Affichage de 121 résultats

Description archivistique
1575 Mai 29
AT GemA Anras 7-9-10 · Pièce · 1575-05-29
Fait partie de Gemeindeverwaltung

Vergleich wegen des Abwassers aus dem Bannwald in die Felder unter dem Dorf Anras. Hans Peundtner und Veit Mayrhanser, beide zu Anras, sowie Hans Warser, Simon Ambrosy. Michl und Matheis Hueber, alle aus Rain klagen Sebastian Zacheraser und Hans Troyer wegen des Überflußwassers, welches bei Schneeschmelze und Ungewitter vom Bannwald herab durch ihre Felder geleitet Schäden anrichtet. Die Parteien vergleichen sich, daß Peundtner, Zacheraser und Mayrhanser das Wasser jederzeit zu den Unterhofern unabgeleitet auf ihre Grundstücke durch Troyers Grund gehen lassen sollen. Jedoch soll Zacheraser einen Runst errichten, damit das Wasser nicht ausbricht und Schaden anrichtet, Beklagter Zacheraser darf das Wasser in den Acker am B(P)oden nur ableiten, wenn der Herbstroggen steht. Kommt das Wasser auf das Poenackerle beim Talele, so soll es in den St. Margarethenbach durch das Talele abgeleitet werden. Siegler: Karl Mor von Sonegg, Pfleger der Herrschaft Anras Zeugen und Beisitzer: Christian Ernfelder zu Ried, Hans Troyer, Niklas Colser zu Kolls (Obercols)

1780 Jan. 18, Sillian
AT GemA Anras 7-9-100 · Pièce · 1780-01-18
Fait partie de Gemeindeverwaltung

Vor Leopold Jakob Spielmann, Landrichter der Herrschaft Heinfels, übergibt Melchior Geiller, Webermeister zu St. Oswald wegen hohen Alters seine Güter seinem Sohn Oswald, da der älteste Sohn Peter zur Übernahme keine Lust zeigt.

1781 Mai 21
AT GemA Anras 7-9-101 · Pièce · 1781-05-21
Fait partie de Gemeindeverwaltung

Josef Mäscher und seine Ehegattin Maria geborene Aussersdorfer Witwe des Josef Baldauf, zu Asch, vereinigen ihre Güter. Laut Verlassenschaft und Kaufkontrakt hat diese das Witwengut am 2. Juni 1780 erworben, wofür ihr Ehegatte eine Aufzahlung von 650 Gulden zu leisten hat. Stiefvater Michl Angerer und Mutter Gertraud Sulzenbacher akontieren 800 Gulden Heiratsgut für Maria Aussersdorfer. Für die beim Kauf entnommenen Fahrnisse vergüten sie ihr 340 Gulden Für die Schulden haben die Eheleute anteilmäßig die Zinsen zu tragen. Sollte Maria Aussersdorfer vorzeitig sterben, bevor ein Kind das 25. Lebensjahr erreicht hat, muß ihr Ehemann alle Verpflichtungen übernehmen. Siegler: Johann Christoph Hofstetter, Pfleger zu Anras

1781 Juni 25, Anras
AT GemA Anras 7-9-102 · Pièce · 1781-06-25
Fait partie de Gemeindeverwaltung

Zwischen Witwe Helena Kroll und deren 2. Ehegatten Josef Reitter wird ein neuer Bestandskontrakt geschlossen. Nach Jakob Wellier wurde am 22. Marz 1774 mit den Kindern und der Mutter und Witwe Helena geborene Kroll ein Bestandskontrakt errichtet (vgl. Nr. 90). Da sich die Witwe mit Josef Reitter verheiratet hat und der Ehemann am Hof wohnt, ist ein neuer Vertrag bis zur Großjährigkeit der Kinder zu errichten. Der Bestand gilt für beide Eheleute zu gleichen Teilen auf Gewinn und Verlust. Sie hat 300 Gulden Vermögen aus erster Ehe und zusätzlich 161 Gulden dem jetzigen Ehemann zugebracht. Josef Reiter hat 100 Gulden Muttervermögen bei seinem Vater Bartimä Reiter veranlagt sowie 11 Gulden in das Hauswesen eingebracht. Zeugen: Anton Hibler, Franz Hefter Siegler der Beglaubigung: Franz Xaver Hefter, Gerichtsschreiber

1782
AT GemA Anras 7-9-103 · Pièce · 1782
Fait partie de Gemeindeverwaltung

Stammbaum der Familie Mayr, Pfleger zu Anras; Aus der Ehe des Karl Mayr, Pfleger, mit Barbara Wörnl gehen zwischen 1668 und 1681 die Kinder Maria, Johann, Karl, Josef, Anton, Regina und Franz hervor. Anton Mayr, Pfleger, ist mit Katharina Kurz verehelicht. Von 1698 bis 1718 werden die Kinder Agnes, Johann Anton, Maria Anna, Barbara, Anna, Anna Maria, Josef Karl,Josef Kaspar, Elisabeth, Peter Paul (Jesuit), Johann Thomas (Pfarrer zu Layen) geboreneren. Johann Anton Mayr, Pfleger, verehelicht sich mit Maria Elisabeth Wohlgemuth von Oberplanizing. Deren drei Kinder Anton Peter, Maria Gertraud und Johann Nepomuk Stefan werden zwischen 1735 und 1740 geboreneren. Anton Peter Mayr heiratet Anna Leys zu Laimbruch. Deren Kinder Josef, Anna, Katharina, Johann und Maria werden zwischen 1772 und 1782 geboreneren.

1783 Febr. 13, Anras
AT GemA Anras 7-9-104 · Pièce · 1783-02-13
Fait partie de Gemeindeverwaltung

Vor dem Taxator Franz Heffter schließen Josef Reitter, Königshäuser als Verlasser und dessen Bruder Matthes Reitter als Bestandsnehmer nach Feststellung und Taxierung der Fahrnisse einen Bestandskontrakt. Josef Reitter als Schuldner von 409 fl bei seinem Bruder verläßt auf die nächsten 8 Jahre sein ganzes König- oder Zimmerlehen gegen einen jährlichen Bestandszins von 50 Gulden Matthias übernimmt alle Grundzinse, Lasten und Giebigkeiten, hingegen muß Josef die Steuern und Gefälle tragen. Nach Ablauf der Bestandsjahre hat Matthias alles zurückzustellen und die Felder im selben Umfang bebaut und bestellt zu übergeborenen. Die Fahrnisse sind zurückzugeborenen oder in Geld nach neuerlicher Schätzung abzu lösen. Frühestens nach vier Jahren ist ein gegenseitiger Rücktritt vom Vertrag möglich, aber auch eine Verlängerungsmöglichkeit wird eingeräumt. Die Fahrnisse werden von Matthias bis zur Bezahlung der Schulden pfandrechtlich sichergestellt. Siegler: Jakob Christoph Hofstetter von Plazoli, Pfleger Zeuge: Valtin Flätscher

1783 März 7, Anras
AT GemA Anras 7-9-105 · Pièce · 1783-03-07
Fait partie de Gemeindeverwaltung

Der Schuldbrief für Maria Kammerlander, Witwe des Bartlma Reitter, weist an ihren Stiefsohn und Güterbesitzer Josef Reitter eine Restschuld von 83 Gulden 13 kr aus. Zur Sicherung ihrer Ansprüche hat der Schuldner den lehensherrlichen Konsensbrief auf 10 Jahre seiner Mutter übergeborenen und somit das König sieben verpfändet. Er verpflichtet sich, die Zahlungsfrist samt Verzinsung einzuhalten oder um einen Erstreckungskonsens anzusuchen. Zeugen: Peter Latscheider, Peter Fux, Mayr Siegler: Jakob Christoph Hof stetter zu Plazoll, Pfleger Quittungsvermerk und Schuldzession an die Tochter Maria für 6 Gulden von 1784 und 1791. 6 Rechnungen und Quittungsbelege beiliegend.

