Signatur
Titel
Datum/Laufzeit
- 1698 (Anlage)
Erschließungsstufe
Einzelstück
Umfang und Medium
Orig. Pap. 1 Bl. Unterschrift unleserlich
Name des Bestandsbildners
Verwaltungsgeschichte
Bestandsgeschichte
Abgebende Stelle
Eingrenzung und Inhalt
Auf Grund der Klage des Matthäus Kelpp zu Pettneu wegen des Abtriebes von Schafen in Notfällen, obwohl obrigkeitliche Dekrete bestehen, daß Vieh bei Gefahr unverzüglich abgetrieben und aufgehoben werden soll (insbesondere Alpvieh), gibt die Gerichtsherrschaft dem Maurerhandwerk bekannt: Man soll den besagten Kolpp nicht behindern, wenn nicht andere Gründe gegen ihn vorliegen, welche anzuzeigen wären.
Zusatzvermerk: Es wird bestätigt, daß Matthäus Kolpp im Handwerk einverleibt ist, falls er vor Gericht aussagen soll; andernfalls
soll er sich selbst verteidigen.
Adreßvermerk: Den gesamten Maurerhandwerksgenossen zu Pettneu zuzustellen
Bewertung, Vernichtung und Terminierung
Zuwächse
Ordnung und Klassifikation
Benutzungsbedingungen
Reproduktionsbedingungen
In der Verzeichnungseinheit enthaltene Sprache
Schrift in den Unterlagen
Anmerkungen zu Sprache und Schrift
Physische Beschaffenheit und technische Anforderungen
Findmittel
Existenz und Aufbewahrungsort von Originalen
Existenz und Aufbewahrungsort von Kopien
TLA, Mikrofilm Nr. 1915, 1916,1921, 1922;
Verwandte Verzeichnungseinheiten
Anmerkung zur Veröffentlichung
Hölzl, Sebastian: Gemeindearchive des Bezirks Landeck (= Tiroler Geschichtsquellen Nr. 31), Innsbruck 1991, Nr. 16: Gemeinde- und Zunftarchiv Pettneu, S. 105-152 (Zunftarchiv S. 123-152), hier S. 124 (Nr. Z2).