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- 1656-05-27 (Creation)
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Original Papier 4 Bh9 sufgedr. Siegel abs mit orig.• Unterschrift
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Die Nachbarschaft auf Zedlach klagt gegen Georg Oberruggentaller, weil er seine Ziegen zum Schaden ihrer Wiesen hüten lasse und sein Vieh, welches er beim Hinteregger- und Rüg gentaller-Gut überwintere, auf die Zedlacher Weide auftreibe und dem auf gerichteten Vertrag zuwider, auch das Kleinvieh in den Wald treibe, wo die Roß, Kühe und Rinder ihre Weide haben. Er schulde den Almhirten Kost und Lohn, vernachlässige die schuldigen Roboten, weshalb nur schwer Hirten zu bekommen seien. Es wird entschieden, daß auf die Gemein nur das in der Zedlacher Rott überwinterte Vieh aufgetrieben werden darf. Zugekauftes oder aufgenommenes Vieh darf nicht auf der Gemein weiden, bei sonstiger Strafe von 10 Gulden Gleichzeitig wird beklagter Oberruggentaller angewiesen, die gemeinen Almhirten zu entlohnen und beim Weg- und Brückenbau pflichtmäßig seine Roboten zu leisten. Neue Holzriesen sind zu unterlassen, um dem Oberruggentaller keinen Schaden zuzufügen. Die Gerichtskosten sind von beiden Parteien je zur Hälfte zu tragen. Siegler: Martin Ebenperger, Pfleger und Amtmann der Herrschaft Windischmatrei
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Conditions governing reproduction
Language of material
- German
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TLA-Mikrofilm: 1203 1204 1205
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Publication note
Tiroler Geschichtsquellen 21/53
Alternative identifier(s)
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Partial