1783 Dez. 5, Anras
AT GemA Anras 7-9-106 · Pièce · 1783-12-05
Fait partie de Gemeindeverwaltung

Den Söllhäuslern der Oblaien Asch und Winkl werden Gemein-Grundstücke zugeteilt. Laut Hofratsdekret vom 11. Juni 1782 wurden im Bachgries bei der Übertraer-Brücke in Abfaltersbach genannte öde Gründe durch Los auf folgende Untersassen aufgeteilt: Pfarrer, Johann Weiller, Peter Graf, Blasi Tilger, Johann und Josef Oberthaller, Anton und Maria Aßmair, Anton Huber, Matthias Kammerlander, Matthias Käler, Sebastian und Hanns Moser, Michael Hatzer, Philipp Fortschegger, Josef Winkler. Die zur Bewässerung notwendige Wasserrunst ist gemeinsam zu errichten. Die Archenverbauung bei der Brücke haben ebenfalls alle Teilhaber gemeinschaftlich zu erhalten. Da jeder eine eigene Zufahrt hat, ist keiner befugt, die anderen Teilstücke zu überfahren. Die Hutschaft ist nach den geltenden Verträgen vorzunehmen. Das benötigte Zaunholz hat jeder von seinem Teilwald bzw. Gemeinwald zu nehmen. Um Holzdiebereien und Schleichhandel zu verhindern, wird der Fahrweg über die Übertraer Brücke gesperrt. Die Fuhrleute sind auf den Ordinari-Weg zu verweisen. Genannte 13 Interessenten erstatten daraus das Handanloben, jährlich 3 Stift-kreuzer zu bezahlen. Siegler: Johann Baptist Hofstätter

1784 Juni 9, Anras
AT GemA Anras 7-9-107 · Pièce · 1784-06-09
Fait partie de Gemeindeverwaltung

Nach Ursula Aussersdorfer, Witwe des Kaspar Grablechner, geweste Ehewirtin Obermayers zu Asch, erfolgt die Vermögensabhandlung vor dem Gerichtsverpflichteten Josef Oberhofer und dem Johann Battista zu Plazoll, Pflegamtsadjunkt. Die erbberechtigten Kinder sind: Kaspar, derzeit im Welschland, Martha, Ursula und Helena, verehelicht mit Josef Aichner. Die Inventur samt Truheninhalt ergab höchstens 9 Gulden und wurde unter den Erben bereits aufgeteilt. Einziges Vermögen ist ein ausstehendes Guthaben vom 6. März 1781 von 158 Gulden was mit 3 % Verzinsung 171 Gulden 49 kr ergibt. Der Korn- und Schmalzvorrat beträgt 10 Gulden Davon sind Krankenkosten, zwei Versehgänge, Funeralkosten, das Austeilbrot, der Totengräber, die Totentruhe, Salz- und Herbergskosten, der Mesner, die Kerzen, der Kooperator für mehrmaliges Providieren und ein Legat für die Josef Aichnerischen Kinder zu bestreiten. Für Extramessen, Schulfonds, Besieglung, Schreibgelder, Abhandlungskosten, Gerichtsdiener, ProtokollAufschlagen, Zeugengeld, Wirtszehrung, Ausstellgeld und den Pfleger fallen 55 Gulden an. Das Reinvermögen von 116 Gulden ist auf die 3 Töchter aufzuteilen, da Kaspar schon ausbezahlt wurde. Siegler: Jakob Christoph Hofstetter, Pfleger zu Anras

1785 Mai 4, Anras
AT GemA Anras 7-9-108 · Série organique · 1785-05-04
Fait partie de Gemeindeverwaltung

Nach Justina Weiller, Ehegattin des Jakob Kollreider, kommt es vor dem Pflegsamtsadjunkten Johann Battista Hofstetter und dem Zeugen Franz Heffter zur Vermögensabhandlung. Die Verstorbene war in erster Ehe mit Anton Vergeiner, Tax er zu Ried, verheiratet. Deren zwei Söhne Anton und Georg sind die einzigen Erbberechtigten. Das Truhen- und Bettgewand wurde bereits an die Erben verteilt. Witwer Kollreider hat bei seiner verstorbenen Gattin 43 fl Schulden. Davon sind Bruderschaftsmessen und Extramessen von 13 fl 18 kr zu bezahlen, weiters die Tctenzehrung, die Totengräber, Almosen 4 fl, Schulfonds, Schreibgeld, Gerichtskosten, Siegelgeld, Aufschreibgeld, die Beisitzer, der Gerichtsdiener, Parteienzehrung und Zeugen. Das Reinvermögen von 17 fl 51 kr ist auf die beiden erblichen Söhne aufzuteilen. Der Witwer und Stiefvater verpflichtet sich, das Erbgeld bar auszubezahlen. Zeugen: Franz und Anton Hefter Siegler: Jakob Christoph Hofstetter, Pfleger zu Anras

1785 Juli 25, Anras
AT GemA Anras 7-9-109 · Pièce · 1785-07-25
Fait partie de Gemeindeverwaltung

Die Ober- und Unterlochmair und Engeler Gutsinhaber, sowie Anton Peter Mayr bringen an, daß ihnen laut Waldteilung von 1661, 1670 und 1699 (vgl. Urk. Nr. 23) zur Erhaltung der Stadel und Stalle ein Wald zugeteilt werden solle. Da aber die übrigen Anraser Interessenten unerlaubte Eingriffe machen und sie in ihrer Nutzung hindern, bitten sie, ihnen diesen Anspruch privat durch Aussteckung zuzueignen. Gerichtsverpflichteter Peter Vergeiner hat nach beiliegender Skizze den Wald ausgezeigt unter Berücksichtigung, daß der Dasser-Brannten-Wald in Bann bleiben solle. Die beklagten Oberkollser, Dobreiter, Dafatscher und Anraser und die ebenfalls einberufenen Söllhäusler bitten um Aufschiebung der Verhandlung, welche ihnen für sechs Wochen und drei Tag gewährt wird. Wenn kein Einspruch erfolgt, hat es wegen des übrigen Waldes beim alten zu verbleiben. Zeugen: Peter Vergeiner, Latscheider Begis.ubigungsvermerk vom 14. SepL 1785

