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Date(s)
- 1779-08-25 (Creation)
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Extent and medium
Original Papier Doppelblatt mit gerichtlicher Verfügung
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Scope and content
Laut Vergleich vom 3. Mai 1623 (vgl. Nr. 408) beruft sich Tristach auf den Schutz der Erlen, um für das Wasserwerk vor der reißenden Isel den nötigen Schutz zu erzielen. Dieser Vertrag wird aber von verschiedenen Parteien, insbesondere von den Untersassen und Taglöhnern nicht eingehalten, das Laub abgestreift und eigenmächtig genützt. Durch die gebrochenen und abgestreiften Erlen wird nicht das notwendige Wachstum erreicht und somit können die Werke nicht mit der benötigten Streu gefüllt werden. Gegen diesen Vertragsbruch und den entstandenen Schaden wird bei Gericht protestiert und gehorsamst gebeten, das Abstreifen des Laubes bis Allerheiligen zu verbieten. Erst das abgefallene Laub soll gemeinschaftlich eingesammelt werden. - Daher wird gerichtlich aufgetragen, die in Bann gelegten Erlen weder zu streifen, noch zu hacken oder zu schwenden. Der Rottmann hat auch zu achten, daß das Schwemmholz erst nach Besichtigung des Werkbaumeisters eingesammelt ward, bei sonstiger Strafe von 20 Thalern. Dies hat der Rottmann von Haus zu Haus gehörig anzusagen.
Appraisal, destruction and scheduling
Accruals
System of arrangement
Conditions governing access
Conditions governing reproduction
Language of material
- German
Script of material
Language and script notes
Physical characteristics and technical requirements
Finding aids
TLA-Mikrofilm: 1545
Existence and location of originals
Existence and location of copies
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Publication note
Tiroler Geschichtsquellen 19/429
Alternative identifier(s)
EAP
Subjects
Places
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Genres
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Rules and/or conventions used
Status
Draft
Level of detail
Partial