, worauf dieser von der Zunft ein Zeugnis erhielt, das vom Gericht ratifiziert wurde. Da aber auf diese Weise Betrügereien passieren können, so ist sämtlichen Handwerkern zu Ischgl mitzuteilen, daß die Meister künftig jedes Arbeitszeugnis vom Ortsrichter mit Unterschrift und Gemeindesiegel bestätigen lassen sollen. Weiters: Der Schmied in Ischgl ist aufzufordern, innerhalb von 3 Wochen die rückständigen Einkauf- und Auflaggelder dem Handwerk abzuführen (mit Strafdrohung). Man weiß aber schon im voraus, daß dieser die Gegenforderung erheben wird, daß man zuerst dem Schlosser zu Ischgl die Schmiedearbeit verbieten soll. Doch der Schmied kann am besten selbst dem Schlosser die Schmiedearbeit entziehen, wenn er beweist, daß er imstande ist, die Arbeit gleich gut und billig herzustellen. Wenn der eigentliche Meister kaum so viele Kenntnisse besitzt, einem Pferd die Hufeisen aufzuschlagen, kann man diese Arbeit einem Mann, der gute Arbeit liefert, nicht verbieten. Da jedoch der Schmied zu Ischgl sich dort als Meister niedergelassen hat, so hat er auch die mit dieser Gerechtsame zusammenhängenden Aufgaben zu erfüllen.
Unterschrift: Josef Rungger

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Weisung, Naudersberg
AT GemA Pettneu a. A. Zunft-Z39 · Unità documentaria · 1795
Parte di Zunftarchiv (Pettneu)

Das Landrichteramt Naudersberg weist den Gemeindsrichter zu Ischgl an, den von Simon Mallaun, Maurer zu Galtür, angezeigten Dominik Konrad aufzufordern, sich beim Handwerk zu Nauders zu melden und die handwerksmäßige "Prästanda" (Gebühr) zu
entrichten, wenn er als Maurermeister arbeiten will.
Unterschrift: Jos. Rungger, Landrichter
(Rückseite): Der (Gemeinds-)Richter Josef Christian Zangerl vermerkt, daß obiges Dekret am 10. August 1795 dem Dominicus Konrad vorgelesen und zur Befolgung aufgetragen worden sei. Dieser habe aber geantwortet, daß er kein Meister zu werden verlange und dazu auch nicht imstande sei. Er wolle nur als Gesell arbeiten und das Auflaggeld bezahlen. Er sei zu Mathon mit Haus und Gut ansässig und daher im Gericht steuerbar. Auch fremden Maurern werde die Arbeit zu ischgl gegen Erlag des Auflaggeldes gestattet ohne Einkauf im gerichtlichen Handwerk, da Mangel an Maurern herrsche. In Galtür seien nur 3, in Ischgl gar keine Maurer.

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Lehrbrief, Schönau in Thüringen
AT GemA Pettneu a. A. Zunft-Z4 · Unità documentaria · 1701
Parte di Zunftarchiv (Pettneu)

Es wird mit diesem Lehrbrief bekundet, daß nach Zusammenkunft des ehrbaren Handwerks der Maurer in Schönau im Kurfürstentum Sachsen-Gotha dem Lehrjungen Hans Ulrich Kaspar zwei Jahre bei Meister Hans Tenoth im Samnaun bestätigt werden. Da Meister Tenoth nicht wieder nach Thüringen herausgezogen ist, hat der Lehrjunge das dritte Jahr bei Meister Hans Prin(t)z, Maurer in der Wohner zu Schönau, ausgelernt. Prinz hat seinen Jungen dem Handwerk vorgestellt und zum Gesellen erhoben. Da Kaspar seine drei Lehrjahre ehrlich ausgelernt hat, ist er von den Meistern losgesprochen worden.
Dies wird bestätigt von Meister Baisar Sal(l)ender und Meister Hans Salender zu Waltershausen, Meister Heinrich Wolff und weitere genannte Gesellen.

