Cote
Titre
Date(s)
- 1779-08-25 (Production)
Niveau de description
Pièce
Étendue matérielle et support
Original Papier Doppelblatt mit gerichtlicher Verfügung
Histoire archivistique
Source immédiate d'acquisition ou de transfert
Portée et contenu
Laut Vergleich vom 3. Mai 1623 (vgl. Nr. 408) beruft sich Tristach auf den Schutz der Erlen, um für das Wasserwerk vor der reißenden Isel den nötigen Schutz zu erzielen. Dieser Vertrag wird aber von verschiedenen Parteien, insbesondere von den Untersassen und Taglöhnern nicht eingehalten, das Laub abgestreift und eigenmächtig genützt. Durch die gebrochenen und abgestreiften Erlen wird nicht das notwendige Wachstum erreicht und somit können die Werke nicht mit der benötigten Streu gefüllt werden. Gegen diesen Vertragsbruch und den entstandenen Schaden wird bei Gericht protestiert und gehorsamst gebeten, das Abstreifen des Laubes bis Allerheiligen zu verbieten. Erst das abgefallene Laub soll gemeinschaftlich eingesammelt werden. - Daher wird gerichtlich aufgetragen, die in Bann gelegten Erlen weder zu streifen, noch zu hacken oder zu schwenden. Der Rottmann hat auch zu achten, daß das Schwemmholz erst nach Besichtigung des Werkbaumeisters eingesammelt ward, bei sonstiger Strafe von 20 Thalern. Dies hat der Rottmann von Haus zu Haus gehörig anzusagen.
Appraisal, destruction and scheduling
Accruals
Mode de classement
Conditions d’accès
Conditions de reproduction
Langue des documents
- allemand
Écriture des documents
Notes de langue et graphie
Caractéristiques matérielle et contraintes techniques
Instruments de recherche
TLA-Mikrofilm: 1545
Existence et lieu de conservation des originaux
Existence et lieu de conservation des copies
Unités de description associées
Note de publication
Tiroler Geschichtsquellen 19/429
Identifiant(s) alternatif(s)
EAP
Sujets
Lieux
Noms
Genres
Identifiant de la description
Identifiant du service d'archives
Règles et/ou conventions utilisées
Statut
Brouillon
Niveau de détail
Moyen