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Date(s)
- 1716-07-03 (Creation)
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Papier-Abschrift 10 Blatt vom 8. Juli 1716 mit aufgedrücktem Siegel
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Sentenzabschrift und Definitiverkenntnis im Rechtsstreit zwischen dem Markt Reitti als Kläger und Replikator gegen die Ausgeschossenen der drei umliegenden Orte der Pfarre Praitewang wegen der Proportion und gleichen Abgeltung für das gekaufte und teils erbaute Schulhaus und der strittigen 90 Gulden für die Lehrerwohnung im Rathaus. Da der Schulmeister sowohl für den Markt als auch die umliegenden Orte bestellt und bezahlt wurde und der Kauf des Schulhauses den Umsassen bekannt war und sie auch bisher für das Schulhaus Zins zahlten, die Kinder der Umsassen das Schulgeld beisteuerten und seit 1642 die Besoldung des Lehrers von der ganzen Pfarre Praitenwang getragen wurde, klagt Reutte die anteiligen Baukosten ein. Dagegen wird eingewendet, daß der Bau ohne Einwilligung der Umsassen und zu teuer errichtet wurde. Die 90 Gulden wurden freiwillig bezahlt und teilweise zum Kauf der Reuttener Feuerspritze verwendet. Den Zins für die Schule habe der Lehrer selbst bezahlt. Die Klage wird in erster und zweiter Instanz abgewiesen.
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Accruals
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Language of material
- German
Script of material
Language and script notes
Physical characteristics and technical requirements
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TLA-Mikrofilm: 2039 2040
Existence and location of originals
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Publication note
Tiroler Geschichtsquellen 37/6/53
Alternative identifier(s)
EAP
Subjects
Places
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Institution identifier
Rules and/or conventions used
Status
Draft
Level of detail
Partial