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Schuldschein, Pettneu
AT GemA Pettneu a. A. Zunft-Z40 · Unità documentaria · 1797
Parte di Zunftarchiv (Pettneu)

Schuldschein: Der Zimmermeister Joseph Nagl bestätigt, daß ihm Andreas Wechner, dzt. Vorsteher des Handwerks der Maurer, Steinhauer und Zimmerleute aus der Lad in bar 50 fl geliehen hat gegen jährliche Verzinsung nach Landsgebrauch.
Unterschriften: Joseph Nagl, Zimmermeister
Zeuge: Christian Walch

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AT GemA Pettneu a. A. Zunft-Z41 · Unità documentaria · 1797
Parte di Zunftarchiv (Pettneu)

Das Landrichteramt Naudersberg teilt dem Gemeindsrichteramt Ischgl mit, daß ein Gubernialdekret vom 18. April 1788 folgendes verordnet habe: Um dem unnötigen Geld- und Zeitaufwand der Handwerker vorzubeugen, ist bei jenen, die sechs Stunden Wegs von ihrer Hauptlade entfernt sind, das Freisagen und die Auflage an ihrem Aufenthaltsort nur von einem hiezu zu ernennenden Handwerkskommissär vorzunehmen, welcher dann das Geschehene an die Lade anzuzeigen hat. Der Gemeindsrichter wird angewiesen, dies allen Handwerkern bekanntzugeben. Bei Nichteinsendung der schuldigen Auflaggelder werden den Säumigen die Kosten der Mahnungen aufgerechnet und die schuldigen Beträge zwangsweise eingebracht werden. Da die Handwerker auf ihr. eigens Verlangen zünftig geworden sind, können sie nicht einwenden, daß von ihnen etwas anderes gefordert wird, als was zu Bestreitung der Zunftauslagen notwendig ist.
Unterschriften: Jos. Rungger, Landrichter

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AT GemA Pettneu a. A. Zunft-Z42 · Unità documentaria · 1798
Parte di Zunftarchiv (Pettneu)

Rechnung: Für die Hauptlade der Maurer, Steinhauer usw. zu Pettneu (Petnui) wurden 100 Stück "Kundschaften" (feierliche Arbeitsbestätigungen) in Großformat mit eingedrucktem Kupferstich, die Stadt Innsbruck darstellend, verfertigt, wofür 6 fl 12 kr zu bezahlen sind.
Unterschrift: Michael Alois Wagner, Hofbuchdrucker

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Arbeitsbestätigungsformulare
AT GemA Pettneu a. A. Zunft-Z43 · Unità documentaria · 1800 - 1820
Parte di Zunftarchiv (Pettneu)

6 Arbeitsbestätigungsformulare der privilegierten Hauptlade zu Pettneu (Petnuy) für Gesellen des Maurer- und Steinmetzhandwerks, sowie für Steinhauer und Zimmerleute.
Der Vordruck zeigt die Stadtansicht von Innsbruck um 1790 und wurde auch von der Kappler Zunft verwendet. Auf einem der Formulare haben Alois Kurz, Zunftmeister, Josef Martin Tschol, Brudermeister, Johann Neuhauser, Büchsenmeister und Anton Tamerl als Büchsengesell unterschrieben. Die restlichen 5 Vordrucke tragen als Zunftvorsteher die Namen Josef Anton Scherl, Zunftmeister, Klemens Strobl, Brudermeister, Josef Nagl und Matthias Schweniger als Büchsengesell.

Nachtrag zu Nr. Z43:
Im Landecker Schloßmuseum tauchten während der Drucklegung von den verschollenen Gemeindeurkunden 2 Stück von 1525 und 1640 auf. Auch ein weiterer Zunftbrief von 1801 (Vordruck) mit Unterschriften des Andreas Wechner, Zunftmeister, Klemens Strobl, Brudermeister, Jakob Mungenast, Büchsenmeister und Franz Anton Schwenninger, Büchsengsell (Nr. Z43 g) wurde entdeckt.

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Arbeitsbestätigungen
AT GemA Pettneu a. A. Zunft-Z43a-f · Serie · nach 1800
Parte di Zunftarchiv (Pettneu)

Arbeitsbestätigungsformulare der privilegierten Hauptlade zu Pettneu (Petnuy) für Gesellen des Maurer- und Steinmetzhandwerks, sowie für Steinhauer und Zimmerleute.
Der Vordruck zeigt die Stadtansicht von Innsbruck um 1790 und wurde auch von der Kappler Zunft verwendet. Auf einem der Formulare haben Alois Kurz, Zunftmeister, Josef Martin Tschol, Brudermeister, Johann Neuhauser, Büchsenmeister und Anton Tamerl als Büchsengesell unterschrieben. Die restlichen 5 Vordrucke tragen als Zunftvorsteher die Namen Josef Anton Scherl, Zunftmeister, Klemens Strobl, Brudermeister, Josef Nagl und Matthias Schweniger als Büchsengesell.