1580 Juni 24 (1553 Juni 29)
AT GemA Anras 7-9-11 · Série organique · 1580-06-24
Fait partie de Gemeindeverwaltung

Die Nachbarschaft zu Rain renoviert den Vergleich von 1553 mit den Mayrn zu Anras und allen, weiche auf der Anraser Alm Teil- und Gemeinrechte haben. Vor dem Anraser Anwalt Wolfgang Unterberger und den Beisitzern Niklaus Mayr zu Asch, Urban Volckhmair zu Winkl und Meister Hans Maurer vergleichen sich die Parteien: Die Mayrn dürfen bis zum St. Margarethentag ihre Ochsen auf der Anraser Alm weiden, jedoch nur mit einem eigenen Hirten. Über diesen Termin hinaus müssen die Mayrn von jedem Paar die völlige Kost geben. Sollte ein Nachbar von Rain die Almgerechtigkeit haben, so muß er genannte Bedingungen erfüllen. Auch Rösser müssen durch einen eigenen Hirten gehütet werden und nach St. Margarethen dem Ochsenhirten übergeben werden. Fremde Rösser dürfen auf der Anraser Alm nicht angenommen werden, außer sie wurden von der Nachbarschaft auch über Winter gehalten. Bei Verstoß wird eine Pön von 5 Mark festgelegt. Siegler: Karl Mor von Sonegg und Morberg, brixnerischer Pfleger der Herrschaft Anras

1785 Febr. 28, Oberaßling
AT GemA Anras 7-9-110 · Série organique · 1785-02-28
Fait partie de Gemeindeverwaltung

Vor dem Gerichtsverpflichteten Peter Vergeiner, Latscheider kommt es mit Augustin Mayrhuber zu einer Abbruchhandlung wegen des Auszugsgeldes für seine Enkel Hartmann und Maria Ascher. Da dessen drei Töchter Maria, Agnes und Barbara sehr unterschiedliche Heiratsgüter empfangen haben, beschwert sich Marx Ascher für seine Kinder und erwirkt von seinem Schwiegervater die Zusage, von dessen Auszugsgeld 100 Gulden den beiden Enkeln zu vermachen. Zwei Tage vor der Tagsatzung zieht Augustin Mayrhuber durch seinen Sohn Anton und den Schwiegersohn Josef Libiseller Platzolier zu Aßling diese Zusage wieder zurück. Daher muß der bettlägrige Augustin Mayrhuber vom Gericht von zwei Zeugen aufgesucht und befragt werden, was, wann, wieviel oder wie wenig er den Ascherischen Enkeln von seinem Auszuggeld vermachen wolle, um es aufzuschreiben und es bis zu seinem Tod aufzubewahren. Er entschließt sich, 50 Gulden für beide Enkel ungeschmälert der übrigen Erbansprüche zu geben, wenn er das Auszuggeld nicht selbst benötige. Zeugen: Bartlma VerZeiner, Hiebier und Felix Unterweger, Peintner Siegler: Johann Baptist Hofstetter, Pfleger zu Anras

1786 Mai 16, Gufidaun
AT GemA Anras 7-9-111 · Pièce · 1786-05-16
Fait partie de Gemeindeverwaltung

Nach Ableben des Johann Thomas Mayr, Pfarrer zu Layen, wird von dessen Erben in Anras die Rechnungslegung von Franz Ruez, Waldaufseher und Weinschreiber zu Layen gerichtlich angefordert um einen Extrakt aus der Gemeinschaftsrechung anzufertigen. Es geht um die Verrechnung von 640 Gulden wovon 170 Gulden an Margreth Hilber, ehemaligen Häuserin des Pfarrers. samt Zinsen zu erstatten sind. Der Restbetrag wird für allfällig auftretende Schulden zurückbehalten. Weitere aushaftende Guthaben aus der Erbmasse sind bei Franz Ignaz von Pillati und bei Ursula Grämbstaller laut Schuldbrief von 1783 veranlagt. Eine Zuteilung an die Erben soll erst bei der Abhandlung erfolgen. Unterschriften: Johann Perathan(n)er, Benefiziat und Josef Alius Perathaner, Kooperator zu Sillian. Franz Kelz und Felix Urban Lunz, als Vertreter der Pater Anton von Mayrischen Erben. Zeugen: Philipp Jakob Miller, Gerichtsschreiber und Simon Oberrudiferia, Schreiber

1786 Juni 28, Anras
AT GemA Anras 7-9-112 · Pièce · 1786-06-28
Fait partie de Gemeindeverwaltung

Schuldbrief des Matthias Gruber zu Übertra für Stefan Oberthaler zu Oberkolls. Gruber bestätigt, daß er 200 Gulden bar von Oberthaler empfangen habe. Dafür zinst er jährlich 3 1/2 % zu Candidi bei gegenseitiger halbjähriger Kündigungsfrist. Als Sicherstellung verpfändet der Schuldner sein gesamtes Vermögen. Zeugen: Valentin Flätscher und Anton Hefter Siegler: Johann Battista Hofsteller, Pfleger der Herrschaft Anras

1787 Jan. 5, Anras
AT GemA Anras 7-9-113 · Pièce · 1787-01-05
Fait partie de Gemeindeverwaltung

Auszug aus dem Anraser Steuer Kataster für Jakob Christoph Hofstätter. Unter Kat. Nr. 3 besitzt er die Neuwirtherische Behausung im Dorf, welche mit zugehörigem Futterhaus und Krautgarten auf 36 Gulden 30 kr taxiert wird. Sein größter Besitz im Dorf Anras ist die Mairhannser und Gätterler-Hube im Wert von 1704 Gulden mit genannten 18 Objekten und Liegenschaften, welche dem fürstl. Pflegamt grundrechtbar ist. Aus dem Unterlochmair-, Engeier- und Neulerischen Lehen werden Haus und 8 Grundstücke mit 1383 Gulden 30 kr bewertet, wovon allein das Grundstück in Urtl auf 438 Gulden taxiert ist. Weitere unbebaute teils freieigene Grundstücke werden genannt. Unterschrift: J. Hofstätter m.p.

1787 Juni 9
AT GemA Anras 7-9-114 · Pièce · 1787-06-09
Fait partie de Gemeindeverwaltung

Auszug aus der Gemeindewaldteilung zu Asch und Winkl aus den Jahren 1771, 1772, 1775, 1783 und 1787. Dabei wird bezüglich der Bannlegung bemerkt, daß der Wald zwischen Vorwiesen und Mösern vom Heunperg an bis in das Tschogglrastbrantl, weiters der Spielpichlwald samt dem ganzen Lerche geschützt ist und das jeder Übertreter nach Größe der Aushackung unnachsichtig bestraft wird. Doch wird den anliegenden Wieseninhabern hievon das nötige Zaun- und Gadenholz zugestanden.

1788 Jan. 14, Anras
AT GemA Anras 7-9-115 · Pièce · 1788-01-14
Fait partie de Gemeindeverwaltung

Nach Magdalena Cobreillers Ableben vergleichen sich die Erben mit dem mitschuldenden Bruder Silvester Cobreilier, daß ihm alles Geld und Inventar der Verstorbenen verbleiben soll, da keine Briefschaften oder Verfügungen vorhanden sind. Dafür soll deren Bruder alle Unkosten bei der Obrigkeit, bei der Gerichtsschreiberei, beim Wirt sowie die Begräbniskosten übernehmen. Weiters hat er der Muhme Margreth für deren verstorbenen Vater 8 Gulden und ihrem Ehemann Matthias Oberthaller 2 Gulden 6 kr zu bezahlen, sowie den vier Kindern des Thomas Spielpichler und der Maria Cobreilier als Erbgeld 6 Gulden zu vergüten. Damit ist die Erbschaft beendet. Dies geloben Silvester Spielpichler und Matthias Oberthaller. Zeugen: Peter Fuxmayr und Frans Hefter Siegler: Johann Erasmus Hofstätter, Pfleger zu Anras

