Signatur
Titel
Datum/Laufzeit
- 1779-08-25 (Anlage)
Erschließungsstufe
Einzelstück
Umfang und Medium
Original Papier Doppelblatt mit gerichtlicher Verfügung
Archiv
Bestandsgeschichte
Abgebende Stelle
Eingrenzung und Inhalt
Laut Vergleich vom 3. Mai 1623 (vgl. Nr. 408) beruft sich Tristach auf den Schutz der Erlen, um für das Wasserwerk vor der reißenden Isel den nötigen Schutz zu erzielen. Dieser Vertrag wird aber von verschiedenen Parteien, insbesondere von den Untersassen und Taglöhnern nicht eingehalten, das Laub abgestreift und eigenmächtig genützt. Durch die gebrochenen und abgestreiften Erlen wird nicht das notwendige Wachstum erreicht und somit können die Werke nicht mit der benötigten Streu gefüllt werden. Gegen diesen Vertragsbruch und den entstandenen Schaden wird bei Gericht protestiert und gehorsamst gebeten, das Abstreifen des Laubes bis Allerheiligen zu verbieten. Erst das abgefallene Laub soll gemeinschaftlich eingesammelt werden. - Daher wird gerichtlich aufgetragen, die in Bann gelegten Erlen weder zu streifen, noch zu hacken oder zu schwenden. Der Rottmann hat auch zu achten, daß das Schwemmholz erst nach Besichtigung des Werkbaumeisters eingesammelt ward, bei sonstiger Strafe von 20 Thalern. Dies hat der Rottmann von Haus zu Haus gehörig anzusagen.
Bewertung, Vernichtung und Terminierung
Zuwächse
Ordnung und Klassifikation
Benutzungsbedingungen
Reproduktionsbedingungen
In der Verzeichnungseinheit enthaltene Sprache
- Deutsch
Schrift in den Unterlagen
Anmerkungen zu Sprache und Schrift
Physische Beschaffenheit und technische Anforderungen
Findmittel
TLA-Mikrofilm: 1545
Existenz und Aufbewahrungsort von Originalen
Existenz und Aufbewahrungsort von Kopien
Verwandte Verzeichnungseinheiten
Anmerkung zur Veröffentlichung
Tiroler Geschichtsquellen 19/429
Alternative Identifikatoren/Signaturen
EAP
Themen
Orte
Namen
Genres
Identifikator "Beschreibung"
Archivcode
Benutzte Regeln und/oder Konventionen
Status
Entwurf
Erschließungstiefe
Teilweise