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- 1666-05-24 (Creation)
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Beglaubigte Abschrift vom 16. Nov. 1769
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Vor dem Pfleger Hans Hof steter einigen sich Matthäus Moser, Gschwenter, Heinrich Peintner. Urban Oberlochmayr, Hans Mayrhanser, Marx Königshäuser aus Anras, Matthias Weiller zu Vid(d)raul, Gregor und Matthäus Colser zu Rauth: Beim Kleinvieh soll es bei der 1616 von Pfleger Ludwig Linder verfaßten Ordnung verbleiben. Demnach hat ein Huber mit 20 Stück 18 Weidetage zu drei Terminen, 1/2 Huber die Hälfte usw. Wer mehr auftreibt, muß den Hirten mehr Kost und Lohn geborenen. Weil Hausleut mehr Ziegen haben, müssen sie ihre Gebühr zum ersten Termin zahlen. Die Schweine-Hirtschaft ist mit dem Auftrieb von zwei Schweinen je Hube limitiert und pro Schwein ist ein Kosttag für den Hirten zu verrechnen. Rinderhirten sind vor dem Auftrieb im Frühjahr nach eigenem Ermessen zu entlohnen. Auf der Alm soll aber nur ein gemeinschaftlicher Hirt gedungen werden. Auch die Ochsen sind gemeinschaftlich auf zu treiben und deren Hirte ist wie ein Rinderhirte zu verköstigen und zu entlohnen.
Appraisal, destruction and scheduling
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Conditions governing reproduction
Language of material
- German
Script of material
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Physical characteristics and technical requirements
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TLA-Mikrofilm: 547 548 549
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Publication note
Tiroler Geschichtsquellen 20/19
Alternative identifier(s)
EAP
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