1789 März 24, Anras
AT GemA Anras 7-9-116 · Pièce · 1789-03-24
Fait partie de Gemeindeverwaltung

Franz Mayr, Planitzer erstattet dem Ge richt als Anweiser der Katharina Grafenieder die jährliche Vormundschaftsrechnung. Die aus einem Verkauf an Jakob Rauchegger am 27. März 1788 erzielte Summe beträgt samt Zinsen 322 Gulden 12 kr. Die größten Ausgabenposten sind 50 Gulden an die St. Anton-Bruderschaft, Erbgelder an die Erben nach Gertraud Senfter 74 Gulden dem Sohn Michael Niederscheider 57 Gulden sowie Gebühren und Spesen, z. B. 8 Gulden für die Gerhab Schaftsrechnung. Die Gesamtavis gaben betragen 276 Gulden 53 kr, was einen Rest von 45 Gulden 19 kr ergibt. Der Rechnungsleger wird vom Gericht entlastet und die Übergabe an den neuen Rechnungsleger Josef Re Itter quittiert. Zeugen: Bartlmä Lechner als Beisitzer und Anton Hefter Siegler: Baptist Hofstätter, Pfleger zu Anras

1789 Juni 19, Anras
AT GemA Anras 7-9-117 · Pièce · 1789-06-19
Fait partie de Gemeindeverwaltung

Seit der Schuldanweisung vom 12. Juli 1785 hat Michael Angerer, Noiler, jetzt Zärer, von Franz Graf Steidel zu Ried 256 Gulden zu fordern. Mit Einverständnis des Gläubigers Michael Angerer wird nunmehr eine Schuld von 200 Gulden zediert. Der abgetretene Schuldner Franz Graf Steidel gesteht ein, dem Anton von Mayr als neuem Gläubiger nunmehr zu unveränderten Pfandrechten 200 fl zu schulden, bei gegenseitiger halbjähriger Kündigung zu 3 1/2 % Zinsen. Zeugen: Josef Weiler, Troger zu Anras, Georg Kammerlander Zeschger Siegler: Johann Erasmus Hofstetter, Pfleger der Herrschaft Anras

1789 Juni 28, Anras
AT GemA Anras 7-9-118 · Pièce · 1789-06-28
Fait partie de Gemeindeverwaltung

Hans Hochfeichter zu Leisach quittiert für seine Ehefrau Maria geborene Niederscheider, daß sie vom Anweiser (Josef Reiter, Könighauser) ihrer Mutter 50 Gulden zum Geschenk erhalten hat, welche ihm bar ausbezahlt wurden. Dafür hat er vor der Kanzleiverwaltung das Handgelübde geleistet. Zeugen: Peter Fux, Mair zu Ried und Andrä Fux Siegler: Johann Hofstätter, Pfleger der Herrschaft An ras

1790 Jan. 11, Anras
AT GemA Anras 7-9-119 · Pièce · 1790-01-11
Fait partie de Gemeindeverwaltung

Nach Maria Troyer, Witwe des Matthias Mäscher, Hofer zu Asch, kommt es vor dem Gerichtsverpflichteten Jakob Mäscher unter Vorsitz des Pflegers Hofstetter zur Erbabhandlung. Erbberechtigt sind die Kinder Jakob Mascher und Margarethe, Ehefrau des Martin Fux. An Fahrnissen ist nur ein Bettgewand vorhanden, welches laut Testament vom 4. Jan. 1788 der Tochter übergeben wurde. Aus dem Nachlaß des Matthias Mascher ist ein Kapital von 482 fl vorhanden. Nach Abzug für Gerichtskosten, Schulfond, Siegelgeld usw. ist ein Erbvermögen von 471 fl 8 kr aufzuteilen. Da die Tochter laut Testament 112 fl zu erhalten hat, vergleicht sie sich mit ihrem Bruder, daß er 340 fl erbt und ihr nur noch die Zinsen von 20 fl 24 kr auszufolgen sind. Zeugen: Beisitzer Jakob Mäscher und Anton Hibler Siegler: Johann Erasmus Hofstetter, Pfleger

1596 Aug. 30, Innsbruck
AT GemA Anras 7-9-12 · Pièce · 1596-08-30
Fait partie de Gemeindeverwaltung

Testamentsabschrift des Erhard Reitter (Reutter) zu Kaltenbrunn, Hof kammerrat und Pfennigmeister. Der Testierer errichtet in seinem Namen eine FideikommißStiftung in Höhe von 21.000 Gulden für seine Verwandtschaft, weiters von 9.000 Gulden beim Domstift zu Bamberg. Weitere 170.000 Gulden erhalten seine Brüder Georg, Bürger des Rates zu Innsbruck, sowie der jüngere Bruder Kaspar, herzoglicher Kammerdiener in München. Schuld- und Pfandbriefe in besagter Höhe liegen im Schreibpult geborenendelt und sind beim Salzarat Hall zu 3 % veranlagt. Davon haben die Brüder die Zinsen zu genießen. Sollten beide brüderlichen Linien aussterben, so sollen die nächsten Verwandten den Nutzen aus der Stiftung haben. Es dürfen aber nicht mehr als 10.000 Gulden jährlich beim Salzamt Hall auf gekündigt werden. Siegler: Erhard Reitter

1790 März 8, Anras
AT GemA Anras 7-9-120 · Pièce · 1790-03-08
Fait partie de Gemeindeverwaltung

Agnes Zacher, Witwe des Matthias Mair, Messner zu Aßling, lebt nicht mehr in diesem Gericht, weshalb ihr seit Entrichtvertrag vom 21. Juni 1784 zugewiesener Anweiser Anton Libiseller zu Libisell aus der Anweisschaft entlassen werden möchte. Ihr Vermögen beträgt laut Heiratskontrakt vom 12. Sept. 1767 an versprochener Morgengabe 50 Gulden welche bei ihrem Stiefsohn Anton Mair veranlagt sind. Da sie seit einem halben Jahr nicht mehr bei ihm lebt, sind dafür 3 % Zinsen zu entrichten. Weitere 350 Gulden hat sie bei ihrem Bruder Josef Zacher zu Innichen laut Entrichtvertrag zu fordern, die jedoch hier nicht zur Verrechnung kommen. Die Gebühren, Wirtshauszehrung und Taxen trägt die Agnes Zacher selbst (9 Gulden 37 kr), damit die 50 Gulden unangetastet bei ihrem Stiefsohn verbleiben. Dieser Betrag soll nach ihrem Tod an Klara Zacher, Ehefrau des Anton Mayr, geschenkt werden. Zeugen: Beisitzer Bartlmä Vergeiner, Hiebier zu Thal und Anton Hefter Siegler: Johann Erasmus Hofstetten, Pfleger der Herr schaft Anras