Gesellenbrief (Vordruck)
AT GemA Pettneu a. A. Zunft-Z43g · Unità documentaria · 1801
Parte di Zunftarchiv (Pettneu)

Zunftbrief bzw. Gesellenbrief mit Unterschriften des Andreas Wechner, Zunftmeister, Klemens Strobl, Brudermeister, Jakob Mungenast, Büchsenmeister und Franz Anton Schwenninger, Büchsengsell.

Schulbesuchsbestätigung, Pettneu
AT GemA Pettneu a. A. Zunft-Z44 · Unità documentaria · 1826
Parte di Zunftarchiv (Pettneu)

Es wird bezeugt, daß Joh. Mathias während seiner Pflichtjahre die Christenlehren, die Werktags und die Feiertagsschule vorschriftsmäßig besucht und sich während dieser Zeit rechtschaffen aufgeführt habe.
Unterschriften: Peter Unterstainer, Kurat, Joh. Kas. Gröber, Schullehrer

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AT GemA Pettneu a. A. Zunft-Z45 · Unità documentaria · 1829
Parte di Zunftarchiv (Pettneu)

An die Gemeindevorstehung Pettneu: Der Baumeister Kurz von Pettneu hat jüngst im Namen der Stöcklischen Posthalterin zur Feier des Zunftfestes der Zimmerleute und Maurer um die polizeiliche Tanzmusiklizenz angesucht, welche auch erteilt wurde.
Es ergibt sich nachträglich der Zweifel, ob die Stöcklische Wirtsgewerbsführerin mit dieser Tanzmusikbewilligung selber einverstanden ist. Dies ist zu erheben und im verneinenden Falle die Bewilligung zurückzusenden, wofür die Taxe restituiert wird. Andernfalls ist die Beachtung der in der Genehmigung vorgeschriebenen Bedingungen zu überwachen und sind allfällige Vergehen oder Exzesse dem Gericht zu melden, wobei die Zunftvorsteher zur Aufrechterhaltung guter Ordnung und des Anstands mitzuwirken haben.
Unterschrift: Pallang, Landrichter

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Schulbesuchsbestätigung, Strengen
AT GemA Pettneu a. A. Zunft-Z46 · Unità documentaria · 1829
Parte di Zunftarchiv (Pettneu)

Es wird bezeugt, daß der Johann Schweisgut die Werktags- und Feiertagsschule mit großem Fleiß besucht habe.
Unterschrift: Alois Waldner, Schullehrer

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Schulbesuchsbestätigung, Strengen
AT GemA Pettneu a. A. Zunft-Z47 · Unità documentaria · 1829
Parte di Zunftarchiv (Pettneu)

Es wird bezeugt, daß der Franz Schweisgut die Feiertagsschule mit gutem Fleiß besucht habe.
Unterschrift: Alois Waldner, Schullehrer

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Schulbesuchsbestätigung, Strengen
AT GemA Pettneu a. A. Zunft-Z48 · Unità documentaria · 1829
Parte di Zunftarchiv (Pettneu)

Es wird bezeugt, daß Ludovikus Fischer die Werktags- und Feiertagsschule mit großem Fleiß besucht und vollendet habe.
Unterschrift: Alois Waldner, Schullehrer

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AT GemA Pettneu a. A. Zunft-Z49 · Unità documentaria · 1834
Parte di Zunftarchiv (Pettneu)

Erlaß des Landgerichts Landeck an die Zunftvorstehung der Zimmer- und Maurerleute in Flirsch betr. Erwerbssteuer:
1) Niemand darf als Meister angesehen werden, der nicht einen Erwerbssteuerschein besitzt. Widrigenfalls wird der Zunftvorsteher mit einer Geldstrafe von 20 bis 50 fl bestraft.
2) Meister, die keinen Erwerbssteuerschein besitzen, müssen sich sofort um einen solchen bewerben und dürfen bis zu dessen Erlangung bei obiger Strafe nicht als Meister behandelt werden. Sollte gar ein Zunftmeister oder Vorsteher keinen Erwerbssteuerschein besitzen, so ist sogleich ein anderer zu wählen, weil alle Handlungen eines "Unpatentierten" als ungültig anzusehen sind.
3) Die Lehrzeit bei einem unpatentisierten Meister wird nicht anerkannt, eine Freisprechung in solchen Fällen bestraft.
4) Binnen 14 Tagen hat die Zunftvorstehung ein Verzeichnis aller als Meister aufgenommenen 'Individuen" dem Landgericht Landeck zu übermitteln.
Unterschrift: Ender, Landrichter

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