Signatur
Titel
Datum/Laufzeit
- 1580-06-24 (Anlage)
Erschließungsstufe
Serie
Umfang und Medium
Papier Abschrift mit Insert, unbeglaubigt 18. Jahrhundert; und spätere Abschrift 19. Jahrhundert, unbeglaubigt
Archiv
Bestandsgeschichte
Abgebende Stelle
Eingrenzung und Inhalt
Die Nachbarschaft zu Rain renoviert den Vergleich von 1553 mit den Mayrn zu Anras und allen, weiche auf der Anraser Alm Teil- und Gemeinrechte haben. Vor dem Anraser Anwalt Wolfgang Unterberger und den Beisitzern Niklaus Mayr zu Asch, Urban Volckhmair zu Winkl und Meister Hans Maurer vergleichen sich die Parteien: Die Mayrn dürfen bis zum St. Margarethentag ihre Ochsen auf der Anraser Alm weiden, jedoch nur mit einem eigenen Hirten. Über diesen Termin hinaus müssen die Mayrn von jedem Paar die völlige Kost geben. Sollte ein Nachbar von Rain die Almgerechtigkeit haben, so muß er genannte Bedingungen erfüllen. Auch Rösser müssen durch einen eigenen Hirten gehütet werden und nach St. Margarethen dem Ochsenhirten übergeben werden. Fremde Rösser dürfen auf der Anraser Alm nicht angenommen werden, außer sie wurden von der Nachbarschaft auch über Winter gehalten. Bei Verstoß wird eine Pön von 5 Mark festgelegt. Siegler: Karl Mor von Sonegg und Morberg, brixnerischer Pfleger der Herrschaft Anras
Bewertung, Vernichtung und Terminierung
Zuwächse
Ordnung und Klassifikation
Benutzungsbedingungen
Reproduktionsbedingungen
In der Verzeichnungseinheit enthaltene Sprache
- Deutsch
Schrift in den Unterlagen
Anmerkungen zu Sprache und Schrift
Physische Beschaffenheit und technische Anforderungen
Findmittel
TLA-Mikrofilm: 547 548 549
Existenz und Aufbewahrungsort von Originalen
Existenz und Aufbewahrungsort von Kopien
Verwandte Verzeichnungseinheiten
Anmerkung zur Veröffentlichung
Tiroler Geschichtsquellen 20/2, 3
Alternative Identifikatoren/Signaturen
EAP
Themen
Orte
Namen
Genres
Identifikator "Beschreibung"
Archivcode
Benutzte Regeln und/oder Konventionen
Status
Entwurf
Erschließungstiefe
Teilweise