1791 Jan. 7, Anras
AT GemA Anras 7-9-121 · Pièce · 1791-01-07
Fait partie de Gemeindeverwaltung

Nach Katharina Grafenrieder, Witwe des Michael Niedertscheider, wurde zur Vermögensverwaltung am 24. März 1789 Josef Reitter als Anweiser verpflichtet, welcher unlängst verstorben ist. Es kommt daher zur Vermögensabrechnung und Aufteilung des Nachlasses auf die drei erblichen Kinder Michael, Anton und Maria, verehelichte Hochfeuchter. Das Barvermögen beträgt 45 Gulden 19 kr, der Zins 2 Gulden 42 kr und das Inventar, hauptsächlich Leibkleider wurde auf 10 Gulden 5 kr taxiert. An Ausgaben kann der verstorbene Anweiser 23 Gulden belegen. Mit Grabkosten und Gerichtsgeborenehren betragen die Abzüge über 32 Gulden Vom Barvermögen erhalten daher die drei Kinder je 5 Gulden 14 kr, die Fahrnisse im Wert von 6 Gulden 17 kr wurden der Tochter, die restlichen Inventargegenstände den beiden Söhnen übergeborenen. Quittungsvermerk des Franz Reitter über den Erhalt der 15 Gulden 44 1/2 kr von der Josef Reiterischen Anweisschaft vom 7. Nov. 1791. Beisitzer: Bartlmä Lechner Siegler: Johann Erasmus Hofstetten, Pfleger zu Anras

1792 Nov. 5, Lienz
AT GemA Anras 7-9-122 · Pièce · 1792-11-05
Fait partie de Gemeindeverwaltung

Für Josef Reiter, Besitzer des Kinig- und Zimmerlehens zu Anras gibt sein Bruder Matthias Reiter zu Leisach wahrheitsgemäß folgende Zeugenaussage zu Protokoll. Der Zeuge hatte 10 Jahre die Güter seines Bruders Josef inne. Er habe beobachtet, daß Georg Kammerlander ober der sog. Gaiswald Blatzen niemals Holz geschlagen habe, und dieser auch kein Recht hat, dort 'Taxen' zu holen. Matthias Reiter kann auch versichern, daß er das grüne und dürre Holz, welches Georg Kammerlander abgeführt hat, das letzte Bestandsjahr von der Gaiswald-Blatzen bis ober den Sidler-Steig selbst geschlagen habe. Zeugen: Franz Benedikt Klapfer, Anton Fischnaler Siegler: Josef Kajetan Mayer, k.k. Landrichter und Le henamtsverwalter zu Lienz

1793 Nov. 6, Anras
AT GemA Anras 7-9-123 · Pièce · 1793-11-06
Fait partie de Gemeindeverwaltung

Nach Georg Vergeiner, Sohn des Anton Vergeiner und der Justina Weiler, welcher bei Andrä Troyer, Hafnermeister zu Abfaltersbach, bis zu seinem Tode arbeitete, ersucht dessen Bruder und einziger Erbe Andrä Vergeiner um Vermögenseinräumung. Die im Inventar beschriebenen Fahrnisse betragen 22 Gulden 28 kr. Die Guthaben bei Herrn von Mayr mit 31 Gulden 25 kr, bei Paul Müller zu Oberkolls mit 50 Gulden sowie aus der Verlassenschaft nach Peter Fux vom 28. Juni 1787 mit 400 Gulden ergeborenen ein Gesamtvermögen von 528 Gulden Die Ausgaben für Messen mit 30 Gulden für ein Marienbild mit 10 Gulden für Arme 12 Gulden und einige Schulden, sowie für Gerichtstaxen umfassen 129 Gulden Somit hat Andrä Vergeiner ein Vermögen von 399 Gulden zu erben. Über die Vermögensveranlagung gibt die Abhandlung nach Justina Weiller vom 4. Mai 1785 Auskunft. Zeugen: Beisitzer Josef Reitter, Könighauser und Georg Vergeiner, Partolder Siegler: Johann Erasmus Hofstetter, Pfleger zu Anras

1798 Aug. 4, Mittewald
AT GemA Anras 7-9-124 · Pièce · 1798-08-04
Fait partie de Gemeindeverwaltung

Das Bergwerksdirektorat Schwaz kauft für den Lienzer Messinghandel aus dem fürstl. brixnerischen Herrschaftswald in Thurn am Gader den Buthiawald und in der Herrschaft Anras den Jochwald. Nach langjährigen Vorverhandlungen kommt es in Mittewald zu Anras zum Holzvertrag. In Punkt 9 ff wird die Überlassung des Jochwaldes geregelt. Dieser beginnt beim Steig unter dem Rainer-Kaser-Platzl nach Steinbach ziehend zum schönen Brandboden und reicht bis zu den Steinplätzen hinaus zum Kälbergarten. Ab sofort verbietet das Hochstift seinen Untertanen alle Holzentfremdung. Dem Messinghandel wird die Holztrift nach Lienz (Punkt 11) gestattet. Unter Punkt 14 verpflichtet sich der Messinghandel, jährlich 50 Quadratklafter Brennholz für die Untertanen des Gerichtes Anras eintriften zu lassen. Der Transport zum Triftplatz erfolgt auf Kosten der Anraser. Die Ratifizierung dieses Vertrages wird in Schwaz am 28. Mai 1799 und in Brixen am 24. April vorgenommen.

1603 Juni 12
AT GemA Anras 7-9-13 · Pièce · 1603-06-12
Fait partie de Gemeindeverwaltung

Die Statthalter und Räte zu Brixen treffen die einstweilige Verfügung wegen des Holz- und Weidefrevels der Anraser gegen Asch indem sie dem Pfleger zu Anras Georg Ludwig Kirchmair befehlen, darauf zu achten, daß die Anraser keine weiteren Eingriffe oder Gewalttaten über den Margarethenbach hinweg begehen. Die Nachbarschaft zu Asch hatte sich beschwert, daß zehn Nachbarn zu Anras trotz ergangenen Abschieds vom 28. Nov. 1602 in den Kollerwald eingegriffen und große Mengen Holz niedergeschlagen, sowie ihr Vieh über den Bach und Pidmarch geweidet haben. Wenn die Untertanen aus der Oblat Anras sich auf einen Mitgenuß berufen, welchen ihnen die Ascher abstreiten, so müssen sie dieses Nutzungsrecht beweisen. Inzwischen hat es bei dem vorausgegangenen Befehl zu verbleiben und die Anraser müssen sich aller Tätlichkeiten enthalten, über den Margarethenbach hinweg zu weiden oder zu holzen. Das geschlagene Heiz ist vorerst zu konfiszieren und die geborenehrende Strafe gegen die Verbrecher noch festzulegen.

1608 Juli 1, Schloß Brixen
AT GemA Anras 7-9-14 · Pièce · 1608-07-01
Fait partie de Gemeindeverwaltung

Zustimmung zur Ablösung der Robot an der Panmühie beim St. Margarethenbach. Bischof Christoph Andra von Brixen gestattet den Anraser Untertanen Hans Newel, Hans Jängg, Daniel Rasperger, Friedrich Perchtold als Vertreter von Lukas Moser, Ambros Zacharaster, Georg und Leonhard Mairwieser, Paul Vidroler, Hans zu Kolls (Cols), Veit Weitlaner, Jakob Hannser, Thomas Schneider, Peter und Sebastian Colser, Veit Troger, Ruprecht Colreider, Lorenz Colreider, Valentin Obermair, Christoph Untermair, Thomas Mairhannser, Peter Orter, Paul Troger, Peter und Martin Weiler, Hans und Bartlmä Lochmair, Christian Zörrer, Leonhard Stoff er, Michael Jägerer, Peter und Lorenz Rauthofer, Jakob Söllmann, Sebastian und Paul Cabreiler die eigene Mühle welche mit vier laufenden Steinen samt Stampf unter Anras am Margarethenbach liegt und mit 24 Vierling Roggen Freistiftzins unterworfen ist, daß sie die Müller gerechtsame des Niklaus Geiler mit 325 Gulden 30 kr ablösen, da sie das Getreide persönlich mahlen wollen. Daher verzichtet der Bischof auf die Panmühle samt dazugehörigem Feuer- und Futterhaus, welches der bisherige Müller innehatte. Somit ist die bisherige Robot erlassen. Siegler: Bischof Christoph Andre Unterschrift: Kanzler Plazgumer

