Signatur
Alternative Identifikatoren/Signaturen
Titel
Datum/Laufzeit
- 1774 (Anlage)
Erschließungsstufe
Umfang und Medium
Kopie, Pap. 1 Doppelbl.
Name des Bestandsbildners
Verwaltungsgeschichte
Bestandsgeschichte
Abgebende Stelle
Beschreibung
Das Gericht Naudersberg wird daran erinnert, daß bezüglich der Entlohnung der Hantierer bzw. Taglöhner bereits eine Regelung erfolgt ist, wonach die Maurer, Zimmerleute und Tischlermeister je nach Jahreszeit 24 bzw. 18 kr als Taglohn erhalten sollen. Wenn sich die Zimmerleutc zu Graun und Reschen dieser Regelung nicht unterwerfen, so mögen sie amtlich vorgeladen, ihre Stellungnahme protokolliert und eine Abschrift anher vorgelegt werden. Unterdessen darf keine eigenmächtige Lohnerhöhung zugelassen werden (bei 10 Thalern Strafe).
Unterschrift: Anton Franz Joseph Triangi, Kreishauptmann im
Viertel Burggrafenamt und Vinschgau