Cote
Titre
Date(s)
- 1792 (Production)
Niveau de description
Pièce
Étendue matérielle et support
Orig. Pap. 4 Bl. das zuletzt genannte ist mit dem Handwerkssiegel versehen
Nom du producteur
Histoire administrative
Histoire archivistique
Source immédiate d'acquisition ou de transfert
Portée et contenu
Naudersberg, Ischgl; Abfuhr von Zunftgeldern u.a.: Das Landrichteramt Naudersberg bestätigt dem Richteramt Ischgl den Empfang der Auflaggelder und ersucht, den Josef Tschoder zur Abfuhr seines Rückstandes bei sonstigem Zwang zu mahnen. Lukas Geiger als "angehender Handwerkspater" ersucht das Richteramt Ischgl um Einberufung der Mitmeister und Gesellen auf Pfingstmontag, den 9. Juni, weil "mehrere Artikel vorzunehmen" sind: Johann Neuner ist einzuladen, da er erklärt hat, sich (in das Handwerk) einkaufen zu wollen, widrigenfalls er zu bestrafen wäre. Es ist auch zu verkünden, daß die Handwerksversammlung nicht mehr bei Johann Schuechter sondern aus später zu erklärenden Gründen bei Lukas Geiger, Wirt allda, abzuhalten ist.
Der Landrichter von Naudersberg beauftragt das Richteramt zu Ischgl, die Zimmerleute zur Abfuhr der seit mehreren Jahren ausständigen Auflaggelder anläßlich des kommenden Tinzltages am Pfingstmontag ernstlich zu ermahnen.
Die Brudermeister Joh. Spötl und Joh. Jung sowie die Beisitzmeister Jos. Klapper und A. Diliz bitten den Richter zu Ischgl, die Zimmerleute und Schmiedmeister zur Abfuhr der Handwerks^elder am bevorstehenden Pfingsmontag zu erinnern.
Sollten diese nicht erscheinen, ist ihnen mittels Expreßbriefes mitzuteilen, daß sich das Handwerk genötigt sehen würde, sich an die Handwerkskommission zu wenden.