(1618 Febr. 15), 16 Nov. 1769
AT GemA Anras 7-9-15 · Série organique · 1618-02-15 - 1769-11-16
Fait partie de Gemeindeverwaltung

Vor Ludwig Linder zu Garnstein, Pfleger der Herrschaft Anras, werden die Hirtschaft und Robot, sowie andere Ordnungen in Anwesenheit der meisten Nachbarn neu geregelt. Genannte Güterinhaber mit insgesamt 13 Huben haben Anteile in der Hirtschaft Anras, Lolis (Cols) und Vidraul (Vidrol) für 20 Schafe je Hube zu genannten Bedingungen. Weiters wird die Hirtschaft für Schweine, Rinder und Pferde für die Frühjahre- und Herbstweide geregelt, wobei man sich auf die Ordnung von 1581 bezieht, welche auch die Feuerordnung beim Flachsdörren enthält. Wegen des Brennholzschlagens bezieht man sich auf die Waldordnimg von 1608. Die Roboten zur Erhaltung des Rohrwassers werden nach der Ordnung von 1604 festgelegt. Es ist ein eigener Rohrbohrer und für den Pflegbrunnen ein tauglicher Aufseher zu bestimmen. Die Erhaltung der Wege und Brücken wird durch genannte Anrainer geregelt. An Sonn- und Feiertagen darf nur bis drei Uhr gearbeitet werden bei sonstiger Strafe. Diese Ordnung ist jährlich anläßlich der Kirchenrechnung zu verlesen.

1621 Juli 21
AT GemA Anras 7-9-16 · Pièce · 1621-07
Fait partie de Gemeindeverwaltung

Matthias Mairhauser, Gaterler, und Niklaus Geiller, Inhaber des Mayrjörgerguts, vergleichen sich wegen des Tropf- und Dachwassersf welches von Geillers Haus ungehindert zum Nachbarn rinnt. Geiller soll zwischen seinem Haus beim Schweinsfcallele eine Wasserrinne schrägwärts in seinen Schweingarten auf graben, um das Regen- und Schnee wasser abzuleiten. Dafür sollen die Gäterler unter Mairhausers Futterhaus keine Holzscheiter lagern, um dem Mairjörger nicht das Stallicht zu nehmen. Der neue Viehbrunnen Mairjörgers darf hinter seinem Futterhaus verbleiben, muß aber im Winter vom Eis befreit werden. Weiters ist Gäterler verpflichtet, den Zaun von der Badstube bis zum Kasten zu erhalten. Ein alter Gerichtsabschied vom 24. Mai 1607 betreffend des Brunnenwassers ist inseriert. Pfleger: Ludwig Linder zu Garnstein Zeugen: Lukas Moser, Anwalt, Hans Curter und Ruprecht Mair

1621 - 1625
AT GemA Anras 7-9-17 · Série organique · 1621 - 1625
Fait partie de Gemeindeverwaltung

Archiv- und Aktenunterlagen über die Recht situation zu den tirolischen Gerichten Lienz und Heinfels. In die Mischhandschrift sind eingeheftet: Ein Inventarauszug aus dem Archiv des Hochstiftes Brixen betreffend die Herrschaft Anras, Bannberg (Ponberg) und Tilliach wegen Streitigkeiten mit den Nachbarschaftsgerichten (4 BL) - weiters eine historische Darstellung der Rechtsverhältnisse mit Bezugnahme auf Vorverträge des 15. und 16. Jahrhunderts und Verweis auf die Aktenbelege im Hochstiftsarchiv (Ladl, Garnier). Dieser summarische Extrakt soll als Grundlage für die Vergleichsverhandlungen mit Erzherzog Leopold als Gubernator für Tirol dienen (20 Bl.). Eine Stellungnahme des Gerichtes Anras an den Brixener Hof soll die Differenzen des Gerichtes Anras als brixnerischer Stiftsbesitz gegen Lienz, Heinfels und die Toblacher Beamten (29 BL) - Anlaß dazu ist die von Bischof Karl beigefügte Original-Aufforderung vom 1. Juli 1621 um eine gutachtliche Stellungnahme (Doppelt!.) und das entsprechende Antwortschreiben als Konzept, sowie das Gerichtsgutachten in 18 Punkten über die gütliche Streitbeilegung.

1636 Nov. 5
AT GemA Anras 7-9-18 · Pièce · 1636-11-05
Fait partie de Gemeindeverwaltung

Vergleich zwischen Matthias Troger, Gatterler, und Nikiaus Geilier, Mayrjörger, wegen der Ableitung des Regenwassers zwischen den beiden Futterhäusern zu Anras. Nach dem Klageborenegehren Trogers wird ein Lokalaugenschein vorgenommen, da wegen des verlegten Ablaufs (Runst, Suechen) das Wasser in Gatterlers Stall eindringt. Es wird der Verlauf der Runst genau festgelegt und die laufende Wartung (Ausräumung) verordnet. Weiters soll Geiller dem Gaterler nicht das Stallfenster verlegen. Die Gattersäule Geillers bei der Staöelbruggen soll vorerst dort verbleiben, bei Erneuerung jedoch einen halben Schuh in Mayrjörgs Garten versetzt werden. Sonst hat es beim Vertrag von 1621 zu verbleiben. Die Gerichtskosten sind zu teilen. Die Parteien geloben dem Anwalt Sebastian Leiter die Einhaltung des Vertrages. Siegler: Sebastian Leiter Zeugen: Hans Lochmayr. Elias Käserpacher und Hans Oberthaier

1636 Nov. 5
AT GemA Anras 7-9-19 · Pièce · 1636-11-05
Fait partie de Gemeindeverwaltung

Vergleich des Matthias Gatterler, Mayrhanser gegen Niklaus Geiller, Müller, wegen Ableitung des Regenwassers (vgl. Nr. 10). Siegler: Jakob Christoph Söll von Aichberg brixnerischer Pfleger der Herrschaft Anras Zeugen: wie Nr. 10

1636 Nov. 5
AT GemA Anras 7-9-20 · Pièce · 1636-11-05
Fait partie de Gemeindeverwaltung

Michael Aigner, Wirt zu Abfaltersbach, Gericht Heinfeis. gibt zur Resolution des hochfürstl. Stiftes Br ixen wegen der mit den Nachbarschaften Asch und Winkl strittigen Köder Güter seinen Rechtsstandpunkt bekannt. Aigner besieht sich auf die von Silvester Übertroher überlassenen Kuhgräser und Stallungen, worauf er als Inhaber des Pergamentr-Gutes zwei Ställe errichtete. Da mit dem Ködenhof auch Käser- und Stallrechte verbunden seinen, habe er diese an anderer Stelle beansprucht, weiters besteht er auf die mit der Wirtstaverne verbundene Kleintierhaltung, sowie auf die Weiderechte für das Wintervieh auf der Sonnberger Ochsenweide. Die Ascher dürfen ihre Ochsen erst bis Sommerende zu St. Ulrich dorthin treiben und sollten den alten Vertrag daher Inhalten. Aigner beruft sich auf alte Kundschaftsbriefe, wonach die Ascher seit den Görzern kein Recht mehr am Jochberg hätten und die ihnen an Rombichl (Ranbichl) an gemaßter. Käser abgesprochen wurden. Sollten die Ascher auf eine Versetzung seiner zwei Ställe bestehen, so würde er auf seine Stallrechte, die am Berger-Gut kleben. bestehen.

