Signatur
AT GemA Pettneu a. A. Zunft-Z32
Titel
Schreiben des Kreisamtes Imst wegen Gubernialverordnung
Datum/Laufzeit
- 1791 (Anlage)
Erschließungsstufe
Einzelstück
Umfang und Medium
Orig. Pap. 1 Bl.
Name des Bestandsbildners
Verwaltungsgeschichte
Bestandsgeschichte
Abgebende Stelle
Eingrenzung und Inhalt
Das Kreisamt Imst weist das Pflegamt Naudersberg darauf hin, daß die Gubernialverordnung vom 18. April 1788 keineswegs die Trennung der Laden vorschreibt, sondern nur das persönliche Erscheinen von über 6 Stunden entfernten Handwerkern aufhebt. Dabei muß jedoch die Meldung an die Hauptlade erfolgen. Die spätere Gubernialverordnung vom 13. Juli hat übrigens entschieden, daß die bestehenden Handwerksabgaben wie Aufding-, Freisprechungs-, Meisterrechts- und Auflaggelder keineswegs je aufgehoben wurden. Angesichts der diesbezüglichen Differenzen mit dem Stadtmagistrat Meran möge dies beachtet und die betreffenden
do. Handwerker angewiesen werden.
Unterschrift: Franz Joseph v. Glanz m.p. (Kreishauptmann)