Signatur
AT GemA Pettneu a. A. Zunft-Z27
Titel
Ermahnung an das Gericht Naudersberg bezüglich Entlohnung der Hantierer
Datum/Laufzeit
- 1774 (Anlage)
Erschließungsstufe
Einzelstück
Umfang und Medium
Kopie, Pap. 1 Doppelbl.
Name des Bestandsbildners
Verwaltungsgeschichte
Bestandsgeschichte
Abgebende Stelle
Eingrenzung und Inhalt
Das Gericht Naudersberg wird daran erinnert, daß bezüglich der Entlohnung der Hantierer bzw. Taglöhner bereits eine Regelung erfolgt ist, wonach die Maurer, Zimmerleute und Tischlermeister je nach Jahreszeit 24 bzw. 18 kr als Taglohn erhalten sollen. Wenn sich die Zimmerleutc zu Graun und Reschen dieser Regelung nicht unterwerfen, so mögen sie amtlich vorgeladen, ihre Stellungnahme protokolliert und eine Abschrift anher vorgelegt werden. Unterdessen darf keine eigenmächtige Lohnerhöhung zugelassen werden (bei 10 Thalern Strafe).
Unterschrift: Anton Franz Joseph Triangi, Kreishauptmann im
Viertel Burggrafenamt und Vinschgau