1640 Juni 8
AT GemA Anras 7-9-21 · Pièce · 1640-06-08
Fait partie de Gemeindeverwaltung

Michael Aigner, Wirt am Abfaltersbach repliziert auf die Verantwortung der Gemeinde Asch, Winkl und deren Mitberechtigten wegen der Stallrechte beim Ködenhof. Dieser Hof war in die Huben Winter, Berger, Marxer oder Jögger geteilt und von vier Bauern bewirtschaftet worden. Jeder der Bauern hatte einen eigenen Stall samt Kaserechten. Der Bergerhof habe zwei berechtigte Ställe, worauf Aigner uralte Rechte habe. Deren gewaltsame Entfernung verstoße gegen Titel 44, 2. Buch der Tiroler Landesordnung. Überdies verlange Aichner von Asch und Winkl ihr Kleinvieh im Frühjahr und Herbst nicht mehr in seine Wiesen zu treiben. Er nutze den Auftrieb auf den Sonnenberg kaum, sondern überlasse diese Weide den Gemeinden. Für dieses Entgegenkommen erwarte, er sein Vieh in der Nähe der Taverne weiden zu dürfen. Da die Nachbarschaften den königlichen Betrag selbst übertreten, ist er gezwungen, auf seine Rechte zu bestehen.

1640 Juni 8
AT GemA Anras 7-9-22 · Pièce · 1640-06-08
Fait partie de Gemeindeverwaltung

Michael Aigner, Wirt am Abfaltersbach, bezieht sich auf die Resolution vom 20. Mai 1639, weiche wegen des Streites mit den Nachbarn von Asch und Winkl eröffnet wurde. Das Anbringen der Nachbarschaften berühre ihn nicht, sondern er wiederhole seine Bitte an die brixnerischen Statthalter und Räte, den kaiserlichen Vertrag, welcher von den Aschern nicht gehalten werde, zu vollziehen. Die Ascher treiben ihre Ochsen im Frühjahr und Herbst auf den Jochberg und müssen am St. Veitstag weichen, da Ochsen und Kühe bekanntlich nicht zusammen auf einer Alm sein können. Aigner wiederholt seine Argumente und bietet für das angemaßte Stallrecht den Aschern Nutzungsrechte auf seinen Wiesen an (vgl. Nr. 131).

1650 Juli 14/19
AT GemA Anras 7-9-23 · Pièce · 1650-07
Fait partie de Gemeindeverwaltung

Vor dem Pfleger zu Anras Hans Jakob Leopold von Schwarzenborn und Hans Hofsteter, Anwalt und Gerichtsschreiber sowie Vinzenz Obrist als Beisitzer klagt Michael Aigner als Inhaber des Mayrjörgen-Guts zu Anras gegen Karl Moser, Gschwenter zu Anras, daß er ihm vor einem Jahr seine Käserei samt Stall auf der Mayr-Jörgen-Käserwiese niedergerissen habe, Türen. Säulen, Bretter usw. weggetragen und woanders auf geboreneut habe. Es wird die Rück- und Wiederherstellung verlangt, weil schon die Vorfahren des Mayr jörgen-Guts dort die Rechte hatten. Dagegen bringt Moser, mit Matthias Weiler. Pfarrmesner, als Nebenstander vor, daß ihm Veit Troger einen vertraulichen Hinweis gegeborenen habe, daß nicht Michael Aigner sondern dessen Bruder Georg einen Rechtstitel habe. Da Georg Aichner zur Tagsatzung nicht erscheint, wird die am 14. Juli eingeboreneachte mündliche Klage am 19. Juli schriftlich eingeboreneacht. Moser fordert einen halbjährigen Termin zu seiner Verantwortung. Da die Klage etwas lang ausfiel und ein Käserecht berührt, werden vom Gericht 3 mal 14 Tag und drei Tage als Frist eingeräumt. Siegler: Hans Schwarzenborn, Pfleger zu Anras

1657 Febr. 9, Sillian
AT GemA Anras 7-9-24 · Pièce · 1657-02-09
Fait partie de Gemeindeverwaltung

Vergleich zwischen Anras und Asch wegen der Nutzung des Mitterlings zwischen der Bachgabelung bei den Fontneller (Funtnelier) Mühlen. Von der Anraser Obrigkeit den Anrasern zugesprochen, nach Appellation an das Brixener Hofgericht zu Gunsten der Ascher reformiert, ruft Anras die o.ö. Regierung in Innsbruck wegen des strittigen Mitterlings an. Unter Regimentsrat Jakob Hueber zu Thierberg werden beide Parteien nach Abfaltersbach zitiert. Unter Beiziehung der Pfleger von Lienz und Anras kommt es zum Vergleich. Beide Parteien erkennen den Margarethenbach als Grenze an, doch über der Fontnellerischen Mühle und über den großen Fichten, wo sich der Bach teilt, soll der Mitterling zwischen den beiden Runsten in Bann gelegt und eine Holznutzung für beide verboten sein. Die Weide unter der Fontnelle Mühle soll den Aschern gestattet sein. Die Kommissionskosten haben die Anraser allein zu tragen. Die Einhaltung des Vergleichs geloben genannte Anraser und Ascher. Siegler: Kommissar Jakob Hueber zu Thierberg Zeugen: Wilhelm Walter von Herbstenburg, Pfleger zu Heinfels, Christoph Kall, Gerichtsschreiber zu Heinfels, Hans Mosmann, Gerichtsschreiber zu Toblach, Hans Hofsteter, Hans Obermayr....

1661 März 1
AT GemA Anras 7-9-25 · Pièce · 1661-03-01
Fait partie de Gemeindeverwaltung

Hans Hofsteter, Anwalt und Gerichtsschreiber, Urban Vilplaner, jetzt Oberlochmair zu Anras als Inhaber der Unterlochmair- und Engelerischen Güter, haben am großen St. Margarethenbach eine eigene Hausmühle, welche verfallen und versandet ist. Sie vergleichen sich mit Heinrich Peintner, eine gemeinsame neue Mühle zu errichten. Die Baukosten und Zinsen sollen gemeinsam zu je einem Drittel getragen werden. Die Mühle mit zwei Gängen soll nur für den Hausbedarf von jedem Inhaber an zwei Tagen in der Woche genutzt werden oder nach jeweiliger Absprache. Die Einhaltung des Vergleichs und Beachtung der notwendigen Sorgfaltspflicht geloben sie dem Pfleger von Anras. Siegler: Hans Jakob Leopold von Schwarzenborn, Pfleger zu Anras Zeugen: Bartima Elzepaumer, Hans Weiler, beide Gerichtsschreiber zu Anras, Heinrich Wiser, Hausmann zu Raut ob Ried

1662 April 22
AT GemA Anras 7-9-26 · Pièce · 1662-04-22
Fait partie de Gemeindeverwaltung

Die Nachbarn zu Winkl vergleichen sich mit Paul Rauter wegen der Holznutzung zum Brückenbau, sowie Weide- und Wassernutzung. Michael Aigner, Anwalt und Gastgeboreneam Abfaltersbach, Hans Hueber, Bernhard Asmayr, Valentin Mairer, Bartlmä Pruner, Thomas und Michael Told, alle zu Winkl, dann Paul Rauter zu Raut ob Winkl, vergleichen sich nach der Zeugeneinvernahme von Thomas Rollreider, Matthias Zweuger und Christoph Flatscher. Da die Winkler seit alters her Baumstämme aus dem Rauterischen Ponwalö zum Brückenbau der Rantgeschoy-Bruggen genommen haben, weil nirgendwo so lange Bäume wachsen, dürfen sie zu diesem Zweck unter genannten Auflagen mit Vorwissen Rauters maximal zwei Bäume schlagen. Außer diesen zwei langen Bäumen haben die Winkler keinerlei Holznutzungsrechte. Betreffend der Hirtschaft sollen beide Teile die alten Verträge einhalten. Die Bewässerung wird Paul Rauter nicht gestattet. Die heutigen Gerichtskosten haben die Nachbarn zu Winkl zu tragen. Siegler: Hans Hofsteter, Pfleger zu Anras Zeugen: Karl Moser, Gschwenter, Anwalt und Gastgeborenezu Anras Matthias Mairhauser und Matthias Weiller zu Vidraul (Vidrioll)

(1666 Mai 24)
AT GemA Anras 7-9-27 · Pièce · 1666-05-24
Fait partie de Gemeindeverwaltung

Vor dem Pfleger Hans Hof steter einigen sich Matthäus Moser, Gschwenter, Heinrich Peintner. Urban Oberlochmayr, Hans Mayrhanser, Marx Königshäuser aus Anras, Matthias Weiller zu Vid(d)raul, Gregor und Matthäus Colser zu Rauth: Beim Kleinvieh soll es bei der 1616 von Pfleger Ludwig Linder verfaßten Ordnung verbleiben. Demnach hat ein Huber mit 20 Stück 18 Weidetage zu drei Terminen, 1/2 Huber die Hälfte usw. Wer mehr auftreibt, muß den Hirten mehr Kost und Lohn geborenen. Weil Hausleut mehr Ziegen haben, müssen sie ihre Gebühr zum ersten Termin zahlen. Die Schweine-Hirtschaft ist mit dem Auftrieb von zwei Schweinen je Hube limitiert und pro Schwein ist ein Kosttag für den Hirten zu verrechnen. Rinderhirten sind vor dem Auftrieb im Frühjahr nach eigenem Ermessen zu entlohnen. Auf der Alm soll aber nur ein gemeinschaftlicher Hirt gedungen werden. Auch die Ochsen sind gemeinschaftlich auf zu treiben und deren Hirte ist wie ein Rinderhirte zu verköstigen und zu entlohnen.

1672
AT GemA Anras 7-9-28 · Pièce · 1672
Fait partie de Gemeindeverwaltung

Verzeichnis der zehentpflichtigen Grundstücke der Pfarre Anras. In Dorf und Oblei Anras sind der Feldzehent und Drittelzehent (Dreißiger) von folgenden Inhabern und Höfen zu entrichten: Heinrich Planizer vom Peinterhof, Trogergut, Podnerlehen; Heinrich Peinter, jetzt Hans Hofsteter vom Unterlochmayrgut, Pfleggut, Engelergut, Mayrhansergut, Gaterlergut; Matthäus Moser vom Gschwentergut; Matthäus Gschwenter vom Mayrjörgerhof, Mühigüter; Urban Vilplaner jetzt Oberlochmayr; Marx Rauter vom Königlehen, Zimmerlehen; Matthias Reiter jun. vom Langleitl; Matthias Weiller vom Vidraulergut (Vidrolergut), Obkirchlehen; Hans Weiller, Weber, vom Neul-Lehen; Jakob Oberthaler, Gerichtsdiener vom Zechgerackeri; Ulrich zu Rain vom Täßacker; sowie sechs Doppelhuben (Lochmayr, Mayrjörger, Troger) und kleinere genannte Grundstücke. Aus Asch ist nur Obermayr zehentpflichtig.

1674 Mai 8
AT GemA Anras 7-9-29 · Pièce · 1674-05-08
Fait partie de Gemeindeverwaltung

Die Nachbarn der Oblei Asch ersuchen den Hofrat zu Brixen eine bereits genehmigte Kälberweide auszuwechseln und neu auszustecken. Als die Herrschaft Anras vor Jahren durch Tausch zu Österreich kam, haben die Ascher die Gerichtsherrschaft Anras geboreneten, aus ihrer Gemein am Schattenberg von den Viehkäsern ein Stück einzufangen, um eine Kälberweide zu errichten. Da Michael Aigners Söhne Veit und Marx wegen verschiedener Wiesen aus der Prunnerhube und dem KÖ(e)denhof die Weiderechte und Grenzen der Ascher anfechten, ist die einzig mögliche Lösung zur Beilegung des Streites in der Versetzung der teilweise bereits ausgeputzten Kälberweide zu suchen. Durch diesen Wechsel wäre eine Aufwertung des Anraser Urbars gegeborenen. Dieser Wechsel mit den Aignerischen Söhnen wird vom Hofrat. vorbehaltlich, daß sich dadurch kein Verlust für das Brixner Urbar ergibt, unter Beiziehung des Anraser Pflegers genehmigt. welcher hierüber Bericht zu erstatten hat.

1676 April 12
AT GemA Anras 7-9-30 · Pièce · 1676-04-12
Fait partie de Gemeindeverwaltung

Martin Vergeiner, Schuhmacher zu Graiden. kauft von Hans Hofsteter, Pfleger der Herrschaft Anras das Zehent-Angerle um 118 Gulden Es grenzt im Osten und Süden an Mair zu Ried, im Westen an Peter Qberwiser und im Norden an den Gemeinweg. Das Grundstück ist mit 15 kr Stiftzins an Hofsteter belegt. Siegler: Hans Hofsteter, Pfleger zu Anras Zeugen: Stefan und Joachim Purwalder, Peter Gr Lider zu Graiden, Ruprecht Niderwiser zu Enderwiesen und Matthias Reiter, Schneider zu Anras

1699 Juli 20
AT GemA Anras 7-9-31 · Pièce · 1699-07-20
Fait partie de Gemeindeverwaltung

Zwischen den Nachbarn der Oblei Anras wird eine Waldabteilung protokolliert. Genannte Walaparzellen werden auf folgende Gutsbesitzer und Berechtigte aufgeteilt: den Pfarrer, den Benefiziaten, den Gerichtsschreiber Anton Mayr, den Pfleger Christoph Andrä Hofstetter. den Müller, weiters auf das Lochmayrgut, die Mayrhuben, Christian Außersdorfer. die Marwiesen (Mayrwiesen) usw. ausgenommen Christian Peintner. Im übrigen bezieht man sich auf den Teilvertrag von 1661 und 1670. Für die Einhaltung wird dem Verweser Matthias Weiller das Anloben erstattet. Zeugen: Martin Weiller, Mayr zu Ried und Veit Vergeiner zu Vergehn